Allgemeine Darlehensbedingungen

Was sind Allgemeine Darlehensbedingungen?

Die Allgemeinen Darlehensbedingungen bilden  Grundlage für einen zu schließenden Vertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer und fixieren diese Eckpunkte in verpflichtender Schriftform. Durch den Zusatz des Adjektivs „allgemein“ wird dabei bereits im Namen auf den universellen Charakter der zu treffenden Vereinbarung hingewiesen.

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Die Unterscheidung zwischen Allgemeinen Darlehensbedingungen und Kreditkonditionen

Ähnlich wie bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten, handelt es sich bei den Allgemeinen Darlehensbedingungen um einen standardisierten Text. Dies bedeutet, dass dieser im Regelfall anbieterübergreifend angewandt wird. Demnach unterscheidet er sich vom weiter gefassten Begriff der Kreditkonditionen. Diese geben über die Höhe des Darlehens an sich, sondern auch über alle weiteren auftretenden Facetten der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer Auskunft und werden für jeden Einzelfall eigens festgelegt.

Bestandteile der Allgemeinen Darlehensbedingungen

Als zwei besonders wichtige Beispiele sind die exakte Laufzeit des Kredits sowie der ausschlaggebende Zinssatz zu nennen – diese sind elementare Bestandteile des gesamten Kreditvertrags, nicht aber der Allgemeinen Darlehensbedingungen. Deren einzelne Punkte wiederum sind zumeist schematisch in allen Darlehensvereinbarungen gleich gehalten.

Diese umfassen:

  • die Vertragslaufzeit
  • das Kündigungsrecht
  • die Konsequenzen bei Zahlungsverzug
  • die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs bzw. einer eventuellen außergerichtlichen Einigung

Weiter definieren sie:

  • den Ersatz und das Aussetzen der Ratentilgung
  • den Umgang mit der Schufa
  • die Aspekte der Sicherheit
  • die etwaigen Ansprüche auf Schadensersatz.
Hinweis
Für die Formulierung der Allgemeinen Darlehensbedingungen gilt das EU-Recht in seiner aktuellen Fassung.

Prüfung der Allgemeinen Darlehensbedingungen

Die Kreditgeber sind darauf bedacht, dass ihre Allgemeinen Darlehensbedingungen mit den gesetzlichen Vorschriften konform gehen, denn bei einer fehlerhaften Auslegung seitens des Darlehensgebers ist der Vertrag in der Folge zu jeder Zeit anfechtbar. Ungeachtet dessen empfiehlt es sich für den potenziellen Kreditnehmer, im Zuge des Kreditantrages die Allgemeinen Darlehensbedingungen, ebenso wie die AGB, eingehend zu studieren und die einzelnen Formulierungen zu prüfen. Selbst wenn die Beantragung des Kredits unter großer Eile geschehen soll, ist dies unbedingt anzuraten, um spätere, an und für sich vermeidbare Probleme und Schwierigkeiten von Vornherein auszuschließen. Solche Bedingungen gelten auch für die Darlehensvergabe wie etwa von Dienstleistungsfirmen mit Sitz in der Europäischen Union.

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