Gas- und Strompreisbremse einfach erklärt

Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben in Deutschland zu einer starken Inflation geführt. Insbesondere Nahrungsmittelpreise und die Kosten für Energie sind stark gestiegen. Um Verbraucher zu entlasten, beschloss die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen wie den Heizkostenzuschuss, die Energiepreispauschale, die Energieabgabensenkung, den Dezemberabschlag und die Gas- und Strompreisbremsen. Letztere basieren auf Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und sollen eine günstigere Basisversorgung sichern.

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Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse stellt die Versorgung der Verbraucher und Unternehmen in Deutschland mit Gas und Fernwärme sicher und macht deren Kosten bezahlbar. Im Detail bedeutet dies, dass die Bundesregierung durch ein Entlastungspaket den Preis von 80 % des Verbrauchs von Gas und Fernwärme deckelt. Eine Kilowattstunde Gas wird mit 12 Cent veranschlagt, während der Bund Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Die Gaspreisbremse für Unternehmen gilt nur für 70 Prozent des Gasverbrauchs, wobei der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde 7 Cent beträgt. Diese Zuwendung soll die Produktion und Beschäftigung in deutschen Arbeitsstätten sichern. Der Verbrauch bemisst sich an den Daten des Vorjahres: Nutzte ein Haushalt 2022 15.000 kWh Gas, gilt der gedeckelte Preis 2023 für 12.000 kWh. Wird mehr Gas verbraucht, zahlen Verbraucher dafür den regulären Marktpreis, der sich aus ihrem Liefervertrag ergibt.

Energiesparen lohnt sich: Da sich der gedeckelte Preis auf den Vorjahresverbrauch stützt, kann das Gas 2023 komplett zum niedrigeren Preis erworben werden. Voraussetzung ist, dass der Verbrauch 80 % der Vorjahresmenge nicht übersteigt. Verbraucher, die besonders viel sparen, und die 80 %-Grenze unterschreiten, erhalten bei der Jahresabrechnung eine Rückzahlung. Diese bemisst sich am regulären Marktpreis.

Was ist die Strompreisbremse?

Ähnlich der Gaspreisbremse ist die Strompreisbremse eine Initiative der Bundesregierung. Sie sichert die Versorgung mit Strom zu bezahlbaren Preisen für Endnutzer und Unternehmen. Auch die Strompreisbremse deckelt den Preis von 80 % des Stromverbrauchs im Vorjahr. Der garantierte Preis liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde für Privatnutzer und kleine Unternehmen. Wie bei der Gaspreisbremse müssen Verbraucher für darüber hinaus genutzten Strom den regulären Marktpreis zahlen. Für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden erfolgt eine Deckelung des Netto-Arbeitspreises von 70 statt 80 Prozent des Energieaufwands aus dem Vorjahr. Der gedeckelte Preis beträgt für diese Unternehmen 13 Cent.

Tipp: Wer umzieht, dessen Stromverbrauch berechnet sich nach dem Energiebedarf der neuen Wohnung anstatt der eigenen Vorjahresabrechnung.

Wann wurden die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen?

Die Einführung einer Strompreisbremse und einer Gaspreisbremse beschloss die Bundesregierung am 2. November. Dies geschah auf Grundlage eines Berichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022. Beide Initiativen liegen jedoch noch nicht in endgültiger Form vor. Der Bund diskutiert weiterhin Details wie den genauen Beginn der Preisbremsen und deren Finanzierung. Vorschläge für letztere stehen durch den Bundesverband Solarwirtschaft in der Kritik, der geplante Abschöpfungen von Zufallserlösen als rechtswidrige Sonderabgabe erachtet. Zudem stehen Entscheidungen hinsichtlich einer stärkeren Kontrolle von Preiserhöhungen der Versorger durch das Bundeskartellamt während der Dauer der Energiepreisbremsen aus. Eine solche Kontrolle soll Preiserhöhungen verhindern, die über den Rahmen eines wirtschaftlich notwendigen Anstiegs hinausgehen. Das Bundeskabinett einigte sich am 25. November auf einen finalen Gesetzesentwurf für die Gaspreisbremse und Strompreisbremse. Dieser muss im weiteren Verlauf vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Weitere Verhandlungen sind für den 8. Dezember angesetzt. Ein endgültiger Beschluss soll bis Jahresende fallen.

 

Ab wann gelten die Energiepreisbremsen?

Gas- und Strompreisbremse treten beide ab dem 1. März 2023 in Kraft und greifen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Verbraucher profitieren damit zu Jahresbeginn. Die Entlastungsbeträge für die ersten beiden Monate des Jahres werden jedoch erst im März 2023 ausgezahlt. Dies geschieht aus Rücksichtnahme auf die Versorgungsunternehmen. Das Ende der Preisbremsen ist auf den 30. April 2024 festgelegt.

Wer profitiert von den Preisbremsen?

Die Strom- und Gaspreisbremse sollen der breiten Öffentlichkeit zugutekommen. Sie gelten für alle Verbraucher in Deutschland. Dazu gehören private Endnutzer, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Industrie. Unterschiedliche Verbrauchergruppen profitieren durch verschiedene Verbrauchsgrenzen und Preise unterschiedlich stark. Für einige Verbrauchergruppen wie Krankenhäuser oder stationäre Pflegeeinrichtungen werden die niedrigeren Grenzen angesetzt. Diese haben jedoch zusätzlich Zugang zu Hilfsfonds, damit die flächendeckende medizinische Versorgung gewährleistet bleibt.

Wie profitieren Verbraucher von den Preisbremsen?

Die Gaspreisbremse und Strompreisbremse finden beide automatisch Anwendung. Verbraucher müssen keine Anträge stellen. Stattdessen werden sie über die Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters oder die Abrechnung des Energieversorgers entlastet. Wer über den gedeckelten Preis für 80 % von Strom und Gas zusätzlich profitieren möchte, kann während der Dauer der Preisbremsen Energie sparen, um mit der Jahresabrechnung Geld zurückzuerhalten. Neben der Preisdeckelung gehört zu den Entwürfen für die Energiepreisbremsen auch eine Regelung zu Energiesperren. Verbrauchern, die aufgrund der erhöhten Preise ihr Gas oder ihren Strom nicht zahlen können, darf die Energie nicht einfach gesperrt werden. Stattdessen müssen die Versorger eine Ratenzahlung anbieten, über welche die Kosten schrittweise zurückgezahlt werden. Die Konditionen dieser Ratenzahlung hält eine Abwendungsvereinbarung fest. Zusätzlich zu den beiden Energiepreisbremsen ist ein Härtefall-Fond im Gespräch. Dieser ist bisher noch nicht beschlossen, würde bei Einführung jedoch privaten Endverbrauchern, sozialen Trägern sowie Unternehmen zugutekommen. Privatnutzer, die trotz der Energiepreisbremsen und Ratenzahlung nicht in der Lage sind, die Energiekosten selbst zu bewältigen, fänden dann Hilfe bei den Jobcentern und Sozialämtern. Sollte diese Härtefall-Regelung in Kraft treten, könnte für diese ein gesonderter Antrag nötig sein.