BAföG Rückzahlung – Wie viel muss ich wann zurückzahlen?

Beim BAföG handelt es sich um eine Ausbildungsförderung, die Schüler und Studenten finanzielle Hilfe während ihrer Ausbildungszeit leistet. Diese besondere Geldförderung beruht auf dem Sinn, die mit einer Ausbildung zusammenhängenden finanzielle Belastungen für Schüler und Studenten zu minimieren. Beantragen Studenten das BAföG für ihr Studium, bekommen sie das Geld jedoch nicht geschenkt. Nach dem Studium kommt nämlich der Moment der BAföG Rückzahlung und alle BAföG-Empfänger müssen ihre Darlehensschuld zurückzahlen.

Doch wie genau gestaltet sich die Rückzahlung der BAföG-Förderung? Ab wann müssen Studenten das Darlehen zurückzahlen und wie hoch sind die monatlichen Raten? Alle Infos rund um das Thema BAföG-Rückzahlung haben wir in unserem Ratgeber zusammengetragen.

Rückzahlung von BAföG-Schulden – Was muss man beachten?

Welches Bafög muss man nicht zurückzahlen?

Eine Pflicht zur Rückzahlung für BAföG-Fördergeldern besteht ausschließlich für Studenten, welche BAföG erhalten haben, um ihr Studium zu finanzieren. Schüler sind von der Pflicht der Rückzahlung ausgeschlossen, d.h. dass für Schüler-Bafög nicht zurückgezahlt werden muss, da keine Rückzahlungspflicht besteht.

Wann muss man Bafög zurückzahlen?

Studenten müssen die BAföG-Schulden spätestens fünf Jahre nach Beendigung der Förderungs-Höchstdauer zurückzahlen. Dies gilt auch bei Studienabbruch. Diese Regelung basiert auf dem Gedanken, das ehemalige BAföG-Bezieher nach fünf Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach einer Tätigkeit mit entsprechendem Einkommen nachgehen. Die Rückzahlung des BAföGs stellt so keine stark finanzielle Belastung für die betroffenen Personen dar.

Ab welchem Gehalt müssen die Schulden zurückgezahlt werden?

Um den Absolventen mit der Rückzahlung der Darlehenssumme nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, hat das Bundesverwaltungsamt ein Mindesteinkommen für die Rückzahlung des BAföGs eingeführt. Überschreitet das gehalt des Absolventen die Summe vom 1.145 Euro, entsteht die Zahlungspflicht. Dieser Betrag gilt für Singles, erhöht sich aber für Ehegatten um 570 Euro und für jedes Kind des Darlehensnehmers um 520 Euro.

ein Mann sitzt vor einem Laptop
BAföG-Rückzahlung

Kann man BAföG vorzeitig zurückzahlen?

Es besteht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rückzahlung der BAföG-Summe. Absolventen können zu jeder Zeit einen Teilbetrag oder die gesamte Darlehensschuld begleichen und müssen nicht auf den Bescheid des Bundesverwaltungsamts warten. Beginnt der ehemalige Student vor der eigentlichen Frist mit der Rückzahlung, kann er einen Antrag auf Nachlass stellen. Der Nachlass richtet sich nach der der Höhe der Darlehensschuld.

Ablösung des Darlehens in EuroNachlass in ProzentZahlungsbetrag in Euro
5008,0460
1.0009,0910
2.00011,51.770
5.00018,54.075
10.00028,57.403
15.00037,09.540
20.00044,011.200

Wohin muss ich das BAföG überweisen?

Einige Monate vor der Rückzahlungsphase erhält der Absolvent einen Brief vom Bundesverwaltungsamt, in dem alle wichtigen Informationen zur Rückzahlung enthalten sind. Dies umfasst neben der Höhe der Raten den Zeitraum, den Empfänger und Art der Zahlung. Um die Abwicklung der Rückzahlung zu erleichtern, bietet das Bundesverwaltungsamt ein Lastschriftverfahren an, bei dem die Raten atomatisch von Konto des Studenten abgebucht werden. Die Rückzahlung an die Bundeskasse Halle/Saale kann auch manuell durchgeführt werden.

 

Höhe der Rückzahlung

Wie viel Bafög muss man zurückzahlen?

Die Höhe der Rückzahlung ergibt sich aus der Gesamtsumme, die als BAföG geleistet wurde, wobei lediglich 50 Prozent davon der Rückzahlungspflicht unterliegen. Aufgrund einer gesetzten Höchstgrenze, beträgt die Summe der Rückzahlung maximal 10.000 Euro.

Optionen der Rückzahlung der BAföG-Summe

Wie wird das BAföG zurückgezahlt?

In der Regel wird das BAföG-Darlehen in monatliche Raten beziehungsweise vierteljährlichen Raten zurückgezahlt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Summe der Darlehensschuld nach § 18 Abs. 5b BAföG komplett oder in größeren Teilbeträgen zurückzuzahlen.

Kann ich BAföG auf einen Schlag zurückzahlen?

Wer sich entscheidet, die BaföG-Rückzahlung auf einmal zu tätigen, profitiert von einem Nachlass auf die Darlehensschuld. Je nach Schuldensumme und Höhe der Tilgungen sind Nachlässe bis zu 50 Prozent auf die Schuldensumme möglich.

Zu berücksichtigen ist hier, dass sich der prozentuale Nachlass NICHT auf die maximale Rückzahlungs-Grenze bezieht. Es zählt die gesamte Summe, die als BAföG bezogen wurde.

Beispiel:

Sind insgesamt 50.000 Euro BAföG gezahlt worden, beträgt die Gesamtschuld 50 Prozent, sprich 25.000 Euro. Von dieser Summe würden im Fall einer sofortigen Rückzahlung nach dem Rückzahlungsbescheid maximal 50 Prozent als Nachlass gewährt. Das entspräche einer Tilgungssumme von 12.500 Euro ergeben würde. In diesem Fall kostet der Nachlass sogar 2.500 Euro mehr, als eine gewöhnliche Raten-Zahlung (maximal nur 10.000 Euro Darlehensschuld).

Ist eine außerordentliche oder Voll-Tilgung erwünscht, weil beispielsweise eine Erbschaft einen höheren Geldbetrag ermöglicht, muss beim Bundesverwaltungsamt ein neuer Bescheid beantragt werden. Hier sind dann die Nachlässe neu zu berechnen und werden per erneutem Bescheid festgesetzt.

Tipp

Es ist ratsam, mit der Rückzahlung der BAföG-Schulden bis zum Erhalt des Festsetzungs- und Rückzahlungsbescheids zu warten. Die darin enthaltenden Angebote ermöglichen einen besseren Blick darauf, welche Optionen zur Rückzahlung für die persönliche Situation besser geeignet ist. In manchen Fällen lohnt es sich, einen Studentenkredit aufzunehmen, falls die eigenen finanziellen Mittel für die vollständige Rückzahlung der BAföG-Summe nicht ausreicht.

Höhe und Dauer von Ratenzahlungen

Wie hoch sind die Raten der BAföG-Rückzahlung?

Die Höhe der Raten für die Rückzahlung der BAföG-Leistungen beträgt 315 Euro, welche alle drei Monate zu bezahlen sind. Demnach werden Ratenzahlungen in der Regel vierteljährlich geleistet und sind als Pflichtzahlung festgesetzt, wenn nicht eine andere Variante der Rückzahlung gewählt wurde.

Wie lange läuft die BAföG-Rückzahlung?

Im Prinzip endet die Rückzahlung des Darlehens an den Staat laut §§ 18 Abs. 3, 18a Abs. 5 BAföG nach spätestens 20 Jahren. In dieser Zeit müssen die BAföG-Schulden zurückgezahlt sein. Eine Verjährung der BAföG-Rückzahlung existiert nicht. Wurden höhere Ratenzahlungen vereinbart, erfolgten Zwischentilgungen oder wurde die Schuldsumme in einem Mal beglichen, verkürzt sich die Dauer der Rückzahlung.

20 Jahre ziehen sich die Rückzahlungen hin, wenn eine zwischenzeitliche Freistellung der Zahlung bestand oder die Raten in ihrer Höhe reduziert wurden. Je nach Ausnahmefall ist das Bundesverwaltungsamt auf Antrag berechtigt, die Rückzahlungsdauer maximal um 10 Jahre auf 30 Jahre zu verlängern. Wurden bis dahin keine Tilgungen vorgenommen, hat die Zahlung der gesamten Schuldensumme bei Ende der Rückzahlungsfrist zu erfolgen.

Was passiert, wenn ich das Bafög nicht zurückzahlen kann?

Kommt der BAföG-Schuldner dieser Zahlungspflicht nicht nach, haftet er mit seinem gesamten Vermögen für die Schuldensumme. Das Bundesverwaltungsamt wird in dem Fall in der Regel einen Schuldnertitel erlassen, der für 30 Jahre Gültigkeit besitzt.

Allerdings besteht für das Bundesverwaltungsamt die Möglichkeit, eine Freistellung von der Gesamtschuld auszusprechen. Dies kommt vor, wenn der BAföG-Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen kann und damit ein besonderer Härtefall bewiesen wird. Anträge auf Stundung oder Freistellung der Darlehensschuld sind auf der Website des Bundesverwaltungsamtes zu finden.

Die Rückzahlungsfristen verlängern sich um zwei Jahren, wenn die betroffene Person zusätzlich ein Bankdarlehen mit Zinszahlungen zu tilgen hat.

Rückzahlung mit Kind

Gemäß § 18 BAföG können Eltern von Kindern mit einem geringen Einkommen einen Antrag auf Freistellung nach § 18a BAföG stellen. Dabei handelt es sich um eine Stundung der Rückzahlungen für einen bestimmten Zeitraum, wobei keine gesonderten Stundungs- oder Verzugszinsen berechnet werden.

Zudem wird zum Grundfreibetrag von 1.145 Euro pro Kind ein Freibetrag von 520 Euro hinzu gerechnet, der das anrechenbare Einkommen schmälert. Wohnt ein behindertes Kind zum Haushalt, wird der Freibetrag nochmals erhöht.
Alleinerziehende Elternteile sind berechtigt, 175 Euro pro Monat für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere von den Anrechnungsbeiträgen absetzen. Voraussetzung ist, dass das oder die Kind(er) fremd betreut werden.

Beantragt werden können diese Begünstigungen beim Bundesverwaltungsamt.

Stundung und Freistellung von den Rückzahlungen

Kann man die BAföG-Rückzahlung umgehen?

Wenn BAföG-Rückzahlungspflichtige über ein geringes Einkommen verfügen, steht ihnen nach § 18a BAföG das Recht auf Freistellung oder Stundung der Raten zu. Dabei handelt es sich um die Aussetzung der Ratenzahlungen auf eine bestimmte Zeit.

Die geringen Einkünfte haben per Antrag beim Bundesverwaltungsamt angezeigt und nachgewiesen zu werden. Als geringes Einkommen wird ein Verdienst gewertet, bei dem ein sogenannter Freibetrag unter 1070 Euro liegt. Kinder oder Behinderungen sind dem Freibetrag hinzuzurechnen. Auch dies ist beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.

Der Antrag erfolg formlos. Hier sollte nicht vergessen werden, alle notwendigen Daten anzugeben. Ist der Antragsteller umgezogen und das Bundesverwaltungsamt hat die aktuelle Anschrift zu ermitteln, kommen zusätzlich Verwaltungskosten auf den Antragsteller zu.

Wann muss das BAföG nicht zurückgezahlt werden?

BAfög besteht zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen und zu 50 Prozent aus einem Zuschuss. Während das Bundesverwaltungsamt die Darlehenssumme nach dem Studium einfordert, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. In seltenen Fällen besteht die Möglichkeit einer Vollförderung, Im Falle eines Vollzuschusses muss die BAföG-Summe nicht zurückgezahlt werden.

Hinweis

Hinweis: Im Gegensatz zum Studenten-BAföG muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.

In bestimmten Fällen verfällt für Teilzeiträume die Rückzahlungspflicht des BAföGs. Verlängert sich das Studium aufgrund einer Kindesbetreuung über die Regelstudiuenzeit, sprich über die Förderungshöchstdauer hinaus, muss für diesen Zeitraum kein BAföG zurückgezahlt werden. Selbiges gilt für eine Schwangerschaft oder eine Behinderung: Hier erhalten Sie die Zahlungen nach dem Ende der Förderungshöchstdauer als Vollzuschuss.

 

Teil-Erlass bei BAföG Rückzahlung wegen guter und/oder schneller Leistung

Wie viel Rabatt gibt es bei der BAföG-Rückzahlung?

Wer fleißig während des Studiums gelernt hat, gute Note erhielt und das Studium zügig durchlief, darf einen Antrag auf Teilerlass stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Studium vom dem 1. Januar 2013 abgeschlossen wurde. Des Weiteren hat der Antragsteller zu den 30 besten Studenten seines Abschlussjahrgangs anzugehören. Zudem darf die Ausbildung nicht später als 12 Monate nach Ende der Ausbildungsförderung in Deutschland abgeschlossen worden sein.

Wann muss der Antrag auf Teilerlass des Bafögs gestellt werden?

Der Antrag hat spätestens einen Monat nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides zu erfolgen. Wird die Frist versäumt, ist kein Erlass bzw. Teilerlass möglich.

Teilerlasse ergeben sich wie folgt auf die Summe der Rückzahlungen:

25 %Abschluss während der Förderungshöchstdauer erreicht
20 %
Abschluss spätestens sechs Monate nach Ende der Förderungshöchstdauer erreicht
15 %Abschluss spätestens nach 12 Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer erreicht
20 %Unabhängig vom Abschlusszeitpunkt für Akademie-Auszubildende und Schüler höherer Fachschulen

Ist ein Studiumabschluss vier Monate vor der regulären Förderungsdauer erreicht worden, werden 2.560 Euro von der Darlehensschuld erlassen. Sind es hingegen zwei Monate, in der das Studium schneller abgeschlossen wurde, beträgt der Teilerlass 1.025 Euro.

Angabe von BAföG in der Steuererklärung

Da BAföG in der Regel als finanzielle Hilfe allein für den Lebensunterhalt gewährt wird, ist dies in einer Steuererklärung nicht anzugeben. Aus diesem Grund ist die Rückzahlung des Darlehens in einer Steuererklärung nicht abzugsfähig und deshalb nicht anzugeben.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass seit 2008 nur noch Bildungskredite mit Kreditzins von der Steuer abzusetzen sind. BAföG wird als zinsfreies Bildungsdarlehen gewährt, sodass hier die BAföG-Rückzahlungspflicht nicht den steuerrechtlichen Gegebenheiten entspricht.