Studium finanzieren – Tipps zur Finanzierung des Studiums

Laut Statistiken sind derzeit circa 2.8 Millionen Studenten an Deutschlands Hochschulen immatrikuliert. Der überwiegende Teil ist auf finanzielle Unterstützung beziehungsweise Einkünfte angewiesen, um für den eigenen Lebensunterhalt, den Semesterbeitrag sowie notwendiges Studienmaterial aufzukommen. Studenten stehen dazu verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung zu Verfügung. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor Studienbeginn darüber zu informieren, wie viel Geld ein Studium kostet und wie ein Studium finanzierbar ist.

Wie viel Geld brauche ich für ein Studium?

Mit welcher Geldsumme ein Student für sein Studium zu rechnen hat, hängt von mehreren Faktoren ab und ist pauschal nicht zu beantworten. Wohnsituation, Wohnort, Lebensstil, Versicherungen sowie Verpflichtungen für Unterhalt und vieles mehr, sorgen für starke Schwankungen im Bereich des notwendigen Geldes.

Im Vergleich zu zahlreichen anderen Ländern werden in Deutschland keine horrenden Studiengebühren verlangt. Allerdings wird mit jedem neuen Semester eine Semestergebühr fällig. Je nach Uni und Studienfach liegt diese zwischen 85 Euro und 290 Euro.

Blickt man auf vergangene Generationen, ist die Art des Studierens einem Wandel unterlaufen. Heutzutage bekommen Studenten eine viel größere Unterstützung aus dem Elternhaus. Wohnt der Student nicht bei den Eltern, macht die Miete in Uni-Nähe meist den größten Unkostenanteil während eines Studiums aus. Der Durchschnittspreis für eine eigene Studentenwohnung liegt bei circa 360 Euro. Ein WG-Zimmer ist deutlich günstiger und ab durchschnittlich 160 Euro erhältlich. Zu berücksichtigen ist hier, dass Städte wie Hamburg oder Frankfurt spürbar teurere Mietpreise besitzen als beispielsweise Berlin. Das Deutsche Studentenwerk hat die Daten deutschlandweit zusammengefasst und einen monatlichen Mindestbedarf ermittelt. Demnach benötigt ein Student durchschnittlich 794 Euro pro Monat für Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Versicherungs- und Semesterbeiträge.

Frau mit einem Buch in der Bibliothek

Weitere Kosten im Studium:

Krankenversicherung für Studenten
Teurer wird es, wenn ein Student sich selbst krankenzuversichern hat. Bis zum 25. Lebensjahr dürfen Studenten über die Krankenkasse der Eltern mitversichert werden. Liegt das eigene Einkommen oberhalb des Steuerfreibetrages von 405 Euro, muss ein Student eine eigene Krankenversicherung abschließen. Gleiches gilt, wenn die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten wurde. Ein kleiner Trost: Studenten bekommen von den Krankenkassen in der Regel deutlich günstigere Tarife angeboten.

Mensaessen und Lebensmittel
Ein weiterer Kostenfaktor zeigt sich bei den Lebensmitteln. Wer öfter auf die günstigen Angebote in der Mensa zurückgreift, benötigt im Monat zwischen 150 Euro und 170 Euro für Lebensmittel und die heimische Küche. Der Besuch im Restaurant ist hier nicht einkalkuliert.

Geld für Lernmaterial
Als Student ist ohne Lernmaterial nicht auszukommen. Die Kosten variieren je nach Studienfach zwischen 20 Euro und 60 Euro monatlich, wenn zusätzlich Lernmaterial aus der Uni-Bibliothek ausgeliehen wird.

Kosten für Telekommunikation
Telefon und Internet gehen ebenfalls ins Geld. Besondere Studententarife werden nahezu von allen Kommunikations-Unternehmen angeboten. Dennoch bewegen sich die Kosten hier meist um die 30 Euro im Monat. Rundfunkgebühren schlagen mit zusätzlichen 17.53 Euro zu, die aber bei Bafög-Bezug nicht zu entrichten sind.

Kleidung, Freizeit und Auto
Laut Umfragen geben Studenten im Monat rund 50 Euro für Kleidung aus und benötigen circa 60 Euro bis 70 Euro im Monat für Freizeitaktivitäten. Mit etwa 100 Euro ist ein eigenes Auto im Monat anzurechnen. Öffentliche Verkehrsmittel kosten hingegen durchschnittlich nur 40 Euro mit Studentenausweis.

So ergibt sich eine monatliche Kostenaufstellung für Studenten, die durchschnittlich zwischen rund 600 Euro und 1.200 Euro liegt. Bei höheren Ansprüchen und in besonders teuren Städten ist nach oben keine Grenze gesetzt.

Möglichkeiten, um ein Studium zu finanzieren

Rund 80 Prozent der Studenten bekommen ihr Studium nicht von den Eltern oder Großeltern finanziert. So stellt sich die Frage, wie die monatlichen Kosten zur Studienfinanzierung zu decken sind. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten als finanzielle Hilfe zu Verfügung:

Möglichkeiten der Finanzierung im Überblick:

Finanzielle Unterstützung durch BAföG

Um als Student eine Finanzierung über das BAföG-Amt zu erhalten, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Deutsche Staatsbürgerschaft integrierte Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung und Bleibeperspektive
  • Regelmäßiger Besuch der Uni zur Sicherstellung des erfolgreichen Abschlusses
  • Regelmäßige Vorlage von Leistungsnachweisen
  • Unter 30 Jahren alt – Ausnahmen gelten, wenn Betreuungen von Kinder- oder Angehörigen einen späteren Beginn rechtfertigen
  • Einkommen des Studenten und/oder der Eltern darf Mindesthöhe nicht überschreiten
  • Elternunabhängiges BAföG möglich nach fünf jähriger Erwerbstätigkeit, dreijähriger Berufsausbildung und/oder über 30 Jahre alt
VorteileNachteile
BAföG ist nur zum Teil zurückzuzahlenNach dem Studium bereits verschuldet
Maximale Rückzahlungssumme 10.000 EuroHöhe meist nicht ausreichend für Deckung normaler Kosten
ZinsfreiIst jedes Jahr neu zu beantragen
Rückzahlung in kleinen Raten
Rückzahlungsbeginn bis 5 Jahre nach Abschluss des Studiums möglich

Die Antragstellung ist selbst oder über den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen und schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formularen einzureichen.
Die Zuständigkeit besitzt das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel circa sechs Wochen.

TIPP: Es ist Empfehlenswert, die Antragstellung mit der Immatrikulation einzureichen, um ab Studienbeginn BAföG zu beziehen. BAföG wird nicht rückwirkend genehmigt.

Kindergeld als Finanzierungshilfe fürs Studium

Kindergeld wird im Regelfall bis zu einem Alter von 18 Jahren gezahlt. Wird ein Studium angestrebt, erhöht sich die Altersgrenze auf 25 Jahre. In bestimmten Ausnahmefällen ist ein Bezug von Kindergeld auch darüber hinaus möglich. Dazu zählen bereits geleistete Wehr- oder Zivildienste oder Arbeiten als Entwicklungshelfer. Auch Behinderte sind kindergeldberechtigt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr bestanden hat.

Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer allgemeinen, noch nicht abgeschlossenen Ausbildung befindet. Fort- und Weiterbildungen auf privater Ebene gelten nicht als Ausbildungszeiten.

VorteileNachteile
Wird monatlich ausgezahltAuszahlung an Erziehungsberechtigte
Feste Summe unabhängig von Einkünften oder SozialleistungenBei der Antragstellung abhängig von Eltern

Die Antragstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist durch die Eltern beziehungsweise einen Erziehungsberechtigen zu stellen. Dem Antrag sind diverse Nachweise wie Geburtsurkunde und Nachweise des Studierens an einer anerkannten Hochschule beizufügen. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen.

Förderung des Studiums mit einem Stipendium

Entgegen zahlreicher Meinungen besteht die Grundvoraussetzung für Stipendien nicht darin, dass der Bewerber über eine überdurchschnittlich gute Leistung verfügt. Die Voraussetzungen beziehen sich hingegen vermehrt auf das individuelle Persönlichkeitsbild des Anwärters und ist von den Anforderungen der verschiedenen Stipendiumsträger abhängig. So zählen zum Beispiel das soziale Engagement, persönliche Motivationen sowie Eigenschaften und Interessen zu den Auswahlkriterien für ein Stipendium.

Allerdings ist eine Hauptvoraussetzung, dass der Bewerber BAföG-bezugsberechtigt ist. Das bedeutet, um sich auf ein Stipendium bewerben zu können, sind die Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG zu erfüllen. Manche Träger gewähren Stipendien, ohne das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Hier wird allerdings meist eine herausragende akademische Leistung als Voraussetzung erwartet.

VorteileNachteile
Stipendien sind nicht zurückzuzahlenEinhalten der Leistungsvorgabe
Werden auch für Auslandssemester gewährtStipendum unterliegt den Regeln des Trägers
Zusatzleistungen für Lernmaterial
deckt in der Regel die durchschnittlichen Lebensunterhaltskosten

Die Bewerbung für ein Stipendium erfolgt über die jeweiligen Stiftungen oder Begabtenförderwerke. Es gibt Bewerbungsfristen, die spätestens zwei Monate vor den Semesterferien enden. Eine Bewerbung erfolgt damit immer für das folgende Semester.

Manche Träger für Stipendien behalten einige Bewerbungen nach einer Ablehnung und lassen sie in die nächste Bewerbungsphase einfließen. So ist es möglich, dass Bewerber für Stipendien auch erst nach sechs Monaten oder einem Jahr die Zusage fürs Stipendium erhalten. Bearbeitet werden die Bewerbungen erst nach Beendigung der Bewerbungsfrist. Im Anschluss erfolgt eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten.

Hinweis: Ein sehr ungewöhnliches Beispiel für ein Stipendium stellt das „Schlechte Noten“-Stipendium von VEXCASH dar. Studenten aller Studiengänge können sich hier bewerben, vorausgesetzt, sie haben in mindestens einem Fach unterdurchschnittliche Noten.

Studium finanzieren durch Studienkredite

Wer nicht nur Engpässe zu überbrücken hat, die er mit unserem Kredit für 30 Tage meistern kann, der greift vor allem auf langfriste Studienkredite zurück. Hier stehen verschiedene Modelle zur Auswahl.

Bildungsfond zur Studienfinanzierung
Über einen Bildungsfond stehen für Studienkredite Darlehenssummen zwischen 5.000 Euro und 40.000 Euro zu Verfügung. Die Höhe ist abhängig von der zukünftigen Berufsaussicht und dem damit zu erwartendem Einkommen. Besondere Voraussetzungen hat der Student für einen Studienkredit aus dem Bildungsfond nicht zu erfüllen. Allerdings werden nicht alle Studienfachrichtungen gefördert. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über private Anbieter. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich zwischen einer und drei Wochen.

Studienbeitragsdarlehen
Ein Studienbeitragsdarlehen kann in den Bundesländern beantragt werden, in denen die Studiengebühr noch nicht abgeschafft ist. Das Studienbeitragsdarlehen ist dazu ausgelegt, jungen Frauen und Männern ein Studium zu ermöglichen, wenn die Studiengebühren nicht sofort aufbringbar ist.

Das Höchstalter beträgt 35 Jahre. Für Studenten, die Kinder unter 14 Jahren erzogen haben und deshalb erst spät mit einem Studium beginnen, ist die Alterbegrenzung aufgehoben. Eine gesonderte Beantragung ist in diesem Fall vorauszugehen.

Das Studienbeitragsdarlehen wird nur für die Regelstudienzeit im Bachelor oder Master gewährt, wobei zusätzlich noch maximal vier Semester angeschlossen werden können. Die Beantragung ist über das Deutsche Studentenwerk abzuwickeln. Die Bearbeitungsdauer erstreckt sich in der Regel bis zu vier Wochen.

Studium finanzieren mit Bildungskredit der KfW
Der Bildungskredit der KfW dient Studenten als finanzielle Unterstützung, wenn sie kein Anrecht auf BAföG haben und dennoch durch hohe Kosten einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt sind. Mit dem Bildungskredit der KfW werden Studienzeiten gesichert und beschleunigt.
Es werden bis zu 300 Euro im Monat für einen maximalen Zeitrahmen von 24 Monaten angeboten. Weder Sicherheiten werden verlangt, noch ist der Bildungskredit abhängig von dem Einkommen der Eltern.

Studienkredite über die KfW Förderbank
Als Student mit deutscher Staatsbürgerschaft oder aus einem anderen EU-Land mit mindestens dreijährigem Deutschland-Aufenthalt, mit Vordiplom nach spätestens sechs Monaten und mit einem Alter von unter 30 Jahren ist ein Studienkredit der KfW Förderbank als finanzielle Unterstützung erhältlich. Es wird maximal für 10 Semester und unter bestimmten Bedingungen auch bis zu 14 Semestern gewährt. Eine weitere Voraussetzung ist der gradlinige Verlauf des Studiums.
Anträge sind über Studentenwerke oder direkt über eine Volks- und Raiffeisenbank oder Sparkasse einzureichen. Innerhalb von zwei bis vier Wochen ist eine Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.

BAföG Bankdarlehen

Mit einem BAföG Bankdarlehen erhalten Studenten eine finanzielle Unterstützung, wenn sie zum Ende ihres Studiums zusätzlich Ergänzungs-, Aufbau- oder Zusatzstudien absolvieren möchten. Liegt keine BAföG-Berechtigung mehr vor, weil die Studiendauer zu lange dauert, bietet das BAföG Bankdarlehen eine Alternative zur Finanzierung. Weitere Voraussetzungen und Sicherheiten sind nicht zu erfüllen.
Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder bei Bundesverwaltungsamt einzureichen. Die Bearbeitung dauert circa drei bis sechs Wochen. Im Anschluss einer Bewilligung ist das BAföG Bankdarlehen anzunehmen.

VorteileNachteile
Keine Sicherheiten sind vorzulegenOft zweckgebundene Geldleistungen
Wenige Voraussetzungen zuZusätzliche finanzielle Belastung durch Zinsen
Monatliche Auszahlungen oder  GesamtsummeBerufsstart mit Schulden
Unabhängig von BAföG oder Elterneinkommen

Studium mit Nebenjob selbst finanzieren

Eine weitere Möglichkeit für mehr finanzielle Freiheit im Studium ist über einen Nebenjob zu erlangen. Werden Fördermittel oder Sozialleistungen in Anspruch genommen, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden während der Vorlesungszeit nicht überschritten werden. Ansonsten drohen vielfach Leistungskürzungen oder -streichungen.
Zahlreiche Möglichkeiten zum Nebenjob als geringfügige Beschäftigung bieten Restaurants und Bars, aber auch Zeitungsherausgeber oder Boutiquen und Kioske.

In den Semesterferien gelten die zeitlichen Beschränkungen der Arbeitsstunden nicht. Zahlreiche Unternehmen suchen vor allem in der Sommer-Ferienzeit speziell nach Studenten für Praktika oder Aushilfsjobs. Empfehlenswert ist es, rechtzeitig Bewerbungen direkt an Unternehmen zu schicken, sich Vorort vorzustellen und persönlich nach einem Nebenjob zu fragen.

VorteileNachteile
Einkünfte stehen zur freien VerfügungHohe Belastbarkeit neben dem Studium
Bis 450 Euro ohne Kürzung von FördermittelnAb 450 Euro Leistungskürzungen möglich
Keine sichere EinkunftsquelleWeniger Freizeit und Zeit zum Lernen

Kosten fürs Studium durch Wohngeld entlasten

Wohngeld nach § 22 WoGG steht Studenten zu Verfügung, wenn sie über keine BAföG-Bezugsberechtigung verfügen. Mit einem BAföG Bankdarlehen ist Wohngeld allerdings beantragbar.
Voraussetzung ist, dass der Student in einem Haushalt lebt, in dem kein Haushaltsmitglied BAföG bezieht. Ausnahmen bilden Wohngemeinschaften, da hier das Studentenzimmer als alleiniger Haushalt anerkannt wird, sofern die Wohngemeinschaft nicht aus Angehörigen oder Familienmitgliedern besteht.

Die Einkünfte des Studenten dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zudem müssen die Mietkosten in einem unausgeglichenem Verhältnis zu den Einkünften stehen. Hieraus setzt sich dann auch die Berechnung der Höhe des Wohngeldanspruchs zusammen.
Der Wohngeldantrag ist über das Internet herunterzuladen oder direkt beim Wohngeldamt erhältlich. Dort hat die Abgabe des Antrags zu erfolgen. In vielen Fällen verkürzt sich die Bearbeitungszeit bei einer persönliche Antragsabgabe, da offene Fragen oder fehlende Unterlagen direkt den Antragsteller erreichen. Ein Erstantrag besitzt eine Bearbeitungszeit zwischen drei und sechs Wochen.

VorteileNachteile
Monatliche feste ZahlungenNur für Nicht-BAföG-Berechtigte
Keine Einschränkung der Leistungsdauer

Wie viel Geld darf ich als Student verdienen?

Als Student kann unbegrenzt Geld verdient werden. Allerdings bleibt aufgrund der notwendigen Uni-Besuche und Lernzeiten in der Regel keine Zeit, einer Vollzeittätigkeit nachzugehen. Meist beschränkt sich das Arbeiten auf Nebenjobs während des Semesters. In den Semesterferien verdienen sich viele Studenten in Vollzeit Geld hinzu.

Zu beachten ist, dass sich bei einem eigenen Einkommen gegebenenfalls staatliche finanzielle Fördermittel verringern. Bei den meisten Studiendarlehen ist ein eigener Verdienst meist irrelevant. Bei Erhalt von BAföG oder Wohngeld mindern eigene Einkünfte die Bezüge. Auch die Krankenkasse kann teurer werden, wenn der Verdienst eines Studenten zu hoch ausfällt.

Die Einkommensgrenze liegt in der Regel bei 405 Euro im Monat beziehungsweise 4860 Euro im Jahr. Hiermit befindet sich der Student in einem Einkommensrahmen, bei dem er nicht der Steuer- sowie der Sozialabgabenpflicht unterliegt. Wer BAföG bezieht, darf 450 Euro monatlich beziehungsweise 5.400 Euro im Jahr verdienen, ohne dass es zu BAföG-Abzügen kommt.

Vorsicht ist bei der Stundenanzahl beim Arbeiten geboten. Wer finanzielle Unterstützung durch BAföG, Kindergeld oder ein Stipendium erhält, darf während der Vorlesungszeit nicht länger als 20 Stunden arbeiten. Während der Semesterferien gilt die wöchentliche Beschränkungen der Arbeitsstunden nicht.

Wann müssen Eltern das Studium finanzieren?

Grundsätzlich sind Eltern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) dazu verpflichtet, ihre Kinder bis zum Ende einer beruflichen Ausbildung finanziell zu unterhalten. Ein Studium zählt zur Ausbildung.

Die Pflichterbringung sowie die Höhe des Uunterhalts richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihnen werden Leistungen wie Kindergeld und Steuerfreibeträge zu ihrem Einkommen hinzugerechnet. Besitzen die Eltern ein zu geringes Einkommen oder ist der Unterhalt den Eltern wirtschaftlich nicht zumutbar, wird die Unterhaltshöhe gesenkt oder die Unterhaltspflicht erlischt.

Der Unterhalt von den Eltern während eines Studiums ist wie der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Derzeit beträgt die Höhe des Elternunterhalts 735 Euro im Monat.

Ob Eltern der Pflicht zum Unterhalt unterliegen, ist zusätzlich von weiteren Faktoren abhängig. So haben Sie zwar den Wechsel von Studienfachrichtungen zu akzeptieren, aber nicht, wenn dieser das Studium unnötig in die Länge zieht. Liegt der Verdacht vor, absichtlich die Studiendauer zu verlängern, muss ebenso kein Unterhalt gezahlt werden. Studenten besitzen den Anspruch auf Elternunterhalt nur dann, wenn sie zielorientiert und zügig studieren.
Die Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem ersten Studienabschluss mit Berufsqualifikation.