Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Rahmenbedingungen und Möglichkeiten

1. Was ist ein FSJ?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 27 Jahren. Als Freiwilligendienst bietet es die Chance praktische Erfahrungen in sehr unterschiedlichen sozialen Arbeitsfeldern zu sammeln.

Die Einsatzbereiche sind zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Freizeiteinrichtungen oder technische Tätigkeitsbereiche. Das Freiwillige Soziale Jahr gibt Einblicke in die Arbeitswelt. Ein Berufswunsch im sozialen Bereich kann ausprobiert werden. Passt das wirklich zu mir? Ein FSJ ist auch eine gute Möglichkeit sich sozial, politisch oder umweltfreundlich zu engagieren.

Manchmal entstehen Lücken zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Start einer Ausbildung oder eines Studiums. Das FSJ bietet die Möglichkeit, diese entstehende Wartezeit sinnvoll zu überbrücken.

Das FSJ im Überblick

  • Freiwilligendienst in sozialen Einrichtungen
  • Alter zwischen 15 und 26 Jahren (jünger als 27 Jahre)
  • Dauer zwischen 6 und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate
  • Erhalt eines Taschengeldes
  • Stellung einer Unterkunft möglich
Tipp
Ein FSJ kann oft auch kurzfristig stattfinden. Es lohnt sich, auch außerhalb von gängigen Startterminen nachzufragen!
zwei Hände halten andere Hände
Pflege durch FSJ

2. Wer kann ein FSJ machen?

Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren und das Höchstalter bei 26 Jahren. Während des Freiwilligendienstes darf das 27. Lebensjahr nicht vollendet werden.

Ein Schulabschluss ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am FSJ. Allerdings darf keine Schulpflicht mehr bestehen. Das bedeutet, das mindestens neun Jahre eine Schule besucht wurde. Ob mit oder ohne Abschluss spielt keine Rolle.

Die genauen Zugangsvoraussetzungen können in den Bundesländern oder in den jeweiligen Einrichtungen unterschiedlich sein.

Diese Eigenschaften erleichtern den Einsatz:

  • eine gute gesundheitliche Verfassung
  • Engagement und Freude bei der Tätigkeit im sozialen Bereich
  • Lernbereitschaft
  • Kontaktfreude, Interesse an Austausch
  • Empathie und Hilfsbereitschaft
  • Durchhaltevermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Freude an Herausforderungen
Ein Kind spielt mit Bauklötzen.
FSJ im Kindergarten

3. Wo kann ich ein FSJ machen?

Die größten Träger für das FSJ sind Kirchen und Wohlfahrtsverbände – aber auch der Bund, Länder und Gemeinden. Jeder Träger braucht eine staatliche Zulassung.

Das FSJ kann in folgenden Einsatzbereichen stattfinden:

  • Sozialer Bereich
  • Kultur
  • Sport
  • Politik
  • Denkmalpflege

Das FSJ kann in folgenden Einrichtungen stattfinden:

  • Alten- und Pflegeheim
  • ambulanter Sozialdienst
  • Krankenhaus
  • Sportverein, Sportverband
  • Kindergarten
  • Ganztagsschule
  • Förderschule
  • Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (zum Beispiel eine Behindertenwerkstatt)
  • Sanitäts- und Rettungsdienst
  • Kirchengemeinde
  • Gedenkstätte
  • Denkmalpflegebehörde oder -verein
  • Theater
  • Museum
  • Radio/Fernsehen
  • Archiv
  • Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband
  • Kulturvereine
  • Jugendclub
  • Jugendstrafvollzug in freien Formen

4. FSJ – Rahmenbedingungen

Die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich nach Einsatzbereich und Träger. Alle Einrichtungen, die ein FSJ anbieten, sind zugelassen und es gibt auch eine rechtliche Grundlage für das FSJ.

Den rechtlichen Rahmen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) regelt in Deutschland das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG). Wer es genauer nachlesen möchte, kann dies hier tun:

Vor dem Start des FSJ wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger und Freiwilligem geschlossen. Dort ist dann alles zusammengefasst zum zeitlichen Umfang, den Sach-/und Geldleistungen und den Fortbildungszeiten.

Zeitrahmen

Der Freiwilligendienst ist eine Vollzeitbeschäftigung. In der Regel sind 39 Wochenstunden vorgesehen. Die genaue Arbeitszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen der Einsatzstelle.

Oft startet das FSJ im September. In vielen Bereichen ist jedoch ein Quereinstieg außerhalb dieser Einstiegstermine möglich.

Normalerweise wird der Freiwilligendienst ein ganzes Jahr geleistet. Der FSJ-Dienst kann jedoch um maximal 6 Monate verkürzt und um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung muss begründet werden. Die Mindestdauer für das FSJ beträgt also 6 Monate und die Höchstdauer 24 Monate.

Soziale Absicherung

Während des Freiwilligen Sozialen Jahres übernimmt die Einsatzstelle Sozialleistungen sowie einen Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall. Ebenso übernommen werden die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Während des FSJ ist der Freiwillige somit beitragsfrei gestellt.

Rechtlich ist die Stellung der Freiwilligen ähnlich wie bei Auszubildenden. Die im FSJ verbrachte Zeit wird für die Altersvorsorge angerechnet. Der Träger übernimmt in voller Höhe die Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung führt die Einsatzstelle direkt ab.

Verdienst

Für die Tätigkeit in der Einsatzstelle übernimmt der Träger Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Fahrtkosten und zahlt ein Taschengeld. Dieses beträgt bei den großen Trägern zwischen 300 Euro und 500 Euro.

Unterkunft und Verpflegung werden gestellt oder finanziell vergütet. Einige Einsatzstellen wie beispielsweise Kindergärten müssen keine Unterkunft oder Ersatzleistung anbieten.

Pädagogische Begleitung und Seminare

Innerhalb des FSJ finden regelmäßig Seminare statt mit anderen Freiwilligen im FSJ. Es sind Treffen zum gegenseitigen Austausch und zur fachlichen und pädagogischen Begleitung der Arbeit in den jeweiligen Projekten. Diese Fortbildungszeiten organisiert der Träger.

5. Welche Auslandsangebote zum FSJ gibt es?

Freiwilligendienst im Ausland – Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Das FSJ kann im Ausland abgeleistet werden, jedoch gibt es seit der Abschaffung der Wehrpflicht keine finanzielle Förderung mehr durch den Bund. Bis dahin war es möglich, als Wehrersatzdienst das FSJ im Ausland zu nutzen.

Das FSJ Ausland wurde dann vom Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) abgelöst. Diesen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet.

Der IJFD wurde als Lern- und Orientierungsdienst gegründet, um unter pädagogischer Begleitung soziale und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Die Teilnahmebedingungen entsprechenden denen des FSJ, eine gesetzliche Regelung existiert allerdings nicht. 

Mehr Infos dazu:

Internationaler Jugendfreiwilligendienst / Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Eine Liste von teilnehmenden Organisationen ist hier zu finden:

 

FSJ Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls die Möglichkeit ein FSJ zu absolvieren. Die Einsatzfelder sind so vielfältig wie in Deutschland.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr

6. Alternativen zum FSJ im sozialen Bereich

Wer das FSJ nicht im sozialen Bereich leisten möchte, hat noch weitere Möglichkeiten: das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und das FSJ Kultur.

Wer älter als 27 Jahre ist, kann am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnehmen. Hier gibt es keine Altersbegrenzung nach oben. Ebenso ist auch ein Einsatz in Teilzeit möglich.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das Freiwillige Ökologische Jahr unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom FSJ. Das FÖJ setzt seinen Schwerpunkt auf eine Mitarbeit in ökologischen Bereichen. Beispielsweise kann das ökologische Jahr im Natur- und Umweltschutz oder in der Kultur- und Denkmalpflege geleistet werden.

Freude an der Natur? Freiwilliges Ökologisches Jahr!

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste/jugendfreiwilligendienste/freiwilliges-oekologisches-jahr/freiwilliges-oekologisches-jahr-96702

FSJ Kultur

Das FSJ Kultur unterliegt denselben Rahmenbedingungen wie das FSJ. Es unterscheidet sich nach den Einsatzbereichen in kulturellen Tätigkeitsfeldern.

Die Einrichtungen können sein:

  • Bibliotheken
  • Bildungszentren
  • Gedenkstätten
  • Kunst- und Musikschulen
  • Kunst- und Kulturvereine
  • Landschaftsgärten und Parks
  • Medienzentren und Radiosender
  • Museen und Schlösser
  • Musikverbände
  • Theater
  • Volkshochschulen
Freiwilliges Jahr Kultur – im Theater, in der Oper, im Denkmalschutz

Weitere Infos zum FSJ Kultur:

https://www.perspektiven-finden.com/freiwilligendienste/freiwilliges-kulturelles-jahr

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/kultur.html

Ein Überblick über Einsatzstellen:

https://anmelden.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/karte

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist der Nachfolger des Zivildienstes. Der BFD ist im Gegensatz zum FSJ nur in Deutschland möglich. Auch hier sind die Einstiegsvoraussetzungen und Anbieter ähnlich den Regelungen für das FSJ. Beim BFD darf ebenfalls keine Schulpflicht mehr bestehen, allerdings gibt es keine Altersbegrenzung nach oben. Die BFD-Teilnehmer dürfen älter als 26 Jahre sein. Der BFD kann nach 5 Jahren wiederholt werden, sofern die Maßnahme vom Bund getragen wird. Beim BFD sind Einsatzmöglichkeiten im Katastrophenschutz und Zivilschutz möglich. Neben Vollzeitarbeit ist beim BFD auch eine Mitarbeit auf Teilzeitbasis möglich.

Weitere Informationen:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de

7. Wo finde ich passende Angebote? – Linktipps

Die Wurzeln des FSJ liegen bei den evangelischen und katholischen Kirchen. Die Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen bilden noch immer den größten Einsatzbereich unter den Anbietern.

Große Organisationen wie der Malteser Hilfsdienst oder die Evangelische Kirche haben umfangreiche Angebote an zahlreichen Einsatzorten innerhalb Deutschlands.

Hier sind einige Linktipps, um passenden Einsatzstellen zu finden:

 

Bildquellen: https://pixabay.com

Was ist ein „Au Pair“?

Wenn man dringend Geld braucht