BAföG Voraussetzungen – Anspruch auf Förderung fürs Studium

Seit 45 Jahren steht BAföG für Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen. Das Studieren geht mit finanziellen Belastungen einher. Die Finanzierungshilfe BAföG verfolgt das Ziel, jungen Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen und sozialen Situation – ein Studium zu ermöglichen. Für den Erhalt der Förderung erfüllen die Studenten die BAföG-Voraussetzungen. Die passenden Informationen zur Studienfinanzierung haben wir in unserem Ratgeber-Artikel zusammengetragen.

Allgemeine Informationen zum Thema BAföG

Um mit dem BAföG Ausbildung ooder Studium zu finanzieren, müssen die notwendigen BAföG-Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird geprüft, ob diese vom Studenten erfüllt werden und dieser gefördert werden kann. Dabei kontrollieren sie die Förderungsfähigkeit der Ausbildung.

BAföG – was ist die finanzielle Hilfe?

Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, eine Finanzhilfe zur Förderung einer Ausbildung. Jährlich nehmen sie in Deutschland über 600.000 Studierende und 300.000 Schüler in Anspruch. Im Jahr 2016 betrug die Zahl der BAföG-Begünstigten 823.000. Zu dem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt.

Wer erhält im allgemeinen die Förderung?

Grundsätzlich besteht Anspruch auf BAföG beim Studium oder einer schulischen Ausbildung. Studierende erhalten die Leistungen zu 50 Prozent als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Anspruchsberechtigte Schüler profitieren von einem Vollzuschuss. Das Ziel der sozialen Leistungen besteht darin, den Lernenden einen schnellen Schul- oder Studienabschluss zu ermöglichen.

Mehrere Leute stehen in einer Reihe
Voraussetzungen fürs BAföG

Wie hoch fällt das BAföG im Regelfall aus?

Den Grundbedarf der Antragsteller deckt die finanzielle Hilfe mit 399 Euro. Bei Bedarf erhalten die Studierenden eine zusätzliche Wohnpauschale sowie einen Kranken- oder Pflegeversicherungszuschlag. Der Höchstsatz beträgt insgesamt 735 Euro. Auf Nachweis bekommen sie weitere Zuschläge, beispielsweise für die Kinderbetreuung.

Die BAföG-Voraussetzungen – wer erhält die Unterstützung?

Welches Studium und welche Ausbildung sind förderungswürdig?

Anspruch auf das BAföG haben ausschließlich Studierende im Vollzeitstudium. Hierbei spielt es keine Rolle, für welche Studienrichtung sich die Lernenden entscheiden. Kommt es zu einem Fachrichtungswechsel, geschieht dies spätestens nach dem dritten Fachsemester. Andernfalls verlieren die Begünstigten den Anspruch auf die Förderung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei einem Master-Studiengang BAföG zu beantragen. Der Antrag erhält die Bewilligung, wenn es sich um einen konsekutiven Master-Studiengang handelt.

Zudem benötigen die Studenten den Bachelor-Abschluss. Das Staatsexamen oder das Diplom zählen nicht zu den gültigen Voraussetzungen für BAföG. Auszubildende besitzen keinen Anspruch auf das Studenten-BAföG. Bei Bedarf erhalten sie die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB.

Bis zu welchem Alter erhalten Studierende BAföG?

Die Altersgrenze beim BAföG im Bachelor-Studiengang liegt beim 30. Lebensjahr. Obgleich Ausnahmefälle existieren, erfüllen ältere Studenten die nötigen Voraussetzungen für die Sozialleistung nicht. Beim Master-Studiengang bekommen Lernende bis zum 35. Lebensjahr die finanzielle Unterstützung. Durch das ununterbrochene Erziehen eigener Kinder bis zum zehnten Lebensjahr verschiebt sich die Altersgrenze abermals. Ebenfalls profitieren ältere Studierende vom BAföG, wenn:

  • sie eine zweite Ausbildung absolvieren,
  • die Berufsausbildung die Hochschulzugangsberechtigung darstellt,
  • familiäre Gründe ein früheres Aufnehmen der Ausbildung verhindern,
  • die Bedürftigkeit aus einer einschneidenden Veränderung der persönlichen Verhältnisse resultiert.

Bis zu welchem Vermögen erhalten Studierende BAföG?

Profitieren die Studenten von eigenem Vermögen, setzen sie dieses für ihre Ausbildung ein. Dies gilt bis auf einen anrechnungsfreien Betrag von 7.500 Euro. Bei verheirateten Auszubildenden oder solchen mit Kindern erhöht sich der Freibetrag pro Person um 2.100 Euro. Das Kapital von Eltern oder dem Lebenspartner rechnen die zuständigen Ämter nicht auf den Bedarf an. Das gilt nicht für das Einkommen, das diese aus dem Vermögen erzielen.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

Beim Beantragen des BAföGs spielt das Einkommen der Eltern aus dem letzten Kalenderjahr eine Rolle. Die Freibeträge für die Erziehungsberechtigten hängen von ihrer Lebenssituation und der Anzahl der Kinder ab. Bei einem verheirateten Paar beträgt er monatlich 1.605 Euro. Leben die Eltern getrennt, sinkt er auf 1.070 Euro. Des Weiteren beachten die Ämter, ob zu der Familie Geschwister, die sich ebenfalls in der Ausbildung befinden, gehören.

Bis zu welcher Höhe ist eigenes Einkommen in Bezug auf BAföG unschädlich?

Um den Anspruch auf die finanzielle Unterstützung nicht zu verlieren, darf das monatlich erzielte Einkommen einen Wert von 450 Euro nicht überschreiten. Andernfalls erfüllen die Studierenden nicht länger die Voraussetzungen für das BAföG. Verdient der BAföG-Bezieher mehr, verringert sich die Zahlung oder sie fällt komplett aus.

BAföG im Zweitstudium und im Master

Wann erhalten Studierende in der zweiten Ausbildung BAföG?

Nach § 7 Abs. 2 BAföG erhalten die Studierenden die finanzielle Unterstützung für eine einzige weitere Ausbildung. Im Vorfeld absolvieren die Antragsteller eine mindestens dreijährige, berufsqualifizierende Ausbildung. Hierbei handelt es sich um das Bachelor-Studium. Besteht der Student die Abschlussprüfung der ersten Ausbildung nicht, besteht kein weiterer Anspruch auf eine Förderung der Zweitausbildung. Für das Master-Studium besteht BAföG-Anspruch, sofern dieser sich als konsekutiv erweist. Das Ziel dieser Studienform besteht darin, die Kenntnisse aus dem Bachelor-Studium zu vertiefen.

Elternunabhängiges BAföG – was ist das?

Elternunabhängiges BAföG erhalten beispielsweise Vollwaisen oder Studenten, die den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen. Zudem greift die Regelung, wenn die Erziehungsberechtigten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Unterhalt im Inland zahlen. Des Weiteren stellen seit fünf Jahren Erwerbstätige mit einem bestimmten Mindesteinkommen den Antrag.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Liegt keiner der oben genannten Fälle vor, weisen die Antragsteller eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung und eine anschließende ebenso lange Erwerbstätigkeit nach. Bei einer kürzeren Ausbildungszeit steigt die Dauer der nachgewiesenen beruflichen Tätigkeit.

BAföG im Ausland erhalten

Wann ist es möglich BAföG im Ausland zu beziehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Option, die finanzielle Unterstützung im Ausland zu beziehen. In der Europäischen Union sowie in der Schweiz erhalten die Lernenden eine vollständige Förderung der Ausbildung in:

  • Berufsfachschulen,
  • zweijährigen Fachschulen,
  • höheren Fachschulen,
  • Akademien
  • und Hochschulen.

Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in- und ausländischer Ausbildungsstätten erlaubt ebenfalls den BAföG-Anspruch. Die Aufenthalte außerhalb Deutschlands liegen bei sechs Monaten oder einem Semester. Die Dauer sinkt auf zwölf Wochen, sofern das Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation stattfindet.

Besteht der Anspruch auf BAföG für in Deutschland studierende Ausländer?

Ein BAföG-Anspruch für Studierende besteht auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Die Förderungsberechtigung hängt vom Aufenthaltstitel und den individuellen BAföG-Voraussetzungen ab. Sie bestehen beispielsweise in:

  • einer Daueraufenthalts-Bescheinigung,
  • einer unbefristeten Arbeitserlaubnis,
  • der Heirat mit einem EU-Bürger,
  • der Erwerbstätigkeit in Deutschland vor der Ausbildung
  • oder einem Elternteil als EU-Bürger.

Höhe für die finanzielle Unterstützung

Eine Tabelle für den BAföG-Erhalt in Abhängigkeit vom Einkommen

Anrechnungs-Betrag aus dem EinkommenFörderungs-Betrag für bei den Eltern lebende StudentenFörderungs-Betrag  für allein lebende Studenten
kein Einkommen537 Euro735 Euro
50 Euro487 Euro685 Euro
150 Euro387 Euro585 Euro
400 Euro137 Euro335 Euro

 

Beantragung und Ablauf beim BAföG

Wie und wo beantragen Studierende BAföG?

Die finanzielle Unterstützung beantragen die Lernenden schriftlich mithilfe eines Formblatts beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Den Antrag stellen sie nach Vollendung des 15. Lebensjahrs eigenständig. Alternativ übernimmt das ein gesetzlicher Vertreter. Zudem besteht seit dem 1. August 2016 die Option einer elektronischen Antragsstellung. Das geschieht über eID oder De-Mail. Beide Verfahren ermöglichen die sichere Übermittlung der persönlichen Daten und Dokumente.

Wie lange erhalten Auszubildende BAföG?

Die Förderungsdauer hängt maßgeblich von der Art der Ausbildung ab. Schüler erhalten die finanzielle Unterstützung, solange sie die Ausbildungsstätte aufsuchen. Unterrichtsfreie Zeit sowie das Wiederholen einer Klasse schränken die Begünstigung nicht ein. Besuchen die Antragteller das Abendgymnasium, bekommen sie BAföG während der letzten drei Schulhalbjahre. Bei Studierenden richtet sich die Zahlungsdauer nach der Regelstudienzeit in der jeweiligen Fachrichtung. Lernen sie an Akademien oder Fachhochschulen, erbringen sie nach dem fünften Semester Leistungsnachweise, um die BAföG-Voraussetzungen zu erfüllen.

Wer muss Studienleistungen vorweisen?

Bei Schülern findet keine Leistungskontrolle statt. Studierende senden einen Leistungsnachweis, um den Anspruch auf BAföG nicht zu verlieren. Diesen verlangt das zuständige Amt nach dem vierten Semester. Zudem besteht die Nachweispflicht, sofern die Studienzeit die durchschnittliche Studiendauer überschreitet. In seltenen Fällen reicht der Ausdruck der individuell erreichten ECTS-Credits.

Wer verliert seinen Anspruch auf BAföG?

Bei einem Abbruch des Studiums sowie nicht geleisteten Leistungsnachweisen verlieren die Studierenden ihren Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Gleiches geschieht unter Umständen bei einem Fachrichtungswechsel. Nehmen die Lernenden diesen ohne gesetzlich anerkannten Grund vor, wirkt sich die Maßnahme auf den BAföG-Anspruch aus.

Alternative Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums

Erhalten die Studierenden keinen Anspruch auf BAföG, nehmen sie beispielsweise einen Studentenkredit auf. Hierbei profitieren die Antragsteller von günstigen Konditionen. Die großen Begabtenförderungswerke bieten für herausragende Leistungen Stipendien an. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Wohngeld, sofern der Schüler oder Student nicht im Elternhaus lebt. Eine weitere Variante besteht darin, das Kindergeld als Ausbildungsförderung zu verwenden. Überweisen die Eltern den monatlichen Betrag, unterstützt dieser die Finanzierung des Studiums. Das Kindergeld erhalten sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die Voraussetzungen für eine BAföG-Rückzahlung

Wer zahlt die finanzielle Unterstützung zurück?

Die Verpflichtung zur BAföG-Rückzahlung betrifft Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien. Schüler erhalten einen Vollzuschuss, sodass keine Rückzahlungen anfallen. Hierbei begleichen die Studenten spätestens fünf Jahre nach ihrem Studienabschluss die Hälfte der gezahlten Fördersumme. Die Maximalgrenze der Schulden liegt seit dem Jahr 2001 bei 10.000 Euro. Zahlreiche Betroffene zahlen den Betrag in Raten zurück. Deren Höhe beträgt pro Monat 315 Euro. Höhere Summen entstehen, sofern sie den Betrag sonst nicht in der Rückzahlungsfrist begleichen.

Wann zahlen sie das BAföG zurück?

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt informiert die Betroffenen über den Ablauf des Geschehens und die Höhe der Raten. Bei einer Ausbildung an einer Akademie beginnt die Rückzahlfrist fünf Jahre nach Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit.

Ab welchem Einkommen muss das BAföG zurückgezahlt werden?

Überschreitet das Einkommen der Darlehensnehmer 1.145 Euro, besteht die Pflicht, das BAföG zurückzuzahlen. Der Betrag erhöht sich in einer Ehe um 570 Euro. Zudem steigt der Freibetrag bei jedem leiblichen Kind um weitere 520 Euro.

In welchem Fall beantragen Betroffene eine Stundung?

Verfügen die Darlehensnehmer über ein geringes Einkommen, beantragen sie eine Reduzierung der Raten oder eine Stundung. Um die Voraussetzungen für die BAföG-Stundung zu erfüllen, reichen die Antragsteller ihre Einkommensnachweise ein. Die Stundung erfolgt für ein Jahr, in dem die Zinsen weiterlaufen.