Studium abgebrochen: Hilfe zur Finanzierung des Lebensunterhalts

Manchmal ist der Abbruch eines Studiums unumgänglich, beispielsweise weil die Fachrichtung nicht passt oder der Berufswunsch wechselt. Neben den Fragen, wie sich Studierende ihre weitere Karriere vorstellen und welche Hochschulen für einen Studiengangswechsel in Frage kommen, muss die finanzielle Situation geklärt werden:

  • Wie sieht es mit BaföG und anderen Geldleistungen aus?
  • Welche Rückzahlungen sind erforderlich?
  • Kann ein zweites Studium erneut gefördert werden, nachdem das Studium abgebrochen wurde?
  • Wie verhält es sich mit der Begründung des Fachrichtungswechsels und ab wann muss das BaföG-Amt informiert werden?

 

Fragen über Fragen, die selbst der erfahrenste Student meist nicht sofort beantworten kann. Dieser Ratgeber dient dazu, die finanziellen Fragen bei einem Studienwechsel zu klären. Er zeigt die wichtigsten Schritte auf und erklärt, welche Leistungen beim Zweitstudium gewährt werden und welche nicht.

Bafög und Studienkredit nach Studienabbruch

Studium abgebrochen: Wie lange erhält der Student Bafög nach dem Studienabbruch?

Im BaföG § 53 Satz 1 Nr. 2 ist festgelegt, dass der Anspruch auf Bafög ab dem Monat endet, in dem der Entschluss zum Studienabbruch gefällt wird. Selbst, wenn die Fachrichtung gewechselt, der neue Studiengang jedoch nicht sofort angefangen wird, findet das Gesetz Anwendung.

Wird keine Exmatrikulation zum Ende des entsprechenden Monats vorgenommen, weil der Studentenstatus behalten werden soll, muss das Bafög-Amt den Bewilligungszeitraum aufrechterhalten. Das kann je nach Verdienst dazu führen, dass eine Rückzahlungspflicht bis zum Zeitpunkt der Abbruchsmeldung besteht.


Muss dem Bafög-Amt der Abbruch mitgeteilt werden?

Sobald feststeht, dass die Hochschule verlassen oder der Studiengang gewechselt wird, ist die Meldung beim Bafög-Amt angezeigt. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass eine Rückzahlungspflicht besteht. Folgende Schritte müssen eingehalten werden, wenn ein Student seinen Studiengang außerplanmäßig beenden will.

  • Entscheidung für Abbruch des Studiums
  • Exmatrikulation bei der Hochschule
  • Bescheid an das Bafög-Amt mit Nachweis der Exmatrikulation


Welche Auswirkungen hat der Abbruch des Studiums auf die Rückzahlung des Studienkredits und des BaföGs?

Viele Studenten haben Angst davor, dass sie bei einem Studienabbruch sofort die komplette Fördersumme zurückzahlen müssen. Wer Studiengebühren entrichten muss, hat über einen längeren Studienzeitraum eine beträchtliche Summe zu zahlen. Unabhängig davon, ob das Studium beendet oder abgebrochen wird, ist lediglich der Darlehensanteil zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des BaföG wird fünf Jahre nach Beendigung der Studienzeit fällig. Das Bundesverwaltungsamt informiert Ex-Studenten ein halbes Jahr vor Fälligkeit der Rückzahlung. Es ist möglich eine Rückstellung zu beantragen, wenn das Einkommen zu diesem Zeitpunkt nicht ausreicht. Das Bundesverwaltungsamt muss über Adressänderungen informiert werden, da die Adresse sonst ermittelt werden muss.

Hinweis
Ein Studienkredit, der von einer Bank gewährt wurde, ist mit strengeren Regeln behaftet. Wenn das Studium beendet wird, muss die Rückzahlung in der Regel schnell erfolgen. Banken sind nicht kulant und fordern die Rückerstattung ohne auf die finanzielle Situation des Exstudenten Rücksicht zu nehmen.


Kann bei Aufnahme eines neuen Studiums wiederholt Bafög oder ein Studienkredit beantragt werden?

Es besteht die Möglichkeit bei einem neuen Studium, nach einem Studienabbruch, BaföG zu erhalten. Auch wenn die Fachrichtung gewechselt wurde, können Leistungen beantragt werden. Einige Bedingungen gibt es aber zu erfüllen.

Der Wechsel der Fachrichtung muss nach dem dritten Semester erfolgt sein. Zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen. Findet der Wechsel nach dem zweiten Semester im Bachelor-Studium statt, wird von einem wichtigen Grund regelmäßig ausgegangen und es ist keine schriftliche Erklärung erforderlich.

Das neu aufgenommene Studium wird gefördert, die bereits genutzten Semester jedoch angerechnet. Ein Teil der Regelstudienzeit wird dann durch ein verzinsliches Darlehen unterstützt. Sollte der Studienwechsel aus einem unabweisbaren Grund durchgeführt werden, gilt diese Regelung nicht und BaföG wird bis zum Ende bewilligt. Als unabweisbare Gründe gelten psychische und körperliche Erkrankungen oder neu eingetretene Behinderungen.

Der Wechsel im Masterstudium ist deutlich schwieriger. Nur wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt, besteht die Chance auf Weiterförderung. Ansonsten werden alle gewährten Leistungen im neuen Master angerechnet.

Hinweis
Ein Studienkredit kann erneut beantragt werden, wenn ein Zweitstudium geplant ist. Ein nicht abgeschlossenes Studium gilt als unvollendet. Somit wird das neue Studium als Erststudium gewertet. Studienkredite sind unter anderem zur Unterstützung von Studenten gedacht, die aus diversen Gründen kein BaföG mehr erhalten oder finanzielle Hilfe benötigen.


Kann das Stipendium behalten werden?

Eine pauschale Regelung über die Rückzahlungspflicht von Stipendien existiert nicht. Das Stipendium wird von einer Stiftung vergeben und ist an Leistungen geknüpft. Einige Stiftungen haben vertraglich festgehalten, dass geleistete Zahlungen nicht erstattet werden müssen. Befindet sich im Vertrag eine Klausel, die besagt, dass bei nicht erbrachter Leistung eine Rückzahlung erforderlich ist, wird das Geld zurückgefordert.

Finanzierungsmöglichkeiten und staatliche Zuschüsse

Ist es möglich, eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft weiter auszuführen?

Viele Studenten gehen neben dem Studium einer Nebentätigkeit nach. Hierzu gehören die beliebten Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, die eine Verdienstgrenze als Student zu beachten haben.  Diese Jobs sind exklusiv Studenten vorbehalten, die eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können. Die Vorlage zu Beginn der Tätigkeit reicht nicht aus, jedes Semester muss eine neue Bescheinigung abgegeben werden.

Wird das Studium abgebrochen, kann die Tätigkeit als studentische Hilfskraft nicht weitergeführt werden, da keine Immatrikulationsbescheinigung vorhanden ist. Ausnahme ist der Wechsel des Studiengangs: Der Wechsel der Studiengänge spielt keine Rolle, da eine neue Immatrikulation erfolgt.

Die Weiterbeschäftigung bei Werkstudenten-Jobs hängt von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Es ist erforderlich diesen sofort über die Exmatrikulation zu informieren, da sich die Höhe der Sozialabgaben ändert. Es gibt Verträge, die die Ausführung des Jobs an eine gültige Immatrikulation binden. Es gibt jedoch auch Arbeitnehmer, die einen Werkstudenten behalten möchten und ihn als Mitarbeiter weiter beschäftigen.

Ist es möglich, den bisherigen Nebenjob ohne Studium auszuführen?

Wer als Student einen 450-Euro Job oder einen Teilzeitjob ausführt, braucht keine Kündigung nach der Exmatrikulation zu befürchten. Diese Jobs sind nicht an das Studium gebunden und können nach dem Abbruch weitergeführt werden. Um keine Probleme aufkommen zu lassen, sollte der Arbeitgeber dennoch über den Studienabbruch informiert werden.

Wer sein Studium abbricht, sollte die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Bafögs kennen.
Wer sein Studium abbricht, sollte die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Bafögs kennen.

Besteht bei Studienabbruch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern?

Grundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltsverpflichtet. Das gilt bis zum 18. Geburtstag und verlängert sich durch die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums. Die Grundvoraussetzung ist die Leistungsfähigkeit der Eltern. Wird das Studium abgebrochen, verliert der Student den Unterhaltsanspruch. Er ist folglich für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich.

Es ist möglich, dass die Eltern verpflichtet sind, ein anderes Studium zu finanzieren. Das bedeutet, dass die Eltern wieder zahlungspflichtig sind, sobald ein neues Studium begonnen wird. Der möglicherweise freie Zeitraum zwischen zwei Studien ist nur im Einzelfall von den Eltern zu bezuschussen. Ob dies der Fall ist, wird individuell der Situation nach entschieden. Grundsätzlich gilt, dass Studienabbrecher verpflichtet sind, sich um ihren eigenen Lebensunterhalt zu kümmern. Sie sind verpflichtet Jobs anzunehmen, auch wenn sie nicht dem Ausbildungsniveau entsprechen.

Die Eltern können als Unterhaltsverpflichtete selbst entscheiden, in welcher Form der Lebensunterhalt bezuschusst wird. Barzahlungen sind ebenso möglich wie das Angebot von freier Kost und Logis. Trotz möglicher Reibereien ist der respektvolle Umgang zwischen Eltern und Kindern von hoher Wichtigkeit, um Streitereien in Unterhaltsfragen zu verhindern. Unter welchen Umstanden ein Anspruch auf das elternunabhängige Bafög besteht, hängt von verschiedene Kriterien ab.

Verheiratete Studenten haben keinen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, da der Ehepartner unterhaltsverpflichtet ist.

Besteht Anspruch auf ALG II nach Abbruch des Studiums?

Studenten, die nach dem Studienabbruch noch einen Job haben, können Wohngeld als ergänzende Leistung beantragen, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Studenten ohne Job oder mit einem Job, die trotz Wohngeld nicht genug Gehalt mitbringen, haben einen Anspruch auf ALG II. Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Ob und in welcher Höhe Leistungen von der Arbeitsagentur gewährt werden, ist abhängig von der Wohnsituation. Das Einkommen von Personen, die mit den Studienabbrechern in einer Haushaltsgemeinschaft leben, kann angerechnet werden. Dies trifft nicht auf Mitbewohner in einer Studenten-WG zu, da hier von einer Zweckgemeinschaft ausgegangen wird.

Tipp
Wird ein neues Studium oder eine Berufsausbildung begonnen, ist der Anspruch auf ALG II erloschen. Grund hierfür ist, dass Studium und Ausbildung mit BaföG oder BAB gefördert werden können. Somit besteht für Auszubildende die Möglichkeit, während der Ausbildung eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Für die Entscheidung spielt es keine Rolle, ob der tatsächliche Anspruch auf BaföG verwirkt wurde. In Härtefällen kann ALG II als Darlehen gewährt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Welche weiteren Zuschüsse können beantragt werden?

Wird das Studium abgebrochen, besteht die Möglichkeit Wohngeld zu erhalten. Dies wird gewährt, wenn nachweislich kein Anspruch auf BaföG besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Studienfach zu spät oder ohne unabdingbaren Grund gewechselt wurde. Bevor der Antrag auf Wohngeld gestellt wird, muss ein Antrag auf BaföG gestellt worden sein. Dem Wohngeldantrag ist der Nachweis beizulegen, dass keine BaföG-Förderung möglich ist.

Hat der Student nach Abbruch des Studiums einen Anspruch auf Kindergeld?

Junge Menschen bis 25 haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, studieren oder sich nachweislich um eine Ausbildung bemühen. Der Anspruch auf Kindergeld während des Studiums besteht grundsätzlich. Nach dem Abbruch des Studiums kann weiterhin Kindergeld bezogen werden, wenn die Übergangsphase bis zum Eintritt in das nächste Studium nicht länger als vier Monate dauert. Diese Frist kann ausnahmsweise verlängert werden, wenn bereits ein Studienplatz vorhanden ist, dieser aber erst später angetreten werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Semesterbeginn später erfolgt. Ist kein weiteres Studium geplant, endet der Kindergeldbezug in dem Monat, in dem die Exmatrikulation durchgeführt wurde.

Tipp
Kindergeldberechtigt sind die Eltern, allerdings kann eine Abtretungserklärung durchgeführt werden, sodass das Kind selbst sein Kindergeld erhält.

Ob das Kindergeld nach Studienabbruch bewilligt wird, hängt von verschiedene Faktoren ab.
Ob das Kindergeld nach Studienabbruch bewilligt wird, hängt von verschiedene Faktoren ab.

Welche Kreditmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Bis eventuelle Anträge gestellt wurden oder ein Job gefunden ist, vergeht Zeit, die für den Ex-Studenten finanziell knapp werden kann. In dieser Not-Situation kann unser Studentenkredit für 30 Tage helfen Die Auszahlung kann auf Wunsch innerhalb von 60 Minuten stattfinden und überbrückt einen Engpass zuverlässig. Neukunden können bis zu 1000 Euro bei einer Laufzeit von 30 Tagen beantragen. Je nach Situation ist es möglich, die Laufzeit zu verlängern. So wird die Flexibilität erhöht und es entsteht kein finanzieller Druck bei der Überbrückung einer einkommenslosen Zeit.

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es nach dem Studienabbruch?

Selbst wenn ein weiteres Studium geplant ist, muss eine Zeit der Beschäftigungslosigkeit überbrückt werden. Wird kein Studium mehr angestrebt, bewerben sich viele Studenten um eine Arbeitsstelle in Vollzeit. Vorteil ist ein regelmäßiges Gehalt und die Sozialversicherungspflicht. Wenn für kurze Zeit eine Beschäftigung gesucht wird, eignen sich befristete Nebenjobs oder solche, die während eines weiteren Studiums durchgeführt werden können.

Fortbildungskurse sind eine gute Möglichkeit, um eine Phase zwischen Ende des einen und Beginn des nächsten Studiums zu überbrücken. Wer einen Beruf erlernen möchte, kann sich nach Abbruch des Studiums um einen Ausbildungsplatz bemühen.

Sonderfälle und Versicherungen bei Studienabbruch

Wie gestaltet sich die Finanzierung nach Abbruch durch Krankheit oder Schwangerschaft?

Muss das Studium an der Uni aufgrund von Krankheit oder einer Schwangerschaft abgebrochen werden, kann für den Zeitraum von drei Monaten weiterhin BaföG bezogen werden. Der Bezug endet zum Ende des 3. Monats. Der Monat, indem die Veränderung eingetreten ist, wird voll finanziert. Der Student ist verpflichtet, seine Verhinderungsgründe mit Nachweisen darzulegen.

Muss das Studium für mehr als drei Monate unterbrochen werden, ist eine Beurlaubung notwendig. Diese Beurlaubung gilt als offizielle Unterbrechung des Studiums und beendet den Anspruch auf BaföG. Eine Rückzahlung der oben genannten drei Monate ist nicht erforderlich, selbst wenn die Krankmeldung für diese Zeit rückwirkend ausgestellt wird. Der beurlaubte Student hat die Möglichkeit ALG II zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf ALG II ab dem Monat gilt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wie gestalten sich die Beiträge der Krankenversicherung?

Wie es mit der Krankenversicherung nach der Exmatrikulation weitergeht, hängt von der Versicherungsart ab. Privatversicherte Studenten haben meist keine Auswirkungen. Eine Ausnahme ist, wenn die Hälfte der Versicherung aus der Beamten-Beihilfe der Eltern stammt. Diese Hälfte fällt nach dem Studienabbruch weg, für die Differenz muss der Student selbst aufkommen.

Mit dem Abbruch des Studiums fällt die gesetzliche Versicherungspflicht weg. Studenten, die bis zur Exmatrikulation über ihre Eltern oder als Student versichert waren, erhalten automatisch den Status der freiwilligen, gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Statusänderung verändern sich die Kosten. Der niedrigste Krankenkassenbeitrag lag 2016 bei 135,57 Euro und berechnet sich nach einem fiktiven Einkommen. Dieses wird auf 1.000 Euro festgelegt und gilt dann, wenn der Student kein eigenes Einkommen hat. Zusätzlich müssen Gebühren für die Pflegeversicherung gezahlt werden.

Der Studienabbruch muss der Krankenkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Der Student hat ab diesem Zeitraum 14 Tage lang die Möglichkeit, aus seiner Krankenversicherung auszutreten. Dies ist möglich, wenn der Nachweis einer anderen Versicherungsmöglichkeit erfolgt.

Wird ein neues Studium aufgenommen, bleibt der Student in seiner alten Versicherung. Bei Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs erfolgt hierüber die Versicherung bei der Krankenkasse. Der Bezug von ALG II beinhaltet eine Krankenversicherung über das Jobcenter. Junge Menschen unter 23 Jahren können in der Familienversicherung bleiben, auch wenn sie erwerbslos sind.