Grundsicherung für Selbstständige: Wie Freiberufler und Selbstständige aufstocken können

Wenn die Geschäfte so schlecht gehen, dass nicht mehr genug zum Leben bleibt, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter eine Grundsicherung für Selbständige zu beantragen. Vor der Abgabe der Formulare müssen Antragsteller genau wissen, welche Dokumente verlangt werden und wie die entsprechenden Formulare auszufüllen sind.

Voraussetzung für die Aufstockung

Welche Zuschüsse können als Selbständiger zur Aufstockung beantragt werden?

Hilfsbedürftige Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (ALG II) als Grundsicherung für Selbständige vom Jobcenter zu erhalten. Je nach Einkommenssituation kommt die Beantragung von Wohngeld infrage. Wer die Selbständigkeit plant, kann aus ALG II heraus von diversen Fördermöglichkeiten des Jobcenters profitieren.

Wenn die Geschäfte so schlecht gehen, dass nicht mehr genug zum Leben bleibt, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter eine Grundsicherung für Selbständige zu beantragen.
Wenn die Geschäfte so schlecht gehen, dass nicht mehr genug zum Leben bleibt, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter eine Grundsicherung für Selbständige zu beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann die selbständige Tätigkeit durch staatliche Leistungen bezuschusst werden?

Selbständige und Freiberufler, die vorübergehend oder noch zu wenig verdienen, und ihren dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können die Grundsicherung für Selbständige beim Jobcenter am jeweiligen Wohnort beantragen. Dieser Antrag gilt ebenfalls für Angehörige, die mit dem Selbständigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel Ehefrau und Kinder. Grundsätzlich wird ein Antragsteller auf Grundsicherung für Selbständige nicht anders behandelt als jemand, der aus einem Angestelltenverhältnis kommt.

Vereinfacht lässt sich die Berechnung der Grundsicherung für Selbständige wie folgt darstellen:

  • Ermittlung der monatlichen ALG II Unterstützung, vor allem der Regelleistungen pro Person in der Bedarfsgemeinschaft sowie der Kosten für Miete und Heizung
  • Anrechnung nicht geschützter und privater Vermögensbestandteile wie Fahrzeuge, Alterssicherungen oberhalb der Freigrenze oder Immobilien, die nicht angemessen sind
  • Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens anhand der Parameter Umsatz, Bruttoeinkommen minus Betriebsausgaben minus Werbungskosten, Steuern und Versicherungen
  • Abzug des Erwerbstätigen-Freibetrages
  • Abzug des Restbetrags von der zuvor berechneten, individuellen Obergrenze für ALG II

Um das Einkommen zu berechnen, werden alle Einkünfte der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet.

Dazu zählen:

  • Arbeitslöhne
  • Sparbuchzinsen
  • Renten
  • ALG
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Steuerrückzahlungen
  • Lottogewinne
  • Gründungszuschüsse

Darf die selbstständige Tätigkeit bei Aufstockung fortgeführt werden?

Wer eine Grundsicherung für Selbständige in Anspruch nimmt, muss seine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht aufgeben. Das gilt auch umgekehrt für Leistungsempfänger, die eine Existenzgründung in Betracht ziehen und dafür Zuschüsse beantragen können. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind ausdrücklich erwünscht, da so die Chancen erhöht werden, den Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt oder die finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen.

Welchen Einfluss haben vorangegangene Sozialleistungsansprüche?

Bei ALG II handelt es sich um eine reine Sozialleistung, die aus Steuergeldern finanziert wird. Sie stellt keine Versicherungsleistung dar, daher müssen im Gegensatz zur Rentenversicherung vorab keine Beiträge gezahlt werden, um bei Bedarf davon zu profitieren. ALGII setzt, als Grundsicherung für Selbstständige, eine Bedürftigkeit voraus. Hinzukommen gewisse Mitwirkungspflichten. Die Leistungen, die gemäß SBG II als Grundsicherung für Selbständigegewährt werden, können erst ausgezahlt werden, wenn keine vorrangigen Sozialleistungsansprüche bestehen. Dazu zählen Wohngeld, Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes sowie Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen.

In welchen Fällen kann besonderer Bedarf angemeldet werden?

Zum Arbeitslosengeld II und damit zur Grundsicherung für Selbständige gehört der sogenannte Regelbedarf. Damit sind alle Leistungen gemeint, die den Lebensunterhalt absichern sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung decken. Manchmal kommen besondere Belastungen auf jemanden zu. In diesen Fällen können Extraleistungen gewährt werden. Ein Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II wird nach Antrag Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche gewährt, und zwar zu 17 Prozent des Regelbedarfs. Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 36 Prozent des Regelbedarfs, wenn ihr Kind jünger als sieben Jahre alt ist oder gemeinsam mit zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren zusammengelebt wird. Alternativ ist es möglich, 12 Prozent des Regelbedarfs für jedes Kind zu erhalten, jedoch maximal 60 Prozent. Behinderungen, chronische Krankheiten sowie vermehrte Kosten für Warmwasser sind weitere Gründe für einen Mehrbedarf. Im Rahmen der Grundsicherung für Selbständige kann ein besonderer Bedarf auftreten, dessen Bewilligung von dem zuständigen Sachbearbeiter abhängig ist. Wichtig ist, dass dieser Bedarf nicht nur einmal auftritt, das Bedürfnis jedoch erheblich von dem des Durchschnitts abweicht. Beispiele hierfür wären eine Haushaltshilfe für behinderte Menschen oder ein Zuschuss zur Deckung der Kosten, die zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes entstehen.

Höhe und Anspruch der Aufstockung für Freiberufler

Wie wird Einkommen von Selbständigen ermittelt?

Die Grundsicherung für Selbständige soll bedarfsbezogen erbracht werden, was schwierig ist, da Einkünfte nicht planbar sind. Daher ist dem Antrag auf ALG II die Anlage EKS beigefügt. Das Akronym steht für „Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum“. Der Antragsteller hat diese Anlage verpflichtend auszufüllen. Neben Angaben zu den Einkünften müssen die Betriebsausgaben, die Größe der Betriebsräume und Unterhaltsleistungen offengelegt werden. Daneben will das Jobcenter wissen, ob für dieses Unternehmen ein Darlehen aufgenommen wurde. Die Crux sind die Einkünfte, denn hier kann das Jobcenter bei der Grundsicherung für Selbständige nur schätzen. Werden die Einkünfte so real wie möglich angegeben, hat es das Amt leichter, ein fiktives Einkommen zu errechnen. Dementsprechend werden die Regelsätze erbracht. Nach Ende des Bewilligungszeitraumes werden alle, die Grundsicherung für Selbstständige beziehen, aufgefordert, dem Jobcenter die tatsächlichen Einkünfte vorzulegen. Ist das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen geringer als die auf der Berechnung ausgewiesene Pauschale, gibt es eine Rückzahlung des Jobcenters. Fällt es höher aus, muss mit Kürzungen gerechnet werden. Wenn ein Bezieher von Hartz IV sich selbständig machen möchte und vom Jobcenter Gründungszuschüsse oder andere Vergünstigungen erhält, müssen die entsprechenden Posten ebenfalls auf die Anlage EKS.

Wie wird die Höhe der Aufstockung ermittelt?

Um das Einkommen zu berechnen, werden alle Einkünfte der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet.

Dazu zählen:

  • Arbeitslöhne
  • Sparbuchzinsen
  • Renten
  • ALG
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Steuerrückzahlungen
  • Lottogewinne
  • Gründungszuschüsse

Vermögen und Freibeträge

Vor der Grundsicherung für Selbständige steht die Verwertung des eigenen Vermögens. Die folgenden Ersparnisse dürfen behalten werden. Die Faustregel lautet, dass pro Lebensjahr 150 Euro behalten werden dürfen, maximal jedoch:

  • 9750 Euro für alle, die vor dem 1.1.1958 geboren sind
  • 9900 Euro für alle, die nach dem 31.12 .1957 geboren sind
  • 10050 Euro für alle, die nach dem 31.12.1963 geboren sind
  • 3100 Euro pro minderjähriges Kind, das im Haushalt lebt
  • Einmalige Beihilfe pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • 750 Euro pro Person und Lebensjahr für private Altersvorsorge außer Riester-Rente, wenn sie nicht vor dem Eintritt in das Rentenalter verwertet werden, höchstens jedoch 48.750 Euro für Personen, die vor dem 1.1.1958 geboren sind, 49500 Euro für alle nach dem 31.12.1957 geborenen Personen und 50250 Euro für alle Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind
  • Jedem Erwerbsfähigen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft steht ein angemessenes Auto zu. Was angemessen ist, hängt von der Einzelfallentscheidung ab. Geprüft wird in der Regel nicht, wenn der Wert 7500 Euro nicht übersteigt.
  • Selbst genutztes Wohneigentum
  • Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente

Welches Einkommen wird angerechnet, welches nicht?

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Ein Beispiel für die Berechnung Zusammensetzung
Für einen kinderlosen Selbstständigen gilt folgende Beispielrechnung:

  • 1400 Euro Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • minus 700 Euro Betriebsausgaben
  • minus Grundfreibetrag 100 Euro
  • minus Sozialversicherung 400 Euro
  • minus Fahrtkosten 50 Euro
  • minus Versicherungen 20
  • Nettoeinkommen: 130 Euro

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, können bestimmte Posten vom Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen neben den Betriebsausgaben die Kosten für die Sozialversicherung, private Versicherungen, Kosten, um ein Kfz zu unterhalten, Fahrtkosten von und zur Arbeit, Riester-Rente sowie Verpflegungskosten bei längerer Abwesenheit vom Wohnort.

Lohnt sich die Beantragung der Grundsicherung für Selbständige immer?

Wenn es einkommenstechnisch eng wird, müssen Selbständige nicht zwangsläufig eine Grundsicherung beantragen, denn damit sind viele Auflagen verbunden, zum Beispiel die Eingliederungsvereinbarung. Unter Umständen kann es günstiger sein, auf einen bestehenden Anspruch zu verzichten und stattdessen auf Wohngeld, Kindergeld und den Kinderzuschlag zu setzen. Zu prüfen sind immer alle Nettoeinkünfte in einem Haushalt, dazu zählt das Einkommen, aber auch Kranken- oder Kindergeld. Die Summe, die bei ALG II für Miete und Heizung gezahlt wird, ist deutlich höher als die Leistung für Wohngeld. Auf die Grundsicherung für Selbständige zu verzichten und stattdessen auf das Wohngeld zu setzen, lohnt sich bei einem Single nur, wenn das Nettoeinkommen wirklich deutlich über den Regelleistungen des ALG II liegt. Konkret bedeutet das bei Alleinstehenden über 500 Euro, bei Paaren mindestens 900 Euro.

Welche Mehrbedarfe werden außerdem anerkannt?

Ein Mehrbedarf bei der Grundsicherung für Selbständige wird immer bei schwangeren Frauen, Alleinerziehenden, behinderten Leistungsberechtigten, aber auch bei einer kostenintensiven Ernährungsform sowie bei einer dezentralen Wasserversorgung gewährt. Daneben kommen Härtefallregelungen zum Tragen, etwa wenn ein Mehrbedarf bei bestimmten Pflege- und Hygieneartikeln für kranke Menschen besteht oder bei körperlich stark beeinträchtigten Leistungsempfängern Hilfe im Haushalt notwendig wird. Wenn ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt und zu Besuchszwecken Fahrtkosten entstehen, können diese ebenfalls als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Härtefälle werden im Rahmen der Grundsicherung für Selbständige nur anerkannt, wenn keine andere Sozialleistung diese Kosten übernimmt. Dem Jobcenter gegenüber muss ein Nachweis erfolgen, dass tatsächlich ein Mehrbedarf besteht, zum Beispiel durch ärztliche Atteste. Der Mehrbedarf kann rückwirkend geltend gemacht werden. In diesem Fall wird der Nachweis benötigt, dass der Anspruch schon länger besteht.

Wie lange gilt der Anspruch bei Bewilligung?

Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird die Grundsicherung für Selbständige in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Der Erstbescheid wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, wird kurz vorher ein einfacher Folgeantrag gestellt.

Wer übernimmt bei Aufstockung die sozialversicherungspflichtigen Beiträge?

Bei der Grundsicherung übernimmt das Jobcenter die Anmeldung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Pflegeversicherung und zahlt die entsprechenden Beiträge. War ein Selbstständiger bislang privat versichert, wird der Beitrag ebenfalls übernommen, aber nur für den Basistarif, der auf 50 Prozent reduziert wurde. Um in diesen speziellen Tarif zu wechseln, wird bei der Krankenversicherung ein gesonderter Antrag gestellt. Das Jobcenter übernimmt keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Vom Gewinn abgesetzt werden die Pflichtbeiträge, die aufgrund der selbstständigen Tätigkeit fällig werden.

Grundsicherung für Selbständige: Neben Angaben zu den Einkünften müssen die Betriebsausgaben, die Größe der Betriebsräume und Unterhaltsleistungen offengelegt werden.
Grundsicherung für Selbständige: Neben Angaben zu den Einkünften müssen die Betriebsausgaben, die Größe der Betriebsräume und Unterhaltsleistungen offengelegt werden.

Finanzierung bei Entfall der Aufstockung

Wie kann ein Kredit die Finanzierung des Lebensunterhalts abdecken?

Wenn die Grundsicherung für Selbständige nicht gewährt wird, bedeutet das nicht, liquide zu sein. Vor allem dann, wenn eine ungeplante Anschaffung in der Familie ansteht oder etwas in das eigene Unternehmen investiert werden muss. Vexcash gewährt seit 2011 staatlich regulierte Kurzzeitkredite, die sich durch einfache Modalitäten und eine faire Rückzahlungspolitik auszeichnen. So besteht die Möglichkeit, schnell einen Betrag zwischen 100 und 3000 Euro zu leihen. Die Laufzeit eines Kleinkredits liegt üblicherweise bei 30 Tagen, kann jedoch auch auf sechs Monatsraten gestreckt werden.

Tipps für die Beantragung

Worauf ist bei der Beantragung zu achten?

Um die Grundsicherung für Selbständige zu erhalten, erfolgt ein formloser Antrag beim Jobcenter mit der Bitte um einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Im ersten Gespräch sollte offen erläutert werden, warum es zu der prekären finanziellen Situation kam, die einen Antrag notwendig macht und die eigenen Fehler eingeräumt werden. Nun gilt es, die finanziellen Aspekte des eigenen Unternehmens offenzulegen. Es hilft, in Form einer Monatsberechnung die Kosten des Unternehmens sowie des privaten Haushaltes zu benennen. Dem Sachbearbeiter sollten die Chancen der unternehmerischen Tätigkeit gegenüber einer Festanstellung erläutert werden. Überzeugend wirkt es, wenn eine durchdachte Prognose für das eigene Unternehmen abgegeben wird, inklusive Perspektiven, wie genügend Einkommen generiert werden kann. Je umfangreicher die Unterlagen sind, desto leichter fällt es dem Fallmanager eine positive Entscheidung über den Antrag auf Grundsicherung für Selbständige zu treffen.

Der Fallmanager benötigt zur Beurteilung der Situation bestimmte Unterlagen, dazu zählen:

  • Businessplan
  • Unterlagen zum laufenden Geschäftsbetrieb
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Jahres
  • Aktuelle Einkommenssteuerbescheide sowie Umsatzsteuervoranmeldung
  • Belege über betriebliche Ausgaben wie Mietverträge, Arbeitsverträge, Einkauf von Waren oder Werbungskosten
  • Nachweis über eventuell vorhandenes Betriebsvermögen
  • Tragfähigkeitsbescheinigung der IHK oder Handwerkskammer
  • Prognose über zukünftige Betriebsentwicklung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nach diesem Gespräch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wird, in der Rechte und Pflichten von Antragsteller und Jobcenter ausgewiesen sind. Wer die Grundsicherung für Selbständige beantragt, sollte den Passus einer Duldung der Ausübung einer Selbstständigkeit aufnehmen. Lehnt das Jobcenter den Antrag ab, kann ein Gespräch mit dem Teamleiter geführt werden. Ist das fruchtlos, besteht die Möglichkeit eines förmlichen Widerspruchs sowie einer Eilklage vor dem Sozialgericht.

Besonderheiten

Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Aufstockung bei Bezug von Pflege- oder Krankengeld?

Wenn zur Grundsicherung noch der Pflegefall hinzukommt, müssen Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Dabei handelt es sich um Pflegegeld, da versucht wird, die betreffende Person so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu betreuen. Bei beiden Leistungen handelt es sich um Sozialleistungen, die prinzipiell nicht angerechnet werden können und daher immer in vollem Umfang gewährt werden. Das gilt für denjenigen, der gepflegt wird, aber auch, wenn das Pflegegeld an einen Angehörigen zu Pflegezwecken weitergegeben wird. Sollte bei der Grundsicherung für Selbständige Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden, muss sofort Widerspruch eingelegt und im Notfall der Klageweg beschritten werden. Krankengeld richtet sich nach dem regulären Einkommen und beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Bezug von ALG II zahlt das Jobcenter im Krankheitsfall sechs Wochen lang die Leistungen weiter, danach gibt es Krankengeld. Aufstocker haben ebenfalls große Probleme, den Lebensunterhalt mit Krankengeld zu bestreiten. Hier muss gegebenenfalls mit Hartz IV das Krankengeld wieder aufgestockt werden.

Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Aufstockung bei Bezug von Witwenrente?

Eine Grundsicherung wird gewährt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Wer eine Witwenrente bezieht, die nicht höher als 838 Euro monatlich ist, sollte prüfen, ob ein Antrag auf Grundsicherung erfolgreich wäre.

Kann der Gründungszuschuss bei Bezug von ALG II gewährt werden?

Gründungszuschuss und der Bezug von ALG II schließen sich nicht aus. Wer mindestens einen Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I hat, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Das bedeutet eine Grundsicherung für Selbständige von weiteren sechs Monaten ALG I plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Danach gibt es noch weitere neun Monate den Zuschuss zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro, die Notwendigkeit muss im Businessplan dargelegt werden. Wer Hartz IV bezieht, kann den Gründungszuschuss beantragen und muss nicht auf die Grundsicherung für Selbständige verzichten. Das Jobcenter zahlt während der Gründungsphase bis zu 24 Monate lang abhängig vom Einzelfall 100 bis 50 Prozent des ALG II aus. Handelt es sich um besonders zu fördernde Personen, gibt es 75 Prozent des ALG II. Wer aus Hartz IV heraus den Sprung in die Selbständigkeit wagt, kann vom Jobcenter einen Investitionszuschuss von bis zu 5000 Euro erhalten, um die notwendigen Anschaffungen für das neue Unternehmen zu machen. Ein Rechtsanspruch auf Grundsicherung für Selbständige bei der Existenzgründung aus ALG I oder ALG II heraus besteht nicht. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Das heißt, der zuständige Sachbearbeiter prüft den Fall und entscheidet, ob die Förderung gewährt wird. Prinzipiell lässt sich sagen, dass vor dem Zuschuss die Vermittlung in ein festes Beschäftigungsverhältnis steht.

Können weitere Zuschüsse und Darlehen durch die Agentur für Arbeit gewährt werden?

Gründer und aktive Selbstständige haben die Möglichkeit, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sachmittel-Beihilfe zu beantragen. Als Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung muss eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen oder angestrebt sein. Das Konzept dahinter muss wirtschaftlich tragfähig sein. Durch den Zuschuss oder das Darlehen soll die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers beendet werden. Bereits bestehende Unternehmen müssen einen Nachweis nach zwölf Monaten bringen, Gründer haben hierfür zwei Jahre Zeit. Die Sachmittel-Beihilfe wird nur gewährt, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Antragsteller legen dann eine Kreditabsage der Hausbank vor. Mit dem Geld kann die Anschaffung von Maschinen, Computern oder Büromaterial erfolgen. Darüber hinaus kann es für Marketingmaßnahmen verwendet werden. Die Sachmittel-Beihilfe erfolgt als Zuschuss oder Darlehen. Beide Formen können miteinander kombiniert werden. Unter Umständen muss der Antragsteller die Stellungnahme eines Experten, zum Beispiel von der IHK, vorlegen. Darlehen für Gründer, die aktuell Hartz IV beziehen, bieten auch private Finanzunternehmen an. Hier erwarten den Gründer höhere Zinsen und straffere Rückzahlungsmodalitäten als bei der Agentur für Arbeit.