Kurantrag stellen – So gelingt die Kostenerstattung

Kur ist nicht gleich Kur: Der grundsätzliche Daseinszweck einer Kur besteht darin, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Das bedeutet, es muss nicht zwangsläufig eine Erkrankung vorliegen. Stattdessen kann ein Arbeitnehmer eine Vorsorgekur in Anspruch nehmen, etwa bei drohender Überlastung oder, um Übergewicht abzubauen. Nicht-Berufstätige wie beispielsweise Hausfrauen oder Rentner können einen Kurantrag stellen, allerdings müssen diese Personengruppen andere Voraussetzungen erfüllen und sich an andere Ansprechpartner wenden. Ein Beitrag für die Gesundheit.

Voraussetzungen für eine Kur

Die Voraussetzungen für eine Kur unterscheiden sich nach Kurart. Eine Vorsorgekur beispielsweise ist leicht zu beantragen. Sie wird dann vom Arzt empfohlen, wenn eine Erkrankung im Vorfeld hinausgezögert oder gar verhindert werden soll. Hierzu müssen bestimmte Risikofaktoren gegeben sein. Dazu zählen beispielsweise ein starkes Übergewicht oder ein sehr stressiger Alltag. Die Vorsorgekur wird von der Krankenkasse bezahlt, im Gegensatz zur stationären Rehabilitationskur (Reha). Für diese ist die Rentenversicherung zuständig, es sei denn, es handelt sich um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall. In diesem Fall müssen sich Patienten an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. Eine Reha wird oft empfohlen, wenn es um die Wiederherstellung nach einer schweren Erkrankung oder einer Operation geht. Auch eine Mutter-Kind-Kur muss mithilfe des üblichen Prozederes beantragt werden.

Wer einen Kurantrag stellen möchte, sollte die Voraussetzungen kennen und wissen, was es zu beachten gilt. Der VEXCASH-Ratgeber erläutert die wichtigsten Details.
Wer einen Kurantrag stellen möchte, sollte die Voraussetzungen kennen und wissen, was es zu beachten gilt. Der VEXCASH-Ratgeber erläutert die wichtigsten Details.

Welche Voraussetzungen sollten für die Bewilligung eines Kurantrags vorliegen?

Die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Kurantrages unterscheiden sich nach den Faktoren der Erkrankung, der Kurart und der Form der Kur. Eine ambulante Kur wird üblicherweise am Wohnort durchgeführt, während stationäre Kuren in einer anerkannten Kureinrichtung stattfinden. Sowohl Vorsorge- als auch Rehabilitationskuren können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Bevor Patienten beim zuständigen Träger einen Kurantrag stellen, sollten Sie sich über die konkreten Voraussetzungen erkundigen.

Im Allgemeinen sollten diese Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrages erfüllt sein:

  • Empfehlung des behandelnden Arztes
  • Ausschöpfen der therapeutischen Maßnahmen vor Ort
  • Schnellere Rehabilitation nach Operationen oder Unfällen
  • Einhaltung des vorgegebenen Zeitabstandes zwischen zwei Kuren

Kuren dürfen nicht beliebig oft beantragt und bewilligt werden. Die einzuhaltenden Mindestabstände unterscheiden sich nach Art und Grund der Kur, wobei sie bei Bedarf – etwa bei einer Reha-Maßnahme nach einem Unfall – auf Antrag unterschritten werden dürfen. So liegt die mindestens einzuhaltende Zeitspanne zwischen zwei ambulanten Kurmaßnahmen bei drei Jahren. Stationäre Kuren aufgrund von starken psychischen Belastungen oder Erkrankungen dürfen alle vier Jahre wahrgenommen werden. Zu den starken Erkrankungen zählen beispielsweise Depressionen oder ein Burnout-Syndrom. Große psychische Belastungen können etwa durch die Pflege von Angehörigen auftreten. Pflegende Angehörige haben außerdem einen Anspruch auf Pflegegeld. Stationäre Kuren werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen oder besondere körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, etwa nach einem Unfall oder einer Operation.

Welche Personengruppen haben Anspruch auf eine Kur?

Grundsätzlich darf jeder Mensch eine Kur beantragen, allerdings entscheiden versicherungsrechtliche Regelungen über den Kostenträger. Erwerbstätige können bei der Rentenversicherung ihren Kurantrag stellen, sofern sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge oder insgesamt 180 Kalendermonate in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben. Diese Regelung gilt auch für arbeitslose, aber potenziell arbeitsfähige Personen. Eine Ausnahme stellt die Reha nach einem Betriebsunfall oder einer Berufskrankheit dar: Hier ist die gesetzliche Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Rentner und andere nicht erwerbstätige Personenkreise wie etwa Studenten oder Hausfrauen stellen ihren Antrag bei ihrer Krankenkasse. Die für den Antrag notwendigen Formulare erhalten Patienten je nach Zuständigkeit bei der Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse. Diese können in der Regel von der jeweiligen Webseite heruntergeladen, zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Die Beantragung einer Kur

Bevor Versicherte den Kurantrag stellen, ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt essentiell. Dieser entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und auch darüber, ob eine ambulante oder eine stationäre Kur sinnvoller ist. Anschließend spricht der Arzt eine Empfehlung aus und der Antrag beim zuständigen Kostenträger kann gestellt werden. Das Antragsverfahren dauert einige Wochen. Mit der Genehmigung des Antrages erhalten Sie in der Regel gleich einen Termin bzw. einen Zeitraum, innerhalb dessen Sie die Kur antreten sollten. Dieser kann im Falle einer Verhinderung und mit Rücksprache mit der Kureinrichtung sowie dem Versicherungsträger auch verschoben werden. Meist dauert eine Kur drei Wochen, kann bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit aber auch verlängert werden.

Einholen einer ärztlichen Empfehlung

Ob eine Kur für infrage kommt, besprechen Patienten mit Ihrem behandelnden Arzt. Das kann der Hausarzt, Facharzt oder der Betriebsarzt sein. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Rehabilitationskur in Anspruch genommen werden soll: Diese Maßnahme kann nur durch einen Facharzt angeordnet werden. Sofern die Therapiemöglichkeiten am Wohnort erschöpft sind, besprechen Arzt und Patient, ob eine ambulante oder stationäre Kur die geeignetere Wahl wäre. Bei einer ambulanten Kur zahlt der Patient die Kosten für die Anreise, die Unterkunft und die Verpflegung selbst.

Die Kommunikation mit der Krankenkasse

Wurde die Notwendigkeit einer Kur durch den Arzt festgestellt, kann die empfohlene Kur beantragt werden. Dazu fordern Patienten die Antragsformulare beim zuständigen Kostenträger an und bringen diese zu einem zweiten Arzttermin mit. Sie werden durch den Arzt ausgefüllt, der darin die Begründung für eine Kur oder Reha angibt. Außerdem werden den Antragsformularen relevante medizinische Unterlagen hinzugefügt. Anschließend sind die Unterlagen entweder bei der Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung einzureichen.

Der Versicherungsträger überprüft nun die tatsächliche Notwendigkeit einer Kur und kann zu diesem Zweck auch den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) hinzuziehen.
Der Versicherungsträger überprüft nun die tatsächliche Notwendigkeit einer Kur und kann zu diesem Zweck auch den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) hinzuziehen.

Prüfung der Notwendigkeit einer Kur mithilfe eines Amtsarztes?

Der Versicherungsträger überprüft nun die tatsächliche Notwendigkeit einer Kur und kann zu diesem Zweck auch den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) hinzuziehen. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder ist der Antrag in dieser Hinsicht nicht ausführlich genug beziehungsweise unvollständig, kann der MDK den Patienten zu einem anderen Arzt oder einem Amtsarzt schicken.

Kurantrag stellen: So gehen Patienten vor

Die Antragstellung in der Schnellübersicht:

  • Erster Arzttermin beim Haus- oder Facharzt zur Klärung der Notwendigkeit einer Kur
  • Anforderung der Antragsformulare beim zuständigen Versicherungsträger
  • Zweiter Arzttermin zum Ausfüllen der Antragsformulare
  • Wunschkurort bei Antrag angeben
  • Einreichen der ausgefüllten Formulare sowie relevanter medizinischer Unterlage beim Versicherungsträger
  • Prüfung des Antrages innerhalb weniger Wochen
  • Gegebenenfalls weiterer Termin bei einem Kur- oder Amtsarzt
  • Bewilligung oder Ablehnung

Welche Fristen gelten bei Bewilligung?

Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung haben Versicherte längstens vier Monate Zeit, die Kur anzutreten. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Bewilligung. In diesem Fall müssen Versicherte erneut den Kurantrag stellen. In der Regel teilt die Versicherung bereits in der Bewilligung mit, zu welchem Termin in welcher Kureinrichtung Patienten einen Platz bekommen haben. Dabei obliegt die konkrete Wahl der Einrichtung der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung. Bei einer ambulanten Vorsorgekur können Antragssteller die Einrichtung auch zusammen mit dem Arzt auswählen. Ist der Kurantritt zu dem genannten Termin nicht möglich, so kann dieser in Rücksprache mit dem Versicherungsträger und der Einrichtung um wenige Wochen verschieben – Voraussetzung hierfür ist, dass die Kureinrichtung zum gewünschten Zeitpunkt freie Kapazitäten besitzt.

Kosten und Finanzierung der Kur

Eine Kur oder Reha verursacht Kosten, was im Falle einer Bewilligung durch die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung übernommen wird. Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Kur?

Im Falle einer stationären Kur übernimmt der Versicherungsträger sämtliche Kosten. Es wird lediglich eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag fällig, von der bestimmte Personengruppen ausgenommen sind. Dazu zählen Personen unter 19 Jahren sowie Menschen, die die Grundsicherung oder Hilfen zum Lebensunterhalt wie beispielsweise Wohngeld erhalten. Wer wenig verdient, kann einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen. Bei einer ambulanten Kur werden die medizinischen Maßnahmen, nicht jedoch Fahrtkosten sowie eventuell notwendige Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen. Diese sind durch den Antragsteller selbst zu tragen. Privat versicherte Patienten sollten vor einem Antrag in ihren Vertrag schauen: Da die privaten Versicherer nicht zu dieser Leistung verpflichtet sind, hängt die Übernahme der Kosten von den konkreten Regelungen im Versicherungsvertrag ab.

Wie kann eine Kur bei Ablehnung des Antrags finanziert werden?

Wurde der Kurantrag abgelehnt und war der Widerspruch nicht erfolgreich, müssen Patienten nicht auf eine Kur verzichten. Manche Vorsorgekuren sind trotz der Ablehnung sinnvoll. Dazu zählen Kuren, bei der beispielsweise eine gesunde Lebensweise erlernt und Übergewicht abgebaut wird, mit ärztlicher Hilfe das Rauchen aufgegeben oder Strategien gegen den stressigen Alltag und ständiger Erschöpfung erfahren werden.

Deshalb kommt bei vielen Menschen eine Eigenfinanzierung der Kur in Frage. Nun hat nicht jeder mehrere Tausend Euro übrig, um damit auf Kur zu fahren. Stattdessen können Verbraucher sich diese Summe privat ausleihen oder einen Kredit aufnehmen. Mit VEXCASH erhalten Menschen innerhalb von nur 60 Minuten die Entscheidung für einen Mikrokredit sowie die Auszahlung der Kreditsumme. Der Antrag wird online ausgefüllt und per Web-Ident-Verfahren verifiziert.

Kurantrag stellen: Widerspruch bei Ablehnung des Antrags

In vielen Fällen lehnt der Versicherungsträger den Kurantrag ab. Nun haben Antragssteller vier Wochen Zeit, einen Widerspruch zu formulieren und einzureichen. Die Mühe lohnt sich, weil die meisten Anträge nach einem Widerspruch bewilligt werden. Die Bewilligung kommt nur dann nicht zustande, wenn die grundlegenden Vorausstzungen nicht erfüllt wurden oder der MDK diese als nicht gegeben sieht.