Pfand

Was ist ein Pfand?

Ein Pfand ist ein Gegenstand, eine Forderung oder auch ein Recht, welches sich im Eigentum einer ersten Person befindet, jedoch im Besitz einer zweiten Person steht. Die erste Person ist hierbei Schuldner einer Forderung, die zweite Person Gläubiger. Sinn und Zweck des Pfandes ist, die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner abzusichern. Während das Pfand etwa in Form von Flaschen- und Dosenpfand Bestandteil des alltäglichen Lebens ist, erwähnt man es im Kreditwesen in Zusammenhang mit dem Pfandleiher bzw. dem Pfandhaus. In diesem Rahmen spricht man von einem Pfandkredit. Hier wird dem Kunden ein monetäres Darlehen in zuvor genannter Höhe im Austausch gegen ein festgeschriebenes Pfandrecht an den unterschiedlichsten, sogenannten beweglichen Sachen gewährt.

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Gebräuchliche Beispiele hierfür sind unter anderem Automobile und Motorräder, Gemälde, Wert- bzw. Inhaberpapiere oder auch wertvolle Uhren. Die Auszahlung erfolgt in Form der sogenannten Beleihungsrate, die bei Fahrzeugen etwa 80 Prozent, bei sonstigen Gegenständen oftmals 25 bis 50 Prozent des tatsächlichen Wertes beträgt. In der Regel gestaltet sich die Kreditvergabe unkomplizierter als etwa bei Ratenkrediten. Auf eine Bonitätsprüfung und zusätzliche Sicherheiten wird in den meisten Fällen verzichtet. Nach Ablauf einer im Vorfeld vereinbarten Fälligkeit ist das Pfand durch Zahlung des Kreditbetrags sowie der erhobenen Zinsen und Gebühren auszulösen, andernfalls werden die entsprechenden Gegenstände nach einer bestimmten Zeit versteigert bzw. verkauft. Bei dieser Unterart des Pfandes wird vom Faustpfand gesprochen.

Pfändbare und unpfändbare Gegenstände

Pfändbar sind nur Gegenstände, bei denen es sich um das Eigentum des Schuldners handelt. Verlobungsringe sind pfändbar, während Eheringe unpfändbar sind. Gegenstände, die Eigentum von im Haushalt des Schuldners lebenden Personen sind sowie von anderen Personen geliehene Gegenstände, sind unpfändbar.

Pfändbar sind grundsätzlich die Gegenstände, die für den Schuldner nicht lebensnotwendig sind. Das können Wertgegenstände wie Schmuck, Kamera, Boot, Gemälde, Antiquitäten oder teure Einrichtungsgegenstände sein.

Unpfändbar sind alle Gegenstände, die vom Schuldner zum Leben oder zur Erwerbstätigkeit benötigt werden. Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine, Fernseher, Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, aber auch Kleidung und Haustiere sind unpfändbar. Einige Gegenstände sind bedingt pfändbar. Wird ein Computer oder ein Auto nicht zum Leben oder zur Erwerbstätigkeit benötigt, können diese Gegenstände gepfändet werden. Wichtig ist, dass die Gegenstände, die zur Lebensführung oder Erwerbstätigkeit benötigt werden, einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Handelt es sich um einen Luxusfernseher, kann er gepfändet werden. Der Schuldner erhält stattdessen ein einfaches Gerät. In diesem Fall ist von einer Austauschpfändung die Rede.
Der Gerichtsvollzieher kann nur Gegenstände pfänden, deren Wert seine Aufwendungen sowie die Kosten für ihn und die Versteigerungsmaßnahme deckt. Gegenstände mit einem geringeren Wert dürfen nicht gepfändet werden.

Verschiedene Formen des Pfands

Faustpfand
Das Faustpfand ist eine bewegliche Sache, die sich im Besitz des Gläubigers befindet und zur Absicherung eines Kredits dient. Das Faustpfandrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Pfand wird in die Faust des Gläubigers gegeben, dazu muss eine physische Übergabe stattfinden. Als Faustpfand können Wertgegenstände, Kraftfahrzeuge oder Wertpapiere dienen. Kann die eigentliche Sache, beispielsweise ein Kraftfahrzeug, nicht übergeben werden, kann stattdessen ein Schlüssel übergeben werden. Der Gläubiger muss stets Zugriff auf das Pfand haben. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Gläubiger das Faustpfand behalten oder verkaufen und sich am Erlös bedienen.

Nutzungspfand
Das Nutzungspfand ist eine besondere Form des Faustpfands. Es dient zur Sicherung einer Forderung und befindet sich im Besitz des Gläubigers. Der Gläubiger kann aus diesem Pfand Nutzen ziehen, beispielsweise bei einem Sparbuch die Habenzinsen für sich verwenden. Der Gläubiger muss über die Nutzung Rechenschaft an den Gläubiger ablegen. Der Reinertrag der Nutzung ist auf die geschuldete Leistung anzurechnen. Das Nutzungspfand ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Austauschpfand
Das Austauschpfand ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Der Schuldner verpfändet einen unpfändbaren Gegenstand an den Gläubiger und erhält stattdessen einen gleichartigen Gegenstand mit geringerem Wert. Der Gläubiger muss dem Schuldner den Gegenstand mit geringerem Wert oder das Geld für die Beschaffung eines solchen Gegenstands zur Verfügung stellen.

Kontopfändung
Eine Kontopfändung ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Bei einer Zwangsvollstreckung kann das Bankkonto des Schuldners durch einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss in Beschlag genommen werden, um die Gläubiger zu bedienen.

Pfandkredit
Bei einem Pfandkredit handelt es sich um eine der ältesten und bekanntesten Darlehensforment. Der bei diesem Kredit Verpfänder genannte Darlehensnehmer hinterlegt in einem Pfandhaus einen beweglichen Wertgegenstand und erhält dafür eine bestimmte Summe Geld als Leihgabe.

Lohn- oder Gehaltspfändung
Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist in der Zivilprozessordnung geregelt und kann, genau wie die Kontopfändung, durch gerichtlichen Pfändungsbeschluss erwirkt werden. Um den Forderungen des Gläubigers nachzukommen, wird ein Teil des Lohns oder Gehalts gepfändet.

Grundpfand
Das Grundpfand ist eine Immobilie, die zur Sicherung einer Forderung dient. Das Grundpfandrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und umfasst Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Die Hypothek dient zur Sicherung von Darlehen und anderen Forderungen und ist eine Belastung eines Grundstücks bis zu einer bestimmten Höhe. Die Hypothek muss im Grundbuch eingetragen werden. Der Gläubiger kann sich an der Hypothek bedienen, wenn der Schuldner seiner Forderung nicht nachkommt. Eine Grundschuld wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Im Gegensatz zu einer Hypothek ist sie nicht von einer Forderung abhängig. Sie dient zur Besicherung von Krediten. Der Gläubiger kann sich am Erlös aus der Zwangsversteigerung der Immobilie bis zur Höhe der Restschuld bedienen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Eine besondere Form der Grundschuld ist die Rentenschuld. Der Gläubiger erhält bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine Geldrente aus der Immobilie in einer vereinbarten Höhe. Dafür muss im Grundbuch ein bestimmter Betrag eingetragen werden.

Autopfand
Beim Autopfand wird das  Fahrzeug vorgefahren, vom Pfandhaus bewertet, der Pfandkreditvertrag wird unterzeichnet und der Betrag gegen die Übergabe des Fahrzeugbriefes ausgezahlt fertig.

Konsequenzen

Muss das Pfand eingelöst werden, indem sich der Gläubiger daran bedient, bedeutet das für den Schuldner, dass er daran keinerlei Rechte mehr hat und es nicht mehr nutzen kann. Als rechtliche Grundlage greift je nach Form des Pfandes der entsprechende Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches oder der Zivilprozessordnung.
Hat der Gläubiger ein Faustpfand erhalten, da der Schuldner seiner Forderung nicht nachgekommen ist, darf er das Pfand verkaufen und sich am Erlös bedienen. Er muss jedoch, wenn der Erlös die Forderung übersteigt, einen Ausgleich an den Schuldner zahlen.

Bei einem Nutzungspfand muss der Gläubiger den Schuldner über die Nutzung der Erträge informieren. Übersteigt die offene Forderung die Höhe der Erträge, kann sich der Schuldner bis zur Höhe der offenen Forderung am Pfand bedienen.

Bei einem Grundpfand wird das beliehene Objekt zwangsversteigert. Bis zur Höhe der eingetragenen Hypothek oder Grundschuld kann sich der Gläubiger am Erlös der Zwangsversteigerung bedienen.
Wurde ein Gegenstand im Rahmen einer Privatinsolvenz gepfändet, wird dieses Pfand zwangsversteigert. Die Gläubiger werden aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bedient.
Als Alternative zum Einbehalt des Pfandes kann der Schuldner seine Forderung begleichen, was jedoch zumeist nicht möglich ist.

 

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