Kredit absetzen und die Zinsen steuerlich geltend machen

Die Deutschen nehmen gerne Kredite auf: Vom Smartphone über die eigene Immobilie bis hin zur Existenzgründung wird alles bequem in Raten finanziert. Die enorme Bandbreite der unterschiedlichen Darlehensformen wirft die Frage auf, inwieweit es möglich ist, einen Kredit absetzen zu können. Unter gewissen Voraussetzungen erlaubt es der Gesetzgeber, Kreditkosten beim Finanzamt geltend zu machen. Das betrifft vor allem beruflich bedingte Investitionen, aber auch Ausgaben für die Ausbildung und die Anschaffung von Immobilien. Doch unter welchen Umständen ist es erlaubt, den Kredit abzusetzen? Der Vexcash-Ratgeber gibt Steuertipps.

Absetzbare Kosten

Welche Kosten können in welcher Höhe abgesetzt werden?

Tilgung und Zinsen
Tilgungsleistungen stellen keine Einnahme dar und werden bei der Kreditvergabe nicht versteuert. Daher kann die Rückzahlung nicht als Ausgabe geltend gemacht werden. Wenn es darum geht, einen Kredit absetzen zu können, werden Zinsen als Geldbeschaffungskosten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vom Fiskus akzeptiert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Darlehen benutzt wird, um dauerhafte Einkünfte zu erzielen. Das bedeutet, ein Kredit kann abgesetzt werden, wenn er dazu dient, die Betriebsausgaben oder die Werbungskosten zu erhöhen.

Wird eine Immobilie ganz oder teilweise vermietet, können Verbraucher den Kredit absetzen.
Sobald ein aufgenommener Kredit die Kriterien eines Investitions- oder Betriebskredites erfüllt, ist es möglich, den Kredit abzusetzen. Die Zinsen werden gewinnmindernd in der Steuererklärung berücksichtigt.

Betriebliche Investitionen
Es gibt verschiedene Situationen, die einen Kredit für ein Unternehmen bedingen. Vor allem in der Existenzgründungsphase läuft ohne ein Darlehen fast nichts. Sogenannte Betriebsmittel- oder Investitionskredite werden aufgenommen, um laufende Kosten in einem Unternehmen zu decken. Nicht nur die Zinsen sind variabel, sondern auch die Laufzeit. Sobald ein aufgenommener Kredit die Kriterien eines Investitions- oder Betriebskredites erfüllt, ist es möglich, den Kredit abzusetzen. Die Zinsen werden gewinnmindernd in der Steuererklärung berücksichtigt. Kauft sich ein Existenzgründer einen Laptop oder ein Smartphone auf Kredit, können die dafür anfallenden Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür ist der Darlehensvertrag so aufzusetzen, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt erkennt, warum das Geld aufgenommen wurde. Es empfiehlt sich, die Tilgungsbeträge und die Zinsen separat ausweisen zu lassen.

Auto-Kredite
Viele Arbeitnehmer nutzen ihren Pkw für den Arbeitsweg. Andere wollen überfüllten Zügen entgehen und denken darüber nach, einen Autokredit aufzunehmen. Der Kredit für ein Auto kann hierbei nicht abgesetzt werden. Denn für Angestellte wertet das Finanzamt den Arbeitsweg als privat. Anders sieht das bei Freiberuflern und Selbständigen aus, die im Außendienst tätig sind. In diesem Fall ist es möglich, den Kredit steuerlich geltend zu machen. Außerdem erlaubt der Fiskus die teilweise steuerliche Berücksichtigung von Kfz-Kosten.

Zweitwohnung
Viele Berufe erfordern vom Arbeitnehmer eine örtliche Flexibilität. Das beinhaltet unter Umständen, weit entfernt vom eigentlichen Lebensmittelpunkt einer Tätigkeit nachzugehen. Ist die Entfernung so groß, dass eine Heimfahrt nicht mehr zumutbar ist, richten sich die meisten eine Zweitwohnung ein. Einrichtung und Renovierung dieses Domizils kosten Geld. Den hierfür aufgenommenen Kredit kann ein Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Es gilt zu berücksichtigen, dass eine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird.

Kredite für Immobilien und Modernisierungen
Wer seine Immobilie vermietet oder eigenbetrieblich nutzt, kann den Kredit absetzen, beziehungsweise die Darlehenszinsen. Allerdings muss der Kredit ausdrücklich für die Finanzierung oder Modernisierung dieser Immobilie aufgenommen werden. Diese Zinsen fließen in die Betriebskosten oder Werbungskosten ein und erhöhen diese entsprechend. Dabei ist noch einmal ein Unterschied zwischen den beiden Kostenpunkten zu beachten. Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch einen Betrieb veranlasst werden. Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die ein Unternehmer zur Sicherung, Erhaltung und zum Ausbau seines Erwerbs verwendet. Der Kredit kann nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn bei dieser Immobilie beispielsweise neue Fenster eingebaut werden müssen. Dadurch steigt der Wert, was langfristig Mieteinnahmen garantiert. Etwas anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn der Steuerpflichtige seine Immobilie selbst bewohnt und nur Teile davon vermietet. In diesem Fall kann der Kredit nur anteilig abgesetzt werden. Das gilt auch für ein Arbeitszimmer, das sich in einer Eigentumswohnung befindet. Zinsen, die für eine Finanzierung, Modernisierung oder den Erwerb der Immobilie gezahlt werden müssen, werden entsprechend der Nutzung angerechnet. Hat ein Arbeitszimmer in einem 100 Quadratmeter-Haus eine Fläche von 20 Quadratmetern, können 20 Prozent der Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Büroausstattungen
Wird eine Büroausstattung angeschafft, tritt keine Minderung ein, denn Schreibtisch und Bürostuhl haben den Wert, der für sie gezahlt wurde. Mit der Zeit entsteht eine Abnutzung dieser Wirtschaftsgüter, was mit einer Wertminderung einhergeht. Diese Vermögensminderung kann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden. Bei der Abschreibung wird die Nutzungsdauer der jeweiligen Anschaffung berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie komplett oder mit einem Kredit bezahlt wurde. Jährlich kann ein Anteil vom Kaufpreis steuerlich geltend gemacht werden. Hat eine Anschaffung für das Büro eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, können die Kosten anteilig über diese fünf Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Investition auf zwei oder sieben Jahre angelegt, gilt dieser Zeitrahmen. War der Anschaffungsbetrag insgesamt geringer als 800 Euro, kann die Summe einmal vollständig in der Steuererklärung angegeben werden. Um in Erfahrung zu bringen, welche Nutzungsdauer ein bestimmtes Wirtschaftsgut hat, existieren sogenannte Afa-Tabellen. Afa steht für „Absetzung für Abnutzung“. Diese Tabellen sind rechtlich nicht bindend, geben jedoch einen Anhaltspunkt und werden von offiziellen Stellen anerkannt. Das Bundesfinanzministerium stellt die aktuellen Afa-Tabellen bereit.

Besonderheiten: Kredite für die Ausbildung

Welche Kosten können im Rahmen von Ausbildungskrediten abgesetzt werden?

BAföG
Generationen von Studenten haben ihren Uniabschluss mit BAföG gestemmt. Dabei handelt es sich um ein zinsloses Darlehen vom Staat, das nach Ende der Ausbildung zurückgezahlt wird. Durch die Zinsfreiheit bei Erhalt von BAföG ist es nicht möglich, den Kredit abzusetzen. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit einer BAföG-Vorausleistung.

Meister-BAföG
Anders stellt sich die Situation beim Meister-BAföG dar. Das muss zum Teil als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Damit ist es möglich, die Zinsen des Kredits absetzen zu können.

Studienkredit/Bildungsdarlehen
Viele entscheiden sich heute, ihre Ausbildung oder das berufliche Fortkommen mit einem Bildungsdarlehen oder speziellen Studienkredit zu finanzieren. Es ist in diesem Fall möglich, einen Kredit steuerlich geltend zu machen. Allerdings betrifft das nur die Zinsen in voller Höhe. Werden die Tilgungsraten auf der Steuererklärung angegeben, akzeptiert das der Fiskus nicht. Abhängig von der Art der Ausbildung werden die Zinsen im Rahmen der Sonderausgaben oder der Werbungskosten abgesetzt.

Diese Kosten finden keine Berücksichtigung

Welche Kosten können nicht abgesetzt werden?

Wird ein Kredit zu privaten Zwecken genutzt, kann dieser steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa die Anschaffung eines Autos, eine Hochzeit oder Urlaub. Das schließt auch Kosten für eine eventuelle Kreditbearbeitungsgebühr ein.

Kredit absetzen – Voraussetzungen

Unter welcher Voraussetzung können Kredite grundsätzlich abgesetzt werden?

Wird eine Immobilie ganz oder teilweise vermietet, können Verbraucher den Kredit absetzen. Auch Arbeitnehmer, die eine Zweitwohnung anmieten müssen, können die Finanzierung steuerlich geltend machen. Selbständige und Freiberufler, die eine Investition in Ihre Arbeit vom Laptop bis zum Firmenwagen tätigen, können die Zinsen ebenfalls von der Steuer absetzen.

Kleinkredite ohne bürokratischen Steuerdschungel

Der Kleinkredit: Vermeiden Sie steuerlichen Aufwand

Zinsen absetzen oder nicht – wer seinen Kredit steuerlich geltend machen will, hat mit jeder Menge bürokratischem Aufwand zu kämpfen. Die Ersparnis ist unter dem Strich meist nicht die Mühe wert. Das betrifft vor allem kleine Investitionen. Denn statt auf die Steuer zu warten, lässt sich bei der Aufnahme des Kredites sparen. Bei Vexcash profitieren Kunden von einem effektiven Jahreszins, der sich über zwölf Monate erstreckt. Das wirkt sich vorteilhaft auf die monatlichen Raten aus, da die Zinsen nur für die tatsächliche Laufzeit gezahlt werden müssen. Die ist bei einem Minikredit mit bis zu sechs Monaten Laufzeit deutlich kürzer als bei konventionellen Kleinkrediten, die mindestens ein Jahr laufen. Ein weiteres Plus sind die schnelle Bearbeitung und die Kreditfreigabe.

Der Kredit in der Steuererklärung

Wie werden die Kosten steuerlich geltend gemacht?

In der Steuererklärung müssen sämtliche Einnahmen aufgelistet werden. Neben diesen Einnahmen ist es notwendig, die Ausgaben zu beziffern, die zur Erzielung dieser Einkünfte getätigt wurden. Je nachdem, ob die Anschaffung unter Werbungskosten oder Betriebsausgaben fällt, ist in der Steuererklärung die entsprechende Rubrik auszufüllen. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer über Kredit finanzierten Immobilie Mieteinnahmen in Höhe von 10.000 Euro erzielt, kann er Grundsteuer, Versicherung, diverse Abschreibungen und den Kredit absetzen. Wenn nach Abzug aller Kosten 7.500 Euro übrigbleiben, wird das Finanzamt diese Summe als Grundlage nutzen.

Besonderheiten

Welche Kostenpunkte sind hinsichtlich ihrer Absetzbarkeit unklar?

Viele Angestellte versuchen, die Anschaffung ihres Autos steuerlich geltend zu machen. Im Gegensatz zu Freiberuflern ist es jedoch nicht möglich, in diesem Fall die Kosten für einen Kredit absetzen zu können. Denn der Gesetzgeber berücksichtigt die Anschaffung des Fahrzeuges bereits in der Fahrtkostenpauschale. Auch bei privaten Immobilien wird oft versucht, die Zinsen bei der Steuer anzugeben. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht von Erfolg gekrönt, da zumindest teilweise mit einem Objekt Einkünfte erzielt werden müssen, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können.