Dingliche Sicherheiten

Bei dinglichen Sicherheiten handelt es sich um Sachbürgschaften sowie dessen Verwertungsrechte beim Vertragsabschluss. Diese sichern dem Geldgeber zu, dass er das verliehene Geld samt Zinsen zurückbekommt. Deshalb verlangt jede Bank bei jeder Kreditvergabe dingliche Sicherheiten.

 

Was sind Dingliche Sicherheiten?

Unter dem Begriff Dingliche Sicherheiten versteht die Bank einen Nachweis über im Zweifelsfall verwertbares Eigentum des Kreditnehmers. Bei eintretender Zahlungsunfähigkeit und Kündigung des Kreditvertrags greift die Bank auf die zuvor schriftlich festgelegten Sachwerte des Schuldners zu und begleicht mit diesen den entstandenen Schaden. Die sogenannten Dinglichen Sicherheiten stellen neben dem Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen des Kreditnehmers eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme dar.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Immobilien bzw. Grundstücke. Darüber hinaus greift eine solche Vereinbarung auch auf noch zu erwartendes Einkommen über. Mit Abschluss des Kreditvertrags ist die Bank bei Verzug der Ratenzahlung berechtigt, von ihrem Pfandrecht Gebrauch zu machen und eingehende Zahlungen auf das Konto des Schuldners entsprechend zu verrechnen. Gerade bei Konsumkrediten findet diese umfangreiche Absicherung seitens der Geldinstitute in der Regel ihre Anwendung.

Kann ein Autokäufer seine Raten nicht mehr fristgerecht bedienen, kündigt die Bank nach einer gewissen Zeitspanne den Vertrag und fordert den kompletten Betrag zurück. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt, das Auto zu pfänden und den Gewinn aus einem Verkauf zur Begleichung der angehäuften Kreditsumme zu verwenden. Gleiches gilt zum Beispiel auch für klassische Konsumartikel aus der hochpreisigen Unterhaltungselektronik, bei denen ein gewisser Erlös realistisch ist. Am weitaus häufigsten greift die vertragliche Fixierung Dinglicher Sicherheiten bei Immobilienkäufen. Die Hausfinanzierung ohne Eigenkapital gestaltet sich für den Großteil der Gesellschaft über einen Kredit.. Hierbei ist die Bank an die gesetzlich festgeschriebene maximale Höhe von 80 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie gebunden. Dabei muss es sich nicht zwingend um das eigene Haus oder Grundstück handeln, ebenso können Immobilien anderer Personen hinzugezogen werden.

Nach Abzug der Dinglichen Sicherheit bleibt ein Restbetrag übrig, der sogenannte Blankoanteil. Dieser Teil der Kreditsumme unterliegt nicht der Absicherung durch einen Sachwert und kann im Zweifelsfall nicht ohne Weiteres durch eine Pfändung beglichen werden. Die Höhe dieses Blankoanteils richtet sich nach dem Jahresnettoverdienst des Kreditnehmers: Fällt dieser zu niedrig aus, bleiben die Dinglichen Sicherheiten ohne Relevanz und der Kreditvertrag kommt nicht zustande. Als Ersatz für ein zu niedriges Einkommen kann der Kunde allerdings weitere Sicherheiten ins Spiel bringen, etwa eine Restschuldversicherung oder ähnliche Modelle wie Lebens- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherungen.

Hinweis
Je höher das eingebrachte Eigenkapital bzw. eine andere Sicherheit zusätzlich zu den Dinglichen Sicherheiten ausfällt, desto eher willigt die Bank in die Kreditvergabe ein.

Dingliches Recht in Deutschland

Grundsätzlich muss die Forderung einer dinglichen Sicherheit im Kreditvertrag festgehalten werden. Weiterhin müssen beide Vertragsparteien dies schriftlich bestätigen. Am bekanntesten sind wohl die dinglichen Sicherheiten im Kreditwesen. Hierzu zählen Verwertungsrechte an beweglichen Sachen oder Grundstücken, Forderungen sowie anderen Rechten, wie beispielsweise Grundschuld, Pfandrecht oder Hypothek. Eine gesetzliche Regelung ist in Deutschland bisher nicht zu verzeichnen. Jede Bank kann nach eigenem Ermessen handeln. Jedoch arbeiten sie üblicherweise mit „banküblichen Kreditsicherheiten“. Hierbei handelt es sich ebenfalls nicht um einen gesetzlich geschützten Begriff. Allerdings weisen diese allgemein Gemeinsamkeiten auf.
Dingliche Sicherheiten dürfen im Zeitraum der Kreditlaufzeit keine oder nur unerhebliche Wertschwankungen aufweisen. Überdies muss ohne größere Umstände oder Zeitaufwand eine Veräußerung erfolgen können. Im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers muss die dingliche Sicherheit im Rahmen der Insolvenz unanfechtbar bleiben.

Bei dinglichen Sicherheiten handelt es sich um Sachen, die greifbar sind. Bei abstrakten Sicherheiten hingegen handelt es sich lediglich um Rechtsansprüche, wie beispielsweise Forderungen oder Bürgschaften.

Wofür werden Dingliche Sicherheiten benötigt?

Im Regelfall werden derartige Sicherheiten bei Dispo- sowie Ratenkrediten nicht benötigt. Hierbei handelt es sich um Blankokredite. Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung genügt hierfür meistens. Sofern die Finanzierung eines größeren Wirtschaftsgutes, wie beispielsweise einem Auto oder einer Immobilie im Raum steht, verlangt das Kreditinstitut dingliche Sicherheiten. Diese sollen gewährleisten, dass die Bank in jedem Fall ihr Geld zurückbekommt. Bei einer Hypothek, Abtretungen von Forderungen, Sicherungsübereignungen sowie die Verpfändung von Wertpapieren handelt es sich um dingliche Sicherheiten.

Handhabung von Dinglichen Sicherheiten

Die Handhabung derartiger Sicherheiten erfolgt völlig unproblematisch. Beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs hinterlegt der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief bei der Bank. Somit wird eine Sicherungsübereignung vollzogen und der Bank geht die Sicherheit nicht verloren. Ohne den Fahrzeugbrief ist eine Veräußerung des Kraftfahrzeugs nicht möglich. Bei einer Immobilienfinanzierung nimmt der Kreditnehmer gegebenenfalls bei verschiedenen Banken oder Bausparkassen Grundschulddarlehen auf. Diese werden mit einer Hypothek oder Grundschuld abgesichert. In einer bestimmten Reihenfolge werden diese im Grundbuch eingetragen. Im Falle der Zwangsversteigerung erfolgt eine Befriedigung der Gläubiger nach Rang. Je niedriger der Rang der Bank im Grundbuch ist, desto mehr Zinsen fallen dem Kreditnehmer an. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei einer Baufinanzierung maximal 80 Prozent des Verkehrswerts des Objekts von der Bank als Sicherheit akzeptiert werden. Dies dient dem Geldgeber zur Absicherung bei Kursschwankungen. Die übrigen 20 Prozent wird von den Banken als Blankoanteil besichert.

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