Schornsteinfegerkosten – Wie kann ich sparen?

Oft kündigt der Schornsteinfeger mit einem Zettel sein Kommen an. Regelmäßig kommt er vorbei, mustert Schornstein und Heizung und überprüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Bis 2012 hatte der Bezirksschornsteinfeger ein Monopol und die Kosten waren einheitlich. Inzwischen können sich die Gebühren in den einzelnen Regionen voneinander unterscheiden. Sowohl Vermieter als auch Mieter können dank der Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung den Schornsteinfeger frei wählen. Hier zeigen wir Ihnen, welche Schornsteinfegerkosten auf Sie zukommen und was Sie speziell beachten müssen.

Zusammensetzung der Schornsteinfegerkosten

Die Schornsteinfegerkosten in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Die KÜO, die Kehr- und Überprüfungsordnung, bildet die Grundlage für alles, was der Schornsteinfeger auf seine Rechnung schreibt. In ihr ist festgehalten, welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wie viel Geld der Schornsteinfeger verlangen kann. Ebenso sind hier die Intervalle festgelegt, zu denen die Heizungsanlagen überprüft und gemessen werden sollen.

Arbeitswerte als Berechnungsgrundlage der Gebühren für die Schornsteinfegerkosten

Für die konkrete Höhe der Gebühren ist der sogenannte Arbeitswert entscheidend: Für jede Tätigkeit hat der Schornsteinfeger einen spezifischen Aufwand – dieser wird vom Arbeitswert ausgedrückt. Je nach Bundesland wird der Arbeitswert unterschiedlich hoch festgesetzt und beträgt zwischen 0,92 Euro und 1,01 Euro. In einigen Bundesländern wird die Anfahrt des Schornsteinfegers als Arbeitswert verrechnet, gelegentlich kommt zusätzlich noch die Mehrwertsteuer hinzu. Das alles sorgt dafür, dass die Gebühren der Schornsteinfeger regional unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie werden die Arbeitswerte der Schornsteinfegers verrechnet?

In der KÜO sind für sämtliche Tätigkeiten des Schornsteinfegers die entsprechenden Arbeitswerte festgelegt. Diese sind nach Feuerstättenbescheid, Feuerstättenschau und sonstigen Arbeiten gegliedert. Die entsprechende Zahl der Arbeitswerte wird dann mit dem im jeweiligen Bundesland festgelegten Vergütungssatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Gebühr.

Hinweis: Oblgeich Sie Ihren Schornsteinfeger selbst wählen können, muss der zuständige Bezirksschornsteinfeger für alle Gebäude in seinem Einzugsgebiet einen Feuerstättenbescheid ausstellen. Dazu ist er seit 2013 gesetzlich verpflichtet. Dieser muss sämtliche Feuerstätten und Abgasanlagen zweimal innerhalb von sieben Jahren kontrollieren. Dies Feurstättenschau dient dem präventiven Brandschutz. Hat der Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durchgeführt, stellt er den Feuerstättenbescheid neu aus. Die Feuerstättenschau ist auch dann erforderlich, wenn ein neuer Ofen aufgestellt und damit eine neue Feuerstätte errichtet wird.

Die Kosten für die Feuerstättenschau laut KÜO-Tabelle:

  • Der Grundwert für jedes Gebäude beträgt 11,7 AW, dabei ist die erste Nutzungseinheit enthalten.
  • Der Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit beträgt 4,0 AW.
  • Werden Abgasanlagen inspiziert, werden für jeden Meter 1,0 AW berechnet.
  • Für jede Feuerstätte wird ein Zuschlag von 6,0 AW erhoben.

Weiterhin gibt es Zuschläge, wenn ein erhöhter Arbeitsaufwand erforderlich ist: So sind die Gebühren auf Halligen und Inseln ohne feste Verbindung mit dem Festland höher, ebenso, wenn das Gebäude schwer erreichbar ist. Wurde die Feuerstättenschau zweimal verhindert, wird für die folgende Begehung ein Zuschlag erhoben. Das gilt auch, wenn der Schornsteinfeger auf persönlichen Wunsch zu besonderen Zeiten kommen soll. Bei einer Feuerstättenschau beurteilt der Bezirksschornsteinfeger nicht nur die Feuerstätten, sondern auch den Schornstein mit den Leitern, Ausstiegsluke und Laufbohlen, die Ofenrohre und Zuluftleitungen, die Abgasanlage und die Staubemission.

ein Schornsteinfeger steht auf einem Haus
Die Schornsteinfegerkosten richten sich nach der KÜO-Tabelle.

Einfluss auf die Höhe der Schornsteinfegerkosten 

  • Art der Heizung: Wie hoch die Gebührenfür sämtliche regelmäßigen Arbeiten ausfallen, ist von der Art der Heizung abhängig: Öl- und Gaskessel werden alle ein bis zwei Jahre überprüft und gekehrt. Bei festen Brennstoffen liegt der Abstand bei bis zu drei Überprüfungen jährlich. Das gilt für Pellets, Holz und Kohle.
  • Alter des Kessels: Während Gasbrennwertkessel nicht gemessen werden müssen, unabhängig vom Bestand einer Überdruckgasanlage, müssen jüngere Heizanlagen alle drei Jahre gemessen werden. Kessel, die älter als 12 Jahre sind, müssen alle zwei Jahre überprüft und gemessen werden. Dementsprechend richten sich die Kosten für die bestehende Heizung nach der Heizungsart, dem Alter der Anlage und der tatsächlichen Nutzung.

Wie hoch sind die Schornsteinfegerkosten? 

Jeder Hauseigentümer muss für den Feuerstättenbescheid des Bezirksschornstein-fegers zahlen. Dafür werden maximal 30 AW berechnet und je nach Bundesland bis zu 30 und 45 Euro fällig. Zusätzlich fallen die Gebühren für die Feuerstättenschau an und eventuell anfallende zusätzliche Arbeiten.

Messen, Überprüfen und Kehren: Diese Arbeiten können frei vergeben werden. Die Preise richten sich hierbei nach der Art der Heizungsanlage.

  • Öl- und Gasanlagen: Für Öl- und Gasbrennwertkessel, sowie herkömmliche Öl- und Gaskessel müssen jährlich zwischen 40 und 50 Euro kalkuliert werden. Werden die Öl- und Gaskessel unabhängig von der Raumluft betrieben, sind Kosten zwischen 20 und 35 Euro zu erwarten.
  • Holz-, Kohle- und Pelletöfen: Wird der Kamin oder Kachelofen täglich befeuert, kassiert der Schornsteinfeger fürs Fegen im Jahr bis zu 75 Euro. Wer den Ofen selten oder überhaupt nicht nutzt, braucht im Jahr nur rund 30 Euro zu zahlen. Pelletheizung oder -ofen kosten bis zu 50 Euro.

Der Schornsteinfeger hat Ermessenspielraum

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers sind gesetzlich verpflichtend und mit jährlich wiederkehrenden Kosten kalkulierbar. Die Kehrarbeiten richten sich nach der jeweiligen Nutzung der Feuerstätten und werden in großen Intervallen durchgeführt. Der Schornsteinfeger kann nach den Kriterien des Preises für die vorgeschriebene Reinigung und Wartung ausgewählt werden.

Die Gebühren des Schornsteinfegers

So setzen sich die Grundgebühren zusammen

AufgabeKosten
Kehrarbeiten11 Euro
Emissionsmessung4,20 Euro
Überprüfungs- und Messarbeiten15,50 Euro
Fahrtpauschalenunter 10 Euro*
*Diese darf höchstens dreimal jährlich berechnet werden, ist unabhängig von der Entfernung und beträgt etwas weniger als 10 Euro. Wer als Schornsteinfeger arbeiten möchte, sollte zwingend über einen Führerschein verfügen.

Die Gebühren für Kehrarbeiten

Diese richten sich nach der Länge des zu kehrenden Abgasrohres bzw. Schornsteins. Für den ersten Meter des Abgasrohrs sind 8,50 Euro zu zahlen, jeder weitere Meter kostet 36 Cent. Muss der Schornsteinfeger in den Schornstein steigen, damit er ihn reinigen kann, muss dieser mindestens 1,60 Meter Durchmesser haben. Hier wird jede Minute Arbeitszeit berechnet. Die Schornsteinfegergebühren sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch: Während die Schornsteinfegerkosten in Hamburg teuer sind, wird es in Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen deutlich günstiger.

Die Gebühren für Emissionsmessungen (ohne Überprüfung der Abgaswege)

Kosten der einzelnen Messung:

MessungKosten
Flüssige Brennstoffe23 Euro
Gasförmige Brennstoffe18 Euro
Feste Brennstoffe72 Euro
Fahrtpauschalenunter 10 Euro*

Die Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

In welchen Fällen muss der Bezirksschornsteinfeger beauftragt werden?

Im Jahr 2013 wurde die KÜO reformiert und das frühere Monopol der Bezirksschornsteinfeger zwar noch nicht aufgehoben, jedoch gelockert. Für die Feuerstättenschau und die Feuerstättenbescheide sind ausschließlich die Bezirksschornsteinfeger zuständig. Mit den Kehr-, Mess- und Kontrollarbeiten dürfen freie Schornsteinfeger beauftragt werden. In der KÜO sind die Schornsteinfegergebühren für die Bezirksschornsteinfeger eng festgelegt. Im Gegenzug haben die freien Schornsteinfeger bei ihren Preisen für die Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten deutlich mehr Spielraum. Hier können Hausbesitzer sparen.

Tipp
Wenn Sie Mieter, Hausbesitzer oder Vermieter sind, müssen Sie auf die Fristen zur Kontrolle und Reinigung der Heizanlage achten. Die Intervalle sind von der Art der Feuerung und der Heizung abhängig. Was für Sie zutrifft, steht in Ihrem gültigen Feuerstättenbescheid.

Achtung: Falls Sie die vorgeschriebenen Fristen nicht einhalten, sondern überziehen, drohen hohe Strafen.

Je nach Bundesland werden die Arbeitswerte mit einem Vergütungssatz multipliziert und ergeben die zu zahlende Gebühr. Damit die Gebühren übersichtlicher sind, wurden sie nach den einzelnen Bereichen sortiert.

Schornsteinfegerkosten: Was sind hoheitliche Aufgaben?

Hoheitliche Aufgaben sind all diejenigen Tätigkeiten eines Schornsteinfegers, die dieser von Staats wegen erbringen muss:
Zu den hoheitlichen Aufgaben laut KÜO gehört die Inspektion von neuen Kaminöfen und neu gebauten Schornsteinen. Ebenso gehört die Abnahme einer neu installierten Heizung oder die Kontrolle von unangemeldeten Feuerstellen zu den hoheitlichen Aufgaben. Diese darf ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger durchführen.

Die hoheitlichen Aufgaben in der Übersicht:

  • Feuerstättenschau
  • Erlass der Feuerstättenbescheide
  • Führung Kehrbuch
  • Kontrolle der Schornsteinfegerarbeiten
  • Werden die Schornsteinfeger-arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, erbringt diese der Bezirksschornsteinfeger
  • Feuerstätten werden überprüft, wenn es einen Anlass dazu gibt
  • Bauzustandsbesichtigungen

Bei all diesen Tätigkeiten übt der Bezirksschornsteinfeger eine hoheitliche Aufgabe aus und agiert in diesen Fällen als Behörde. Deswegen besteht in diesen Fällen keine Wahl: Hier ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig.

Die Kosten für den Schornsteinfeger sind außerdem an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Die Kosten für den Schornsteinfeger sind außerdem an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.

Was darf der freie Schornsteinfeger machen?

Die handwerklichen Arbeiten wie Schornsteinkehren, Messen oder Überprüfen dürfen zugelassene Schornsteinfeger oder andere handwerkliche Betriebe ausführen, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Allerdings nutzen bisher wenige Menschen hierzulande das Recht, sich den Schornsteinfeger selbst auszusuchen, schätzt der Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger. Es lohnt sich, die Angebote von freien Schornsteinfegern einzuholen und miteinander zu vergleichen. Einige von ihnen arbeiten günstiger als andere und bieten ihre Dienste darüber hinaus an Wochenenden an.

Tipp
Achten Sie darauf, dass der Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist. In diesem Fall können Sie sicher sein, dass er über die nötige Qualifikation verfügt.

Wichtig: Sie müssen auf die Termine achten und den Schornsteinfeger mit der Wartung und Reinigung beauftragen. Hat der Schornsteinfeger seine Arbeit erledigt, muss der Hauseigentümer die vorgeschriebenen Formblätter ausfüllen und damit dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass sämtliche Arbeiten fristgerecht erledigt wurden. Andernfalls kann für diese Ordnungswidrigkeit eine Strafe von bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Tipps für Auftraggeber, Mieter und Vermieter 

Schornsteinfegerkosten: Die regelmäßige Wartung

Sämtliche Fristen für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten finden Sie im Feuerstättenbescheid. Dieser wird vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt.

Die Schronsteinfegerkosten in der Steuererklärung

Die Gebühren für den Schornsteinfeger müssen die Eigentümer des Hauses tragen. Für Vermieter gilt: Sie können die Schornsteinfegerkosten als Nebenkosten umlegen. Deswegen ist die Absetzbarkeit sowohl für Vermieter als auch für Mieter interessant.
Laut Bundesfinanzministerium (BStBl II, Seite 481) können sämtliche Schornsteinfegerkosten bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Wer als Student eine Steuererklärung einreicht, kann außerdem spezifische Aufwendungen berücksichtigen. Die Regelung der Schornsteinfegerkosten innerhalb der Steuererkläugn wurde Ende 2015 getroffen, gilt aber für sämtliche noch nicht eingereichten Steuererklärungen und vorläufigen Steuerbescheide.

Handwerkskosten in der Steuererklärung

Insgesamt können jedes Jahr bis zu 1.200 Euro an Handwerkskosten steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesen zählen auch die Schornsteinfegerkosten. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur die Kosten für geleistete Arbeitsstunden, nicht jedoch Kosten für Material. Wer als Hauseigentümer oder Mieter die Schornsteinfegerkosten in seiner Steuererklärung geltend machen möchte, muss laut § 35a Abs. 3 EStG einen Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Maßnahmen der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung stellen.

Tipp
Rechnung ausstellen lassen!
Damit die Schornsteinfegerkosten steuerlich geltend gemacht werden können, muss eine Rechnung des Schornsteinfegers vorliegen. In dieser Rechnung müssen sämtliche geleisteten Tätigkeiten mit den entsprechenden Kosten detailliert aufgelistet sein. Achten Sie darauf, dass Sie dem Schornsteinfeger das Geld nicht bar überreichen, sondern vom Konto überweisen. Das Finanzamt kann Sie auffordern, den Beleg für die Überweisung vorzulegen. Wer als Mieter die Schornsteinfegerkosten steuerlich absetzen möchte, entnimmt die Details dazu der Nebenkostenabrechnung. Dann sind diese ebenfalls als Handwerkerleistungen absetzbar.

Vergleich der Schornsteinfegerkosten: So sparen Sie

Durch den Vergleich von Angeboten lassen sich bis zu 30 Prozent der Schornsteinfegergebühren einsparen. Bis jetzt kommt der Wettbewerb sehr langsam in Gang, da viele Verbraucher den Schornsteinfeger nicht wechseln. Trotzdem gibt es attraktive Angebote von freien Schornsteinfegern, mit denen diese dem Bezirksschornsteinfeger ernsthaft Konkurrenz machen. Wer im Grenzgebiet wohnt, kann seinen Schornsteinfeger im Ausland suchen und beauftragen.

Die Angebote gut miteinander vergleichen

Freie Schornsteinfeger finden Sie auf Vergleichsportalen, wie sie beispielsweise vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes angeboten werden. Über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle kann geprüft werden, ob der gewünschte Schornsteinfeger tatsächlich über die notwendigen Qualifikationen verfügt.

So können Sie den Schornsteinfeger finanzieren

Schornsteinfegerkosten: Wenn das Geld knapp wird

Falls der Schornsteinfeger beauftragt werden muss, weil die entsprechenden Fristen eingehalten werden müssen und die anfallenden Schornsteinfegergebühren nicht vollständig aufgebracht werden können, ist es möglich, einen Engpass mit Hilfe eines Klein- oder Kurzzeitkredites zu überbrücken.

Wenn das Haus energetisch saniert werden soll, kann der Schornsteinfeger befragt werden: Dieser ist in vielen Fällen gleichzeitig Energieberater des Handwerks für Gebäude. Steht der Schornsteinfeger zudem auf der Liste der Experten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), können Sie sogar einen Zuschuss bekommen. Dieser ist in Höhe von 10% bis maximal 15 % für auch für einzelne Maßnahmen möglich.