Basiszins

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein variabler Zinssatz zur Bewertung von Kapitaldienstleistungen, der von der Deutschen Bundesbank zu Beginn eines jeden Halbjahres berechnet wird. Maßgebend sind dabei Vorgaben der Europäischen Zentralbank durch deren jüngster Hauptrefinanzierungsoperation. Nach § 247 Abs. 2 BGB gibt die Deutsche Bundesbank den neuen Zinssatz nach den oben genannten Zeitpunkten unverzüglich bekannt, ist aufgrund dieser Norm allerdings auch dazu verpflichtet. Als einziger amtlicher Marktzins dient er insbesondere als Grundlage zur Berechnung des Verzugszinssatzes. Relevanz hat er seit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000 besonders für die Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 BGB. Entgegen dem Wortlaut in § 247 Abs.1 S.1 BGB, legt dieser nicht den Basiszinssatz selbst fest, sondern lediglich eine Ausgangsgröße, die der Berechnung zu Grunde zu legen ist. Des Weiteren wird auf diesen im deutschen Recht auch durch die ZPO (§§ 104, 688 Abs. 2 Nr.1), das Scheckgesetz (Art. 34, 46), das Wechselgesetz (Art. 28, 48, 49) und das Aktiengesetz (§ 327b Abs. 2) verwiesen.

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Wie setzt sich der Basiszinssatz zusammen?

Die Berechnung erfolgt nach § 247 BGB. Danach ist er grundsätzlich gesetzlich normiert, aber veränderbar, so dass er jedes halbe Jahr angepasst wird. Besondere Bedeutung in diesem Rahmen hat der Verzugszinssatz. Kommt der Schuldner einer Leistung in Schuldnerverzug nach §§ 286 ff. BGB, so sind Geldschulden während des Zeitraums des Verzugs nach § 288 Abs. 1 S.1 zu verzinsen. Nach S. 2 des selbigen Paragraphen beträgt dieser Zinssatz für das Jahr 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Dem § 288 Abs. 1 S. 1 BGB kommt im Rechtsverkehr eine hohe Bedeutung zu, da bei zivilrechtlichen Prozessen eine eigentlich erforderliche Leistung des Schuldners einer Geldschuld oftmals schon seit mehreren Monaten, wenn nicht sogar seit Jahren fällig ist und sich dieser nur in wenigen Ausnahmefällen nach § 288 Abs. 4 exkulpieren kann. Insoweit hat die Höhe des Basiszinssatzes eine gravierende Auswirkung auf die Höhe der Verzugszinsen, die dem Gläubiger in diesem Falle zustehen.

Höhe des Basiszinssatzes

Mit Stand vom 01.01.2018 beträgt der Basiszinssatz -0,88 Prozent. Vor der Schaffung der Europäischen Währungsunion 1999 war der von der Deutschen Bundesbank ausgegebene Diskontsatz der maßgebende Zinssatz in der Bundesrepublik Deutschland. Um eine stabile Überleitung zum Basiszinssatz zu gewährleisten und die auf diesen Diskontsatz bezugnehmende Rechtsnormen und Verträge nicht leerlaufen zu lassen, wurde das Diskontsatz-Überleitungsgesetz eingeführt, um eine neue Bezugsgröße herzustellen. In der Europäischen Währungsunion richtet sich die Höhe des Basiszinssatzes nach der aktuellen Hautrefinanzierungsoperation der Europäischen Union. Unter dieser versteht man die regelmäßig stattfindenden liquiditätszuführenden Transaktionen in wöchentlichem Abstand mit einer Laufzeit von zwei Wochen, die zwischen EZB und nationalen Geschäftsbanken getätigt werden. Momentan liegt der Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Maßgebend ist dabei stets die Hauptrefinanzierungsoperation, die einen Tag vor dem neuen Halbjahr, zu dem der Basiszinssatz neu festzulegen ist, gilt.

Nachfolgend eine Auflistung der Höhe des Basiszinssatzes in den letzten 10 Jahren:

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Welche Bedeutung hat der Basiszinssatz im internationalen Raum?

In Frankreich, Spanien und Italien, die ebenfalls an die Zahlen des letzten Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank anschließen, liegt der nationale Leitzins jeweils bei 0,00 Prozent.

Dagegen liegt der der Briten bei 0,50 Prozent, der der USA bei 1,50-1,75 Prozent. In Japan beträgt der nationale Leitzins 0,30 Prozent und in China sogar 4,35 Prozent.

Der in Deutschland im Vergleich zu diesen Ländern noch einmal niedrigere Leitzins ermöglicht niedrige Kredite. Infolgedessen soll damit die Wirtschaft angekurbelt werden. Dies funktioniert in Deutschland mit dem niedrigen Basiszinssatz sehr gut, in Italien hingegen schleppend. Eine Gefahr besteht durch den niedrigen Leitzins allerdings für die Stabilität des Euro in Form einer möglichen Inflation.

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