Was ist Zeitarbeit und wie funktioniert diese?

Rund 1 Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind durchschnittlich in Deutschland als Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Leiharbeit ist für Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirmen mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. Was Zeitarbeit genau ist und wie sie funktioniert, beschreibt der folgende Beitrag.

Was ist Zeitarbeit?

Als Zeitarbeit wird die zeitliche begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin durch ein Zeitarbeitsunternehmen, den Verleiher an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, bezeichnet. Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser bezahlt, arbeitet jedoch beim Entleiher und ist an die Weisungen des Entleihers gebunden.

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen oder einem Personaldienstleister und einem Zeitarbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag sind alle wichtigen Details des Beschäftigungsverhältnisses wie Arbeitslohn und Urlaubsanspruch geregelt. Der Zeitarbeitnehmer ist beim Personaldienstleister fest angestellt. Der Personaldienstleister ist für die Zahlung des Gehalts, den Urlaub und die Lohnfortzahlung bei Krankheit zuständig.

Im Rahmen der Zeitarbeit verleiht der Personaldienstleister diesen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit an ein Unternehmen, das Arbeitskräfte benötigt. Der Arbeitnehmer bleibt während der Zeit der Überlassung beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, ist jedoch im Kundenunternehmen tätig. Der Personaldienstleister überträgt einen Teil seines Weisungsrechts gegenüber dem Arbeitnehmer an den Entleiher. Zeitarbeiter wechseln nicht den Arbeitgeber, wenn sie in einem anderen Unternehmen arbeiten.

Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher wird eine als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – kurz Überlassungsvertrag – bezeichnete schriftliche Vereinbarung getroffen. In diesem Vertrag werden die Einzelheiten der Überlassung geregelt. Beispielsweise die Dauer der Überlassung, die Arbeitszeiten und wie hoch die Leihgebühr, der sogenannte Verrechnungssatz ist, die der Entleiher für den Zeitarbeiter an den Personaldienstleister monatlich bezahlen muss.

Für wen eignet sich Zeitarbeit?

Zeitarbeit eignet sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne oder mit einer nur geringen beruflichen Qualifikation ebenso wie für Facharbeiter und Führungskräfte. Angebote für Zeitarbeit gibt es für praktisch alle Qualifikationsstufen und für fast alle Tätigkeitsfelder.

Die Höhe des Arbeitsentgeltes richtet sich nach der Berufserfahrung und der Qualifikation des jeweiligen Arbeitnehmers. Für viele Branchen gelten eigene Tarifverträge, in denen die Vergütung festgelegt ist. Hinzu kommen, wie beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, gegebenenfalls Branchenzuschläge, durch die ein höheres Einkommen erzielt werden kann. Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2017 haben alle Zeitarbeiter zudem einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen des Entleihers, wenn sie für mindestens neun Monate im gleichen Entleihunternehmen beschäftigt sind.

Branchen mit den meisten Leiharbeitern

Welche Vorteile hat Zeitarbeit?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur schwer eine Arbeit finden können, oder für eine längere Zeit arbeitslos gewesen sind, bietet Zeitarbeit eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für Berufsanfänger, die erst einmal Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und Unternehmen sammeln wollen, kann eine vorübergehende Tätigkeit als Leiharbeiter sinnvoll sein. Fach- und Führungskräfte können Zeitarbeit nutzen, um nach einer längeren beschäftigungslose Zeit, beispielsweise wegen der Kindererziehung oder nach einer längeren Erkrankung, den Wiedereinstieg in ihren Beruf zu finden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch den Entleiher in ein festes Arbeitsverhältnis.

Für Unternehmen hat Zeitarbeit mehrere Vorteile. Bei saisonalen Schwankungen der Auslastung kann die Zahl der Arbeitnehmer flexibel angepasst werden. Da die Zeitarbeitsfirma für die Lohn- und Gehaltszahlungen, die Lohnfortzahlung während des Urlaubs und bei Arbeitsunfähigkeit zuständig ist, entfallen diese Leistungen für das Entleihunternehmen. Insgesamt reduziert sich dadurch der Aufwand bei der Personalführung und in der Personalbuchhaltung. Neben großen Unternehmen nutzen viele kleinere Unternehmen die Möglichkeit, durch die Arbeitnehmerüberlassung neue Arbeitskräfte unverbindlich kennenzulernen, ohne gleich eine feste Bindung durch einen Arbeitsvertrag eingehen zu müssen. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist daher für Zeitarbeiter die Chance groß, vom Unternehmen übernommen zu werden.

Welche Nachteile hat Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist manchmal mit Nachteilen für die Arbeitnehmer verbunden. Dies führt häufig dazu, dass sich Zeitarbeiter als Arbeitnehmer zweiter Klasse fühlen. Beispielsweise sind sie meistens von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Entleihers oder Unternehmens-Events ausgeschlossen. Weitere Nachteile sind:

  • meist geringere Bezahlung in den ersten Monaten
  • häufiger Wechsel der Arbeitsstätte und Arbeitszeiten
  • oft keine Integration in das entleihende Unternehmen
  • grundsätzlich unsichere Beschäftigungsverhältnisse

Welche Rechte und Pflichten hat man als Zeitarbeiter?

Grundsätzlich hat ein Zeitarbeiter die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer. Hierzu zählen die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung sowie:

  • gleiches Recht bei Arbeits- und Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaubsanspruch und Sozialversicherung

nach dem deutschen Arbeitsrecht.

Durch den mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossenen Arbeitsvertrag ist ein Zeitarbeiter zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung seinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet. Zeitarbeitnehmer sind verpflichtet, den Weisungen ihres Arbeitgebers Folge zu leisten. Das Zeitarbeitsunternehmen kann im Rahmen seines sogenannten primären Direktionsrechtes bestimmen, wo ein Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer den Weisungen des Entleihunternehmens Folge leisten. Der Entleiher hat ein sogenanntes sekundäres Direktionsrecht und kann bestimmen, welche Arbeiten der Arbeitnehmer in welcher Zeit zu erledigen hat. Für seine Arbeitsleistung hat ein Zeitarbeitnehmer gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen einen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltszahlung, einen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt sowie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Wahrnehmung des Urlaubsanspruches durch Zeitarbeitnehmer

Grundlage für den gesetzlichen Urlaubsanspruch ist für jeden Arbeitnehmer und damit auch für Zeitarbeitnehmer das Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Für Zeitarbeitnehmer gelten die gleichen Vorschriften und sie haben die gleichen Ansprüche auf Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer. Der grundsätzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 freie Werktage im Jahr. Für die Inanspruchnahme der Urlaubszeit müssen im Rahmen der Zeitarbeit verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Wie für die Stammbelegschaft gilt auch für Zeitarbeiter, dass sie vor der ersten Inanspruchnahme ihrer Urlaubstage eine sogenannte Wartezeit einhalten müssen. Diese beträgt sechs Monate. Erst dann besteht ein Anspruch auf die vollen Urlaubszeiten.

Für die Höhe des Urlaubsanspruchs eines Zeitarbeitnehmers ist die Zahl der Anstellungsmonate beim Zeitarbeitsunternehmen – nicht beim Entleiher – entscheidend. Für den Fall, dass ein Zeitarbeitnehmer das Zeitarbeitsunternehmen vor Ablauf der Wartezeit wieder verlässt, hat er nur einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs je Arbeitsmonat. Wichtig ist, dass zwar grundsätzlich der Entleiher den Urlaubswünschen des Zeitarbeiters zustimmen muss, der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, jedoch in den meisten Fällen im voraus informiert werden muss.

Anspruch von Zeitarbeitern auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Zeitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltzahlung bei Arbeitsunfähigkeit gemäß den Bestimmungen im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Der Gesetzgeber sieht vor, dass unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gleichen Vorschriften gelten und sie die gleichen Ansprüche haben..

Das bedeutet, bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, die länger als drei Tage dauert, müssen Zeitarbeiter dem Arbeitgeber auf jeden Fall eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag eine Regelung zu treffen, nach der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt werden muss. Wie andere Arbeitnehmer sind Zeitarbeiter dazu verpflichtet, am ersten Tag und grundsätzlich so früh wie möglich – optimalerweise vor Arbeitsbeginn – den Entleiher und seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Werden diese Pflichten versäumt, kann die Zeitarbeitsfirma eine Abmahnung aussprechen.

Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit sind, dass die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich entweder durch eine Erkrankung oder einen Unfall verursacht worden ist. Andere Ursachen, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Streik, sind nicht zulässig. Im Falle eines Arbeitsunfalls darf dieser nicht selbst verschuldet sein. Verstößt ein Zeitarbeiter beispielsweise in grob fahrlässiger Weise gegen Unfallverhütungsvorschriften, kann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gegebenenfalls abgelehnt werden.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich wie bei anderen Arbeitnehmern nach dem durchschnittlichen Lohn oder Gehalt. Nicht enthalten sind Zuschüsse oder Prämien. Die Entgeltfortzahlung leistet der Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr für die gleiche Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, übernimmt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung an den Zeitarbeiter.

 

Leiharbeiter in Deutschland von 1991 -2011

Kündigungsschutz für Zeitarbeiter

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) müssen auch bei Zeitarbeitern berücksichtigt werden. Wenn der Entleiher den mit der Zeitarbeitsfirma geschlossenen Überlassungsvertrag kündigt, dann endet für den Zeitarbeiter nur die Zeit der Beschäftigung im Entleihunternehmen. Das Beschäftigungsverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma und Zeitarbeiter bleibt hiervon unberührt und weiterhin bestehen.

Wenn das Zeitarbeitsunternehmen den Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeiter kündigen will, beispielsweise weil auf absehbare Zeit keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Unternehmen gegeben ist, dann gelten für diese Kündigung die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes und der allgemeine Kündigungsschutz. Wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gegeben ist, kann die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer betriebsbedingt ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist beispielsweise wegen groben Fehlverhaltens des Arbeitnehmers im Entleihunternehmen oder gegenüber seinem Arbeitgeber möglich. Leiharbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen, nachdem sie die Kündigung erhalten haben, der Kündigung vor einem Arbeitsgericht widersprechen und die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen.

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes treffen allerdings nur für Zeitarbeitsfirmen zu, in denen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen sind, und wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitnehmer mehr als sechs Monate bestanden hat. Diese sechs Monate werden wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen als Probezeit angesehen, in der Arbeitnehmer unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist jederzeit ohne besonderen Grund gekündigt werden können.

Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat eine Zeitarbeitsfirma?

Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit sind in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Arbeitnehmerüberlassung an ein anderes Unternehmen ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Nach § 1 AÜG ist nur die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, diese Erlaubnis zu erteilen. Hat ein Personaldienstleister keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, dann handelt das Unternehmen illegal.

Rechtliche Beziehung zwischen Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen

Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis ist auch bei der Zeitarbeit der Arbeitsvertrag die rechtliche Basis für das Verhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Zeitarbeitnehmer. Im Arbeitsvertrag müssen Angaben zur Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung und, falls zutreffend, der für das Arbeitsverhältnis maßgebende Zeitarbeitstarifvertrag genannt werden. Für den Fall, dass kein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet wird, müssen im Arbeitsvertrag Regelungen für die Beschäftigungszeiten zwischen den Arbeitseinsätzen des Zeitarbeiters in anderen Unternehmen vereinbart werden.

Rechtliche Beziehung zwischen Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen

Die Beziehung zwischen den Kunden des Zeitarbeitsunternehmens und der Zeitarbeitsfirma wird durch einen Überlassungsvertrag geregelt. Vor jedem Arbeitseinsatz eines Zeitarbeiters muss ein Überlassungsvertrag geschlossen werden. Wie im Arbeitsvertrag für den Zeitarbeitnehmer muss im Überlassungsvertrag der anzuwendende Tarifvertrag genannt werden. Für den Fall, dass kein Tarifvertrag angewendet wird, muss der Überlassungsvertrag Angaben zu den Arbeitsbedingungen des Zeitarbeitnehmers enthalten, die denen eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Entleihers entsprechen müssen.

Mit Abschluss des Überlassungsvertrages verpflichtet sich das Zeitarbeitsunternehmen, einen geeigneten Mitarbeiter auszuwählen und dem Entleiher zu überlassen. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet gegenüber dem Entleiher, wenn schuldhaft ein ungeeigneter Arbeitnehmer ausgewählt wurde. Für eine mögliche, sogenannte Schlechtleistung des ausgeliehenen Arbeitnehmers haftet der Personaldienstleister nicht. Durch den Überlassungsvertrag verpflichtet sich der Entleiher, an das Zeitarbeitsunternehmen einen Verrechnungssatz für die Überlassung des Arbeitnehmers zu zahlen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung haben die gleiche Bedeutung. Einen Unterschied gibt es nicht. Je nachdem, wer über Zeitarbeit spricht oder schreibt, verwendet vorzugsweise eine der drei Bezeichnungen. Der Gesetzgeber verwendet häufig den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung. Personaldienstleister und Zeitarbeitsfirmen verwenden die Bezeichnung Zeitarbeit und Entleiher sprechen meistens von Leiharbeit.

Zeitarbeit kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Sprungbrett in ein festes Arbeitsverhältnis sein. Die Chancen sind relativ hoch, vom Entleiher übernommen zu werden, wenn dieser mit der Arbeitsleistung zufrieden ist und sich der Zeitarbeiter im Unternehmen bewährt. Wichtig für Zeitarbeitnehmer ist, dass sie ein seriöses und professionelles Zeitarbeitsunternehmen wählen, für das sie arbeiten wollen.

Kredit für Zeitarbeiter und Leiharbeiter

Aufgrund des befristeten Arbeitsvertrages und der unterschiedlichen Höhe des Einkommens zum Monatsende, ist es für Zeitarbeiter schwierig, einen Sofortkredit bei einer Hausbank zu beantragen. An dieser Stelle kann Ihnen

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Weiterführende Links zum Thema Zeitarbeit

Bildquellen:  boeckler.de
Bildquellen:  de.statista.com