Märzklausel – Sonderzahlungen korrekt versteuern

Wenn der Chef eine Prämie zahlt, freut sich jeder Arbeitnehmer. Das Sozialversicherungsrecht nennt diese freiwilligen Sonderzahlungen Einmalzahlung. Auf dieses kleine oder größere Extra sind Steuern und Sozialabgaben zu leisten. Für die Berechnung der Abgaben ist wichtig, zu welchem Zeitpunkt im Kalenderjahr die Sonderzahlung auf das Konto des Mitarbeiters geht: Kommt das Geld zwischen Januar und März, werden die Abgaben auf Basis der sogenannten Märzklausel kalkuliert.

  • Was hat es mit der Märzklausel genau auf sich, die alle Sonder- und Einmalzahlungen regelt, die seitens des Arbeitsgebers im ersten Quartal an Angestellte ausgezahlt werden?

Der Vexcash-Ratgeber gibt Antworten.

Voraussetzungen und Regelwerk der Märzklausel

Was ist die Märzklausel und wann wird sie angewendet?

Erfolgt im Zeitraum zwischen dem 1.1. und dem 31.3. eines Jahres eine Einmalzahlung seitens des Arbeitgebers, kommt die sogenannte Märzklausel beim Abrechnen der Sozialversicherungsbeiträge zum Tragen. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 23a Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Normalerweise erfolgt die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen in dem Monat der Auszahlung. Sonderzahlungen führen oft dazu, dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Da eine Sonderzahlung in der Regel über einen längeren Zeitraum erarbeitet wurde, gilt für die Einmalzahlung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze jedoch nicht. Um die Sozialversicherungsbeiträge festlegen zu können, werden zum einen die bereits gezahlten Beiträge des laufenden Kalenderjahres sowie die anteiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Versicherungen notwendig. In den ersten drei Monaten sind die Beiträge gering, sodass nur niedrige Beiträge zu entrichten sind. Führt die Sonderzahlung dazu, dass zwischen Januar und März die Jahresbeitragsbemessungsgrenzen überschritten werden, greift die Märzklausel. Einmalzahlung wie Prämien oder Zulagen werden oft im Arbeitsvertrag vereinbart, manchmal überrascht der Arbeitgeber auch mit dieser freiwilligen Zahlung. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind die häufigsten Sonderzahlungen. Diese einmaligen Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Erfolgen sie in den ersten drei Monaten des Jahres, kommt die Märzklausel zu Anwendung und es ergeben sich Besonderheiten bei der Lohnabrechnung.

Zu den Sonderzahlungen gehören:

  • Monatsgehalt
  • Bonuszahlungen
  • Prämien
  • Provisionen
  • Tantiemen
  • Gratifikationen
  • Zuwendungen zu einem Jubiläum
  • sogenannte unechte, zu versteuernde Abfindungen
Kommt das Geld zwischen Januar und März, werden die Abgaben auf Basis der sogenannten Märzklausel kalkuliert.
Die Märzklausel betrifft nur Zahlungen, die in den ersten drei Monaten seitens des Arbeitgebers extra geleistet werden

In welchen Fällen wird die Märzklausel nicht angewendet?

Die Klausel wird nur bei Arbeitnehmern angewendet, die mindestens schon im Vorjahr in dem Betrieb beschäftigt waren. Weiterhin betrifft die Märzklausel nur Zahlungen, die in den ersten drei Monaten seitens des Arbeitgebers extra geleistet werden. Stichtag ist der 31. März eines Jahres. Wenn die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze im aktuellen Kalenderjahr nicht überschritten wird, findet keine Zuordnung zum Vorjahr statt.

Beitragsbemessungsgrenzen und Berechnung

Welchen Einfluss hat die Beitragsbemessungsgrenze bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge?

Vom Bruttogehalt zahlt jeder Arbeitnehmer Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Das beinhaltet Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber auch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflege- und Unfallversicherung. Bis auf die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber in etwa die Hälfte der Kosten der jeweiligen Versicherung. Abgaben werden jedoch nur bis zu einem bestimmten Einkommen erhoben. Für das Gehalt, das über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden keine weiteren Abgaben fällig. Diese Grenze wird jedes Jahr in Abhängigkeit der Lohnentwicklung des Vorjahres von der Bundesregierung neu bestimmt. Steigt das Einkommen, steigt auch die Grenze oberhalb derer keine weiteren Abgaben mehr anfallen.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • 2017: Ost und West: 4350 Euro monatlich/ 52.2000 Euro im Jahr
  • 2018: Ost und West 4425 Euro monatlich/ 53.100 Euro im Jahr

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • 2017 West: 6350 Euro im Monat/ 76.200 Euro im Jahr
    2017 Ost: 5700 Euro im Monat/ 68.400 Euro im Jahr
  • 2018 West: 6500 Euro im Monat/ 78.000 Euro im Jahr
    2018 Ost: 5800 Euro im Monat/ 69.600 Euro im Jahr

Welche Kriterien bestimmen den Einsatz der Märzklausel?

Ob eine Sonderzahlung unter die Märzklausel fällt oder doch eine Ausnahmeberechtigung relevant ist, hängt von folgenden drei Kriterien ab:

  • Der Angestellte war bereits im Vorjahr für das Unternehmen tätig
  • Das einmalige Arbeitsentgelt wird in den Monaten Januar bis März ausgezahlt, wobei das Auszahlungsdatum und nicht das Fälligkeitsdatum maßgeblich ist
  • Die für Januar bis zum Auszahlungstag, der spätestens am 31. März sein muss, anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze, wird mit dem laufenden Arbeitsentgelt überschritten

Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, kommt die Märzklausel bei der Berechnung für Sozialversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen, die in den ersten drei Monaten des Jahres erfolgen, zur Anwendung. Für die Lohnsteuer ist sie irrelevant, denn eine Besteuerung erfolgt stets im Auszahlungsmonat und wird auch bei Einmalzahlungen, bei denen die Märzklausel angelegt wird, nicht übertragen.

Beispiele

Fallbeispiel 1: Die Märzklausel greift

Ein zehn Jahre im Unternehmen beschäftigter Angestellter erhält zusätzlich zu seinem monatlichen Gehalt von 4100 Euro eine einmalige Sonderzahlung von 700 Euro im Januar 2018. Die Beitragsbemessungsgrenze 2018 liegt bei 4425 Euro. Die Einmalzahlung übersteigt diesen Betrag um 375 Euro. Daher wird die Märzklausel angewandt und die 375 Euro dem letzten Abrechnungsmonat des vorherigen Jahres zugeordnet.

Fallbeispiel 2: Die Märzklausel greift nicht

Der Angestellte verdient im Monat 3975 Euro und erhält im Februar 2018 eine Zahlung von 700 Euro. Die Differenz zwischen Gehalt und Beitragsbemessungsgrenze 2018 beläuft sich auf 900 Euro: 4425-3975=450. Multipliziert mit zwei Monaten ergibt das 900 Euro. In diesem Differenzbetrag geht die Einmalzahlung auf, die Zahlung kann nicht dem Vorjahr zugeordnet werden und ist im Februar in vollem Umfang beitragspflichtig.

Die Märzklausel und die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Bis Ende März 2018 lautet die anteilige Beitragsbemessungsgrenze gemäß der Formel: Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 78.000 Euro : 360×90 = 19.500 Euro. Gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer hat im Zeitraum Januar bis März bereits 11.700 Euro an Beiträgen bezahlt, kann eine Einmalzahlung nur bis zur Maximalsumme von 7800 Euro beitragspflichtig sein. Das bedeutet, die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird überschritten, in der Rentenversicherung jedoch nicht. Es erfolgt aufgrund der Märzklausel die Zuordnung zum letzten Abrechnungsmonat des Vorjahres.

Die Märzklausel und die Lohnsteuer
Ein Arbeitnehmer erhält im Januar 2018 eine Einmalzahlung in der Höhe von 2500 Euro. Sein Gehalt liegt bei 3775 Euro im Monat. Gemäß der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt eine monatliche Differenz von 650 Euro. Hochgerechnet auf die drei Monate ergibt das 1950 Euro. Die Einmalzahlung ist höher als diese Summe, daher wird sie dem Vorjahr zugeordnet. Die Beiträge vom März 2018 werden auf der Basis des Dezembers 2017 berechnet. Das bedeutet eine Korrektur des Beitragsnachweises vom Dezember 2017. Die bereits übermittelte Jahresmeldung ist durch eine Sondermeldung, auf der Abgabegrund 54 verzeichnet ist, um die Summe von 2500 Euro aus dem Fallbeispiel zu ergänzen. Die Lohnsteuerbescheinigung des vorhergehenden Kalenderjahres berücksichtigt diese Einmalzahlung nicht. Im Folgejahr verhält es sich genau umgekehrt: Die Zahlung wird auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, die Jahresmeldung für die Sozialversicherung berücksichtigt lediglich das normale Gehalt.

Welche Änderungen ergeben sich für privatversicherte Arbeitnehmer?

Bei der Anwendung der Märzklausel ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich. Gibt es im ersten Quartal eine Einmalzahlung, kommt die Märzklausel dann zur Anwendung, wenn die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Zahlungsmonat überschritten wurde. Die Sonderzahlung wird dann automatisch dem Vorjahr zugeordnet. Die Zuordnung zum Vorjahr gilt für alle Sozialversicherungszweige, und zwar auch dann, wenn die Arbeitslosen- und Rentenversicherung nicht überschritten wird. Für Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, kommt die Märzklausel zum Tragen, wenn die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten wird.

Finanzierung

Wie können unerwartete Abzüge ausgeglichen werden?

Wer mit der Märzklausel rechnet, kann sich leicht verkalkulieren – und es erfolgen Abzüge, wo doch eigentlich mit einer stolzen Summe gerechnet wurde. Ärgerlich, wenn das Geld nicht nur verplant, sondern sogar schon ausgegeben ist. Unter Umständen muss die Bank nach einem Kredit gefragt, eventuell sogar ein Bürge gefunden werden. In diesem Fall verschafft ein Schnellkredit wieder den notwendigen finanziellen Spielrahmen. Vexcash bietet schnell und unbürokratisch flexible Kreditlösungen. Bonität vorausgesetzt, kann eine Kreditsumme zwischen 100 und 3000 Euro beantragt werden. Die Rückzahlung erfolgt in einer Monatsrate, doch sind auch Ratenlösungen bis zu sechs Monaten möglich. Werden alle Unterlagen bis zum frühen Nachmittag übermittelt, kann nach Kreditvergabe die Summe noch am selben Tag auf das Konto des Antragstellers überwiesen werden. Verdeckte Kosten entstehen nicht. Beim Abschluss des Kreditvertrages werden exakt die monatlichen Raten, die Zinsen und die Gesamtkosten transparent aufgelistet.

Möglichkeiten der Beitragsersparnis

Wie kann die Märzklausel zur Ersparnis führen?

Jeder Arbeitnehmer, der bis Ende März 2018 eine Sonderzahlung erhalten hat, muss damit rechnen, dass ein nachträglicher Zuschlag der Summe für das vergangene Kalenderjahr erfolgt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verdienst inklusive der laufenden Bezüge die Beitragsbemessungsgrenze der ersten drei Monate überschreitet und eine Anstellung im Betrieb bereits im Vorjahr gegeben war. Es kann sich für Arbeitnehmer dann lohnen, die Sonderzahlung erst im April zu erhalten. Da die Einmalzahlung nicht auf zwölf Monate gesplittet wird, sind die Beitragsabzüge eventuell geringer. Gefragt ist der Arbeitgeber: Der muss sich über die günstigste Methode informieren und der Krankenkasse entsprechend Meldung erstatten.