{"id":13614,"date":"2017-07-26T07:23:59","date_gmt":"2017-07-26T07:23:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vexcash.com\/blog\/?p=13614"},"modified":"2019-12-09T14:42:57","modified_gmt":"2019-12-09T12:42:57","slug":"abfindung-bei-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/abfindung-bei-kuendigung\/","title":{"rendered":"Abfindung bei K\u00fcndigung: Auf wie viel Geld haben Arbeitnehmer Anspruch"},"content":{"rendered":"<p>Bei Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses, sei es durch betriebsbedingte oder krankheitsbedingte K\u00fcndigung, besteht in vielen F\u00e4llen die M\u00f6glichkeit einer Abfindung bei K\u00fcndigung. W\u00e4hrend viele Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten und freiwillige Abfindungszahlungen leisten, landen andere F\u00e4lle vor einem Arbeitsgericht.<\/p>\n<div class=\"calulatorboxk\">\n<p><iframe class=\"iframek\" src=\"https:\/\/www.vexcash.com\/Extern\/ExternalCalculatorDropDownList\" width=\"100%\" frameborder=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<\/div>\n<p>Kommt es zu einem Prozess im Rahmen des K\u00fcndigungsschutzes, bekommen entlassene Mitarbeiter in der Regel eine Entlassungs-Entsch\u00e4digung. Hierbei einigen sich beide Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Ob bei freiwilliger Abfindung oder beim Urteil durch ein Arbeitsgericht: Es stellt sich die Frage nach den Voraussetzungen und der H\u00f6he der Abfindung. Wurde die Abfindung gezahlt, sind steuerliche Aspekte zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n<h2>Abfindungsh\u00f6he: Gesetzliche Grundlagen und Kriterien bei Zahlung der Abfindung<\/h2>\n<p>Grundlage \u00fcber die Bestimmung der H\u00f6he der Abfindung ist \u00a7 1 Abs. 2 K\u00fcndigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser Absatz legt die H\u00f6he der seitens des Arbeitgebers geschuldeten Abfindung auf <strong>ein halbes monatliches Gehalt pro Besch\u00e4ftigungs-Jahr des Arbeitnehmers<\/strong> fest. Auf Basis dieser Festsetzung sprechen Arbeitsgerichts-Kammern in der Regel ihre Empfehlungen f\u00fcr Abfindungsvergleiche aus. Handelt es sich um<strong> Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten<\/strong>, so ist es Praxis, das Besch\u00e4ftigungs-Jahr aufzurunden.<\/p>\n<p>Es zu ber\u00fccksichtigen, dass neben diverser <a href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/kuendigungsgruende\/\">K\u00fcndigungsgr\u00fcnde<\/a> diese Regelung bei Abfindungen nur greift, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr die Abfindung beziehungsweise f\u00fcr den vollst\u00e4ndigen K\u00fcndigungsschutz vorliegen. Diese sind festgesetzt in \u00a7 23 KschG. Die H\u00f6he der Abfindung hat nur Geltung, wenn Arbeitnehmer mehr als sechs Monate in einem Betrieb besch\u00e4ftigt war, der mindestens zehn Arbeitnehmer hat.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Abfindung kalkuliert sich gem\u00e4\u00df \u00a7 10 KSchG nach Art und Umfang der Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Das Lebensalters des betroffenen Arbeitnehmers spielt laut Arbeitsrecht bei Abfindungen ebenfalls eine Rolle.<\/p>\n<p>Prozesse und <strong>Verhandlungen um die H\u00f6he der Abfindungszahlung<\/strong> haben einen Interessenausgleich der beteiligten Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zum Ziel. Auf der einen Seite verliert der Arbeitnehmer eine regelm\u00e4\u00dfige Einkommensquelle, w\u00e4hrend Arbeitgeber im Falle betriebsbedingter K\u00fcndigungen die Einsparung von Lohnkosten anstreben.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df des Arbeitsrechts k\u00f6nnen K\u00fcndigungen arbeitsgerichtlich aufgehoben werden. Dies ist der Fall, wenn sich im K\u00fcndigungsschutz-Verfahren herausstellt, dass die <strong>K\u00fcndigung sozial ungerechtfertigt<\/strong> ist. Dann besteht beim Arbeitnehmer weiterhin die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Ein wichtiges Kriterium f\u00fcr die Aufhebung der K\u00fcndigung ist die Weitervermittelbarkeit des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt. Sollten Ausbildung oder Alter zu einer deutlichen Erschwerung der Arbeitssuche f\u00fchren, besteht ein gr\u00f6\u00dferes Interesse an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Im Falle einer Abfindung sind daher seitens des Arbeitgebers Zugest\u00e4ndnisse erforderlich.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-13619 size-full\" title=\"Abfindung bei K\u00fcndigung\" src=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/abfindung-bei-kuendigung.jpg\" alt=\"Bild mit Geld, Brille und einem Stift\" width=\"639\" height=\"426\" srcset=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/abfindung-bei-kuendigung.jpg 639w, https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/abfindung-bei-kuendigung-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 639px) 100vw, 639px\" \/><\/p>\n<h2>Abfindungsh\u00f6he berechnen: Faustformel f\u00fcr die H\u00f6he der Abfindung<\/h2>\n<p>Zur leichteren Kalkulation der voraussichtlichen Abfindungsh\u00f6he liegen verschiedene Faustformeln oder Regelabfindungsformeln vor. Unter den unterschiedlichen Formeln sind die jene am weitesten verbreitet, die gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 2 KSchG auf der H\u00f6he des zuletzt gezahlten monatlichen Bruttogehalts sowie der Besch\u00e4ftigungsdauer im Betrieb in Jahren basieren.<\/p>\n<p><strong>Beispiel zur Berechnung der Abfindung nach Gehalt und L\u00e4nge des Arbeitsverh\u00e4ltnisses:<\/strong><br \/>\n<em>War ein Arbeitnehmer beispielsweise 15 Jahre in einem Betrieb besch\u00e4ftigt und bezog zuletzt ein Monats-Bruttogehalt von 2.500 Euro, stehen ihm gem\u00e4\u00df dieser Formel 2.500 Euro \/ 2 * 15 Jahre = 18.750 Euro an Abfindung zu.<\/em><\/p>\n<p><strong>Beispiel zur Berechnung der Abfindung nach Alter des Arbeitnehmers:<\/strong><br \/>\n<em>Eine andere Faustformel legt den Fokus auf das Alter des Arbeitnehmers. Diese Praxis ist in manchen Arbeitsgerichten verbreitet. Bei einem Alter von bis zu 39 Jahren wird das 0,5-fache des Monatsgehalts, bei 40 bis 49 Jahren das 0,75-fache und ab einem Alter von 50 Jahren das volle Monatsgehalt pro Besch\u00e4ftigungsjahr zugrunde gelegt.<\/em><\/p>\n<h2>Voraussetzungen und Anspr\u00fcche der Abfindungszahlung<\/h2>\n<p>Wie aus dem KSchG hervorgeht, stehen Abfindungen nicht jedem Arbeitnehmer zu. Es gilt zu ber\u00fccksichtigen, dass eine besonders lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindungszahlung entstehen l\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>Das Gesetz kennt im Wesentlichen folgende Voraussetzungen, unter denen eine Abfindung in Anspruch genommen werden kann:<\/strong><\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> die K\u00fcndigung wurde aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden ausgesprochen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> der Arbeitnehmer hat gleichzeitig auf eine K\u00fcndigungsschutzklage verzichtet<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> der Besch\u00e4ftigte hat innerhalb der dreiw\u00f6chigen Frist eine K\u00fcndigungsschutzklage eingereicht und das Gericht stellt eine sozial ungerechtfertigte K\u00fcndigung fest<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> es liegt eine Betriebs\u00e4nderung (beispielsweise die Stilllegung einer Abteilung) vor, aus der dem Mitarbeiter Anspr\u00fcche f\u00fcr einen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile erwachsen<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p><strong>In der Praxis sind folgende Voraussetzungen f\u00fcr die Zahlung einer Abfindung die h\u00e4ufigsten:<\/strong><\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> au\u00dfergerichtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> betriebsbedingte K\u00fcndigungen inklusive dem Angebot einer Abfindung nach \u00a7 1a KSchG<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> Abfindungsvergleich in einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung um den K\u00fcndigungsschutz<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> tarifvertragliche Regelungen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> eine arbeitsgerichtliche Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nach \u00a7\u00a7 9, 10 KSchG<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Die arbeitgeberseitige betriebsbedingte K\u00fcndigung stellt hierbei den h\u00e4ufigsten Fall dar, in dem es zu einer Zahlung der Abfindung kommt.<\/p>\n<h2>Abfindungszahlung infolge betriebsbedingter K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Fall einer betriebsbedingten K\u00fcndigung kennt das deutsche Gesetz einen rechtlichen Anspruch auf Abfindungszahlung. Dies gilt, wenn Arbeitgeber bestimmte Abfindungsangebote unterbreiten, die f\u00fcr solche F\u00e4lle gelten, in denen <strong>Besch\u00e4ftigte nicht gegen die K\u00fcndigung klagen<\/strong>. Es ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Anspruch neben den oben genannten Voraussetzungen auch in gr\u00f6\u00dferem Ausma\u00df vom Willen des Arbeitgebers abh\u00e4ngt. Grunds\u00e4tzlich entsteht ein solcher Anspruch auf Abfindung infolge einer betriebsbedingten K\u00fcndigung erst, wenn Arbeitgeber ihrerseits ein freiwilliges Angebot unterbreiten.<\/p>\n<p>Dazu muss im K\u00fcndigungsschreiben festgeschrieben sein, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern dann eine Abfindung zahlen, wenn diese von einer K\u00fcndigungsschutzklage absehen. Der Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung unterliegt im Falle betriebsbedingter K\u00fcndigung einer Reihe weiterer Voraussetzungen:<\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> das Arbeitsverh\u00e4ltnis muss dem K\u00fcndigungsschutz unterliegen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> gem\u00e4\u00df \u00a7 23 Abs. 1 KschG muss das Arbeitsverh\u00e4ltnis seit mehr als sechs Monaten bestehen und<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> der betreffende Betrieb muss mindestens zehn Mitarbeiter haben<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Diese m\u00fcssen entsprechend des Arbeitsrechts regul\u00e4re und in Vollzeit besch\u00e4ftigte Mitarbeiter sein. In Teilzeit besetzte Stellen z\u00e4hlen anteilig, wobei 20 Wochenstunden einer halben und 30 einer dreiviertel Stelle entsprechen. Ferner ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Stellen gegenw\u00e4rtig tats\u00e4chlich besetzt sind. Oft gen\u00fcgt es, dass die Besetzung der Stellen grunds\u00e4tzlich in der Organisation des Unternehmens vorgesehen ist. Mitarbeiter, die sich noch in einem Ausbildungsverh\u00e4ltnis befinden, werden nicht hinzugerechnet.<\/p>\n<p>Hat sich herausgestellt, dass das eigene Arbeitsverh\u00e4ltnis dem K\u00fcndigungsschutz unterliegt, wird der Abfindungsanspruch gem\u00e4\u00df \u00a7 1 a KSchG interessant. Hierin ist gefordert, dass eine K\u00fcndigung ausgesprochen wurde. Gem\u00e4\u00df \u00a7 623 BGB hat eine solche K\u00fcndigung schriftlich zu erfolgen. Das hei\u00dft, dass <strong>telefonische Anrufe oder E-Mails gegenstandslos<\/strong> und nicht hinreichend sind. Die K\u00fcndigung hat sich zudem gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 2 KSchG auf dringende betriebliche Erfordernisse zu berufen. Daher wird von betriebsbedingter K\u00fcndigung gesprochen. Diese dringenden Erfordernisse m\u00fcssen dem Arbeitnehmer gleicherma\u00dfen im ausformulierten Text der K\u00fcndigung deutlich gemacht werden.<\/p>\n<p>Arbeitgeber haben im Rahmen der K\u00fcndigungsschreiben die Option, Arbeitnehmern das Angebot einer Abfindung zu unterbreiten. Diese Angebote haben \u00a7 1a KSchG zu entsprechen. Hierin bieten Arbeitgeber an, bei einer ausbleibenden Klage gegen die K\u00fcndigung eine Abfindung zu zahlen. In diesem Zusammenhang ist oft von Klageverzichts-Vertr\u00e4gen die Rede. F\u00fcr die Klage gegen die K\u00fcndigung ist Arbeitnehmern eine gesetzliche Frist von drei Wochen gegeben. Die Frist beginnt mit dem Zugang des K\u00fcndigungsschreibens. Der Zugang gilt meist bei \u00dcbergabe an den Arbeitnehmer oder mit dem Einwurf in den Briefkasten des Besch\u00e4ftigten als erfolgt. Verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Klage gegen die K\u00fcndigung innerhalb der Frist, besteht der<strong> Anspruch auf die Abfindungszahlung infolge betriebsbedingter K\u00fcndigung<\/strong>.<\/p>\n<h2>Anspruch auf Abfindung bei K\u00fcndigung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden<\/h2>\n<p>F\u00fcr beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, ist eine K\u00fcndigung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden vorstellbar. Viele Erkrankungen machen es f\u00fcr Arbeitnehmer unm\u00f6glich, der Arbeit bei gewohnter Leistung nachzugehen. F\u00fcr Arbeitnehmer kann dies eine weitere Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Lage darstellen, w\u00e4hrend Arbeitgeber Leistungsausf\u00e4lle bef\u00fcrchten m\u00fcssen. <strong>K\u00fcndigt der Arbeitnehmer, ist grunds\u00e4tzlich kein K\u00fcndigungsgrund anzugeben<\/strong>, um eine rechtm\u00e4\u00dfige K\u00fcndigung des Arbeitsvertrags zu erwirken. Hierbei gilt es lediglich, bestimmte Anforderungen an die Form sowie geltende Fristen einzuhalten. Dabei ist der Vertrag jederzeit mit einer K\u00fcndigungsfrist von mindestens vier Wochen bis zum Ende des Monats k\u00fcndbar. Damit entspricht die K\u00fcndigungsfrist bei K\u00fcndigung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden denen jeder anderen K\u00fcndigung auch.<\/p>\n<p>Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass der individuelle Arbeitsvertrag gegebenenfalls auch andere und davon abweichende Regeln beinhalten kann. Im Zweifelsfall ist daher zun\u00e4chst der jeweilige Arbeitsvertrag auf entsprechende Regelungen zu studieren. Befinden sich Arbeitnehmer noch in der Probezeit, ist die<strong> K\u00fcndigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen<\/strong> m\u00f6glich. Die Angabe von K\u00fcndigungsgr\u00fcnden kann sinnvoll sein, zwingend erforderlich ist sie nicht. N\u00fctzlich ist die Angabe von Gr\u00fcnden beispielsweise hinsichtlich der Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld.<\/p>\n<p>Neben der fristgerechten ist auch eine fristlose K\u00fcndigung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden m\u00f6glich. Umsetzbar ist die fristlose K\u00fcndigung nur unter der Voraussetzung, dass es unm\u00f6glich ist, die Zeit der K\u00fcndigungsfrist abzuwarten. Im Allgemeinen ist dies dann der Fall, wenn innerbetriebliche Gr\u00fcnde die Erkrankung hervorgerufen haben. Denkbare Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind:<\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> eine schwere Form von betriebsinternem Mobbing<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> sexuelle Bel\u00e4stigung im Betrieb<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> k\u00f6rperliche oder psychische Misshandlungen am Arbeitsplatz<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Eine Abfindungszahlung infolge einer gesundheitsbedingten K\u00fcndigung ist un\u00fcblich. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht und gleicherma\u00dfen bieten die meisten Unternehmen auch keine freiwillige Abfindung an, wenn Arbeitnehmer einen K\u00fcndigungswunsch \u00e4u\u00dfern. <strong>K\u00fcndigt der Arbeitgeber dem Besch\u00e4ftigten, ist ein Abfindungsangebot eher zu erwarten<\/strong>. Diese Angebote unterbreiten Betriebe in erster Linie, um m\u00f6glichen K\u00fcndigungsklagen zu entgehen oder K\u00fcndigungsfristen zu umgehen. Es empfiehlt sich f\u00fcr Arbeitnehmer im Falle einer gesundheitlichen K\u00fcndigung, mit dem Arbeitgeber in Verhandlung zu treten. Bei einer plausiblen Darlegung gesundheitlicher K\u00fcndigungsgr\u00fcnde besteht die Chance, dass Arbeitgeber den Besch\u00e4ftigten entgegenkommen.<\/p>\n<h2>Abfindung einklagen oder anfechten<\/h2>\n<p>In manchen F\u00e4llen lassen sich Abfindungszahlungen arbeitsgerichtlich einklagen oder anfechten. Gerichtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang werden bei K\u00fcndigungsschutz-Klagen getroffen. Hierbei wird entschieden, ob eine Fortsetzung der Besch\u00e4ftigung f\u00fcr den Arbeitnehmer zumutbar ist. Die Entscheidung kann dahingehend ausfallen, dass weitere St\u00f6rungen oder Arbeitsausf\u00e4lle zu erwarten sind, die durch ein Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und einer Abfindungszahlung zu beseitigen sind.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Arbeitsgerichte in der Lage, auf Antrag des Besch\u00e4ftigten ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zu beenden und den Arbeitgeber zur Abfindungszahlung zu veranlassen. Ebenso k\u00f6nnen Arbeitsgerichte das Besch\u00e4ftigungs-Verh\u00e4ltnis auf Klage des Arbeitgebers beenden, etwa wenn keine f\u00fcr das Gesch\u00e4ft zumutbare weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist. In diesem Falle muss der Arbeitnehmer leitender Angestellter sein oder ein nachtr\u00e4gliches Fehlverhalten mit Folge einer Abmahnung nachgewiesen werden. Beide F\u00e4lle sind selten, da Arbeitsgerichte in erster Linie eine g\u00fctliche Einigung anstreben, weshalb die meisten K\u00fcndigungsschutz-Verhandlungen mit Vergleichen beendet werden.<\/p>\n<h2>Zur steuerlichen Behandlung der Abfindungszahlung<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind <a href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/abfindung-versteuern-steuern\/\">Abfindungen infolge des Verlusts des Arbeitsplatzes zu versteuern<\/a>. Ehemals waren <a href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/abfindung-bei-kuendigung\/\">Abfindungen<\/a> vollkommen steuerfrei, bevor zun\u00e4chst \u00dcbergangsregelungen inklusive Freibetr\u00e4gen geschaffen wurden. Abfindungszahlungen, die seit Januar 2006 gew\u00e4hrt werden, sind zu versteuern. Grunds\u00e4tzlich fallen hierbei jedoch<strong> keine Sozialversicherungs-Beitr\u00e4ge<\/strong> an, was f\u00fcr Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosen-Versicherung gilt. Juristische Grundlage hierf\u00fcr ist \u00a7 14 SBG IV (Sozialgesetzbuch). Ausgenommen von dieser Regel sind Personen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Erhalten diese eine Abfindungszahlung, sind die Versicherungsbeitr\u00e4ge nachzuzahlen.<\/p>\n<p><strong><em>Steuerrechtlich:<\/em><\/strong><\/p>\n<div class=\"su-list\" style=\"margin-left:0px\">\n<ul>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> gelten Abfindungszahlungen als au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> werden au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte gem\u00e4\u00df \u00a7 34 EStG (Einkommenssteuergesetz) definiert<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> gibt es gem\u00e4\u00df \u00a7 24 Abs. 1a EStG f\u00fcr diese Art von Eink\u00fcnften steuerliche Erm\u00e4\u00dfigungen<\/li>\n<li><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"color:#99cc00\"><\/i> gilt f\u00fcr die Besteuerung die so genannte F\u00fcnftel-Regelung<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Aufgrund der progressiven Steuers\u00e4tze sind mit steigendem Einkommen h\u00f6here S\u00e4tze zu zahlen. Da es sich um eine einmalige Zahlung einer gr\u00f6\u00dferen Summe handelt, macht sich dies steuerlich durch einen h\u00f6heren Steuersatz stark bemerkbar. Idee hinter der F\u00fcnftel-Regelung ist es, diese h\u00f6here Steuerbelastung durch das zus\u00e4tzliche Gehalt abzufedern. Diese sieht vor, dass sich die <strong>Abfindung in der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung auf f\u00fcnf Jahre verteilt<\/strong>. Konkret wird hierbei f\u00fcr ein Steuerjahr nur ein F\u00fcnftel der Abfindung hinzugerechnet und mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen exklusive Abfindung verglichen. Die Einkommensteuer f\u00fcr die Abfindung errechnet sich demnach als das F\u00fcnffache des Differenzbetrags aus den beiden Betr\u00e4gen. Es wirkt sich nur ein F\u00fcnftel der Abfindung progressiv auf die Besteuerung aus.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer kann es zudem lohnenswert sein, die Abfindungszahlung auf zwei Steuerjahre aufzuteilen, um den Progressionseffekt weiter abzumildern. Steuern lassen sich bei Abfindungen zudem sparen, indem die Abfindungssumme freiwillig in eine Versicherung eingezahlt wird. Beispiele hierf\u00fcr sind die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung oder die R\u00fcrup-Rente.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses, sei es durch betriebsbedingte oder krankheitsbedingte K\u00fcndigung, besteht in vielen F\u00e4llen die M\u00f6glichkeit einer Abfindung bei K\u00fcndigung. W\u00e4hrend viele Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten und freiwillige Abfindungszahlungen leisten, landen andere F\u00e4lle vor einem Arbeitsgericht. Kommt es zu einem Prozess im Rahmen des K\u00fcndigungsschutzes, bekommen entlassene Mitarbeiter in der Regel eine Entlassungs-Entsch\u00e4digung. 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