Studentenjob & Verdienstgrenze: Wie viel darf man als Student verdienen?

Bei vielen Studenten ist das Geld knapp – und so kommen sie kaum ohne einen Studentenjob über die Runden. Studenten können einen Job über das Jahr verteilen oder in den Semesterferien arbeiten. Damit die Finanzierung des Studiums sicher ist, jobben etwa zwei Drittel aller Studenten: Sie kellnern in Kneipen, wandeln kostümiert durch Fußgängerzonen, helfen ihrem Professor als wissenschaftliche Hilfskraft oder arbeiten als studentische Aushilfe in einem Unternehmen.

Welche Beschäftigungs-Verhältnisse sind im Studium möglich?

Wer als Student immatrikuliert ist, kann sowohl als Minijobber, Ferienjobber oder Werkstudent arbeiten. Allerdings gelten für die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse unterschiedliche Regeln, was die Verdienstgrenzen und die Arbeitszeiten betrifft. Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis ist der Verdienst auf dieses Geld begrenzt. Als Werkstudent darf hingegen mehr verdient werden. Für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung oder eines Jobs als Werkstudent gilt: Es werden nur reduzierte Sozialabgaben fällig. Studenten können sich auch mit einer kurzfristigen Beschäftigung oder über eine freie Mitarbeit auf Honorarbasis Geld fürs Studium dazuverdienen.

 

Student bei der Arbeit im Restaurant
Bei vielen Studenten ist das Geld knapp – und so kommen sie kaum ohne einen Studentenjob über die Runden.

TIPP: Außerhalb eines Nebenjobs gibt noch andere Möglichkeiten, wie Studenten schnell Geld verdienen können. Zum Beispiel mit Online-Umfragen, dem Verkauf von nicht mehr gebrauchten Sachen über Kleinanzeigen-Plattformen oder als App-Jober.

Info

Ist ein Mensch an einer Hochschule immatrikuliert, ist er Student. Dann darf er maximal 19 Stunden wöchentlich nebenbei arbeiten. Liegt die wöchentliche Arbeitszeit über 19 Stunden, wird er trotz Immatrikulation nicht mehr als Student angesehen.

Wie viel darf ein Student verdienen?

Für den Erhalt des Studentenstatus sind nicht nur die Anzahl der Wochenstunden begrenzt, sondern auch das Einkommen. Grundsätzlich darf ein Student im Monat 450 Euro verdienen. Dann kümmert sich der Arbeitgeber um die Sozialversicherung und leistet dafür die Pauschalabgaben. Der Student braucht keine Lohnsteuer zu bezahlen. Bleibt der Student innerhalb dieser Verdienstgrenze, spielt die Anzahl der Jobs neben dem Studium keine Rolle.

Arbeitet ein Student als Werkstudent, spielt die Verdienstgrenze keine Rolle. Dafür gilt die Werkstudentenregel: Ist Semester, darf der Werkstudent neben dem Studium höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien ist vorlesungsfreie Zeit. Dann darf der Werkstudent mehr arbeiten. Weitere Ausnahmen kann es für Spät- und Nachtarbeit und Arbeit am Wochenende geben.

Tipp

Wer BAföG bezieht, sollte die Verdienstgrenze beachten:
Wer als Student eine staatliche Förderung wie Bafög bekommt, sollte darauf achten, dass er nicht zu viel Einkommen erzielt. Sobald der BAföG-Empfänger mehr als 406 Euro verdient, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Für die Berechnung zählt allerdings nicht das monatlich erzielte Entgelt, sondern das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Dieses darf insgesamt 4880 Euro nicht überschreiten. Falls das BAföG kürzer als zwölf Monate bezogen wird, ist auch die erlaubte Verdienstgrenze niedriger. Das Kindergeld wird aber nicht zum Einkommen gerechnet. Unter spezifischen Voraussetzungen kann außerdem ein BAföG-Vorschuss beantragt werden.

Rechte und Pflichten als studentischer Arbeitnehmer

Wer als Student abhängig beschäftigt ist, für den gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Arbeitnehmer. Sie haben Anrecht auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, genießen Mutterschutz, bezahlten Urlaub, Arbeitsschutz und regelmäßige Pausen. Für bestimmte Praktika und minderjährige Studenten gelten allerdings Ausnahmen. Wer die Rechte in Anspruch nimmt, muss auch die Pflichten beachten. Der studentische Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet werden. Da allerdings ein Einkommen bis zu 8472 Euro jährlich steuerfrei bleibt, ist eine Steuererklärung als Student in diesem Fall freiwillig.

Die Versicherungen im Studentenjob

Wer studiert und jünger als 25 Jahre ist, ist über die Krankenversicherung der Eltern kostenlos mitversichert. Soll die Mitgleidschaft in der Familienversicherung bleiben, ist ein zusätzliches Einkommen von maximal 405 Euro im Monat erlaubt. Da vom Verdienst die Werbekostenpauschale abgezogen werden kann, ist ein Einkommen bis zu 488,33 Euro monatlich möglich – und die kostenfreie Familienversicherung nicht gefährdet. Verdient der Student in seinem Nebenjob mehr, wird dann der reduzierte Studenten-Beitrag fällig, das sind in der Regel etwa 80 Euro.

Kurzfristige Vollbeschäftigung für Studenten

Für einen bestimmten Zeitraum darf ein Student Vollzeit arbeiten. Das geht in der vorlesungsfreien Zeit im Jahr, betrifft saisonale Tätigkeiten oder den Einsatz bei Messe-Veranstaltungen. Allerdings darf die Tätigkeit die Kurzfristigkeit nicht übersteigen, sie muss zeitlich begrenzt sein. Bei einer kurzfristigen Vollzeitbeschäftigung darf diese höchstens fünfzig Arbeitstage umfassen. Bei einer Woche von fünf Arbeitstagen sind auf diese Weise zwei Monate Vollzeitbeschäftigung für Studenten möglich. Für diese Zeit im Jahr braucht der Arbeitgeber keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Allerdings unterliegt der Student bei dieser Tätigkeit der Lohnsteuerpflicht und muss entsprechende Beiträge zahlen.

Als Student im Studium selbstständig arbeiten

Ein Student kann selbstverständlich auch selbstständig machen und arbeiten. Übt er eine Tätigkeit als Freiberufler aus, wie das bei Journalisten der Fall ist, braucht er keinen Gewerbeschein – andernfalls schon. Der Paragraf 11 des Gewerbesteuergesetzes regelt die Gewerbesteuerpflicht. Übersteigt der Umsatz zuzüglich Steuern die Verdienstgrenze von insgesamt 17.500 Euro, ist der Student umsatzsteuerpflichtig. Sämtliche Regeln dazu stehen im Umsatzsteuergesetz, der Paragraf 19 regelt die Besteuerung von Kleinunternehmen. Verdient der Student mehr, muss auf den Rechnungen der korrekte Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und diese ans Finanzamt abgeführt werden. Wer für seine selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein braucht, muss unter Umständen Gewerbesteuer zahlen. Die Grenze liegt dafür momentan bei 24.500 Euro jährlich.

Passend zum Studienfach: Das Praktikum für Studenten

Im Studium müssen – in Abhängigkeit vom gewählten Studienfach – oft Praktika absolviert werden. Grundsätzlich gelten bei einem Praktikum die gleichen Regeln hinsichtlich der Verdiensthöhe wie bei einem regulären Studentenjob. Das betrifft beispielsweise die Höhe des Verdienstes: Grundsätzlich muss der Mindestlohn für Studenten gezahlt werden. Von dieser Regelung sind allerdings freiwillige Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, und Pflichtpraktika ausgenommen. Zwar können die Firmen freiwillig ein Entgelt für diese Jobs zahlen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Ist dieses Gehalt geringer als 450 Euro monatlich, sind weder Abgaben noch Steuern zu zahlen. Wer zwischen 450 Euro und 850 Euro verdient, für den gelten die verminderten Abgaben der Gleitregelung.

Mit Midijob im Studium innerhalb der Verdienstgrenze

Wer mehr als die bei einem Minijob erlaubten 450 Euro verdient und unter der Verdienstgrenze von 850 Euro bleibt, hat einen sogenannten Midijob. Bei diesem muss auch der Student als Arbeitnehmer einen Anteil an die Sozialversicherungen zahlen. Die Höhe des Arbeitnehmeranteils ist dabei vom Bruttoverdienst abhängig. Allerdings gilt für Studenten das sogenannte Werkstudentenprivileg: Arbeiten sie nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, brauchen sie keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.

Für einen Ferienjob während der vorlesungsfreien Zeit oder für auf drei Monate begrenzte Beschäftigungen, für Abend- und Nachtarbeit sowie Arbeit am Wochenende gelten dann die gleichen Ausnahmen wie bei den regulären Studentenjobs. Dahingegen müssen die Studenten einen reduzierten Anteil zur Rentenversicherung leisten. Dieser richtet sich nach der Höhe des Verdienstes und erst bei 850 Euro werden die vollen 9,35 Prozent Beitragszahlungen erreicht.

Midijob oder Minijob? Welcher ist vorteilhafter?

Bei einem Midijob ist nicht nur der Verdienst höher als bei einem Minijob, er bietet für Studenten auch weitere deutliche Vorteile: Wer einen Midijob ausübt, ist voll sozialversichert. Dauert das Beschäftigungsverhältnis länger als ein Jahr oder erreicht der Student zwölf Monate Beschäftigung, entsteht automatisch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer in der Zeit des Studentenjobs krank wird, hat einen Anspruch auf Krankengeld. Dank der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Wer in einem Midijob arbeitet und schwanger wird, bekommt Mutterschaftsgeld: Das liegt schon bei einem Verdienst von wenig mehr als 450 Euro bei etwa 13 Euro pro Kalendertag.

Alternativen zum Studentenjob

Wer sich lieber auf das Studium konzentrieren und auf keine Verdienstgrenze bei Studentenjobs achten möchte, für den gibt es neben dem Job andere Alternativen, Leben und Studium zu finanzieren:

Stipendien:
Unternehmen, Stiftungen und Verbände zahlen an ausgewählte Studierende Stipendien. Die bekanntesten Stiftungen gehören entweder zu den großen Parteien oder stehen den Kirchen nahe. Wer ein derartiges Stipendium erhalten möchte, muss sich bei der Stiftung bewerben und nachweisen, dass er sich in deren Sinne sozial oder politisch engagiert und gute Leistungen in den Studienfächern erbringt.

Stipendiaten können bis zu 585 Euro im Monat an Unterstützung erwarten. Außerdem gibt es eine große Anzahl an weiteren Institutionen, bei denen Studenten ein Stipendium oder eine Unterstützung bekommen können. Auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sind die meisten Stipendien aufgelistet, bei denen sich Studierende bewerben können.

TIPP: Eine ungewöhnliche Förderung bietet Vexcash mit dem „Schlechte Noten“-Stipendium. Studenten, mit unterdurchschnittlichen Noten in mindestens einem Fach können ein Stipendium in Höhe von 6000 Euro erhalten.

Studienkredit:
Banken bieten für Studenten die Möglichkeit, einen Studentenkredit aufzunehmen. Wird dieser Vertrag geschlossen, überweist die Bank monatlich den vorher vereinbarten Betrag. Damit lässt sich das ganze Studium finanzieren. Da der Studienkredit jedoch anschließend mit Zinsen zurückgezahlt werden muss, ist es sinnvoll, diesen nur als zusätzliche Einnahmequelle zu nutzen.

Je geringer der von der Bank ausgezahlte Betrag ist, desto weniger muss später zurückgezahlt werden. Ein Studienkredit erfolgt meist als Ratenkredit und ist in drei Laufzeitphasen eingeteilt: Während des Studiums bekommt der Student monatlich sein Geld von der Bank. Anschließend ist eine Ruhephase: In dieser Zeit muss der Kredit noch nicht zurückgezahlt werden, so dass sich der Absolvent in Ruhe eine Arbeit suchen kann. In der darauf folgenden Rückzahlungsphase werden die Schulden in monatlichen Raten an die Bank zurückgezahlt.

Bildungsfond:
Bildungsfonds können als Alternativen zu einem Studienkredit dienen. Bei einem Bildungsfonds zahlt die Bank ebenfalls einen vereinbarten Betrag an den Studenten. Allerdings hängt der Betrag, der nach dem Abschluss zurückzuzahlen ist, von der Höhe des Verdienstes ab: Die Höhe der Rückzahlung wird nicht im Vorfeld festgelegt, sondern berechnet sich aus dem späteren Gehalt. Daher kann diese Finanzierung niedriger oder höher ausfallen. Wer viel verdient, muss höhere Beiträge zurückzahlen. Wer dagegen gerade am Berufsanfang nicht so gut verdient, zahlt geringere Beiträge an die Bank zurück.

Erasmus-Förderung:
Wer ein Semester im Ausland studieren möchte, kann Unterstützung vom Erasmus-Programm der EU erhalten. An diesem Programm sind 2.000 Hochschulen in 31 europäischen Staaten beteiligt. Studierende können für drei bis zwölf Monate eine Förderung von durchschnittlich 200 Euro im Monat bekommen.