Zweitwohnsitzsteuer: So teuer kann die Zweitwohnung in Deutschland werden

Ob für Arbeit, Studium oder die Freundin: Deutschlandweit begeben sich jährlich diverse Deutsche in fremde Städte, um ihre Ziele weiter zu verfolgen. Wer sich dabei für eine längere Zeit vor Ort aufhalten will, benötigt in der Regel eine Wohnung, oder zumindest ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. War die Suche nach einer neuen Bleibe erfolgreich, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, den neuen Wohnsitz bei der Stadt anzumelden.

Da viele Leute, besonders Studenten, für ihren befristeten Aufenthalt ihre Adresse nicht auf dem Personalausweis ändern wollen, melden sie ihre Wohnung als einen Zweitwohnsitz an. Der Stadt entgehen dadurch wichtige Zuschüsse aus dem Finanzausgleich, die sie sonst pro Person erhalten würde. Um nicht gänzlich leer auszugehen bzw. die Anmeldung des Erstwohnsitzes attraktiver zu gestalten, erheben die Gemeinden daher oftmals eine Zweitwohnungssteuer. Diese wird anhand der Jahreskaltmiete bemessen und kann es zum Teil in sich haben.

Wie unterschiedlich hoch die Abgaben der Zweitwohnsitzsteuer ausfallen können, haben wir in den 30 größten Städten Deutschlands einmal berechnet. Dazu wurde für jede Stadt der jeweilige Steuerbetrag von der durchschnittlichen Jahreskaltmiete einer 30 Quadratmeter großen Wohnung ermittelt. Wer sich jetzt lieber für einen Erstwohnsitz entscheidet, erhält in diesen Städten als Student ein Begrüßungsgeld.

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