Einkommensnachweise

Einkommensnachweise sind essenzieller Bestandteil im Laufe einer Kreditvergabe. Erst wenn das Einkommen bzw. die Vermögensverhältnisse des potenziellen Kreditnehmers restlos geklärt sind, bewilligt der Kreditgeber die Bereitstellung einer entsprechenden Summe. Die Rahmenbedingungen variieren dabei zwischen den Geldinstituten, je nach Höhe der Kreditsumme sind unterschiedliche Verdienstgrenzen erforderlich.

Die Bedeutung bei der Kreditvergabe

Unterschreitet der Interessierte die geforderte Verdienstgrenze, verlangt die Bank in der Regel einen höheren Anteil an Eigenkapital. Im ungünstigsten Fall verweigert sie den Kredit. Da Einkommensnachweise eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe spielen, kommt ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zu. Keinesfalls handelt es sich dabei um freiformulierte Schriftstücke, die Auskunft über die Höhe der monatlichen Bezüge geben. Vielmehr verlangen Kreditgeber von den jeweiligen Arbeitgebern des Interessierten ausgestellte Dokumente, die zweifelsfrei Auskunft über den konkreten Verdienst erteilen. Der Gehaltsnachweis muss in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgen, veraltete Nachweise werden nicht akzeptiert.

Formen von Einkommensnachweisen

Für Kreditnehmer, die über kein in der Höhe geregeltes monatliches Einkommen verfügen – etwa Freiberufler bzw. Selbstständige – gelten besondere Bedingungen. Aus Ermangelung eines Einkommensnachweises dient die jährliche Einkommenssteuerbescheinigung als gleichwertiger Ersatz. Diese muss vom Freiberufler jährlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Der daraufhin erstellte Bescheid fasst den Jahresverdienst sowie den zu zahlenden Steuerbetrag zusammen. Auch in diesem Fall reicht den meisten Kreditgebern ein einzelner Nachweis nicht aus, üblich sind die letzten drei Jahresbescheide.

Alternativ akzeptieren viele Banken das Einreichen einer sogenannten Einnahmenüberschussrechnung. Dabei handelt es sich um eine vom Freiberufler selber verfasste Prognose über das zu erwartende Einkommen. Eine weitere Option stellt das Vorlegen der Jahresabschlüsse inklusive einer Gewinn- und Verlustrechnung dar. Als Absicherung setzen einige Geldinstitute zudem auf den Nachweis einer von Dritten erstellten betriebswirtschaftlichen Überprüfung. Diese Option spielt besonders im Vorfeld der Kreditvergabe bei kleineren Unternehmen eine tragende Rolle. Grundsätzlich erschwert die freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit eine Kreditvergabe, da im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis eine deutlich weniger aussagekräftige Einschätzung der Einkommenshöhe möglich ist.

Einkommensnachweise: Vom Student bis zum Pensionär

Pensionäre und Rentner verfahren im Grunde wie Arbeitnehmer, indem sie ihre Rentenbescheide der letzten drei Monate einreichen. Auch wenn die Höhe der zu erwartenden Einkünfte – in diesem Fall die Renten- bzw. Pensionszahlungen – im Verhältnis zu Gehalt und Ertrag aus selbständiger oder freiberuflicher Arbeit relativ stabil bleiben, mindert die tendenziell niedrige Höhe die Chance auf einen größeren Kredit. Schwierig verhält sich die Situation des Einkommensnachweises bei Studenten, Auszubildenden oder Empfängern von Transferleistungen: Da die zu erwartenden monatlichen Geldbeträge niedrig ausfallen, wirkt sich auch die Kontinuität der Bezüge nicht positiv auf die Kreditvergabe aus. Banken vergeben bis auf wenige Ausnahmen Kredite ausschließlich an Personen mit eigenem Einkommen. Auch bei einem Vexcash-Kleinkredit ist ein Mindesteinkommen vorausgesetzt, jedoch sind Zugangsbarrieren hinsichtlich der Kreditvergabe erleichtert, da die durch die BaFin staatlich regulierten Kredite eine kürzere Laufzeit aufweisen und damit die Rückzahlungsmodalitäten eine verbesserte Erfolgsquote darstellen.

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