Zahlungsunfähigkeit

Bei der Zahlungsunfähigkeit handelt es sich um das Unvermögen einer Person, sei sie privat oder juristisch, fällige Rechnungen zu begleichen. Die Folgen der Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner können für den Gläubiger erheblich sein. Im Falle einer Insolvenz muss ein privater Schuldner mit seinem gesamten Privatvermögen für den Gläubiger haften. Bei juristischen Personen als Schuldner ist die Firmeneinlage als beschränkte Haftungssumme deckend.

Wie definiert die Rechtsprechung eine Zahlungsunfähigkeit?

Die Definition dieses Zustands ist im § 17, Abs. 2 InsO zu finden. Dieses definiert, dass ein Schuldner dann zahlungsunfähig ist, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das bedeutet einen permanenten Mangel an Liquidität. Der Schuldner besitzt nicht genügend Geldmittel, um die fälligen Zahlungen zu leisten. Zu den Geldmitteln wird nicht nur Bargeld gerechnet, sondern alle Vermögenswerte, die in Geld transformiert werden können. Der Bundesgerichtshof erläutert diese Aussage noch genauer und sagt aus, dass ein Schuldner bereits als zahlungsunfähig gilt, wenn weniger als 10 Prozent der Schulden offenbleiben und in den nächsten 21 Tagen nicht beglichen werden können. Laut § 17 Abs. 2 InsO ist Zahlungsunfähigkeit ein Grund für die Insolvenz. Aus dieser Aussage geht auch hervor, dass ein vorübergehender Mangel an Liquidität, der weniger als 21 Tage andauert, keine Zahlungsunfähigkeit darstellt.

Wie wird die Zahlungsunfähigkeit beurteilt?

Um zu prüfen, ob ein Schuldner zahlungsunfähig ist, dient der Finanzstatus. Dabei werden an einem Stichtag die zur Verfügung stehenden Geldmittel mit den fälligen Verbindlichkeiten verglichen. Wenn sich daraus eine Liquiditätslücke ergibt, wird ein Finanzplan erstellt, der zukünftige Einkünfte berücksichtigt. Der Schuldner gilt dann als zahlungsunfähig, wenn die Liquiditätslücke größer als 10 Prozent der Schulden ist und innerhalb der vom Bundesgerichtshof angegeben Frist von 3 Wochen nicht geschlossen werden kann. Die Zahlungsfähigkeit muss durch den Geschäftsführer oder Eigentümer regelmäßig geprüft werden. Für die Periode zwischen den Überprüfungen gibt es keine Vorgaben des Gesetzgebers. In Krisensituationen sollten die Überprüfungen in kürzeren Abständen erfolgen. Es ist ratsam, dafür Fachanwälte für Insolvenzrecht einzubeziehen.

Welche Konsequenzen hat die Zahlungsunfähigkeit?

Wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt, sind viele Zahlungen und gestellte Sicherheiten anfechtbar (§§ 130, 131 InsO). Sobald die Insolvenzreife festgestellt wurde, drohen dem Geschäftsführer persönliche Haftung und Anklage wegen Insolvenzverschleppung für alle nach diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen. Der Anwalt einer insolventen Kapitalgesellschaft ist dafür verantwortlich, zu erwirken, dass bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzantrag gestellt wird.

Künftige Verbindlichkeiten

Künftige Verbindlichkeiten des Unternehmens sind Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, die in dem zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit festgelegten Zeitraum von 3 Wochen nach dem Stichtag des Finanzstatus fällig werden. Laut BGH müssen diese Verbindlichkeiten bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens berücksichtigt werden. Können diese künftigen Verbindlichkeiten aller Voraussicht nach nicht bedient werden, gilt das Unternehmen als zahlungsunfähig, auch wenn die Kriterien am Stichtag noch nicht erfüllt waren.

Ähnlich verhält es sich mit künftigen Forderungen. Selbst wenn ein Unternehmen am Stichtag des Finanzplans als zahlungsunfähig eingestuft wird, kann die Insolvenz nicht erklärt werden, wenn noch offene Forderungen vorhanden sind, die hoch genug sind, dass ihre Begleichung die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass diese offenen Forderungen auch tatsächlich beglichen werden können.

Welche Bedeutung kommt der Zahlungsstockung zu?

Mit dem Begriff Zahlungsstockung wird eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit bezeichnet. Eine Zahlungsstockung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen vorübergehend seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann. Eine Zahlungsstockung tritt zum Beispiel ein, wenn das Unternehmen Rechnungen zu bezahlen hat, dafür aber momentan keine Geldmittel vorhanden sind, auf der anderen Seite aber offene Forderungen bestehen, deren Eingang den Mangel an Liquidität wieder beheben wird. Von einer Zahlungsstockung wird gesprochen, wenn der Zustand der Zahlungsunfähigkeit nicht länger als 3 Wochen anhält.

Zahlungsunfähigkeit eliminieren und verhindern

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit deren Hilfe eine bestehende Zahlungsunfähigkeit beseitigt oder eine drohende verhindert werden kann.

Auf der Aktivseite stehen folgende Maßnahmen:

  • Verbesserung des Forderungsmanagements (Inkasso): Offene Forderungen werden schneller eingetrieben
  • Nicht benötigtes Anlagevermögen wird verkauft
  • Sonderverkäufe aus dem Warenbestand

Auf der Passivseite können ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden:

  • Verhandlung mit Gläubigern zur Verlängerung der Fälligkeit offener Verbindlichkeiten, Bitte um Stundung von Verbindlichkeiten
  • Verhandlungen mit der Bank zur Erhöhung des Kreditrahmens
  • Darlehen von Gesellschaftern
  • Sale-and-lease back – Der Verkauf von Betriebsmitteln bringt Geld ein, wodurch die Liquidität wiederhergestellt wird. Werden dieselben Betriebsmittel dann geleast, sind sie kein Eigentum des Unternehmens, sondern etwas Ähnliches wie eine Mietsache und erscheinen nicht in der Kapitalbilanz des Unternehmens
  • Verzicht auf Entgeltbestandteile durch die Mitarbeiter – Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, kann die Belegschaft auf einen Teil ihres Lohns verzichten, beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld Bürgschaften der öffentlichen Hand oder Fördermittel – Dadurch kann unter bestimmten Bedingungen die drohende Zahlungsunfähigkeit verhindert werden. Allerdings qualifizieren nicht alle Unternehmen. Die Bewilligung ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft

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