Ferienjobs in Deutschland: Beliebte Jobs, Verdienst und Regeln 2026
Ferienjobs in Deutschland bieten Schülern und Studenten die Möglichkeit, in schul- oder semesterfreien Zeiten Geld zu verdienen und erste Berufserfahrung zu sammeln. Besonders gefragt sind saisonale Aushilfen in Gastronomie, Handel, Tourismus, Logistik, Betreuung und Landwirtschaft.
Wer einen Ferienjob sucht, sollte jedoch nicht nur auf den Stundenlohn achten. Beschäftigungsart, Arbeitszeit, Alter sowie Steuer- und Sozialversicherungsregeln können einen großen Unterschied machen. Dieser Ratgeber zeigt beliebte Ferienjobs und erklärt die wichtigsten Regeln für 2026.
Vladislav Guskov ist Performance- und Growth-Marketing-Spezialist mit über 8 Jahren Erfahrung im Fintech- und Digital-Bereich. Bei Vexcash verantwortet er die digitale Kundengewinnung und Content-Strategie für den deutschen Markt.
Fachlich geprüft von: Karsten Schmidt, Chief of Growth and Customer Experience, Vexcash AG
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026 · Informationen regelmäßig geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde.
- Für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei durchschnittlich 603 € pro Monat.
- Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt; für landwirtschaftliche Betriebe gelten 2026 besondere längere Grenzen.
- Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten besondere Schutzvorschriften.
Beliebte Ferienjobs in Deutschland im Überblick
| Ferienjob | Typische Aufgaben | Passt gut, wenn… |
|---|---|---|
| Gastronomie | Service, Küche, Theke, Eisverkauf | du gern mit Menschen arbeitest und flexibel bist |
| Einzelhandel | Waren einräumen, Kasse, Kundenservice | du organisiert und kommunikativ bist |
| Nachhilfe | Einzel- oder Gruppenunterricht | du in einem Schul- oder Studienfach besonders sicher bist |
| Kinderbetreuung | Babysitting, Betreuung, Freizeitgestaltung | du zuverlässig bist und gern mit Kindern arbeitest |
| Ferienlager | Betreuung, Sport, Ausflüge, Organisation | du Verantwortung übernehmen möchtest |
| Promotion | Sampling, Events, Kundenansprache | du offen auf Menschen zugehst |
| Erntehilfe | Ernten, Sortieren, Verpacken | körperliche Arbeit für dich kein Problem ist |
| Lager und Logistik | Kommissionieren, Verpacken, Waren sortieren | du strukturiert arbeitest und körperlich belastbar bist |
1. Ferienjob in der Gastronomie
Restaurants, Cafés, Biergärten und Eisdielen benötigen in Ferienzeiten häufig weitere Aushilfen. Typische Tätigkeiten sind Service, Abräumen, Küchenhilfe oder Verkauf. Gerade in touristischen Regionen kann der Personalbedarf im Sommer deutlich steigen.
2. Einzelhandel und Verkauf
Supermärkte, Modegeschäfte und andere Einzelhändler beschäftigen Ferienaushilfen beispielsweise zum Auffüllen von Regalen, bei Inventuren, im Lager oder im Kundenservice. Solche Jobs eignen sich besonders für Menschen, die gern strukturiert arbeiten und gleichzeitig Kundenkontakt mögen.
3. Nachhilfe geben
Wer gute Kenntnisse in Mathematik, Sprachen, Naturwissenschaften oder anderen Fächern besitzt, kann während der Ferien Nachhilfe anbieten. Möglich sind Jobs bei Nachhilfeinstituten ebenso wie private Vereinbarungen.
Bei privater selbstständiger Nachhilfe gelten andere steuerliche und organisatorische Regeln als bei einem klassischen Arbeitsverhältnis. Regelmäßige Tätigkeiten sollten daher nicht automatisch als Minijob eingeordnet werden.
4. Babysitting und Kinderbetreuung
Während Schul- und Kitaferien benötigen Familien häufiger Unterstützung bei der Betreuung. Wer als Babysitter arbeitet, sollte Aufgaben, Zeiten, Vergütung und Erwartungen vorher klar vereinbaren.
5. Ferienlager und Freizeitbetreuung
Feriencamps, Sportvereine und Reiseveranstalter suchen saisonal Betreuer für Kinder und Jugendliche. Neben Freizeitprogramm und Organisation gehört häufig die Aufsicht zu den Aufgaben. Entsprechend wichtig sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und je nach Tätigkeit passende Nachweise oder Vorerfahrung.
6. Promotion und Eventjobs
Bei Messen, Festivals, Aktionen im Einzelhandel oder Veranstaltungen werden regelmäßig kurzfristige Aushilfen benötigt. Die Einsatzzeiten können stark variieren. Prüfe vorab, ob Bezahlung, Pausen, Anfahrt und mögliche Abend- oder Wochenendarbeit klar geregelt sind.
7. Erntehilfe und Saisonarbeit
Landwirtschaftliche Betriebe suchen saisonal Unterstützung bei Ernte, Sortierung oder Verpackung. Die Arbeit kann körperlich anspruchsvoll sein und früh am Tag beginnen.
Seit 2026 gelten für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben besondere Zeitgrenzen von bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Aktuelle Informationen stellt die Minijob-Zentrale bereit.
8. Lager, Produktion und Logistik
Auch Logistikzentren, Produktionsbetriebe und Versandunternehmen beschäftigen in Ferienzeiten Aushilfen. Typisch sind Kommissionierung, Verpackung, Sortierung oder einfache Produktionstätigkeiten. Bei körperlicher Arbeit und Schichtsystemen sollte besonders auf Arbeitszeiten und Sicherheitsunterweisungen geachtet werden.
Wie viel verdient man bei Ferienjobs in Deutschland 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass der Mindestlohn grundsätzlich auch für Minijobber, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte gilt. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € brutto pro Stunde.
Eine wichtige Ausnahme: Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Aktuelle Angaben finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Ein Ferienjob kann arbeits- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden. Besonders häufig sind der Minijob mit Verdienstgrenze und die kurzfristige Beschäftigung.
| Modell | Wichtige Grenze 2026 | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Minijob mit Verdienstgrenze | durchschnittlich 603 € pro Monat | regelmäßige Tätigkeit mit begrenztem Verdienst |
| Kurzfristige Beschäftigung | grundsätzlich max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr | zeitlich begrenzter Ferien- oder Saisonjob |
Die 603-Euro-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei 13,90 € Mindestlohn entspricht sie 2026 durchschnittlich rund 43,38 Arbeitsstunden pro Monat, sofern genau der Mindestlohn gezahlt wird.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es grundsätzlich keine feste Verdienstgrenze. Wird mehr als 603 € monatlich verdient, kann jedoch die sogenannte Berufsmäßigkeit relevant werden. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss im konkreten Beschäftigungsverhältnis geprüft werden.
Weitere Details bietet die Minijob-Zentrale zum Minijob mit Verdienstgrenze.
Ferienjobs für Schüler unter 18: Welche Regeln gelten?
Für Minderjährige gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dabei spielt auch eine Rolle, ob noch Vollzeitschulpflicht besteht.
Jugendliche, die vollzeitschulpflichtig sind, dürfen nach § 5 JArbSchG während der Schulferien grundsätzlich für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.
Für Jugendliche im Sinne des Gesetzes gelten grundsätzlich höchstens acht Stunden Arbeitszeit pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Außerdem sieht das Gesetz grundsätzlich eine Fünf-Tage-Woche vor. Für Arbeitszeiten am Abend sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten besondere Regeln und branchenspezifische Ausnahmen.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Und was gilt ab 13 Jahren?
Kinder über 13 Jahre dürfen mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten nur leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten ausüben. Nach § 5 JArbSchG sind dabei grundsätzlich höchstens zwei Stunden täglich erlaubt, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden. Für klassische mehrwöchige Ferienjobs gelten somit andere Voraussetzungen als für volljährige Studenten.
Steuern und Sozialversicherung beim Ferienjob
Ob und welche Abgaben entstehen, hängt von der Beschäftigungsform ab. Ein kurzfristiger Minijob kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei sein. Das bedeutet nicht automatisch, dass keine Steuer anfällt.
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze gelten wiederum eigene Beitrags- und Steuerregeln. Für Studenten können weitere Besonderheiten des Studierendenstatus relevant sein. Im Arbeitsvertrag und auf der Lohnabrechnung sollte klar erkennbar sein, wie die Beschäftigung angemeldet wurde.
Wo findet man Ferienjobs?
- Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit
- Karriereseiten lokaler Unternehmen
- Supermärkte, Restaurants, Hotels und Freizeitbetriebe direkt anfragen
- Universitäre Jobbörsen und Schwarze Bretter
- Nachhilfeinstitute und Betreuungsanbieter
- Zeitarbeits- und Personaldienstleister
- Lokale Online-Stellenbörsen
Bei Angeboten mit ungewöhnlich hoher Vergütung, Vorauszahlungen, kostenpflichtigen „Starterpaketen“ oder der Aufforderung, das eigene Bankkonto für fremde Zahlungsvorgänge bereitzustellen, ist Vorsicht angebracht.
Checkliste vor dem Start
- Arbeitsvertrag und genaue Tätigkeit prüfen.
- Stundenlohn und erwartete Arbeitszeit schriftlich festhalten.
- Klare Regelung zu Pausen, Schichten und Wochenendarbeit beachten.
- Beschäftigungsart klären: Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder reguläre Beschäftigung?
- Bei Minderjährigen Jugendarbeitsschutz und Zustimmung der Eltern berücksichtigen.
- Prüfen, wie der Arbeitgeber die Beschäftigung anmeldet.
- Eigene Arbeitszeiten dokumentieren.
Ferienjob und Kredit: Einkommen richtig einordnen
Einkommen aus einem zeitlich begrenzten Ferienjob ist nicht automatisch mit einem dauerhaft verfügbaren Arbeitseinkommen gleichzusetzen. Kreditgeber prüfen Einkommen und Beschäftigung nach ihren jeweiligen Kriterien.
Bei Vexcash ist Voraussetzung ein monatliches Mindesteinkommen von 600 €. Die Kreditvergabe setzt eine Bonitätsprüfung voraus. Ob ein konkretes Einkommen im Einzelfall berücksichtigt werden kann, ergibt sich aus der Prüfung der individuellen Voraussetzungen.
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Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV
Repräsentatives Beispiel:
| Nettodarlehensbetrag | 500,00 € |
| Gebundener Sollzinssatz | 10,60 % p.a. |
| Effektiver Jahreszins | 11,13 % |
| Laufzeit | 3 Monate |
| Raten | 2 Raten à 169,62 € und 1 Rate à 169,63 € |
| Gesamtbetrag | 508,87 € |
Hinweis: Der Abschluss eines Vertrages über das Smart-Paket ist verpflichtend, wenn Sie die bevorzugte Bearbeitung Ihres Kreditantrages durch die Vexcash AG wünschen. Die Kosten für das Smart-Paket kommen zu den im effektiven Jahreszins angegebenen Kosten hinzu. Da diese Kosten davon abhängen, wie lange Sie das Smart-Paket buchen, ist eine Einbeziehung in die Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht möglich. Das Smart-Paket kostet 69 Euro monatlich.
Bonität vorausgesetzt.
Darlehensvermittler: Vexcash AG, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, Deutschland.
Häufige Fragen zu Ferienjobs in Deutschland
Beliebt sind unter anderem Jobs in Gastronomie, Einzelhandel, Nachhilfe, Kinderbetreuung, Ferienlagern, Promotion, Logistik sowie saisonale Tätigkeiten in Landwirtschaft und Tourismus.
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Eine wichtige Ausnahme gilt für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei durchschnittlich 603 € pro Monat beziehungsweise 7.236 € pro Jahr.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten 2026 besondere längere Zeitgrenzen. Ob die Beschäftigung tatsächlich als kurzfristig gilt, hängt auch von weiteren Voraussetzungen ab.
Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten besondere Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Eine Beschäftigung während der Schulferien ist grundsätzlich für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt. Weitere Grenzen gelten für Arbeitszeit und Arbeitstage.
Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten außerdem die besonderen Regeln für Kinder und Ferienbeschäftigung.
Das hängt von Beschäftigungsart, Verdienst und der individuellen steuerlichen Situation ab. Auch bei einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung können Steuern anfallen. Arbeitgeber sollten die Beschäftigung korrekt anmelden und abrechnen.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung dar. Für ein konkretes Kreditangebot sind die jeweiligen Vertragsbedingungen maßgeblich. Die Gewährung eines Kredits setzt eine Prüfung der individuellen Voraussetzungen und der Kreditwürdigkeit voraus.