{"id":24620,"date":"2022-10-21T09:00:03","date_gmt":"2022-10-21T07:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/?p=24620"},"modified":"2022-10-21T09:04:00","modified_gmt":"2022-10-21T07:04:00","slug":"der-unterschied-zwischen-elterngeld-und-kindergeld-im-detail","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/der-unterschied-zwischen-elterngeld-und-kindergeld-im-detail\/","title":{"rendered":"Der Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld im Detail"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Elterngeld und dem Kindergeld unterst\u00fctzt der deutsche Staat Eltern und ihre Kinder in einem au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ma\u00dfe. Doch diese beiden Begriffe sind vielen Personen noch zu schwammig, vor allem, wenn man sich bisher nicht damit auseinandersetzen musste. Aus diesem Grund haben wir die Unterschiede zwischen Elterngeld und Kindergeld herausgearbeitet und zeigen die wichtigsten Punkte im Detail.<\/p>\n<h2>Was ist Kindergeld?<\/h2>\n<p>Kindergeld ist eine staatliche Leistung, welche im Optimalfall den Kindern zugutekommen sollte. Das Kindergeld wird &#8211; zumindest, solange die Kinder nicht vollj\u00e4hrig sind &#8211; an die Eltern \u00fcberwiesen, damit diese mit dem Kindergeld einen Teil der Ausgaben f\u00fcr die Kinder bestreiten k\u00f6nnen. Da das Kindergeld in der H\u00f6he gestaffelt ist, profitieren Eltern von sehr vielen Kindern st\u00e4rker vom Kindergeld. Es ist in der H\u00f6he allein allerdings nicht ausreichend, um die Kosten von Kindern vollst\u00e4ndig zu decken. Zur Not gibt es daf\u00fcr <a title=\"Blitzkredit \u2013 online bei Vexcash beantragen\" href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/blitzkredit\/\" rel=\"\">einen Blitzkredit<\/a>.<\/p>\n<figure id=\"attachment_16690\" aria-describedby=\"caption-attachment-16690\" style=\"width: 630px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-16690 size-full\" src=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Umgangsrecht-KV.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"420\" srcset=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Umgangsrecht-KV.jpg 640w, https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Umgangsrecht-KV-300x197.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-16690\" class=\"wp-caption-text\">Bildquelle: pixabay.com<\/figcaption><\/figure>\n<h3>Wie und wann bekommt man das Kindergeld?<\/h3>\n<p>Das Kindergeld erhalten Eltern ab der Geburt ihres Kindes monatlich als \u00dcberweisung. Allerdings muss das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Damit dies f\u00fcr die Eltern nach der Geburt nicht allzu stressig wird, ist es ratsam, die Antr\u00e4ge bereits w\u00e4hrend der Schwangerschaft vorzubereiten und nach der Geburt nur um die relevanten Details zu erg\u00e4nzen. Da sich das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder staffelt, profitieren auch Eltern von vielen Kindern st\u00e4rker vom Kindergeld. Nach der Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge wird das Kindergeld direkt auf die Konten der Antragsteller \u00fcberwiesen. Dies allerdings in der Regel nicht am Ersten eines Monats, sondern zu festen Auszahlungsterminen, welche im Vorfeld bestimmt wird und welcher von der Kindergeldnummer abh\u00e4ngig ist. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt den Tag im Monat, an welchem das Kindergeld \u00fcberwiesen wird. So verhindert die Familienkasse \u00dcberlastungen des Systems durch zu viele gleichzeitig erfolgende \u00dcberweisungen.<\/p>\n<p>Kindergeld pro Kind und Monat:<\/p>\n<ul>\n<li>Kindergeld f\u00fcr das erste Kind: 219 Euro<\/li>\n<li>Kindergeld f\u00fcr das zweite Kind: 219 Euro<\/li>\n<li>Kindergeld f\u00fcr das dritte Kind: 225 Euro<\/li>\n<li>Kindergeld ab dem vierten Kind: 250 Euro pro Kind<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fakt: Zwillinge werden beim Kindergeld wie einzelne Kinder behandelt und einfach durchgez\u00e4hlt. Wer also bereits zwei Kinder hat und danach Zwillinge bekommt, erh\u00e4lt f\u00fcr die Zwillinge einmal 225 Euro und 250 Euro gem\u00e4\u00df der obenstehenden Tabelle.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Fakt: Wird das Kindergeld nicht durch die Familienkasse, sondern durch eine Besoldungsstelle des \u00f6ffentlichen Dienstes ausgezahlt, wird dies mit Lohn oder Gehalt des jeweiligen Monats \u00fcberwiesen.<\/strong><\/p>\n<h3>Wo muss man das Kindergeld beantragen?<\/h3>\n<p>Das Kindergeld muss in der zust\u00e4ndigen Dienststelle der Familienkasse der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit beantragt werden. Diese h\u00e4ngt vom Wohnort des Empf\u00e4ngers oder der Empf\u00e4ngerin des Kindergeldes ab. Die Familienkasse nimmt nicht nur die Antr\u00e4ge an, sondern pr\u00fcft auch die Antr\u00e4ge auf die jeweiligen Anspr\u00fcche auf Kindergeld oder Kinderzuschlag. Der Antrag auf Kindergeld sollte nach M\u00f6glichkeit zeitnah nach der Geburt des Kindes erfolgen.<\/p>\n<p><em><strong>Weitere Ratgeberartikel zum Thema Kindergeld lesen Sie hier:\u00a0 <\/strong><\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em><strong><a title=\"Kindergeld &amp; Ausbildung: Welchen Anspruch haben Azubis?\" href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/kindergeld-ausbildung\/\" rel=\"\">Kindergeld in der Ausbildung<\/a><\/strong><\/em><\/li>\n<li><a title=\"Kindergeld im Studium \u2013 Wann Studenten Anspruch auf Kindergeld haben\" href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/kindergeld-studium\/\" rel=\"\"><em><strong>Kindergeld im Studium<\/strong><\/em><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>und zum Thema <a title=\"Kredit in der Elternzeit: G\u00e4ngige Probleme und m\u00f6gliche L\u00f6sungswege\" href=\"https:\/\/www.vexcash.com\/blog\/kredit-in-der-elternzeit-gaengige-probleme-und-moegliche-loesungswege\/\" rel=\"\">Kredit in der Elternzeit<\/a>, gibt es hier einen ausf\u00fchrlichen Artikel.<\/p>\n<h2>Was ist Elterngeld?<\/h2>\n<p>Elterngeld ist ein staatlicher Zuschuss f\u00fcr die frischgebackenen Eltern, damit diese sich in aller Ruhe um die erste Erziehungs- und Bindungszeit des Kindes k\u00fcmmern k\u00f6nnen, ohne dabei gro\u00dfe finanzielle Einbu\u00dfen in Kauf zu nehmen. Das Elterngeld bietet also den finanziellen Ausgleich daf\u00fcr, dass Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes weniger arbeiten k\u00f6nnen und sich st\u00e4rker auf das Kind fokussieren. Insgesamt gibt es zw\u00f6lf Monate Basiselterngeld. Wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und somit Partnermonate in Anspruch genommen werden, verl\u00e4ngert sich die Dauer sogar auf 14 Monate.<\/p>\n<h3>Wie und wann bekommt man das Elterngeld?<\/h3>\n<p>Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, welche von der H\u00f6he des Einkommens des beantragenden Elternteils abh\u00e4ngig ist. Das Elterngeld kann bis zu 100 Prozent des Nettolohns der beantragenden Person betragen und wird bis zu einer H\u00f6he von 1.800 Euro ausbezahlt. Wenn also im Beispiel die Mutter bisher ein Netto-Einkommen von 1.800 Euro erhielt, wird diese w\u00e4hrend der Elternzeit f\u00fcr die Dauer des Elterngeldes weiterhin diese 1.800 Euro erhalten. Dies h\u00e4ngt allerdings von der H\u00f6he des Netto-Einkommens im Bemessungszeitraum ab. Insgesamt zahlt der Staat an das beantragende Elternteil zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens bis zu einer maximalen H\u00f6he von 1.800 Euro.<\/p>\n<h3>Wo muss man das beantragen?<\/h3>\n<p>Das Elterngeld muss \u00fcber die Elterngeldstelle des eigenen Wohnortes beantragt werden. In einigen Bundesl\u00e4ndern ist der Antrag aktuell bereits online m\u00f6glich. Der Antrag auf Elterngeld kann f\u00fcr jedes Kind nur ein Mal beantragt werden. Bei der Geburt mehrerer Kinder, also bei Zwillingen, Drillingen und mehr, ist pro Elternteil nur ein Antrag auf Elterngeld m\u00f6glich. Dem Antrag muss nicht nur die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie, sondern auch Nachweise \u00fcber das Einkommen beigef\u00fcgt werden. Daher ist es sinnvoll den Antrag im Vorfeld vor der Geburt vorzubereiten und ihn nach der Geburt abzuschicken.<\/p>\n<h3>Gibt es Zusch\u00fcsse vom Arbeitgeber?<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend beim Mutterschaftsgeld der Arbeitgeber einen Zuschuss zu leisten hat, ist dies beim Elterngeld nicht der Fall. Hierbei handelt es sich um eine rein staatliche Leistung, bei welcher der Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht steht.<\/p>\n<h2>Wie lange bekommt man Kindergeld bzw. Elterngeld?<\/h2>\n<p>Immer wieder stellt sich die Frage, wie lange Kinder oder Eltern von den jeweiligen Zahlungen profitieren k\u00f6nnen. Hier gibt es, \u00e4hnlich wie bei der H\u00f6he der Leistungen, erhebliche Unterschiede. Denn das Kindergeld wird deutlich l\u00e4nger ausbezahlt als das Elterngeld. Wir gro\u00df die Unterschiede sind, hier im Detail.<\/p>\n<h3>So lange wird das Elterngeld ausbezahlt<\/h3>\n<p>Beim Elterngeld muss man zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus unterscheiden. Das einfache Basiselterngeld wir f\u00fcr 12 Monate ausbezahlt. ElterngeldPlus hingegen wird f\u00fcr 24 Monate ausbezahlt. Dies basiert darauf, dass die Bezieher beim ElterngeldPlus nur die halbe Summe des Basiselterngeldes ausgezahlt bekommen. So k\u00f6nnen Sie doppelt so lange von der staatlichen Zuwendung profitieren. Je nach beruflicher Situation kann sich das ElterngeldPlus sogar rentieren, wenn nebenher in Teilzeit beispielsweise gearbeitet wird. Hier ist allerdings eine individuelle Beratung sinnvoll und zielf\u00fchrend, um f\u00fcr die Eltern das Maximum aus dem Elterngeld herauszuholen. Durch die Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate k\u00f6nnen frischgebackene Eltern sogar noch st\u00e4rker vom Elterngeld profitieren. Hier ist eine separate Beratung in jedem Fall sinnvoll.<\/p>\n<h3>So lange wird das Kindergeld ausbezahlt<\/h3>\n<p>Das Kindergeld wird grunds\u00e4tzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise der Kinder ausbezahlt. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. Denn sollte das Kind zum Zeitpunkt des 18. Geburtstag arbeitslos sein, kann das Kindergeld bis zum Alter von 21 Jahren weitergezahlt werden. Befindet sich das Kind noch in einer Ausbildung oder einem Studium, kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Hier verlangt die Familienkasse allerdings die entsprechenden Nachweise. Das Kind ist somit deutlich l\u00e4nger abgesichert, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Daher ist das Kindergeld f\u00fcr viele Familien ein wichtiger Baustein zur Versorgung der eigenen Kinder.<\/p>\n<p>Kurze Zusammenfassung:<\/p>\n<ul>\n<li>Auszahlung grunds\u00e4tzlich bis zum 18. Lebensjahr<\/li>\n<li>Auszahlung bis 21 bei Arbeitslosigkeit des Kindes<\/li>\n<li>Auszahlung bis 25 bei laufender Ausbildung<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Info: R\u00fcckwirkende Auszahlung von Eltern- &amp; Kindergeld<\/h3>\n<p>Wenn der Antrag auf Kindergeld oder Elterngeld zu sp\u00e4t erfolgt, bedeutet das nicht, dass die betreffenden Personen das Geld verloren haben. Denn das Elterngeld l\u00e4sst sich r\u00fcckwirkend f\u00fcr bis zu drei Monate beantragen. Beim Kindergeld ist es sogar doppelt so lange. Hier kann das Kindergeld f\u00fcr bis zu sechs Monate r\u00fcckwirkend beantragt werden. Vorsicht: Die Frist f\u00fcr das Kindergeld lag fr\u00fcher deutlich h\u00f6her. Veraltete Informationen k\u00f6nnen also zum Verlust vieler Anspr\u00fcche f\u00fchren. Daher ist eine sofortige Beantragung nach der Geburt besonders wichtig.<\/p>\n<h2>Fazit: Sowohl Kindergeld als auch Elterngeld sind wichtig f\u00fcr Eltern und Kinder<\/h2>\n<p>Sowohl das Elterngeld als auch das Kindergeld sind unabh\u00e4ngig voneinander und werden nicht aufgerechnet. Eltern profitieren ab der Geburt ihres Kindes und ab der Antragstellung von beiden Leistungen gleicherma\u00dfen. Dies stellt nicht nur die Versorgung der Kinder sicher, sondern sorgt auch daf\u00fcr, dass sich ein oder auch beide Elternteile gleicherma\u00dfen, am Lebensbeginn des Kindes umfassend um dieses k\u00fcmmern k\u00f6nnen. Dies ist vor allem zu Beginn der Bindungsphase besonders wichtig und wird daher vom Staat finanziell unterst\u00fctzt. So m\u00fcssen Eltern von Kindern nach der Geburt nicht aus Existenzangst sofort wieder ihrer Arbeit nachgehen, sondern k\u00f6nnen sich umfassend um ihr Kind und um dessen Versorgung k\u00fcmmern. Leistungen wie das Kindergeld werden allerdings auf staatliche Versorgungen wie Harz IV vollst\u00e4ndig angerechnet, da hier die Kinder mit einem eigenen Versorgungsschl\u00fcssel bedacht werden. Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn sich durch das Kindergeld die Bezugssumme nicht ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Quellen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/lexikon\/kindergeldkasse\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/lexikon\/kindergeldkasse<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/familie-und-kinder\/infos-rund-um-kindergeld\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/familie-und-kinder\/infos-rund-um-kindergeld<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Elterngeld und dem Kindergeld unterst\u00fctzt der deutsche Staat Eltern und ihre Kinder in einem au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ma\u00dfe. Doch diese beiden Begriffe sind vielen Personen noch zu schwammig, vor allem, wenn man sich bisher nicht damit auseinandersetzen musste. 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