Altersvorsorge – Tipps für das finanzielle Polster im Rentenalter

Bisher verließen sich die meisten Deutschen auf die gesetzliche Altersrente, wenn es um ihre finanzielle Vorsorge für den Ruhestand ging. Das von Bismarck eingeführte Rentensystem sicherte die Mehrzahl der Rentner in den vergangenen Jahrzehnten auf einem zufriedenstellenden Niveau ab, sodass die meisten Ruheständler im Alter ausreichend versorgt waren. In den 1990er Jahren wurde angesichts des demographischen Wandels zunehmend deutlich, dass das System reformbedürftig ist. 2001 erließ der Bundestag das Altersvermögensgesetz. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge konstant zu halten. Im Gegenzug sinkt das Rentenniveau. In Zukunft ist jeder selbst verantwortlich, die entstandene Lücke durch betriebliche und private Altersvorsorge zu schließen.

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Die drei Säulen der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen. Die erste Säule bilden die verschiedenen Formen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu diesem Bereich zählen alle Pflichtversicherungen. Diese gibt es nicht nur für Angestellte, sondern auch für bestimmte Berufsgruppen, die nicht abhängig beschäftigt sind. Als zweite Säule kommt die private Altersvorsorge hinzu, für die der Staat Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gewährt. Die dritte Säule umfasst Formen der privaten Altersvorsorge ohne staatliche Förderung. Gelegentlich wird in das offizielle Drei-Säulen-Modell zusätzlich die sogenannte Säule 0 eingefügt. In dieses Segment werden alle Formen des Vermögensaufbaus eingeordnet, die ebenfalls als finanzielles Polster für den Ruhestand angesehen werden können.

Der folgende Überblick informiert über den Aufbau des neuen Altersvorsorge-Systems, die verschiedenen Vorsorge-Modelle und die Möglichkeiten, die individuelle Altersvorsorge über Zuschüsse oder steuerliche Vorteile staatlich fördern zu lassen. Zum besseren Verständnis werden die vier Säulen näher erläutert.

Welches Modell oder welche Variante der Altersvorsorge optimal ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab.
Welches Modell oder welche Variante der Altersvorsorge optimal ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab.

Säule 1: Basisvorsorge

Die erste Säule des Vorsorgemodells ist für die meisten Versicherten der wichtigste und am leichtesten zu kalkulierende Teil der Altersabsicherung. Die Versicherungsträger – zum Beispiel die deutsche Rentenversicherung oder die Knappschaft – geben regelmäßig Auskunft, mit welchen Leistungsanspruch der Versicherte beim Erreichen der Altersgrenze rechnen kann. Da die meisten Arbeitnehmer pflichtversichert sind, besteht in diesem Bereich kaum Handlungsbedarf. Ähnlich ist es für Freiberufler, die Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk entrichten. Selbstständige, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, haben die Möglichkeit, einen Rürup-Rentenvertrag abzuschließen. Die verschiedenen Formen der Basisvorsorge werden steuerlich begünstigt. Die Beiträge wirken als Sonderausgaben steuermindernd. Der Anteil der absetzbaren Ausgaben für Beitragszahlungen wird schrittweise auf 100 Prozent erhöht. Gleichzeitig wird der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist, größer.

Säule 2: Geförderte private Altersvorsorge

Diese Säule ist für die private Absicherung am interessantesten, weil sie staatlich gefördert wird. In dieses Segment gehören die unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge und alle Varianten von Riester-Verträgen. Die Beiträge zu solchen Versicherungen sind steuerfrei. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen vom Staat. Die Rente, die der Versicherte später bezieht, zählt zum steuerpflichtigen Einkommen.

Säule 3: Nicht-gefördert private Altersvorsorge

Schon vor den Reformen des Rentenversicherungssystems haben viele Menschen aus eigener Verantwortung für Ihr Alter und für die Absicherung ihrer Angehörigen vorgesorgt. Diese privaten Formen der Altersvorsorge werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Solche Verträge werden jedoch nicht gefördert. Der Versicherte wendet versteuertes Einkommen auf, um die Beiträge zu zahlen. Der Vorteil dieser Lebens- und Rentenversicherungen besteht darin, dass die Renten steuerfrei sind.

Säule 0: Sonstige Arten der Geldanlage, die als Altersvorsorge dienen

Diese Säule gehört nicht zum offiziellen Drei-Säulen-Modell. Dennoch spielen diese Formen der Kapitalanlage eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Altersvorsorge. Mit Sparplänen oder Immobilien lassen sich unter günstigen Voraussetzungen attraktive Renditen erwirtschaften. In steuerlicher Hinsicht bieten diese Anlageformen keine Vorteile.

Übersicht über die Formen der Altersvorsorge in Deutschland

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Die inoffizielle Säule 0 wurde in dieser Übersicht nicht aufgenommen. Zu dieser Säule werden alle Formen der flexiblen Geldanlage gezählt. Beliebt sind beispielsweise fondsgebundene Sparpläne oder ETF-Sparpläne. Diese Form des Sparens ist einfach zu handhaben und ermöglicht es auf unkomplizierte Weise, auch mit kleinen Sparraten langfristig ein solides finanzielles Polster für das Alter zu schaffen. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung bieten diese Anlageformen keine Vorteile.

Welche Kriterien führen Verbraucher zum passenden Modell?

Welches Modell oder welche Variante der Altersvorsorge optimal ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Jeder Einzelne muss die Verantwortung für seine Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen. Diese Zahlen verdeutlichen das Problem: 2017 hat ein Durchschnittsverdiener, der 48 Jahre lang berufstätig war, Anspruch auf eine Rente von etwa 1.200 Euro pro Monat. Das entspricht 48,2 % des Durchschnittseinkommens in Deutschland. Bis 2030 wird das Rentenniveau voraussichtlich auf 43 % des Durchschnittseinkommens gesenkt. Das zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig Altersvorsorge zu betreiben. Wer das versäumt, muss im Alter herbe Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen.

Um nicht die Übersicht zu verlieren, ist ein schrittweises Vorgehen empfehlenswert. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt einmal jährlich eine Information über die erworbenen Ansprüche heraus. Der Versicherte sollte sofort prüfen, ob die gezahlten Beiträge korrekt verbucht sind.

Im zweiten Schritt ist es sinnvoll, sich zu überlegen, wie groß die Differenz zum tatsächlichen Lebensbedarf ist. Um die errechnete Lücke zu schließen, sind weitere Maßnahmen der Vorsorge zu planen. Wer angestellt ist und noch viele Jahre bis zum Ruhestand hat, kann unter verschiedenen Möglichkeiten wählen. Der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung oder der Bau eines Eigenheimes – Vieles ist möglich. Die Riester-Rente ist für Familien mit Kindern besonders attraktiv, weil die Jüngsten ebenfalls mit Zulagen bedacht werden.

Steuerliche Aspekte spielen vor allen Dingen für die Berufstätigen eine wichtige Rolle, die ein hohes Einkommen beziehen. Die Beiträge für die Altersvorsorge senken die Steuer. Die spätere Rente ist zwar steuerpflichtig. Da das Einkommen im Alter in der Regel geringer ist, geht die Rechnung dennoch auf.

Je kürzer der Abstand bis zum Ruhestand ist, desto weniger Möglichkeiten gibt es. Unter Umständen ist es sinnvoll, eine größere Summe, zum Beispiel aus einer Erbschaft, in einen Vertrag einzuzahlen.

Tipps zur Wahl der passenden Altersvorsorge:

  • Frühzeitig aktiv werden
  • Bestandsaufnahme, welche Leistungen aus der Basisvorsorge zu erwarten sind
  • Umfassend informieren, welche individuellen Möglichkeiten es gibt
  • Professionelle Beratungsangebote nutzen (unabhängige Rentenberater, Verbraucherzentralen)
  • Steuerberater konsultieren, um Steuervorteile geschickt auszunutzen

Die Basisvorsorge

Die Säule 1 des Absicherungsmodells wird als Basisvorsorge angesehen. Die Leistungen, die die Versicherten aus diesen Absicherungsformen beziehen, reichen in der Regel jedoch nicht aus, um den erarbeiteten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Wer im Ruhestand nicht auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sein möchte, muss entsprechend seiner finanziellen, familiären und beruflichen Voraussetzungen weitere Vorsorge betreiben.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Der überwiegende Teil der abhängig Beschäftigten ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zusätzlich gibt es für bestimmte Berufsgruppen Pflichtversicherungen. Wer einen kammerfähigen Beruf ausübt – das sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Architekten und Wirtschaftsprüfer – wird im Berufsständischen Versorgungswerk versichert und zahlt Pflichtbeiträge zur Absicherung für die Zeit nach der Berufstätigkeit. Um Künstler abzusichern, gibt es in Deutschland die Künstlersozialkasse, die ebenfalls Teil des gesetzlichen Rentenversicherungssystems ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heißt, die Rentenzahlungen werden direkt aus den Beiträgen der Beschäftigten finanziert. Bis auf eine kleine Reserve, mit der gewisse Schwankungen ausgeglichen werden können, hat der Versicherungsträger keinen Kapitalstock. Für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen wurden keine Beiträge entrichtet. Dazu gehören unter anderem Rentenansprüche für Kindererziehungszeiten oder aus dem Fremdrentengesetz. Um diesen Bedarf auszugleichen, fließen jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt in das Rentenversicherungssystem.

Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung ist von der Einkommenshöhe abhängig. Aktuell beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent. Diese Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient ein monatliches Brutto-Gehalt von 3.000 Euro. Bei einem Beitragssatz von 18,6 % wird ein Pflichtbeitrag von 558 Euro fällig. Der Anteil des Arbeitnehmers beträgt 279 Euro. Zusammen mit den Beiträgen für Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird der Rentenversicherungsbeitrag vom Lohn beziehungsweise Gehalt einbehalten und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die Einzugsstelle der Sozialversicherung überwiesen. Diese leitet die Beiträge an die einzelnen Versicherungsträger weiter.

Betragsbemessungsgrenze
Die Beitragshöhe ist gedeckelt. Jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze gesetzlich festgelegt. Für den Teil des Brutto-Lohns, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden keine Pflichtbeiträge erhoben. Für die alten und neuen Bundesländer gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen.

2018 gelten folgende Werte:

West: 6.500 Euro,

Ost: 5.800 Euro.

Rürup-Rente

Zur ersten Säule des Altersvorsorgemodells gehört die Basisrente. Umgangssprachlich ist sie besser als Rürup-Rente bekannt. Diese Vorsorgeform wurde vom Ökonomen Bert Rürup entwickelt, um Selbständigen die Möglichkeit zu geben, sich eine Basisvorsorge aufzubauen. Diese Form der Altersvorsorge steht jeder Person offen. Dieses Modell ist vor allem für Gutverdienende attraktiv, da die Beiträge zur Rürup-Rente steuermindernd berücksichtigt werden. Da das Einkommen während des Erwerbslebens in der Regel höher ist als zur Zeit des Ruhestandes, lassen sich auf diese Weise Steuern sparen.

Eine Gemeinsamkeit gibt es bei allen Versicherungsmodellen, die zur ersten Säule zählen: Sowohl die Beiträge zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, als auch die Beiträge in Berufsständische Versorgungswerke oder in eine Rürup-Rente können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk sind vollständig abzugsfähig. Bei Rürup-Verträgen wird der steuerbegünstigte Teil schrittweise angehoben. 2017 konnten Versicherte 84 Prozent absetzen. Bis 2025 steigt der absetzbare Teil schrittweise auf 100 Prozent.

Betriebliche Altersvorsorge

Die zweite Säule der Altersvorsorge spielt in der öffentlichen Diskussion eine besonders wichtige Rolle. Insbesondere über die Vor- und Nachteile der Riester-Rente wird heftig gestritten. Wer einen solchen Vertrag abschließt, sollte sich gut beraten lassen. Unabhängige Rentenberater oder die Verbraucherzentralen helfen dabei, das optimale Vorsorge-Angebot zu finden. Solche Beratungen sind kostenpflichtig. Das Geld für die Beratung ist gut investiert, denn ungünstige Verträge rentieren sich kaum.

Riester-Rente

Das Modell der Riester-Rente unterstützt Angestellte und Beamte beim Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge, die den Lebensstandard auf gewohntem Niveau gewährleistet. Diese Vorsorgeform wird durch staatliche Zulagen und zusätzlich durch den Sonderausgabenabzug steuerlich stark gefördert. Zulagenberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Wehrdienstleistende oder geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen.

Zulagen werden nur für zertifizierte Verträge gewährt. Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 175 Euro. Hat der Versicherte Kinder, gibt es pro Kind zusätzlich jährlich 185 Euro. Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind erhöht sich die Zulage auf 300 Euro. Um Anspruch auf die volle Zulage zu haben, muss der Versicherte 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.

Riester-Verträge werden in unterschiedlichen Varianten angeboten:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Wohn-Riester
  • Riester-Bausparvertrag
  • Riester-Banksparplan

Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss eines Riester-Vertrages von einem unabhängigen Fachmann beraten zu lassen. Die Kosten von bestimmten Riester-Verträgen sind hoch. Wer später zu einem anderen Anbieter wechselt, erleidet deutliche Verluste.

Die betriebliche Altersvorsorge im Detail

Unter dem Oberbegriff betriebliche Altervosorge (bAV) werden verschiedene Angebote zusammengefasst, die vor allem für Angestellte interessant sind. Nicht jedes Unternehmen bietet einen eigenen Pensionsfonds oder eine klassische Betriebsrente an. Jedes Unternehmen ist jedoch verpflichtet, seinen Beschäftigten auf Wunsch eine betriebliche Altersvorsorge zu gewähren. Insbesondere kleinere Unternehmen delegieren diese Aufgabe an externe Dienstleister und lassen die Beiträge in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder in einen Fondssparplan fließen. Diese Beitragszahlungen werden staatlich gefördert. Der Versicherte bekommt auf Antrag jährliche Zulagen. Zusätzlich wirken sich die Beiträge steuermindernd aus. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, lohnt sich diese Form der Altersvorsorge besonders.

Direktversicherung

Eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt. Der Arbeitnehmer profitiert zweifach: Er erwirbt durch seine berufliche Tätigkeit zusätzlich zum Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgeführt. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt weniger Lohnsteuern und weniger Beiträge in die Sozialversicherung. Einen Nachteil gibt es: Wird der Arbeitnehmer krank oder arbeitslos, bekommt er wegen der reduzierten Sozialabgaben weniger Leistungen.

Betriebsrenten werden voll versteuert. Zusätzlich muss der Versicherte für seine Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Immobilien haben als Form der Altersvorsorge noch immer einen hohen Stellenwert. Das gilt insbesondere, wenn es sich um eine selbst bewohntes Haus handelt.
Immobilien haben als Form der Altersvorsorge noch immer einen hohen Stellenwert. Das gilt insbesondere, wenn es sich um eine selbst bewohntes Haus handelt.

Modelle zur privaten Altersvorsorge

Zur dritten Säule des deutschen Altersvorsorge-Modells werden die privaten Vorsorgemaßnahmen gezählt, für die es keine staatliche Förderung gibt. Dazu gehören die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, die alle renommierten Versicherungsgesellschaften anbieten. Seit einigen Jahren wächst die Zahl derjenigen, die sich anstelle des Klassikers für einen Fondssparplan entscheiden. Die Versicherten zahlen die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen. Vorteilhaft ist, dass Dividende und andere Erträge aus solchen Absicherungen nicht zu versteuern sind. Die Rente, die der Versicherte später bezieht, ist ebenfalls teilweise steuerbegünstigt. Lediglich für den Ertragsanteil sind Steuern zu zahlen.

Lebensversicherung und Rentenversicherung

Die klassische Lebensversicherung erfreute sich in Deutschland jahrzehntelang großer Beliebtheit. Der Vertrag wird bei einer solchen Versicherung auf einen bestimmten Betrag abgeschlossen. Sollte der Versicherte zuvor sterben, erhalten die Hinterbliebenen die Leistung und sind auf diese Weise abgesichert. Ansonsten wird der Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt. Noch vor einigen Jahren erbrachten solche Verträge attraktive Renditen, die außerdem steuerfrei sind. Der Garantiezins ist immer weiter abgesenkt worden. Einige Fachleute gehen davon aus, dass er völlig abgeschafft wird, da die Versicherungsgesellschaften ebenfalls unter der Niedrigzinspolitik leiden. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht zu empfehlen. Wer einen alten Vertrag hat, der keine Vorteile bietet, stellt ihn am besten beitragsfrei. Eine Kündigung ist mit finanziellen Verlusten verbunden. Um Angehörige abzusichern, ist es vorteilhafter, eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sind als Form der privaten Altersvorsorge

beliebt. Bei diesen Verträgen wird ein Teil der Beiträge in Investmentfonds eingezahlt. Auf diese Weise steigt die Rendite des eingezahlten Kapitals in der Regel. Soll eine fondsgebundene Versicherung als Altersabsicherung dienen, ist es sinnvoll, mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn in sichere Anlageformen umzuschichten. Ansonsten kann es wegen der Kursschwankungen an den Finanzmärkten zu Verlusten kommen und die Altersvorsorge wäre gefährdet.

Alternative Geldanlagen

Selbstverständlich ist es möglich, unabhängig von gesetzlichen und betrieblichen Vorsorgesystemen etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Wer kontinuierlich Erspartes zurücklegt, baut im Laufe der Lebensjahre ein finanzielles Polster auf. Ein Nachteil dieser Form der Altersvorsorge, dass diese Form des Vermögensaufbaus steuerlich nicht begünstigt wird. Das Ersparte stammt aus versteuertem Einkommen. Erzielt der Sparer Gewinne aus seiner Anlage, sind diese steuerpflichtig.

Immobilien als Anlage der Altersvorsorge

Immobilien haben als Form der Altersvorsorge noch immer einen hohen Stellenwert. Das gilt insbesondere, wenn es sich um eine selbst bewohntes Haus handelt. Wer ein Eigenheim finanziert hat, zahlt keine Miete und muss sich nicht vor steigenden Mietkosten fürchten. Dennoch wohnen auch Eigenheimbesitzer nicht kostenfrei. Grundsteuer, Gebäudeversicherung und ähnliche laufende Kosten lassen sich nicht vermeiden. Außerdem müssen Hausbesitzer eine Rücklage für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bilden, um das Haus in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Dennoch ist die Investition in ein Eigenheim in den meisten Fällen als Altersvorsorge empfehlenswert.

Eine Immobilie, die vermietet ist, bringt dem Immobilienbesitzer im Ruhestand laufende Einnahmen. Wer eine Immobilie aus diesem Grunde als einen Teil der Altersvorsorge erwirbt, muss die Konditionen vor dem Kauf sehr genau prüfen. In den meisten Großstädten und Ballungsräumen übersteigt die Nachfrage nach Wohnungen das Angebot. Es gibt jedoch Regionen mit Leerstand und stagnierenden Mieten.

Aktienfonds

Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus haben es Sparer schwer. Mit festverzinslichen Papieren lassen sich keine Renditen erzielen. Wird das Ersparte auf dem Sparbuch oder Festgeldkonto geparkt, erleidet der Sparer durch die Inflation herbe Wertverluste. Darum sind sich Experten einig, dass beim Vermögensaufbau kein Weg am Aktienmarkt vorbeiführt. Viele private Anleger scheuen diese Form des Investments. Tatsächlich ist es für Laien schwer, den Wert einzelner Aktien und das Entwicklungspotential von Unternehmen realistisch einzuschätzen. Für solche Anleger sind Aktienfonds eine gute Alternative. Durch den Erwerb von Anteilen, profitiert der Käufer von den Chancen des Aktienmarktes. Zwar gibt es Kursschwankungen, doch langfristig lassen sich mit Aktien attraktive Renditen erwirtschaften.

Zusätzlich lässt sich das Verlustrisiko, das auch Aktienbesitzer tragen, durch eine möglichst breite Streuung des Investments minimieren. Das lässt sich selbst mit kleineren Beträgen durch den Verkauf von ETFs realisieren. ETFs sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden. Sie werden auch als Indexfonds bezeichnet, da sie jeweils einen bestimmten Index nachbilden. Auf diese Weise hat der Anleger die Möglichkeit, Anteile an vielen Unternehmen zu erwerben oder in bestimmte Branchen zu investieren, deren Entwicklungspotential er als überdurchschnittlich einschätzt. Leicht handhaben lassen sich Sparpläne auf ETFs. Sie werden von vielen Banken und Finanzdienstleistern ab einem monatlichen Sparbetrag von 50,- Euro angeboten. Auf diese Weise lässt sich im Laufe des Berufslebens ein beachtliches Vermögen aufbauen, das gleichzeitig als Absicherung für den Ruhestand dient.

Finanzierung der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge wird zwar durch den Staat gefördert. Trotzdem ist es für einen Teil der Bevölkerung schwierig, in ausreichendem Maße für das eigene Alter vorzusorgen. Um zum Beispiel Zuschüsse für eine Riester-Rente zu bekommen, sind bestimmte Beiträge aufzubringen. Speziell Geringverdiener oder Alleinerziehende stoßen dabei schnell an ihre finanziellen Grenzen. Diese Menschen sind dann gezwungen, im Ruhestand mit kleinem Budget auskommen.

Wie kann eine geringe Rente aufgestockt werden?

Rentner haben die Möglichkeit, ihre Finanzen exakt zu planen. Sie wissen genau, an welchem Tag welcher Betrag auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Bei unerwarteten Ausgaben kann es trotz größter Disziplin bei der Führung der Haushaltskasse einen finanziellen Engpass geben. Die Waschmaschine streikt oder die Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt und Medikamente sind sehr hoch – in solche oder vergleichbare Situationen können viele Menschen geraten.

Beantragen Rentner bei ihrer Hausbank einen Kredit, werden sie wegen des höheren Lebensalters in vielen Fällen abgewiesen. In solchen Fällen hilft Ein Kredit für Rentner. Dabei handelt es sich um ein für Rentner geeignetes Darlehen. Hier sind die bürokratischen Hürden eines Kreditantrags deutlich niedriger als bei Banken vor Ort. Der Rentenkredit wird per WebIdent-Verfahren online beantragt. Neben den persönlichen Angaben und der Kontoverbindung ist der Verwendungszweck anzugeben. Außerdem ist ein Nachweis über die Höhe der Rente erforderlich. Die Höhe der Rente sollte mindestens 500 Euro pro Monat betragen. Gibt es hinsichtlich der Schufa-Auskunft keine Bedenken, wird der Kredit innerhalb kurzer Frist bewilligt und ausgezahlt.

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