P-Konto: Wie hilft ein Pfändungsschutzkonto bei Kontopfändung?

Monatlich werden in Deutschland laut Statistiken zwischen 300.000 und 350.000 Kontopfändungen durchgeführt. In der Folge werden Konten gesperrt, Abhebungen, Lastschriften oder andere Aktivitäten sind nicht mehr möglich. Viele Betroffene stellte dies in der Vergangenheit vor große existenzielle Probleme, weil sie mit einer Kontosperrung weder an Bargeld gelangten, noch in der Lage waren, ihre Rechnungen abbuchen zu lassen.
Seit 2010 hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, wie Betroffene in Zukunft trotz Kontopfändung besser gestellt werden: durch das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

P-Konto – Guthaben sichern durch Pfändungsschutzkonto

Was ist ein P-Konto?

Bei einem sogenannten P-Konto handelt es sich um ein herkömmliches Girokonto bei einer Bank. Dieses verfügt über die gleichen möglichen Funktionen wie (Dauer-) Überweisungen, Abbuchungen, Abhebungen oder Einzahlungen. Der einzige Unterschied zu einem herkömmlichen Girokonto besteht darin, dass von einem Pfändungsschutzkonto keine Geldpfändungen bis zu einer bestimmten Betragsgrenze getätigt werden können. Wie der Begriff „Pfändungsschutz“ bereits vermuten lässt, verfügt das P-Konto über die Schutzfunktion, welche nur die Pfändung oberhalb eines bestimmten Betrages des Kunden erlaubt.

Jedes Bank- und Kreditinstitut ist nach § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) verpflichtet, seinen Kunden ein P-Konto einzurichten beziehungsweise ein herkömmliches Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

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Alle Infos zum Pfändungsschutzkonto

Geschaffen wurde das P-Konto per Gesetz, um Personen mit Arbeitseinkommen einen finanziellen Mindestbedarf einzuräumen, mit dem ein Minimum an Lebensstandard trotz Schulden erhalten bleibt. Dieser Freibetrag verhindert, dass Schuldner in die Armut getrieben werden und ihren grundlegenden Zahlungsverpflichtungen wie Strom oder Nahrungsmitteln nicht mehr nachkommen. Dementsprechend dient das Pfändungsschutzkonto Schuldnern, die Lohn- oder Geldpfändungen von ihrem Gläubiger zu erwarten haben.

Für Gläubiger hat das P-Konto den Vorteil, dass Schuldner durch ihren Freibetrag keine oder kaum Einschränkungen für den beruflichen Alltag hinzunehmen haben. Dies erhöht die Chance für die Gläubiger, ausstehende Schuldsummen beglichen zu bekommen.

Höhe des P-Kontos

Wie hoch ist der Freibetrag eines geschützten Girokontos?

Seit dem 1. Juni 2017 ist der pfändungsgeschützte Betrag mit 1.133,80 Euro festgesetzt. Der Fachmann nennt diesen Grund-Freibetrag einen Basispfängungsschutz.

Zusätzlich erhöht sich der Basispfändungsschutz-Betrag um diverse zusätzliche Freibeträge. Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn der Schuldner gegenüber Dritten unterhaltspflichtig ist, zum Beispiel durch einen Kindesunterhalt. Bei einer unterhaltspflichtigen Person erhöht sich der Basispfändungsschutz auf 1569.99 Euro und auf 1809.99 Euro bei zwei Personen mit Unterhaltspflicht. Die exakten Freibeträge sind in der Zivilprozessordnung in §§ 850c und 850f zu finden.

Auf Antrag sind zudem weitere Freibeträge zu nutzen. Dies bedarf in einigen Fällen der Einzelfallprüfung.
Freibeträge und somit pfändungsgeschützte Beträge sind zum Beispiel möglich für

  • Medikamentenkosten bei chronischen/dauerhaften Erkrankungen
  • Arbeitsweg, wenn dieser aufgrund einer weiten Distanz Durchschnittskosten deutlich übersteigen
  • Weihnachtsgeld bis zu derzeit 500 Euro
  • Kinderbetreuungskosten, wenn diese beispielsweise aufgrund einer Behinderung hohe Kosten verursacht

Ablauf der Beantragung

Wie beantrage ich ein Pfändungsschutzkonto?

Grundsätzlich ist kein Bankinstitut dazu verpflichtet, ein neues Konto mit Pfändungsschutz zu eröffnen. Dementsprechend beruht meist eine Antragstellung auf einem bereits bestehenden Konto. Ausnahmen bilden manche Banken und Geldinstitute, die Kontoneueröffnung sofort mit Pfändungsschutz anbieten.

In dem Fall eines Pfändungsschutzes für ein bestehendes Konto, ist ein schriftlicher Antrag auf Umwandlung zu stellen und bei der betroffenen Bank einzureichen. Den Pfändungsschutz richtet die Bank ein.

Soll ein neues Konto geschützt werden, erfolgt die Beantragung bei der Bank ebenso, wie bei einem herkömmlichen Girokonto.

Besteht ein Anspruch auf Freibeträge, sind dem Geldinstitut entsprechende Nachweise der Antragstellung beizufügen, um von Anfang an den höchstmöglichen Pfändungsschutz-Betrag zu erhalten.

Die Bearbeitungszeit dauert rund drei Werktage. Am vierten Werktag ist die Bank per Gesetz dazu verpflichtet, den P-Schutz für Kunden eingerichtet zu haben.

Dauer eines Konto-Pfändungsschutzes

Wie lange ist ein P-Konto geschützt?

Ist ein P-Konto eingerichtet, bleibt dieser Pfändungsschutz so lange bestehen, bis dieser gekündigt oder das Konto aufgelöst wird. Der Pfändungsschutz ist in der Regel zum Ende des laufenden Monats möglich. Bei einer Kontokündigung erfolgt die Auslösung des Pfändungsschutzes sofort, wenn das Konto deaktiviert wird.

Zu beachten ist allerdings, dass Nachweise für Freibeträge mit befristeten Zeitrahmen auslaufen. Werden neue Bescheinigungen/Nachweise nicht rechtzeitig nachgereicht, verringert sich die Summe der Freibeträge und erhöht damit eventuell das pfändbare Guthaben.

Umwandlung und Mehrfach-Konten: Das ist beim Pfändungsschutzkonto erlaubt

Kann man ein Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umwandeln?

Gemeinschaftskonten sind von der Pfändungsschutzfunktion ausgeschlossen. Diese ist lediglich auf ein Einzelkonto anwendbar, welches nur einer Person zuzuordnen ist.

Wie viele P-Konten darf man parallel haben?

Prinzipiell ist per Gesetz nur ein P-Konto pro Person erlaubt. Das bedeutet: Besitzt ein Schuldner mehrere Konten, darf er lediglich ein Konto mit dem Pfändungsschutz ausstatten lassen. Auf alle andere Konten hätten Gläubiger im gesetzeskonformen Pfändungsfall vollen Zugriff.

P-Konto und Schufa

Hat ein Pfändungsschutzkonto Einfluss auf den Schufa-Score?

Wird ein normales Girokonto in ein P-Konto umgewandelt oder ein neues Konto mit P-Schutz eröffnet, wird die Schufa informiert. Ein entsprechender Eintrag über einen Pfändungsschutz wird vorgenommen.

Auswirkungen auf den Schufa-Score hat ein Pfändungsschutz nicht, denn dieser sagt nichts über die Bonität und Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers aus. Zu einem Schufa-Eintrag kommt es, wenn gerichtliche Pfändungsbeschlüsse für das P-Konto vorliegen beziehungsweise die Zahlungsmoral des Kontoinhabers unabhängig von seiner Kontoart anderweitig negativ auffällt.

Allerdings ist die Schufa berechtigt, das Vorhandensein eines P-Kontos auf Nachfrage anderen Banken mitzuteilen. Dies dient dem Zweck zur Sicherstellung darüber, dass pro Person lediglich ein P-Konto eingerichtet wird.

Kosten eines P-Kontos

Wie teuer ist ein Pfändungsschutzkonto?

Der Gesetzgeber hatte mit der Pflicht zur Bereitstellung eines P-Kontos angenommen, dass es sich um eine Kontoergänzung handelte. Dass Banken und Sparkassen diese dazu anregt, extra Kosten dafür zu berechnen, wurde nicht erahnt. Dennoch kam und kommt es weiterhin vor, dass für die Umwandlung oder eine Neueröffnung eines Gehaltskontos mit Pfändungsschutz eine monatliche Gebühr erhoben wird. Diese wird nicht selten in einer Grundgebühr für Überweisungen, Abbuchungen, etc. integriert. Im Vergleich zu herkömmlichen Kontoführungsgebühren bewegt sich diese mit Mehrkosten von bis zu 15 Euro pro Monat deutlich über den durchschnittlichen Kontogebühren.

Ein P-Konto darf nicht kostenintensiver sein als ein normales Giro-/Gehaltskonto. Dies untermauerte der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit mit entsprechenden Urteilssprechungen.

Besteht der Verdacht einer Kostenerhebung oder zeigt der Kontoauszug plötzlich Mehrkosten aufgrund eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, darf der Kontoinhaber die betroffene Bank zu einer Preisanpassung auffordern. Zudem sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Mehrkosten für P-Konten dem Kontoinhaber rückwirkend ab Erhebungsdatum zurückzuerstatten.
Die Gebühren-Abbuchungen auf dem Kontoauszug und gegebenenfalls die Antragskopie für eine Umwandlung in ein P-Konto sind als Nachweis zu erbringen.

P-Konto und Hartz 4

Wie wirkt sich Arbeitslosengeld 2 auf ein Pfändungsschutzkonto aus?

Wer Hartz IV bezieht, gerät vielfach in die Zahlungsunfähigkeit. Untersuchungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zufolge verfügen mindestens 1.1 Millionen Hartz IV Empfänger über Schuldenprobleme.

Kann ich ein P-Konto trotz Hartz 4 beantragen?

In Deutschland hat jeder Bürger mit gültigem Identitätsnachweis und Wohnsitz im Inland das Recht, ein Konto mit Pfändungsschutz zu eröffnen oder besitzen. Denn ein P-Konto schreibt keine Bonität, Mindestgehalt oder Ähnliches vor. Zudem zählt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Arbeitseinkommen wie das Gehalt einer regulären Berufsbeschäftigung.

Ist ein P-Konto bei Hartz 4 pfändbar?

Unter bestimmten Umständen ist ein Pfändungsschutzkonto bei Erhalt von Arbeitslosengeld II pfändbar. Hartz IV-Einkünfte, die als Arbeitslosengeld II bezogen werden, fallen unter das Arbeitseinkommen, welches pfändbar ist. Voraussetzungen sind dieselben wie bei einem P-Konto mit regulären Gehaltszahlungseingängen. Das bedeutet, einem Hartz IV-Empfänger darf bis zur Basispfändungsschutz-Grenze Geld vom Konto gepfändet werden.

Anders sieht es bei Hartz IV zur Grundsicherung aus. Hier kommt es zu einer Art finanzieller Aufstockung der Bezüge wie Rente, damit betroffene Personen die finanzielle Basis des Existenzminimums erreichen. Man spricht auch von Sozialgeld, welches nicht pfändbar ist, da es ausschließlich der finanziellen Sicherung existenzieller Notwendigkeiten dient.

Alternativen zum P-Konto

Welche Möglichkeiten gibt es noch, sein Guthaben zu schützen?

Wer mit seinem regelmäßigen Einkünften unterhalb des Freibetrages liegt, für den stellt die „Anordnung auf Unpfändbarkeit“ eine Alternative zum P-Konto dar. Diese ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen, wenn eine bevorstehende Pfändung bekannt geworden ist.
In diesem Fall wird jeder Antrag auf Vollstreckung eines Schuldnertitels durch Kontopfändung, vom Gericht zurückgewiesen. Eine Pfändung kommt nicht zustande.

Die Unpfändbarkeit ist maximal für zwölf Monate zu beantragen. Nach Ablauf der Unpfändbarkeitsdauer, wird ein neuer Antrag fällig, sofern die finanzielle Situation gleich geblieben ist oder sich weiter verschlechtert hat.

Eine weitere Möglichkeit zieht manch einer mit einem Auslandskonto in Betracht, um sich dem Pfändungsrecht von Gläubigern beziehungsweise Gerichtsvollziehern zu entziehen. Vorsicht ist geboten, denn oft besitzen Auslandsbanken keine Einlagesicherung, sodass schlimmstenfalls das gesamte Guthaben verloren geht. Zudem kommen meist teure Gebühren für Abhebungen, EC- oder Kreditkarten sowie teils lange Zeitspannen bis zum Zahlungseingang hinzu. Eine gute Alternative zum P-Konto stellt dies nicht dar.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es noch?

Ideal ist es grundsätzlich, vor jedem Pfändungsbeschluss eine Einigung mit Gläubigern zu treffen. Wenn ein regelmäßiges monatliches Einkommen vorhanden ist, sind die Banken in der Regel gewillt, Online-Kredite zur Schulden-Ablösung zu gewähren. Es gibt spezielle Umschuldungskredite, welche im Idealfall günstigere Konditionen und niedrigere Monatstilgungen anbieten. Dies soll der Entlastung zu hoher finanzieller Belastungen dienen, wenn diese den Schuldner in die Zahlungsunfähigkeit reißen.

Wie verhält es sich mit Sozialleistungen und anderen Förderungen?

Im Prinzip sind Sozialleistungen wie Kindergeld, Sozialgeld sowie BAföG oder Stipendien nach § 850 c ZPO unpfändbar. Die dienen dem existenziellen Unterhalt und stehen in ihrer Höhe zu 100 Prozent dem Bezieher zu.

Pfändungen dennoch vorkommen, denn die Bank darf keine Gelder eines Kontos für die Pfändung verweigern. Vor derartigen Fällen schützen Inhaber eines Girokontos, indem sie beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Freigabebeschluss beantragen. Über diesen werden Sozialleistungen und andere Förderungen von Kontopfändungen ausgenommen. Ein Freigabebeschluss ist bis zu drei oder vier Wochen nach einer Pfändung zu erwirken. Im Anschluss kann über diese Einkünfte frei verfügt werden.

Kredit trotz P-Konto

Bekomme ich einen Kredit, wenn ich ein Pfändungsschutzkonto habe?

Das P-Konto allein macht aus einem Kontoinhaber noch keinen kreditunwürdigen Bankkunden. Im Prinzip entscheiden die Bonität und eine angemessene Kreditforderung über die Kreditgenehmigung.
Allerdings hinterlässt ein P-Konto insbesondere bei Hausbanken einen Eindruck, der ihnen zur Vorsicht rät. Wer ein Pfändungsschutzkonto führt, dem wird unterstellt, dass er mit einer Pfändung rechnet. Dies ist ein Indiz, das Banken dazu anregt, von einer Kreditvergabe als Vorsichtsmaßnahme abzusehen.

Andere Banken halten sich an die Fakten. Gibt die Schufa keine oder nur geringfügige negative Auskunft zur Bonität, steht einem Kredit trotz P-Konto nichts im Weg. Zudem sind Klein- und Kurzzeitkredite erhältlich, die genehmigt werden, wenn der Schufa-Score im mittleren Bereich liegt. In manchen Fällen ist das Hinterlegen von Sicherheiten mit negativer Schufaeintragung möglich.

Welche Sicherheiten werden benötigt?

Ob und welche Sicherheiten bei einem Kredit trotz P-Konto verlangt werden, hängt in erster Linie von dem kreditgebenden Institut ab. Als klassische Sicherheiten zählen zum Beispiel:

  • Festes, regelmäßiges monatliches Einkommen
  • Lebens oder ähnliche Kapitalversicherungen
  • Fahrzeuge oder Eigentumsimmobilien
  • Bürgen mit entsprechender Bonität

Ist der Kredit pfändungsgeschützt?

Ein Kredit ist unter bestimmten Bedingungen pfändungsgeschützt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kredit dazu aufgenommen wurde, um laufende Kosten zum Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn der Kreditnehmer über ein unter dem Existenzminimum liegendes Einkommen verfügt.
Dient der Kredit zur Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten, ist es möglich, einen Freigabebescheid zu erhalten. Ist der Verwendungszweck die Bezahlung der Forderung, welche zur Kontopfändung geführt hat, wird in der Regel keine Pfändung im eigentlichen Sinne durchgeführt. Die Bank wirddazu veranlasst, das Geld aus dem Kredit auf das vom Gerichtsvollzieher angegebene Konto zu überweisen.

Wird der Kredit für private, unnötigere Zwecke benötigt, wird der Gerichtsvollzieher an einer Pfändung der Kreditsumme festhalten, die sich auf dem gepfändeten Konto befindet.