Steuertipps für Existenzgründer: Steuerliche Vorteile für junge Selbständige

Existenzgründer müssen nicht nur kämpfen, um sich auf dem Markt zu etablieren. Sie müssen auch die vielfältigen steuerlichen Aspekte ihrer Tätigkeit im Blick behalten. Neben den Verpflichtungen gibt es Gestaltungsspielraum: Von der Vorsteuerpauschalierung über die Absetzbarkeit bis hin zur Anrechnung vorweggenommener Betriebsausgaben. Doch welche sind die besten Steuertipps für Existenzgründer? Unser Ratgeber klärt auf.

Die ersten Schritte im Finanzamt

Anmeldung als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Wer sich selbstständig machen will, hat die Wahl zwischen einer Anmeldung als Freiberufler oder als Gewerbetreibender. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Zu den gängigen Berufsgruppen zählen selbstständig ausgeübte schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende, erziehende oder wissenschaftliche Tätigkeiten. Sie bieten Dienstleistungen und keine Waren an oder produzieren diese.

Freiberufler, haupt- oder nebenberuflich tätig,  haben gegenüber Gewerbetreibenden folgende Vorteile:

  • sie zahlen keine Gewerbesteuer
  • sie können die Ist-Besteuerung beantragen
  • sie müssen nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen
  • sie sind keine Pflichtmitglieder in der IHK
  • es gibt keine doppelte Buchführung
  • es besteht die Möglichkeit, über die kostengünstige Künstlersozialkasse versichert zu werden

Das bedeutet, dass Selbständige wie Händler, Gastronome, Handwerker, Hersteller und Produzenten ein Gewerbe anmelden müssen, um ihr Unternehmen zu gründen. Nach der Anmeldung des Gewerbes wird das Finanzamt informiert. Das Finanzamt versendet automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Viele starten als Kleinunternehmer in die Selbstständigkeit, was den Vorteil hat, ohne bürokratischen Aufwand eigene Projekte im Nebenerwerb aufzuziehen. Je nach Branche und Kunden kann das Kleingewerbe zur öffentlichen Wahrnehmung einer verringerten Professionalität führen. Kleinunternehmer haben zudem höhere Betriebsausgaben, da sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen dürfen. Das ist während der Gründung aufgrund größerer Anschaffungen kritisch. Ob sich das Kleinunternehmertum lohnt, ist am besten mit einem Steuerberater abzuklären.

Der Fragebogen zur Gewerbeanmeldung

Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, sendet das Finanzamt wenige Tage später den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Während die allgemeinen Angaben auf dem Bogen unproblematisch zu beantworten sind, wird es bei der Nennung der eigenen Einkünfte kritisch. Diese sind, zusammen mit möglichen Investitionen, für Existenzgründer schwer kalkulierbar. Daher sollte ein niedriger Jahresgewinn oder sogar die Zahl 0 stehen. Wird dem Finanzamt der Wunschumsatz mitgeteilt, können die sich an den Einkünften orientierten viertjährlichen Vorauszahlungen für Einkommen und Gewerbesteuer maßgeblich erhöhen. Geht es um die Frage nach den Umsätzen im Jahr der Existenzgründung und dem darauffolgenden Jahr, sollte der Betrag niedriger geschätzt werden.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer muss dem Finanzamt monatlich oder vierteljährlich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung gemeldet werden. Dieser Vorgang wiederholt sich zum Jahresende. Die Prozedur wird von unterschiedlichen Steuersätzen erschwert. Jeder Freiberufler und Selbstständige muss auf Produkte und Dienstleistungen, die angeboten werden, Umsatzsteuer abführen. Davon darf nur die Umsatzsteuer abgezogen werden, die auf für den Betrieb erworbene Waren und Dienstleistungen entrichtet wurde. Diese Angaben werden in der Umsatzsteuer-Vorerklärung gemacht. Ergänzend wird am Jahresende die Umsatzsteuererklärung abgegeben. An den Fiskus abgeführt wird ausschließlich die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Es gilt hierbei die Soll-Besteuerung: Ein Unternehmer führt die Umsatzsteuer dann ab, wenn eine Rechnung herausgeschickt wurde. Der Zahlungseingang hat hierbei keine Relevanz. Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte und Kreative müssen ihre Umsatzsteuer erst angeben, wenn Zahlungen eingetroffen sind. Unternehmen, denen Liquiditätsengpässe drohen, können diese Ist-Besteuerung beantragen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 500.000 Euro nicht überschritten hat. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird über das Elster Portal elektronisch eingereicht. Sie muss beim Finanzamt bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldezeitraum eingegangen sein. Es ist möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Der Fiskus ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung extrem penibel. Wird die Voranmeldung mehr als einmal zu spät abgegeben, erscheint rasch ein Prüfer im Unternehmen. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte sorgfältig geplant werden. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist zu überprüfen, ob die richtigen Steuersätze in Höhe von 7 oder 19 Prozent angegeben sind und ob die Beiträge der Jahreserklärung von den monatlichen oder vierteljährlich abgegebenen Voranmeldungen abweichen.

Steuerliche Vorteile für Existenzgründer

Welche Steuervorteile können Gründer nutzen?

Alle Anschaffungen vom Werkzeug bis zur Büroausstattung, die ein Unternehmen benötigt, können steuerlich geltend gemacht werden. Das minimiert die Steuerschuld unter Umständen erheblich. Übersteigen diese Ausgaben die Einnahmen, erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer partiell vollständig. Selbst geringwertige Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 410 Euro kosten, können viel Geld sparen.

1. Steuertipps für Existenzgründer: EUR-Grenzen berücksichtigen
Existenzgründer dürfen nur nach einer Einnahmen-Überschussrechnung agieren, wenn der Umsatz unter 600.000 Euro bleibt und der Gewinn unter 60.000 Euro liegt. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Steuertipps für Existenzgründer:  Die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist Pflicht während der ersten beiden Jahre der Existenzgründung. Beträgt die Zahllast mehr als 7500 Euro, bleibt es bei dem monatlichen Turnus. Ist sie niedriger, erfolgt die Voranmeldung vierteljährlich. Beträgt sie bis 1000 Euro, genügt eine Jahresumsatzsteuererklärung. Jungunternehmer sollten sich die Grenzen genau anschauen und gegebenenfalls nachjustieren.

3. Steuertipps für Existenzgründer: Vorweggenommene Betriebsausgaben
Bereits im Jahr vor der Gründung können Steuern mit Verlusten und Betriebsausgaben gespart werden. Alle diese Kosten dürfen gegenüber dem Finanzamt als vorweggenommene Betriebsausgaben angegeben werden. Steuertipps für Existenzgründer beinhalten, dass die entstehenden Verluste dabei steuersparend mit anderen Einnahmen später verrechnet werden können.

Typische Kosten sind:

  • Telefon, Porto, Kopieren
  • Fachliteratur rund um die Gründung
  • Honorare für Steuerberater und Rechtsanwalt
  • Kosten für Gründerseminare und Gründermessenbesuche
  • Fahrtkosten rund um die Gründung

Gegenüber dem Finanzamt sollte der Existenzgründer auf einem Extrablatt erläutern, in welchen Zusammenhang diese Kosten zu der Gründung stehen. Erfolgt der Start in die eigene Existenz aus der Arbeitslosigkeit, gibt es keine positiven Einkünfte. Die vorgezogenen Betriebsausgaben sollten trotzdem steuerlich erfasst werden. Ohne Einkünfte kommt ein Verlustrücktrag in Betracht, was zu Steuerersparnissen führt, sobald positive Einkünfte mit der Existenzgründung erzielt werden.

4. Steuertipps für Existenzgründer: Vorsteuerpauschalierung
Ein Selbständiger kann den Gewinn seines Unternehmens nach einer simplen Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und in den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Die Umsatzsteuer aus eingehenden Rechnungen anderer Firmen kann als Vorsteuer gegengerechnet werden. Liegt der Jahresumsatz unter 61.356 Euro, greift der Vorteil der Vorsteuerpauschalierung.

5. Steuertipps für Existenzgründer: Kleinunternehmerregelung als steuerlicher Vorteil
Liegt der Umsatz nicht höher als 17.500 Euro im Vorjahr und übersteigt im aktuellen Kalenderjahr keine 50.000 Euro, greift die Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet, Rechnungen müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, allerdings darf auch keine Vorsteuer abgeführt werden. In Ausgangsrechnungen und den Betriebsausgaben muss keine Brutto-Netto-Unterscheidung vorgenommen werden. Durch diese Prozesse wird der Verwaltungsaufwand reduziert. Gegenüber Privatkunden besteht ein Preisvorteil in Höhe von 19 Prozent, der bei gewerblichen Kunden wegfällt.

6. Steuertipps für Existenzgründer: Ist-Versteuerung: Antrag auf Ist-Versteuerung
Liegen die Umsätze unter 500.000 Euro jährlich, können Existenzgründer einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Die Umsatzsteuer muss erst an den Fiskus abgeführt werden, wenn der Kunde bezahlt hat.

Ab wann gibt es einen Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt kann aus der Arbeitslosigkeit heraushelfen und den Startschuss für ein Leben als erfolgreicher Unternehmer darstellen. Beantragen darf ihn jeder, der Arbeitslosengeld I bezieht. Auch wer andere Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann profitieren, wenn ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens noch 150 Tagen besteht und die Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beendet werden soll. Die Genehmigung stellt eine Ermessensleistung dar. Der Vermittler entscheidet im Einzelfall über die Förderung. Förderungswürdig sind alle selbstständigen Tätigkeiten, die als Hauptberuf ausgeübt werden sollen. Das Unternehmenskonzept muss tragfähig sein und Erfolg versprechen. Der zu erwartende Gewinn muss ausreichen, die Existenz zu sichern.

Gefördert wird in zwei Phasen. Während der ersten Phase von sechs Monaten Dauer wird das volle ALG I bezahlt, hinzukommen 300 Euro zur sozialen Absicherung. Anhand der vorgelegten Ergebnisse während dieser sechs Monate, prüft die Arbeitsagentur die Tragfähigkeit des Konzeptes. Die ersten Ziele aus dem Businessplan sollten erreicht worden sein. Ist der Bescheid positiv, schließt sich eine weitere Förderphase von neun Monaten an. Während der zweiten Phase wird ausschließlich der Zuschuss von 300 Euro monatlich gezahlt. Wer die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss erfüllt, benötigt für die Beantragung den ausgefüllten Antrag, einen Businessplan sowie den Plan für den Kapitalbedarf und die Finanzierung. Abgegeben werden muss ferner eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, die Tragfähigkeitsbescheinigung, die ein Fachgutachten darstellt, Lebenslauf des Gründers und ein Nachweis, dass die Selbstständigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt angemeldet wurde.

ein Mann schreibt vor einem Laptop
Gerade in der Anfangsphase greifen Existenzgründer gerne auf die Hilfe von Familienmitgliedern im Betrieb zurück.

Vorteile für Mitarbeiter von Existenzgründern

Gerade in der Anfangsphase greifen Existenzgründer gerne auf die Hilfe von Familienmitgliedern im Betrieb zurück. Entscheidend für einen möglichen Vorteil ist die Unterscheidung zwischen vertraglich festgelegten, abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, familienhafter Mitarbeit ohne Gehalt oder einer Mitunternehmerschaft.

Familienmitglieder können geringfügig auf 400 Euro-Basis beschäftigt werden. Bei einer abhängigen Beschäftigung fallen Sozialabgaben an sowie Lohnsteuer an. Das Familienmitglied ist zugleich kranken-, pflege,- arbeitslosen- und rentenversichert. Steuertipps für Existenzgründer sind dann klar, die Lohn- und Lohnnebenkosten als Personalaufwand geltend zu machen. Der Angehörige muss im Betrieb tätig sein. Sein Gehalt muss sich am tariflichen, ortsüblichen Niveau orientieren. Das gilt auch für Arbeitszeiten, denn die Behörden prüfen hier sehr genau. Hilft ein Angehöriger gelegentlich aus und erhält dafür eine Entschädigung, handelt es sich um familienhafte Mitarbeit.

Familienmitglieder, die das Geschäftsrisiko mittragen, werden als Mitunternehmer betrachtet. Aus diesem Grund sind zu Beginn der Tätigkeit versicherungsrechtliche Feinheiten prüfen zu lassen. Bei Unstimmigkeiten müssen Unternehmer und Angehörige beweisen, dass sie tatsächlich Arbeitnehmer sind, da das Finanzamt sie automatisch als Mitunternehmer einstuft. Das bedeutet, trotz eingezahlter Beiträge bestehen keine Ansprüche auf Sozialleistungen. Gezahlte Beiträge werden innerhalb einer Frist von vier Jahren erstattet.

Die private und geschäftliche Nutzung von Computern und Autos

Steuertipps für Existenzgründer umfassen die Bereiche Haltung und private Nutzung von Kfz sowie Mobiltelefonen. Bei Autos hängt es davon ab, ob die Fahrzeuge zum notwendigen Betriebsvermögen zählen und ausschließlich betrieblich genutzt werden. Diese gemischt genutzten Fahrzeuge stellen dann Betriebsvermögen dar, wenn die berufliche Nutzung über 50 Prozent beträgt. Dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beruflich genutzte Kraftfahrzeuge dürfen vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bbei gemischt genutzten Fahrzeugen müssen die privaten Fahrten abgezogen werden.

Steuertipps für Existenzgründer:

  1. Die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgaben kalkuliert.
  2. Anschließend werden die privaten Kosten dem Gewinn des Unternehmens als Nutzungsentnahme hinzugerechnet. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.
    a) Das Fahrtenbuch: Viele Existenzgründer weisen die Kosten durch Belege und Fahrtenbuch nach, das Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Reisezweck beinhalten muss.
    b) Bei der 1-Prozent-Methode rechnet man dem Betriebsgewinn monatlich pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Kfz hinzu. Steuertipps für Existenzgründer besagen jedoch, dass diese Methode nur auf Fahrzeuge anwendbar ist, die mehr als 50 Prozent zu betrieblichen Zwecken genutzt werden. Zur Sicherheit sollte ergänzend ein Fahrtenbuch geführt werden.
  3. Handygebühren können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Um die Kosten dem Finanzamt nachweisen zu können, lauten die Steuertipps für Existenzgründer, sich am besten zwei Handys zuzulegen, um private und geschäftliche Gespräche zu trennen. Das gilt auch für die Internetgebühren, die bei partiell privater Nutzung anteilig abgerechnet werden können.

Der Steuerberater als Steuervorteil

Die wenigsten Existenzgründer sind mit steuerlichen Feinheiten vertraut. Obgleich die Investition in einen Steuerberater das Budget belastet, zahlen sich die dort erhältlichen Steuertipps für Existenzgründer aus. Steuerberater helfen zuverlässig bei allen Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss weiter, sodass die investierten Kosten bei der Steuerersparnis wieder einspielen. Unter verschiedenen Voraussetzungen kann der Steuerberater abgesetzt werden.

Wie kann die verbindliche Auskunft einen Steuervorteil verschaffen?

Weiß der Steuerberater nicht weiter, gilt es, die gebührenpflichtige verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu berücksichtigen. So können Existenzgründer ihr Risiko bei kniffligen Steuerfragen verringern. Wichtig ist, den Sachverhalt so exakt wie möglich darzustellen. Hat das Amt einmal eine verbindliche Auskunft erteilt, darf es davon nur in Ausnahmefällen abweichen. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Beantragt ein Unternehmer die Klärung eines steuerlichen Problems rund um einen Immobilienverkauf, der ihm bei positivem Bescheid 20.000 Euro Steuern spart, ist dies der Gegenstandswert.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wie kann ein Engpass überbrückt werden?

Steuertipps für Existenzgründer können im Vorfeld hohe Beträge sparen. Trotz allem sind angehende Unternehmer mit vielen Kosten belastet. Abhilfe bei einem kurzfristigen Engpass verschafft ein Vexcash-Schnellkredit. Dieser kann in weniger als einer Stunde genehmigt werden und weist flexible Rückzahlungsmodalitäten auf. Die von der BaFin staatlich regulierten Kleinkredite erlauben eine rasche Auszahlung, da die Identifizierung per WebIdent-Verfahren das Verfahren stark beschleunigt.

Die Gründung mehrerer Firmen

Wie werden mehrere Firmen steuerrechtlich behandelt?

Wenn es möglich ist, sollte die Gründung einer Holdinggesellschaft beachtet werden. Hier gibt es steuerlichen Gestaltungsspielraum. Wenn eine Tochtergesellschaft Gewinn macht und an die Muttergesellschaft abführt, sind 95 Prozent dieses Betrages steuerfrei. Die restlichen fünf Prozent werden gemäß der üblichen Regelung besteuert, die 30 Prozent beträgt- Das heißt, im Ergebnis resultieren lediglich 1,5 Prozent Steuergelder. Das funktioniert nur, wenn die Holding 10 Prozent für das Wegfallen der Körperschaftssteuer sowie 15 Prozent für das Wegfallen der Gewerbesteuer an der Tochter hält. Das gesparte Geld auf den Konten der Holding kann sich ein Unternehmer nach und nach auszahlen lassen.