Vorsicht Falle! Tipps für Abschluss und Wechsel von Versicherungen

Versicherungen gehören zu den wichtigen Dingen, die im Monatsrhythmus, vierteljährlich oder einmal im Jahr fällig werden und als Fixkosten zu Buche schlagen. Ob Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung, Kfz-Police oder private Haftpflichtversicherung – niemand möchte für Versicherungen mehr ausgeben als notwendig und so versucht jeder, die Ausgaben für die Risikoabsicherung bei optimaler Leistung so gering wie möglich zu halten.

Immer mehr Unternehmen buhlen um die Gunst der Verbraucher. Dieser zunehmende Wettbewerb am Versicherungsmarkt hat zur Folge, dass ein Vertragswechsel oder Wechsel des Versicherungsanbieters für Versicherungskunden vielfach enorme Einsparungen bei gleicher Leistung bedeuten kann. Zahlreiche Versicherungsvergleiche und Tarifrechner helfen hier bei der Auswahl der passenden Tarife. Verbraucherschützer warnen allerdings vor einem leichtfertigen Wechsel, denn ein voreiliger Vertragsabschluss kann ernsthafte Risiken bergen. In einem zweiteiligen Beitrag möchte ich auf das Thema Versicherungen etwas näher eingehen. Erfahren Sie Einiges über Fallstricke beim Wechsel oder Vertragsabschluss und erhalten Sie Informationen darüber, welche Angaben die Versicherer von ihren Kunden einfordern dürfen.

Wechsel von Versicherungen

Versicherungsverträge regelmäßig kontrollieren

Versicherungsexperten raten jedem Versicherten, seine Policen in regelmäßigen Abständen auf Relevanz, Aktualität sowie auf das Verhältnis von Preis und Leistung zu überprüfen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob für manche Versicherungen überhaupt noch Bedarf besteht. Rentner brauchen bspw. keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr und junge Paare, die zusammengezogen sind benötigen keine zwei Hausratsversicherungen. Anschließend gilt es abzuschätzen, ob Hausratsversicherung, private Haftpflicht, Kfz-Versicherung aber auch Auslandskrankenschutz oder Rechtsschutzversicherung auf dem aktuellsten Stand und ausreichend dimensioniert sind. So vermeiden Sie jede Menge Ärger und Enttäuschungen, falls der Schadensfall tatsächlich eintreten sollte. Gerade jetzt vor der Urlaubszeit sollte ein Check der Versicherungsunterlagen Pflicht sein. Bedenken Sie Risiken wie ein mehrere Wochen leer stehendes Haus, plötzliche Erkrankung oder ein Verkehrsunfall im Ausland.

Versicherungsfallen vor allem in Personenversicherungen

Während die Versicherer bei den Sachversicherungen in der Regel ziemlich gleichen Versicherungsumfang zu bieten haben, der sich oftmals lediglich durch den Preis unterscheidet, besteht bei Personenversicherungen oft ein erhöhtes Risiko, in eine Falle zu tappen und zu viel Geld für zu wenig Leistung zu zahlen. Neben Unfallversicherungen finden Sie vor allem bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- Kranken oder Pflegeversicherung immer wieder verklausulierte Formulierungen, die im tatsächlichen Schadensfall zur Streichung von Leistungen führen können.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Bei Personenversicherungen richten sich die Tarife sowohl nach dem gewünschten Leistungsumfang als auch nach den persönlichen Voraussetzungen. Eine geschlechterspezifische Unterscheidung darf dabei seit Dezember 2012 bei Neuverträgen nicht mehr getroffen werden. Es gelten die so genannten Unisex-Tarife.
Versicherungen verlangen allerdings oft detaillierte Auskunft über Krankheiten, Reha-Maßnahmen aber auch über gefährliche Freizeitbeschäftigungen und vieles mehr. Hier geht es sowohl um Fragen zum Gesundheitszustand, als auch um Aussagen zu möglichen, in der Vergangenheit erhaltenen Ablehnungen von Anträgen, sowie Auslandsaufenthalte und regelmäßiger Medikation. Auch auf die Gefahr, einen Risikozuschlag zahlen zu müssen, sind Sie hier gut beraten, wenn Sie alle Fragen möglichst wahrheitsgemäß beantworten. Gerade „vergessene“ Vorerkrankungen oder verschwiegene Zusatzgefahren nehmen die Versicherungsunternehmen gern zum Anlass, um im Ernstfall Leistungen zu verweigern.

Die Auskunftspflicht gegenüber Versicherungen hat Grenzen

Der Umfang der Fragenkataloge und auch die Zeiträume, die zurückzuverfolgen sind, variieren natürlich von Anbieter zu Anbieter. Die Auskunftspflicht gegenüber Ihrer Versicherung hat aber auch Grenzen. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2013 (Az.: 1 BvR 3167/08) dürfen Versicherer ihre Kunden nicht zu einer allgemeinen Gesundheitsauskunft verpflichten. Vielmehr muss die Übermittlung von persönlichen Daten auf das hierfür Erforderliche begrenzt bleiben. Achten Sie bei der Antragstellung also genau auf die gestellten Fragen, scheuen Sie sich aber auch nicht, gar zu neugierige Versicherer bei Ihrer Wahl auszusortieren.
Im zweiten Teil erfahren Sie unter anderem, was Versicherer fragen dürfen und was Sie beim Online Abschluss von Versicherungsverträgen beachten sollten.