Käuferschutz verlängert vom Bezahldienst Paypal

PayPal ändert seine Nutzungsbedingungen zum 29.01.2015. Unter anderem gewährt PayPal Nutzern längere Fristen für die Inanspruchnahme des PayPal Käuferschutzes. Statt bisher 45 Tage haben Kunden nun 180 Tage Zeit, Ansprüche im Rahmen des PayPal Käuferschutzes anzumelden. PayPal bewirbt seinen Käuferschutz ziemlich offensiv und mit der Verlängerung der Frist hat man auch ein weiteres Argument gefunden. Doch der Schutz greift nur in bestimmten Fällen und auch sonst gibt es Kritikpunkte am Procedere. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf mit PayPal und beim Käuferschutz achten sollten.

PayPal – Online Bezahldienst mit europäischer Bankenlizenz

Der 1998 gegründete Bezahldienst PayPal mit Hauptsitz im kalifornischen San José ist seit 2002 ein Tochterunternehmen von eBay. Das Unternehmen besitzt seit 2007 eine europäische Banklizenz und unterliegt der Regulierung durch die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF und damit gleichzeitig dem europäischen Recht.

Mit mehr als 150 Millionen aktiven Nutzern ist PayPal einer der beliebtesten Bezahldienste beim Online Shopping. Allein in Deutschland nutzen 15 Millionen Menschen den Online Bezahldienst, um Ihre Einkäufe im Internet zu bezahlen. Mit PayPal sollen Zahlungen schnell, sicher und bequem abgewickelt werden können.

Frau mit Laptop

In letzter Zeit verdichten sich die Gerüchte, dass eBay den Bezahldienst demnächst abtrennen will und mit PayPal für 2015 den Gang an die Börse plant.

Wie PayPal funktioniert

Mit PayPal können Kunden und Unternehmen mit einer E-Mail-Adresse Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist der Online Bezahldienst nichts anderes als ein erweitertes Lastschriftverfahren. Der Kunde, der den Bezahldienst nutzen möchte, hinterlegt in einem Profil seine Bankverbindung oder Kreditkartendaten, die seiner E-Mail zugeordnet werden. Anschließend können Artikel und Dienstleistungen im Netz ganz einfach durch Angabe dieser E-Mail-Adresse und eines Passwortes bezahlt werden, ohne dass beim Händler Kontoinformationen angegeben werden müssen.

Der Verkäufer bekommt von PayPal umgehend eine Information, dass die Zahlung erfolgt und kann die Waren zügig versenden. Da PayPal hier als Zwischenhändler bzw. dazwischengeschaltete Bank für die Transaktion operiert, muss keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung übermittelt werden.

Käuferschutz – wenn es bei der Bestellung Probleme gibt

Neben der Sicherheit der Zahlungsabwicklung wirbt PayPal damit, dass der Kunde, der seine Online-Käufe mit dem Dienst bezahlt hat, vollen Käuferschutz genießt.
Laut PayPal Werbung tritt der Käuferschutz immer dann in Kraft, wenn bei der Bestellung etwas schief laufen sollte. Hier verspricht der Bezahldienst, den Betrag auf dem Verkäuferkonto zu sperren und dem Käufer die Möglichkeit einzuräumen, sein Geld im Rahmen des Käuferschutzprogrammes zurückzuerhalten. Bisher galt eine Frist von 45 Tagen ab Bestellung, um Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere bei Artikeln mit langen Lieferfristen traten hier nicht selten Probleme auf. Mit der Verlängerung der Fristen beim Käuferschutz auf 180 Tage erklärt PayPal seinen Kunden nun, ihnen weiter entgegenzukommen und noch mehr Sicherheit zu bieten.

PayPal Käuferschutz – trügerische Sicherheit

Kunden sollten aber nicht blind darauf vertrauen, vom Käuferschutz abgesichert zu sein. PayPal Käuferschutz ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand. Als zwischengeschaltete Bank übernimmt PayPal lediglich den Geldtransfer. Eine Prüfung der Richtigkeit von Kaufverträgen erfolgt nicht. Außerdem ist die Gewährung des PayPal Käuferschutzes an relativ enge Bedingungen geknüpft.

So tritt dieser nur ein, wenn die mit PayPal bezahlte Ware vom Verkäufer nicht versandt wird oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung im Verkaufsangebot abweicht. Was dabei „erheblich“ ist, liegt in der Entscheidung von PayPal. Beim Käuferschutz handelt es sich nämlich um eine Kulanzentscheidung, die von PayPal nach Anhörung und Faktenlage getroffen wird und gegen die kein Rechtsmittel vorgesehen ist. Gerade dieser Punkt ist äußerst fragwürdig.

Wie bei jedem anderen Bezahldienst im Internet kann es darüber hinaus auch bei PayPal zu Betrügereien durch Verkäufer, Hackerangriffe und gestohlene Identitäten durch Phishing-Mails kommen. Grundsätzlich ist der Käufer gefragt, aufmerksam zu sein und überlegt zu handeln. Insbesondere E-Mails, die den Nutzer vor angeblichen Aktivitäten auf seinem PayPal Konto warnen und ihn zur Eingabe seiner Login-Daten auffordern. Hier ein aktuelles Beispiel für Phishing-Aktivitäten, aus dem deutlich wird, wie gewieft Internetbetrüger dabei vorgehen. PayPal würde niemals derartige Mails versenden.