Weiterbildung finanzieren: Staatliche Förderprogramme und Finanzspritzen für die Weiterbildung

Eine Weiterbildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die einen beruflichen Aufstieg planen, sondern auch Arbeitslose und Wiedereinsteiger. Wenn das Programm umfangreich ist oder eine komplette Umschulung geplant wird, können hohe Kosten entstehen. Bildungshungrige müssen daher nicht nur nach den für sie besten Angeboten Ausschau halten, sondern auch nach Möglichkeiten suchen, eine Weiterbildung finanzieren zu können. Zahlreiche Angebote von Bund und Ländern unterstützen dabei: Vom Kurs für Business-Englisch bis hin zur angestrebten Meisterprüfung. Daneben können bestimmte Zielgruppen noch von weiteren Fördertöpfen profitieren. Nichts zuletzt lässt sich eine berufliche Weiterbildung auch steuerlich geltend machen.

  • Doch wer kann von welchen Fördermaßnahmen profitieren?

Der Vexcash-Ratgeber zeigt alle relevanten Fördermöglichkeiten im Überblick.

Formen der Förderprogramme im Überblick

Welche Förderprogramme gibt es für welche Zielgruppe?

Eine Weiterbildung zahlt sich aus, weshalb der Bund sich die verschiedenen Förderprogramme jährlich einige Millionen kosten lässt. Die einzelnen Weiterbildungsangebote setzen verschiedene Vorkenntnisse und Lebenssituationen voraus und richten sich an Arbeitnehmer, Selbständige, Berufseinsteiger und Berufswiedereinsteiger, Arbeitslose, Geringverdiener, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss. So breit aufgestellt wie die Zielgruppe sind auch die Angebote. Im Rahmen der Förderung ist es möglich, eine Weiterbildung zu finanzieren, die nur einen Tag dauert. Darüber hinaus kann mit einem der Programme ein komplettes Studium finanziert werden. Die Höhe des Eigenanteils, den Weiterbildungswillige zu leisten haben, ist je nach Programm unterschiedlich und kann zwischen 10 und 50 Prozent variieren.

Eine Weiterbildung zahlt sich aus, weshalb der Bund sich die verschiedenen Förderprogramme jährlich einige Millionen kosten lässt.
Eine Weiterbildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Weiterbildung finanzieren im Rahmen der Berufstätigkeit

Viele Arbeitgeber schätzen es, wenn ihre Angestellten sich fortbilden wollen. Um die Weiterbildung finanzieren zu können, hilft manchmal eine individuelle Absprache mit dem Chef. So kann der Arbeitgeber Zuschüsse erteilen oder ein Darlehen gewähren, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Daneben haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für den sogenannten Bildungsurlaub, meist handelt es sich um fünf Tage pro Jahr. Der Antrag muss sechs bis acht Wochen vor Kursbeginn beim Chef eingehen. Angestellten Arbeitnehmern stehen in der Regel die meisten Möglichkeiten offen, eine Weiterbildung zu finanzieren. Wer eine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann via Aufstiegs-BAföG ein Darlehen erhalten und seine Meisterausbildung machen. 40 Prozent der Kosten werden als Zuschuss gewährt. Mit einem Aufstiegsstipendium rückt der Traum vom Uni-Abschluss in Voll- oder Teilzeit in greifbare Nähe. Zudem können sich Arbeitnehmer auch Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit ausstellen lassen.

Im Rahmen der Bildungsprämien können einmal jährlich Prämiengutscheine beantragt werden, um bis zu 500 Euro Zuschüsse für Weiterbildungen zu erhalten. Alternativ kann ein Spargutschein beansprucht werden, wenn ein entsprechendes Sparguthaben besteht. Das Programm „Weiterbildung Gering­qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) wendet sich an Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, Wiedereinsteiger und ältere Arbeitnehmer. Junge Arbeitnehmer bis 24 können hingegen von einem Weiterbildungsstipendium profitieren. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen, aber auch fachübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen – über drei Jahre hinweg mit bis zu 7200 Euro bei zehn Prozent Eigenanteil.

  • Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG
  • Aufstiegs-BAföG
  • Bildungsprämie: Prämiengutschein und Spargutschein
  • Weiterbildung Gering­qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU)
  • Weiterbildungsstipendium

Die Weiterbildung finanzieren im Rahmen des Studiums

Um Studenten während des Studiums die Möglichkeit zu geben, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und die für den Beruf so wichtigen Soft Skills herauszubilden, gibt es an fast allen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland sogenannte Career Center. Diese Bindeglieder zwischen Hörsaal und Arbeitsmarkt bieten studienbegleitende Seminare an. Oft werden diese Kurse in Zusammenarbeit mit potenziellen Arbeitgebern durchgeführt. Auch ein kostenintensives Auslandsjahr oder ein Auslandssemester macht sich gut im Lebenslauf. Finanziert werden kann dieser Aufenthalt im Ausland durch das Erasmus+-Programm der EU. Daneben besteht die Möglichkeit, Aufenthalte weltweit im Rahmen des Studiums oder für ein Praktikum durch Auslands-BAföG zu finanzieren.

Je nach Fachbereich gibt es zudem Stipendien von verschiedenen Stiftungen. Wer studieren möchte, kann das mit dem Aufstiegsstipendium. Damit kann ein Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium finanziert werden. Monatlich gibt es 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Pro Kind kommt eine Betreuungspauschale von 130 Euro hinzu. Berufsbegleitende Studien werden mit jährlich 2400 Euro bezuschusst. Der aktuelle berufliche Status ist nicht relevant, allerdings muss eine Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser absolviert sein und eine zweijährige Berufserfahrung vorliegen.

Weiterbildungsförderung für Studenten:

  • Auslands-BafÖG
  • Erasmus+
  • Aufstiegsstipendium

Die Weiterbildung finanzieren im Rahmen der Selbständigkeit

Selbständige haben – dank staatlicher Zuschüsse – die Möglichkeit, ihre Weiterbildung finanzieren zu können. Mit einem Prämiengutschein ist es möglich, die Weiterbildung zu einem Teil vom Staat finanzieren zu lassen. Der Prämiengutschein wird im Rahmen der Bildungsprämie gewährt und zwar allen Selbständigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro beträgt. Dieser Gutschein kann einmal pro Jahr genutzt werden und deckt bis maximal 500 Euro der Kurskosten ab. In Brandenburg, Rhein­land-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein darf die Weiterbildung insgesamt nur 1000 Euro kosten, damit der Zuschuss gewährt wird. Der sogenannte Spargutschein bildet den zweiten Baustein und ist dafür gedacht, lange und kostenintensive Weiterbildungen zu finanzieren. Die Voraussetzung ist ein Spar­guthaben nach dem Vermögens­bildungs­gesetz (VermBG). Das Geld kann vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren verwendet werden, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Mit einem Weiterbildungsstipendium können junge Selbständige bis 24 Jahre eine fachbezogene Weiterbildung finanzieren. Verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren sind bis zu 7200 für förderfähige Weiterbildungen drin. Mit dem ehemaligen Meister-BAföG, jetzt Aufstiegs-BAföG, wird mit einem Mix aus Darlehen und Zuschüssen eine Weiterbildung zum Meister, Techniker oder Betriebswirt gefördert.

Weiterbildungsmaßnahmen für Selbständige werden folgendermaßen unterstützt:

  • Prämiengutschein und Spargutschein
  • Weiterbildungsstipendium
  • Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG

Die Weiterbildung finanzieren bei Arbeitslosigkeit und Berufseinstieg

Arbeitslose können ihre Chancen auf einen erneuten oder auch erstmaligen Berufseinstieg nach abgeschlossener Ausbildung mit einem Bildungsgutschein verbessern. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Jobcenter den Gutschein aus, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Die Initiative „Zukunftsstarter“ unterstützt junge Erwachsene ab 25, eine Berufsausbildung nachzuholen. Doch auch Berufsrückkehrer oder Wiedereinsteiger können mit diesem Programm eine Weiterbildung finanzieren lassen.

Förderprogramme für Arbeitslose und (Wieder)einsteiger:

  • Bildungsgutschein
  • Initiative „Zukunftsstarter“
 Wer ein Programm gefunden hat, um die Weiterbildung finanzieren zu lassen, setzt sich direkt mit der entsprechenden Stelle in Verbindung.
Viele Bundesländer unterstützen Weiterbildungswillige mit Bildungsschecks oder anderen Fördermaßnahmen.

Versteckte Finanzspritzen – Steuern und finanzielle Hilfen

Welche Weiterbildungsprogramm und Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen?

Die Anreise, Übernachtungen und Ausgaben für Lernmaterialien: Wer seine Weiterbildung finanzieren muss, zahlt nicht nur die Kursgebühren. Gerade die Nebenkosten schrecken viele ab, Fortbildungsmaßnahmen aus der eigenen Tasche zu finanzieren, wenn kein Fördertopf angezapft werden kann. Ganz so schlimm wird es jedoch nicht, denn Kosten für die Weiterbildung und rund um Fortbildungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Somit kommt wenigstens ein Teil der Kosten zurück. Grundsätzlich lässt sich von der Steuer absetzen, was nachweislich dem beruflichen Fortkommen dient. Dazu zählen ganz konkrete Weiterbildungsmaßnahmen, ein Zweitstudium, Seminare, Lehrgänge oder Sprachkurse. Dem Finanzamt muss ein Nachweis eingereicht werden, aus dem das Ziel und die Strukturierung der Weiterbildung klar ersichtlich werden. Geltend gemacht wird die Weiterbildung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Selbständige führen ihre Auslagen unter den Betriebskosten auf. Wenn der berufliche Nutzen einer Maßnahme nur teilweise gegeben ist, kommt ein anteiliger Werbungskostenabzug infrage. Stellt der Fiskus keinen Bezug zum Beruf fest, gibt es eine Chance der Anerkennung, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildung bezuschusst oder verbindlich vorgeschrieben hat. Beim Finanzamt können nicht nur die Teilnahmegebühr und die Weiterbildungskosten selbst angegeben werden. Anerkannt wird auch die Beschaffung von Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, Kopien und sogar die Internetnutzung. Wenn die Finanzierung einer Weiterbildung per Kredit geplant ist, sind die Kreditzinsen und -gebühren absetzbar. Reiseausstattung wie Koffer oder Reisewecker, die für die Teilnahme an auswärtigen Fortbildungen angeschafft werden, bleiben bei der Steuer außen vor.

Welche Unterschiede bestehen bei der Absetzbarkeit für verschiedene Personengruppen?

Steuern spart nur, wer eine Steuererklärung einreicht. Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und im Alleingang oder anteilig eine Weiterbildung finanzieren, können die Kosten geltend machen. Für Selbständige gelten im Rahmen der Steuererklärung Besonderheiten, da sie spezifische Posten absetzen können und berücksichtigen müssen. An den Mehrkosten für eine Weiterbildung kann das Finanzamt auch von Eltern in Elternzeit sowie Arbeitslosen beteiligt werden, die ihre berufliche Auszeit nutzen, um sich fitter für den Arbeitsmarkt zu machen.

Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung finanzieren, tragen die Kosten in die Anlage N der Steuererklärung ein. Ausgaben für eine Weiterbildung fallen unter Werbungskosten und können ohne Obergrenze steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt setzt für Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale von 1000 Euro Werbungskosten an. Sind diese bereits durch Fahrtkosten für den Arbeitsweg oder andere Aufwendungen ausgeschöpft, lohnt sich das. Wer beispielsweise für 1000 Euro eine Weiterbildung finanzieren musste und einen Steuersatz von 25 Prozent hat, bekommt vom Fiskus 400 Euro zurück. Wenn Selbständige eine Weiterbildung finanzieren mussten, führen sie die Kosten in einer formlosen Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben auf, sofern ihr Jahreseinkommen 17500 Euro nicht überschreitet. Liegt es darüber, wird mit der Steuererklärung die Anlage EÜR ausgefüllt und eingereicht. Weiterbildungskosten zählen ab dem ersten Euro. Je höher sie sind, desto niedriger fällt das steuerpflichtige Einkommen aus.

Wer aktuell nicht arbeitet, kann mit einer Verzögerung profitieren. Bei keinen oder nur geringfügigen Einnahmen liegen die Kosten höher als das Einkommen, wenn es darum geht, eine Weiterbildung finanzieren zu müssen. Das Finanzamt ermittelt in diesen Fällen einen steuerlichen Verlust. Dieser kann im selben Jahr mit den Einkünften des Ehepartners abgerechnet werden, wenn eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wird. Oder der Steuerverlust wird ins nächste Jahr oder so lange weitergetragen, bis ausreichend Einkommen vorhanden ist. In der einkommensfreien Zeit gilt die Werbekostenpauschale nicht. Es empfiehlt sich daher auch kleine Summen in der Steuererklärung anzugeben.

Wie kann ein finanzieller Engpass überbrückt werden?

Trotz umfangreicher Förderprogramme gibt es viele Weiterbildungsmaßnahmen, die durch das Raster fallen. In diesem Fall müssen Bildungswillige alles auf eine Karte setzen und aus eigenen finanziellen Mitteln die Weiterbildung finanzieren. Manchmal lässt auch die erwartete Steuerrückzahlung auf sich warten. In diesen Fällen kann ein Mikrokredit helfen. Ein regelmäßiges Einkommen von mindestens 500 Euro monatlich vorausgesetzt, gewährt Vexcash einen Minikredit mit einer Summe zwischen 100 und maximal 3000 Euro. Die Rückzahlungsmodalitäten gestalten sich dabei flexibel.

Länderspezifische Förderung

In welchen Bundesländern gibt es eine spezifische Förderung?

Viele Bundesländer unterstützen Weiterbildungswillige mit Bildungsschecks oder anderen Fördermaßnahmen. Profitieren kann, wer im entsprechenden Bundesland wohnt oder arbeitet. Aktuell gibt es Unterstützung, um eine Weiterbildung finanzieren zu können in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Konzepte der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich dabei stark. So kommt der Weiterbildungsbonus 2020 in Hamburg und der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen nur für Antragssteller infrage, die in einem Betrieb arbeiten, der weniger als 249 Mitarbeiter hat. Entscheidend für die Förderung ist in manchen Ländern auch das zu versteuernde Jahreseinkommen. So dürfen es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr als 30.000 Euro sein, in Bremen sind es 20.000 Euro. Manche dieser Programme richten sich gezielt an ungelernte Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss vorweisen können. Das ist in Bremen oder Hessen der Fall. Hamburg oder Schleswig-Holstein beziehen in ihre Förderung zudem Existenzgründer und Freiberufler mit ein. Arbeitslose, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben in vielen Bundesländern ebenfalls die Möglichkeit, eine Weiterbildung finanzieren oder unterstützen zu lassen.

Auch die Art der gewährten Förderung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Der Bildungsscheck in Brandenburg bezuschusst 50 Prozent der Gebühren, die Weiterbildung muss dabei jedoch mindestens 1000 Euro kosten. Ähnlich verhält es sich in Bremen und Schleswig-Holstein. In Sachsen und Sachsen-Anhalt können bis zu 80 oder 90 Prozent der Kosten übernommen werden. Meistens ist die Obergrenze der Zuschüsse gedeckelt. In Hessen beträgt diese 4000 Euro, in Sachsen-Anhalt jedoch 25.000 Euro. Verschiedene Institutionen in den Ländern sind Ansprechpartner, wenn eine Weiterbildung finanziert werden soll. Die Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse sucht im Infoweb Weiterbildung mit wenigen Klicks das Förderprogramm heraus, das sich für Antragsteller in den jeweiligen Bundesländern eignet: Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse

 

Die Förderung beantragen

Wie kann die Förderung der Programme jeweils beantragt werden und was gibt es zu beachten?

Durch den Dschungel der Förderprogramme braucht es Lotsen. Wer ein Programm gefunden hat, um die Weiterbildung finanzieren zu lassen, setzt sich direkt mit der entsprechenden Stelle in Verbindung. Dort prüfen Berater, ob es möglich ist, die Weiterbildung finanzieren zu lassen- Außerdem erteilen sie Auskunft über notwendige Dokumente sowie die Antragsmodalitäten und -fristen. Daneben gibt es das Infotelefon „Weiterbildungsberatung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Unter der Nummer 0800 2017909 können sich an einer Weiterbildung Interessierte kostenlos beraten lassen. Die Mitarbeiter sind darauf geschult, unkonkreten Weiterbildungsvorstellungen eine Richtung zu geben. Sie unterstützen dabei, für die jeweilige Lebenssituation passgenaue Förderprogramme und Angebote zu finden und verweisen weiter an Ansprechpartner vor Ort. Gearbeitet wird zudem mit „Co-Browsing“: Weiterbildungswillige werden in Echtzeit vom Berater auf relevante Webseiten geführt, auf denen sie weiterführende Informationen erhalten. Das Infotelefon „Weiterbildungsberatung“ beantwortet ebenfalls Fragen dazu, wie die Weiterbildung finanziert werden kann. Nach einer solchen Beratung wissen Ratsuchende, wo und wie sie ihre Förderung zu beantragen haben, um eine Weiterbildung zu finanzieren.