Was ist ein „Au Pair“?

Auslandserfahrungen sammeln, Sprachen lernen, fremde Kulturen erleben und die Welt entdecken. Eine der beliebtesten Arten an Auslandsaufenthalten junger Menschen ist mit 10 % das klassische Modell „au pair“. (Quelle: Studie INITIATIVE auslandszeit). Während Deutschland selbst ein geschätztes Gastland für Au-pairs ist, zieht es auch viele deutsche Jugendliche als Au-pair in nahe oder ferne Länder. Der folgende Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Au-pair-Job im Ausland.

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Was ist ein Au-pair?

Der Begriff „au pair“ entstammt dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Ein Au-pair ist ein junger Mensch, der über einen bestimmten Zeitraum bei einer Gastfamilie mit Kindern in einem anderen fremdsprachigen Land als gleichgestelltes Familienmitglied aufgenommen wird, lebt und mitarbeitet. Aus einem Au-pair-Verhältnis ziehen Gastfamilie und Au-pair einen gegenseitigen Nutzen. Kennzeichnend für den Au-pair-Job sind die Betreuung der Kinder und die Mithilfe bei täglichen Arbeiten im Haushalt der Gastfamilie. Dafür erhält das Au-pair-Mädchen oder der Au-pair-Junge bei der Gastfamilie eine kostenlose Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld.

Die Au-pair-Zeit kann je nach Gastland, Gastfamilie, Visum oder Vereinbarung von unterschiedlicher Dauer sein und zwischen 1 und maximal 12 Monaten liegen. In den USA beträgt die Mindestdauer 12 Monate. In manchen Ländern kann die Au-pair-Zeit auch auf bis zu insgesamt 24 Monate verlängert werden, wie z. B. in den USA und Frankreich. Ein sogenanntes „Sommer-Au-pair“ bleibt in der Regel nur bis zu 3 Monate bei einer Gastfamilie im Ausland, um beispielsweise deren Kinder in der Schulferienzeit zu betreuen.

Im Vordergrund steht jedoch nicht einfach nur der Job als Babysitter oder Kinderbetreuer. Das Ziel des Au-pair-Programms ist der gemeinsame kulturelle Austausch beider Parteien sowie jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, die Sprachkenntnisse des jeweiligen Gastlandes zu vertiefen, das Kennenlernen von Land und Kultur sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens. Mit der Eingliederung in die einheimische, private Gastfamilie fühlen sich Au-pairs als Familienmitglied und lernen aus dieser Perspektive das Leben und die Leute in dem Land unmittelbar kennen. Sehr häufig ist der Au-pair-Aufenthalt auch mit einem Sprachkurs vor Ort verbunden, auf den der Au-pair einen Anspruch hat und der in manchen Ländern sogar Pflicht ist (z. B. Frankreich, USA).

Können auch Männer ein Au-pair werden?

Ja, selbstverständlich! Die Kinderbetreuung gilt zwar traditionell als Aufgabe für Mädchen und Frauen, weswegen schon zu den Anfangszeiten der Au-pair-Vermittlung im 19./20. Jahrhundert Familien vorwiegend ihre Töchter zu Gastfamilien ins Ausland schickten. Die Au-pair-Tätigkeit ist jedoch kein geschlechtsspezifischer Job. Junge Männer sind heute ebenso wie junge Frauen als Au-pair bei vielen Gastfamilien weltweit sehr willkommen. Ein Au-pair-Junge, auch als „Male au pair“, „Au pair Boy“ (englisch) oder „Jeune homme au pair“ (französisch) bezeichnet, ist ebenso qualifiziert, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Sehr häufig ist gerade der männliche Einfluss gefragt. In vielen Erfahrungsberichten von Gastfamilien ist zu lesen, dass sich Au-pair-Jungen wie ein großer, älterer Bruder besonders gut mit ihren Kindern verstehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Au-pair-Tätigkeit sind von Land zu Land teilweise sehr unterschiedlich. Es gibt allerdings ein paar grundlegende Voraussetzungen, die ein Au-pair in jedem Land erfüllen muss.

  • junges Erwachsenenalter (Altersbeschränkung ist in jedem Land verschieden)
  • grundlegende bis gute Kenntnisse in der Sprache des jeweiligen Gastlandes
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern
  • gewisse Grundfertigkeiten in der Hauswirtschaft
  • abgeschlossene Schulausbildung
  • guter Gesundheitszustand
  • Nichtraucher
  • Familienstand: ledig, kinderlos
  • tadelloses polizeiliches Führungszeugnis
  • hohes Verantwortungsbewusstsein und Geduld
  • in Ländern außerhalb der EU wird ein Visum benötigt

Es ist zunächst auf die Altersbeschränkung des gewünschten Ziellandes zu achten. In den meisten Ländern und vor allem in den Visumspflichtigen beträgt das Mindestalter 18 Jahre für Au-pairs. In Ländern, wie Dänemark, Finnland und das Vereinigte Königreich (UK) liegt das Mindestalter bei 17 Jahren. Das Höchstalter beträgt in vielen Ländern 30 Jahre, wie. Z. B. Australien, Neuseeland, Kanada und in vielen europäischen Ländern. In den USA, in Frankreich und in den Niederlanden dürfen Au-pairs hingegen höchsten 26 Jahre alt sein. In Island maximal 27 Jahre.

In vielen Ländern ist der Führerschein Pflicht (z. B. USA) oder wird als ein großer Vorteil angesehen. Neben den Voraussetzungen für eine Au-pair-Tätigkeit gilt es auch, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen des jeweiligen Gastlandes zu erfüllen.

Braucht ein Au-pair-Bewerber schriftliche Referenzen?

Die Betreuung von und der richtige Umgang mit Kindern erfordert eine gewisse Erfahrung seitens des Au-pairs. Diese muss für eine Au-pair-Stelle nachgewiesen werden. Bei vielen Au-pair-Programmen müssen z. B. mindestens 200 Stunden praktische Kinderbetreuung nachgewiesen werden (Quelle: American Institute For Foreign Study/AIFS). Grundsätzlich gilt: je mehr, desto besser. Zu diesen Stunden zählt auch die Kinderbetreuung in der eigenen Familie, wie zum Beispiel von jüngeren Geschwistern, Nichten oder Neffen.

Die Referenzen müssen bei der Bewerbung für eine Au-pair-Beschäftigung schriftlich vorgelegt werden. Die akzeptierten Erfahrungen in der Kinderbetreuung schließen verschiedenste Tätigkeiten ein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Babysitten
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen, wie z. B. in Kirchengruppen, Feriencamps
  • Betreuung bei Schulprojekten
  • Nachhilfeunterricht
  • Praktika in Kindergärten, Schulen, Kinderheimen, Kinderkrankenhäusern oder bei Tagesmüttern
  • Arbeit in Jugendzentren oder Jugendsportgruppen
  • ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Ausbildungen in der Kinderbetreuung

Als schriftliche Referenzen zählen Dokumente, wie beispielsweise Arbeits-, Praktika- und Ausbildungszeugnisse, Empfehlungsschreiben, Tätigkeitsnachweise und Beurteilungen. Sehr wichtig sind dabei nicht nur Nachweise über Art und Dauer, sondern auch Charakter-Referenzen. Es gibt Formulare/Vordrucke, die von den entsprechenden Arbeitgebern, Eltern betreuter Kinder, Lehrer, Pfarrer oder Institutionen über den Au-pair-Bewerber je nach Land oder Au-pair-Organisation ausgefüllt werden können oder sogar müssen. Referenzdokumente in deutscher Sprache sind mit einer Übersetzung davon in der jeweiligen Sprache des Gastlandes einzureichen. Auch ausdrucksvolle schöne Fotos von dem Au-pair-Bewerber zusammen mit den Kindern, die betreut wurden, vermitteln als zusätzliche Referenz einen guten Eindruck bei der Gastfamilie.

Weiterhin sind ein aktuelles ärztliches Attest über den physischen und psychischen Gesundheitszustand, ein polizeiliches Führungszeugnis und Bescheinigungen über die Sprachkenntnisse des Au-pairs erforderlich.

Was sind die Aufgaben eines Au-pairs?

Au-pairs sind keine Hausangestellten einer Gastfamilie, sondern gelten als ebenbürtiges Familienmitglied. Als dieses wird ein Au-pair in erster Linie mit der sorgsamen Betreuung und Aufsicht der minderjährigen Kinder der Gastfamilie betraut. Dies umfasst unter anderem:

  • die persönliche Beschäftigung mit den Kindern
  • eine gute Beziehung fördern
  • mit den Kindern Spielen, Basteln, Spazierengehen
  • bei den Hausaufgaben helfen
  • die Begleitung zu und von der Schule oder dem Kindergarten
  • für die Kinder Mahlzeiten zubereiten
  • bei Babys und Kleinkindern die Windeln wechseln
  • Baden und Zubettbringen der Kinder

Die einzelnen Aufgaben zur Kinderbetreuung werden mit der Gastfamilie genau abgesprochen. Aktivitäten hängen zum Beispiel auch von der Anzahl, dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder ab.

Zusätzlich gehört zu den Aufgaben eines Au-pairs die Mithilfe bei leichten täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt. Dazu gehören vor allem unterstützende Hausarbeiten, die mit den Kindern zu tun haben, wie z. B. den Kindern helfen, die Kinderzimmer aufzuräumen oder die Wäsche der Kinder zu waschen und zu ordnen.

Des Weiteren gehören auch anfallende leichte allgemeine Arbeiten, wie z. B. kleine Einkäufe, das Kümmern um Haustiere, die Vorbereitung von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Spülmaschine ein- und ausräumen oder den Müll herausbringen dazu. Es ist nicht die Aufgabe von Au-pairs, den kompletten Haushalt der Gastfamilie sauber zu halten, Gartenarbeiten zu erledigen, umfangreiche Putzarbeiten oder andere schwere, aufwendige Arbeiten zu übernehmen.

Tipp: Die übertragenen und zu erledigenden Aufgaben im Au-pair-Vertrag vereinbaren und schriftlich detailliert festhalten.

Wie viel verdient ein Au-pair?

Ein Au-pair erhält neben einer kostenfreien Unterkunft (Zimmer) und täglichen Verpflegung ein Taschengeld pro Woche oder pro Monat, das von der Gastfamilie bezahlt wird. Au-pairs bekommen kein Gehalt oder Lohn im herkömmlichen Sinne. Die Höhe des Taschengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Arbeitszeit und das Taschengeld sind in dem Au-pair-Programm des Gastlandes geregelt. Gastfamilien steht es frei, höhere Beträge als das festgelegte Mindesttaschengeld zu zahlen. Individuellen Faktoren über die Taschengeldhöhe sind z. B. auch etwaige zusätzlich übernommene Aufgaben des Au-pairs.

Beispiele für die Taschengeldhöhe verschiedener Länder:

* USA: wöchentlich 195,75 USD bei 45 Arbeitsstunden pro Woche
(Quelle: Bestimmungen des U.S. Department of State)

* Australien: wöchentlich 195 – 375 AU$ (je nach Programm und Wochenarbeitszeit)
(Quelle: American Institute For Foreign Study/AIFS)

* Kanada: wöchentlich 140 – 300 CAD (je nach Programm und Wochenarbeitszeit)
(Quelle: American Institute For Foreign Study/AIFS)

* China: monatlich 1500 RMB bei maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche
(Quelle: American Institute For Foreign Study/AIFS)

* Vereinigtes Königreich: wöchentlich 70 – 85 GBP bei maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche
(Quelle: AuPair.com, gemäß des Au-pairs-Programms von Großbritannien)

* Frankreich: monatlich 271,50 – 325,80 EUR für Au-pairs aus der EU
monatlich mindestens 320 EUR für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern
(Quelle: AuPairWorld, gemäß den französischen Bestimmungen)

* Irland: pro Stunde 9,25 EUR, entspricht dem Mindestlohn in Irland
(Quellen: AuPair.com/EU-Info Deutschland, gemäß der Bestimmungen in Irland)

Welche Kosten kommen im Vorfeld auf mich zu?

Au-pairs haben einige Kosten zu tragen. Dazu gehören vor allem die Kosten für die Hin- und Rückreise in das Gastland. Ist die Beantragung eines Visums erforderlich, sind die Gebühren dafür ebenfalls vom Au-pair zu zahlen. Nicht alle, aber viele Au-pair-Vermittler und insbesondere Agenturen stellen für ihre Vermittlung und Services dem Au-pair Kosten in Rechnung. In einigen Gastländern müssen Au-pairs bei der Einreise/in Verbindung mit einem Visum genügend finanzielle Mittel in Höhe von mehreren Tausend Euro zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachweisen. In Neuseeland sind dies 4200 NZ$ bzw. in etwa 3000 EUR (Quelle: AIFS).

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, persönlich etwas Reisegeld für die Anfangszeit des Au-pair-Aufenthalts und private Ausgaben im Zielland einzuplanen. Auch mit eventuell anfallenden Kosten für die Sprachkurse im Gastland haben Au-pairs schon vorab zu rechnen. Sehr häufig beteiligen sich die Gastfamilien an den Kosten für die Sprachkurse.

Anfallende Kosten für Au-pairs im Überblick:

    • Reisekosten (Hin- und Rückreise)
    • Kosten für Visum und Aufenthaltsgenehmigungen
    • Kosten für Au-pair-Agentur/Vermittler
    • je nach Land finanzielle Rücklagen zum Nachweis
    • Kosten für Sprachkurse
    • sonstige Kosten (z. B. für zusätzliche Versicherungen, Privatausgaben)

 

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Brauche ich zusätzliche Versicherungen?

In vielen Gastländern ist es die Aufgabe der Gastfamilie, sicherzustellen, dass ihr Au-pair während der gesamten Aufenthaltsdauer versichert ist. In den Au-pair-Programmen der Länder ist festgelegt, wer für die Versicherung aufkommt. In den USA zahlt beispielsweise die Gastfamilie für die komplette Krankenversicherung des Au-pairs während des Aufenthaltes. Auch die Unfall- und Haftpflichtversicherung sind in den Au-pair-Programmen der USA festgelegt.

Allerdings haben auch nicht alle Nicht-EU-Länder ein offizielles, geregeltes Au-pair-Programm. Es ist wichtig, mit der Gastfamilie zu klären, wie es sich mit der Übernahme, dem Umfang und der Gültigkeit der Versicherungen verhält und vertraglich festzuhalten. Unter Umständen muss der Au-pair selbst für die Versicherung im Ausland aufkommen. Relevant sind vor allem Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Deutsche Au-pairs, die in ein EU-Land oder die Schweiz reisen, haben mit der Europäischen Krankenversicherung seit dem 01. Juni 2004 Anspruch auf sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen. Es reicht die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte aus. Für Au-pair-Reisen in ein Nicht-EU-Land gilt es abzuklären, ob und inwieweit sowie in welcher Höhe die eigene Krankenversicherung die Leistungen abdeckt.

Sehr häufig müssen vom Au-pair rechtzeitig entsprechende Zusatzversicherungen oder Auslandsversicherungen abgeschlossen werden. Es spezielle Au-pair-Versicherungen als Komplettpakete mit internationaler Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung. Au-pairs müssen zum Beispiel oft mit dem Auto der Gastfamilie fahren, um beispielsweise die Kinder zur Schule zu bringen oder abzuholen. Passiert ein Unfall, sind hier auch Unfall- und Haftpflichtversicherungen gefragt. Des Weiteren ist auch zusätzlich eine Reiseversicherung oder Notfallversicherung sinnvoll, sofern diese noch nicht miteingebunden sind.

Wo finde ich passende Angebote?

Angebote für Au-pair-Reisen und Aufenthalte bei Gastfamilien bieten vor allem klassische Au-pair-Agenturen, Online-Au-pair-Agenturen sowie Organisationen und Institutionen, wie z. B. Vereine, Verbände oder Kirchen. Auch unter privaten Kontakten finden sich zu weilen Au-pair-Angebote. Gastfamilien können vom Au-pair auch selbst gesucht und gefunden werden.

Wichtig ist es, sich über die Einreise-, Aufenthalts-, Au-pair- und Visabestimmungen ebenso wie über die Au-pair-Programme des jeweiligen Landes gründlich zu informieren. Sehr häufig führt nur der Weg über eine offizielle anerkannte betreuende Vermittlungsorganisation/Agentur und die Teilnahme am jeweiligen Au-pair-Programm in das Zielland, wie es z. B. in der USA üblich ist.

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