Autodiebstahl – Ein Leitfaden für Betroffene

Erst im September vergangenen Jahres veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (kurz GDV) zahlreiche Statistiken zu Autodiebstählen des Kalenderjahres 2016 in Deutschland. Aus diesen lassen sich nicht nur begehrte Fahrzeugmarken und -modelle, gefährliche Städte sowie die im Laufe der Jahre gestiegenen Kosten der Versicherungsgesellschaften entnehmen, sondern auch ein bedenklicher Trend ableiten: Gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder auch Bremen wurden deutlich mehr Fahrzeuge als in den Vorjahren gestohlen. Dieser Artikel gibt Tipps, wie Betroffene bei einem Autodiebstahl richtig und möglichst schnell reagieren, um zum Beispiel das verschollene Auto wiederzuerlangen oder eine entsprechende Entschädigung von der Versicherungsgesellschaft zu erhalten.

Prävention und Folgen eines Autodiebstahls

Fahrzeugentwendung: Ein finanzieller Einschnitt für Betroffene

Im Kampf gegen die Autoknacker untersucht die Kriminalpolizei stets die Motive der Täter. So heißt es auf der Webpräsenz der Polizeilichen Kriminalprävention, dass die Verbrecher es oftmals auf die sich im Wagen befindenden Gegenstände wie Portemonnaies, Smartphones, Navigationsgeräte oder Autoradios abgesehen haben. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge regelmäßig aufgebrochen, um sich zu beweisen und das Fahrzeug unbefugt zu nutzen oder um weitere Straftaten zu begehen. Dabei spielt es für die Diebe keine Rolle, dass für den Besitzer des PKWs ein großer finanzieller Verlust eintritt, wenn er nicht über die entsprechende Versicherung verfügt. So muss im Falle eines Diebstahls ein laufender Kredit dennoch weiterhin abgelöst werden.

Besonders bei größeren Parkhäusern kann es vorkommen, den Überblick zu verlieren. Wenn feststeht, dass das Fahrzeug nicht an der abgestellten Stelle steht, ist die Polizei zu kontaktieren.
Besonders bei größeren Parkhäusern kann es vorkommen, den Überblick zu verlieren. Wenn feststeht, dass das Fahrzeug nicht an der abgestellten Stelle steht, ist die Polizei zu kontaktieren.

Weitere immaterielle Schäden können den Diebstahl ergänzen: Das Fahrzeug ist für viele Fahrer ein Fortbewegungsmittel zur Arbeitsstätte und somit existenziell notwendig. Der Verlust schränkt das alltägliche Leben wie etwa beim Einkauf oder dem Besuch von weit entfernten Verwandten oder Freunden ein.

Fahrzeugsicherungen – Dem Autodiebstahl vorbeugen

Unterschiedlichste Unternehmen haben sich ausgeklügelte Schutzsystem überlegt, welche den Autoknackern ihre Arbeit erschwert. Hierzu gehören zahlreiche Diebstahlwarnanlagen, welche mittlerweile über das Smartphone gesteuert werden können, sowie Gangschaltungssperren, welche die Gangschaltung blockieren und somit ein Fortbewegen unmöglich machen. Weitere mechanische Fahrzeugsicherungen sind Lenkradkrallen, Parkkrallen, Felgenschlösser und verstärkte Bolzenriegelschlösser für die Fahrzeugtüren und den Kofferraum. Überaus sinnvoll können auch elektronische Schutzsysteme wie Alarmanlagen mit einem Kontaktsensor sein. Diese können wahlweise mit einer Innenraum- und Neigungsüberwachung als auch einem GPS-gestützten Ortungssystem kombiniert werden. Letzteres kann bei der Ermittlung des gestohlenen Fahrzeugs behilflich sein. Unerlässlich ist eine entsprechende Diebstahlabsicherung über die Teilkaskoversicherung, die je nach Fahrzeugalter den Neu- oder zumindest den Zeitwert ersetzt.

Tipp
Hier sollte eine möglichst geringe Selbstbeteiligung angewählt werden, um im Fall der Fälle dem Abzug einer hohen Selbstbeteiligung zu entgehen und einer hohen finanziellen Lücke vorzubeugen.

Wichtig: Falls das Fahrzeug nach dem Diebstahl von dem Betroffenen oder Bekannten gefunden wird, ist unverzüglich die Polizei zu informieren. Diese rät dringlichst davon ab, sich das Fahrzeug im Alleingang wiederzubeschaffen oder den Täter zur Rede zu stellen. Der ertappte Autodieb könnte auf Gewalt zurückgreifen, weshalb Informationen über den Verbleib des Fahrzeugs unverzüglich der Polizei zu melden sind. Da der Betroffene der Eigentümer des Fahrzeugs ist, wird dieses nach dem Diebstahlfund von der Polizei an Selbigen übereicht.

Schritte nach dem Autodiebstahl

Sollte das Fahrzeug abhandenkommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Unter den tatsächlichen Fahrzeugdiebstählen gehen bei der Polizei täglich Anrufe von vermeintlichen Diebstählen ein, bei welchen die Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug lediglich einige Parkplätze weiter von der Fundstelle oder in Tiefgaragen auf einer anderen Ebene abgestellt haben. Besonders bei weitläufigen Parkplätzen oder größeren Parkhäusern kann es vorkommen, den Überblick zu verlieren. Wenn feststeht, dass das Fahrzeug nicht an der abgestellten Stelle steht, ist die Polizei zu kontaktieren.

1. Polizei als erste Anlaufstelle nach einem Autodiebstahl

Nachdem der Polizei das Kennzeichen des Fahrzeugs mitgeteilt wurde, überprüft diese zuerst, ob das Fahrzeug nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung abgeschleppt wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • einer Verengung der Fahrbahn durch das abgestellte Fahrzeug
  • dem Abstellen des Fahrzeugs im Halteverbot wie etwa einer Feuerwehrzufahrt
  • dem unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz

Ist dies der Fall, teilt die Polizei den Standort des Fahrzeuges mit. Eine Abschlepprechnung und der Bußgeldbescheid werden postalisch versandt. Wurde das Fahrzeug nicht abgeschleppt, ist es mit aller Wahrscheinlichkeit gestohlen worden. In diesem Fall sollten Fotos von der Stelle und Örtlichkeit, an welcher das Fahrzeug stand, gemacht werden. Weiterhin sollten der Straßenname und die geschätzte Uhrzeit des Diebstahls schriftlich festgehalten werden. Im Anschluss gilt es, der Polizeidienststelle alle notwendigen Angaben mitzuteilen. Die Polizei stellt anschließend ein Diebstahlprotokoll aus, welches für die Abmeldung des Fahrzeugs und die Schadensmeldung bei der Versicherung benötigt wird.

2. Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden

In einem weiteren Schritt sollte das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden, damit dessen Betrieb untersagt wird. Oftmals werden Fahrzeuge durch kontrollierende Beamte als gestohlen identifiziert, nachdem die Abmeldung des Wagens festgestellt worden ist.

Für die Abmeldung werden neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) die amtlichen Kennzeichen des PKWs benötigt. Da diese mitgestohlen werden, hilft es, der Zulassungsstelle eine Kopie des Diebstahlprotokolls auszuhändigen, um die Abmeldung anzustoßen.

3. Schaden bei dem Kraftfahrtversicherer melden

Sobald der Diebstahl der Polizei angezeigt und das Fahrzeug abgemeldet worden ist, muss der Schaden der Kraftfahrtversicherung schriftlich mitgeteilt werden. So wird sichergestellt, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt im Falle eines Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoschadens nicht belastet wird. Ergänzend ist diese Meldung notwendig, um Ansprüche aus einer bestehenden Teilkaskoversicherung geltend zu machen. Es ist sinnvoll, eine umliegende Geschäftsstelle der Versicherungsgesellschaft aufzusuchen und den Vorfall zu äußern. Weiterhin können die für die Schadensbearbeitung benötigten Kopien des Diebstahlprotokolls und der Abmeldebestätigung angefertigt sowie der entwertete Fahrzeugschein eingereicht werden (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Einige Versicherer verlangen sämtliche Fahrzeugschlüssel des gestohlenen PKWs. Die geforderten Unterlagen können postalisch an die Versicherungsdirektion versandt werden. Wichtig ist, dass diese der Schadensabteilung vorliegen und eine Schadenanzeige angefordert wird. In dieser werden unter anderem Angaben über den Ort, die Zeit und den Hergang erfragt. Weiteres Hab und Gut wie das Smartphone oder ein zusätzlich eingebrachtes Navigationsgerät sind Gegenstand der Hausratversicherung.

4. Arbeit-, Leasinggeber oder Kreditinstitut informieren

Handelt es sich um ein Firmenfahrzeug, sollte der Arbeitgeber über den Autodiebstahl in Kenntnis gesetzt werden. Weiterhin ist oftmals der Betrieb der eingetragene Eigentümer im Fahrzeugbrief, sodass eine Abmeldung ohne seine Mithilfe nicht möglich ist. Ähnlich verhält es sich bei einem fremdfinanzierten Fahrzeug. Leasinggeber oder Kreditinstitut sollten über den verschollenen PKW informiert werden, da diese als Eigentümer eingetragen sind und eine Abmeldung in Gang setzen können.

Sobald der Diebstahl der Polizei angezeigt und das Fahrzeug abgemeldet worden ist, muss der Schaden der Kraftfahrtversicherung schriftlich mitgeteilt werden.
Sobald der Diebstahl der Polizei angezeigt und das Fahrzeug abgemeldet worden ist, muss der Schaden der Kraftfahrtversicherung schriftlich mitgeteilt werden.

5. Hausbank und Mobilfunkanbieter kontaktieren

Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn mit dem Fahrzeug das Portemonnaie oder das Smartphone gestohlen wurden, weil diese sich im PKW befunden haben. Eine Bankkarte sollte schnellstmöglich gesperrt werden, um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden. Obgleich das Missbrauchspotenzial beim Smartphone geringer ist, gilt es, den Mobilfunkanbieter zu kontaktieren. Somit wird die Handynummer gesperrt, um finanziellen und strafrechtlichen Folgen entgegenzuwirken.

6. Auf den Autodiebstahl aufmerksam machen

Nicht notwendig, aber in einigen Fällen durchaus sinnvoll und kostenarm ist es, in der Nachbarschaft und auf sozialen Medien auf den Diebstahl des PKW aufmerksam zu machen. Wenn der verfasste Beitrag öffentlich gekennzeichnet wird, erreicht er ein großes Publikum, welches bei der Aufklärung des Diebstahls behilflich sein kann. Der Beitrag sollte sachlich verfasst und mit der polizeilichen Rufnummer vermerkt werden. Von Beschuldigungen Dritter oder Maßnahmen, welche die Arbeit der Beamten behindern könnte, ist abzusehen.

Leistungen der Versicherung

Entschädigungsleistung: Zeit- oder Neuwert?

Damit der Versicherer im Falle eines Diebstahls leistet, muss für das gestohlene Fahrzeug vor dem Schadensfall mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen worden sein. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist abgesichert, da diese eine Teilkaskoversicherung einschließt.
Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Klausel Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart wird. Ohne diese kann der Versicherer – je nach Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers – die Leistung entsprechend kürzen. So wäre der Versicherer bei einem Autodiebstahl eines nicht abgeschlossen Wagens leistungsfrei. Hat der Betroffene die Schlüssel versehentlich verloren oder im Restaurant liegengelassen, ist mit einer Kürzung von bis zu 80 Prozent zu rechnen. Eine solche Kürzung der Leistung fällt mit genannter Klausel weg. In diesem Fall darf der Versicherer die Leistung nur bei Vorsatz verneinen. Derartige Fälle äußern sich in der Regel in versicherungsbetrügerischen Handlungen.

Für die Entschädigungssumme ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erforderlich. Dieser wird in der Regel von Kfz-Sachverständigen oder Gutachtern ermittelt. Von dem Wiederbeschaffungswert werden die Selbstbeteiligung als auch der Restwert subtrahiert, um die endgültige Entschädigungsleistung zu erhalten. Letzterer ist im Falle des Autodiebstahls unerheblich, da der Restwert nur abgerechnet werden kann, wenn sich das Fahrzeug in der Obhut des Versicherungsnehmers befindet. Wenn das Fahrzeug am Tag des Diebstahls noch keine 18 Monate zugelassen war, zahlt der Versicherer den Neupreis. Zuletzt sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Versicherer erst einen Monat nach Meldung des Autodiebstahls bei der Polizei dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Leistung verpflichtet ist. Diese Frist wurde gesetzt, um der Kriminalpolizei die Zeit für die Fahndung des Fahrzeugs einzuräumen. Ansonsten ist die Schadenregulierung des Versicherers von den Ermittlungen der Polizei ungebunden.

Kosten und Gebühren

In welchen Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden?

Sobald das eigene Fahrzeug gestohlen wurde, fallen Betroffene in eine Ohnmacht. Denn: Trotz des Diebstahls muss der Kreditnehmer seine laufenden Raten bedienen. Neben dem zusätzlichen Aufwand wie der Meldung bei der Polizei und der Versicherung, muss Alltägliches bewerkstelligt werden. Besonders bei ländlicheren Regionen ist der öffentliche Nahverkehr dürftig ausgebaut. Und tagtäglich auf ein Taxi oder ein Mietfahrzeug angewiesen zu sein, ist für die Betroffenen langfristig finanziell untragbar.

Damit diese Kosten nach einem Diebstahl getragen und ein neues Fahrzeug finanziert werden kann, ist eine Teilkaskoversicherung eine solide Grundsicherung. Bei fremdfinanzierten Fahrzeugen sollte neben der Vollkaskoversicherung eine sogenannte GAP-Versicherung existieren. Diese zahlt die Differenz zwischen dem Ablösewert und dem Wiederbeschaffungswert, welchen die Teilkaskoversicherung bei einem Diebstahl leistet.

Beispiel
Familie Müller lässt sich über ein Kreditinstitut ein Fahrzeug finanzieren. Die Kreditsumme beläuft sich auf 40.000 Euro. Inklusive des Sollzinses lautet der Gesamtbetrag 41.800,00 Euro. Familie Müller zahlt den Kredit monatlich mit einer Rate von 500,00 Euro ab. Nachdem die 22. Rate gezahlt worden ist, wurde das Fahrzeug über Nacht gestohlen. Familie Müller hat in den 22 Monaten einen Gesamtbetrag von 11.000,00 Euro bezahlt. Der ausstehende und zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 30.800,00 Euro. Der Wiederbeschaffungswert, welcher von der Teilkaskoversicherung geleistet wird, wird mit nur 20.000,00 Euro beziffert. Es entsteht somit eine Entschädigungslücke (englisch „Gap“) von 10.800,00 Euro. Diese Lücke zahlt die GAP-Versicherung, welche Familie Meyer zuvor für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

Wie können die Mehrkosten finanziert werden?

Neben den Kaufpreiskosten für das neue Fahrzeug, fallen Gebühren für die Kraftfahrzeugsteuer, die Versicherung und die Zulassung an. Da schnell eine hohe Summe entsteht, können Minikredite mit einem geringen Effektivzins sinnvoll sein. Das Verschuldungsrisiko ist aufgrund des festen Kreditrahmens und der überschaubaren Kreditsumme gering. Ein VEXCASH-Kleinkredit überzeugt seine Nutzer mit einer unkomplizierten Identifikation, flexiblen Raten und einer schnellen Kreditzusage.

Fazit: Die präventive Sicherung des Autos

Welche technologisch modernen Maßnahmen sichern das Auto gegen Diebstahl ab?

Betroffene können sich vor den finanziellen Folgen eines Autodiebstahls absichern. Mittlerweile lässt sich das Auto mithilfe mechanischer Schutzsysteme kostengünstig und diebstahlsicher umrüsten. Neue Fahrzeugmodelle verfügen über Applikationen, die eine Ortung mittels Smartphone oder Tablet erlauben. Diese lassen sich im Fahrzeug oftmals mit dem entsprechenden PIN deaktivieren. Auch in älteren Fahrzeugen können preisgünstig GPS-Tracker angebracht werden, dessen Standort über ein Mobilgerät anschließend in Echtzeit verfolgt werden kann. Diese garantieren nicht zu 100 Prozent, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit seiner Kfz-Versicherung und der richtigen Absicherung zu beschäftigen. Eine Teilkaskoversicherung ist verhältnismäßig günstig und angesichts der Kosten nach einem Autodiebstahl empfehlenswert. Gleiches gilt für die GAP-Versicherung, mit welcher fremdfinanzierte Fahrzeuge abgesichert werden können. Wer sein Fahrzeug nicht entledigen kann, sollte es mit den entsprechenden Maßnahmen gegen den Autodiebstahl absichern.