Virtuelle Kreditkarte – Tipps für die digitale Lösung auf Guthabenbasis

Denkt man an Kreditkarten, steht unwillkürlich das Bild von kleinen Plastik-Kärtchen vor Augen. Mit dem Einschieben in Lesegeräten oder Terminals lässt sich problemlos über Geld verfügen oder es kann Bargeld abgehoben werden. Das ist das klassische Einsatzgebiet. Das Internet-Zeitalter eröffnet eine weitere Möglichkeit: Online-Shopping mit der virtuellen Kreditkarte. E-Commerce lautet das Zauberwort und Online-Shops schießen wie Pilze aus dem Boden. Bei Internet-Einkäufen ist die Kreditkarte international gesehen das bevorzugte Zahlungsmittel. Im Unterschied zum Shoppen im stationären Handel gibt es hier kein Einschieben und Herausziehen der Karte. Es werden ausschließlich die Kartendaten benötigt. Plastik ist verzichtbar. Genau darauf ist eine virtuelle Kreditkarte ausgerichtet. Was virtuelle Kreditkarten sind, wie sie eingesetzt werden können und welche Vor- und Nachteile die Karten ohne Plastik besitzen – das erläutert dieser Ratgeber.

Einsatzfelder und Voraussetzungen

Für welche Zwecke lohnt die Virtuelle Kreditkarte?

Virtuelle Kreditkarten sind ursprünglich für den Internet-Einsatz konzipiert worden. Das Netz bietet ein breites Einsatzspektrum: Es reicht vom Einkauf bei Online-Händlern über Netz-Abos bis hin zu Finanzgeschäften oder Spielen in Online-Casinos. Bei Internet-Transaktionen mittels Kreditkarte benötigt man üblicherweise den Namen des Karteninhabers, die Kartennummer, das Ablaufdatum der Karte und die Prüfziffer. Das Handy macht den Karteneinsatz auch außerhalb des Netzes möglich. An Terminals, die für kontaktloses Bezahlen eingerichtet sind, kann mit den Kartendaten auf einem NFC-fähigen Smartphone verfügt werden. Bargeldabhebungen am Automaten sind nicht möglich.

Die Virtuelle Kreditkarte als Prepaid-Kreditkarte

Virtuelle Kreditkarten gibt es von den üblichen Anbietern wie Mastercard oder Visa. Sie fungieren ausschließlich auf Guthabenbasis. Damit handelt es sich um eine typische Prepaid-Kreditkarte. Um verfügen zu können, muss das Kartenkonto aufgeladen werden. Verfügungen über das Guthaben hinaus sind nicht vorgesehen. Insofern unterscheiden sich virtuelle Kreditkarten von gängigen Kreditkarten. Bei diesen sind Verfügungen bis zum Kreditlimit möglich, ein Guthaben auf dem Kartenkonto ist nicht erforderlich. Ob es bei dem Prepaid-Prinzip bleibt, wenn es zukünftig mehr Angebote gibt, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich sind virtuelle Kreditkarten als Karten mit Kreditlimit denkbar.

Für wen ist die Virtuelle Kreditkarte geeignet?

Wegen des Prepaid-Prinzips entfällt bei virtuellen Kreditkarten die übliche Bonitätsprüfung. Die Karte ist damit für Nutzer problemlos zugänglich, die aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit Schwierigkeiten hätten, eine Kreditkarte zu erhalten. Wer kein regelmäßiges und gesichertes Einkommen nachweisen kann oder über Negativ-Merkmale bei der Schufa verfügt, hat keine Ablehnung des Kartenantrags zu erwarten. Virtuelle Kreditkarten sind auch für Studenten oder Schüler, Arbeitslose und Personen mit mangelnder Bonität problemlos zu erhalten. Typische Zielgruppen sind Nutzer, die ihre Kreditkarte im Internet einsetzen wollen oder eine hohe Affinität zum digitalen Bezahlen besitzen. Darauf ist das Kartenangebot in erster Linie ausgerichtet. Wer eine klassische Kreditkarte erhalten möchte und über einen negativen Schufa-Eintrag verfügt, kann ggf. fehlerhafte Schufa-Einträge löschen lassen und somit seinen Schufa-Score verbessern. 

Funktionsweise der Virtuellen Kreditkarte

Was unterscheidet die Virtuelle Kreditkarte von gängigen Modellen?

In der folgenden Tabelle werden die unterschiedlichen Funktionalitäten von virtuellen und gängigen Kreditkarten nochmals vergleichend gegenübergestellt.

KartenfunktionenVirtuelle KreditkarteKlassische Kreditkarte
BargeldabhebungenNeinJa
Kontaktloses Bezahlen an POS-TerminalsJaJa
Bezahlen im InternetJaJa
Verfügungen über GuthabenJaJa
Verfügungen bis zum KreditlimitNeinJa

Für Hotel- und Mietwagenbuchungen können virtuelle Kreditkarten nicht eingesetzt werden. Hotels und Mietwagenanbieter erwarten in der Regel die Vorlage einer klassischen Kreditkarte. Auch Prepaid-Karten finden oft keine Akzeptanz. Beim Mietwagenfirmen hängt die Ablehnung mit der Mietkaution zusammen. Bei der Anmietung wird der Kautionsbetrag auf der Kreditkarte geblockt. Dafür wird der Kreditrahmen genutzt, weil für diesen eine nahezu uneingeschränkte Deckungsgarantie der Kartengesellschaft gilt. Bei Kreditkarten auf Guthabenbasis gibt es diese Garantie nicht. Sie weisen weniger finanzielle Sicherheit auf.

Wie wird die virtuelle Kreditkarte erstellt?

Virtuelle Kreditkarten sind schnell verfügbar und können sofort eingesetzt werden. Der übliche physische Versand der Karte entfällt. Die Verfahren zur Erstellung einer virtuellen Kredite unterscheiden sich geringfügig von Anbieter zu Anbieter.

  • Um eine Karte zu erhalten, muss sich der Kunde beim Anbieter registrieren.
  • Neben den üblichen persönlichen Angaben sind das Passwort und ein Benutzername festzulegen. Diese Daten dienen der Einrichtung des Kartenkontos und dem späteren Zugang.
  • Mit der erfolgreichen Registrierung erfolgt die Zusendung der Kartendaten.
  • Die Freischaltung erfolgt im Netz über einen Zugangscode. Er wird unmittelbar nach der Registrierung per SMS oder E-Mail zur Verfügung gestellt.

Mit der Freischaltung lässt sich die Karte nicht sofort einsetzen. Dazu muss die Karte erst mit einem Guthaben aufgeladen werden. Solange sich Guthaben bis zu 100 Euro auf der virtuellen Kreditkarte befinden, kann sie sofort genutzt werden. Bei höheren Beträgen wird vor dem Karteneinsatz eine Legitimationsprüfung gefordert – es sei denn, die Identität wurde von der kartenausgebenden Stelle schon in anderem Zusammenhang überprüft. Dazu wird das Postident-Verfahren genutzt. Die Legitimation erfolgt bei einer Postfiliale. In diesem Fall kann die Aufladung drei bis vier Tage dauern, anschließend ist die virtuelle Kreditkarte ohne erneute Prüfung einsetzbar.

Wie funktioniert die Karte?

Eine virtuelle Kreditkarte funktioniert wie eine übliche Kreditkarte, die für Internet-Transaktionen genutzt wird. Mit der Angabe des Karteninhabers, der Kartennummer, der Prüfziffer und der Gültigkeitsdauer kann die Verfügung im Internet veranlasst werden. Das Kartenkonto wird anschließend mit der Transaktion belastet. Solange noch ein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, können weitere Verfügungen stattfinden. Ist es aufgebraucht, muss eine erneute Aufladung erfolgen, wenn die Karte wiederverwendet werden soll.

Wie hoch dürfen die Aufladebeträge sein?

Bei den Aufladebeträgen haben die Karteninhaber üblicherweise große Spielräume. Kleinbeträge über wenige Euro sind ebenso zulässig wie Aufladesummen von mehreren Tausend Euro. Beim Guthaben ist aus Sicherheitsgründen ein Maximalbetrag von etwa 10.000 Euro üblich. Aufladungen darüber hinaus werden nicht zugelassen. Manche Anbieter limitieren den Jahresumsatz. Die Limitierungen sind in der Regel großzügig bemessen und ermöglichen damit größere Einkäufe und Transaktionen im Netz. In diesem Rahmen dürfte der tatsächliche Verfügungsbedarf abgedeckt sein.

Kontaktloses Bezahlen via Smartphone funktioniert über Wallet-Apps – eine Art elektronisches Portemonnaie – die von verschiedenen Mobilfunkanbietern angeboten werden. Bei vielen Wallets sind virtuelle Kreditkarten hinterlegt, die auf Prepaid-Basis arbeiten. Andere basieren auf Kartendaten von klassischen Kreditkarten.

Gebühren und Abrechnung

Welche Gebühren fallen an?

Bei vielen virtuellen Kreditkarten wird häufig keine Jahresgebühr verlangt oder sie ist deutlich geringer als üblich. Die Kartenausgabe – zumindest der ersten Karte – ist im Allgemeinen kostenlos. Dennoch ist die Karte nicht gebührenfrei. Zum Teil fallen hier Gebühren an, die bei klassischen Kreditkarten nicht gefordert werden.

Anzutreffen sind:

  • Gebühren für die Aufladung: Das Aufladen per Überweisung oder Dauerauftrag ist meist kostenlos. Bei den möglichen Bareinzahlungen werden manchmal Gebühren bis zu fünf Euro fällig.
  • Gebühren für eine Plastikkarte: Wird zusätzlich zur virtuellen Karte eine Plastikkarte beantragt, ist oft eine extra Gebühr fällig. Bei Bargeldabhebungen mit dieser Karte fallen gegebenenfalls weitere Gebühren an.
  • Gebühren für die Freischaltung: Gebühren werden manchmal bei einer erneuten Freischaltung berechnet. Wird die virtuelle Karte kaum oder gar nicht genutzt, erfolgt nach einiger Zeit eine automatische Sperrung. Dann ist wieder eine Freischaltung nötig.
  • Gebühren für den Auslandseinsatz: Diese Gebühren sind ebenfalls bei virtuellen Karten vorgesehen. Der Auslandseinsatz definiert sich bereits über einen Internet-Einkauf auf einem Portal, bei dem der Portalbetreiber seinen Sitz im (Nicht-EU-)Ausland hat.

Wer sich bei der Nutzung hinsichtlich der Gebühren verschätzt und Probleme mit der Entrichtung der Gebühren hat, kann jederzeit online auf einen Kredit von VEXCASH zurückgreifen und sich mit einem kleinen Sofortkredit finanzielle Entlastung schaffen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Virtuellen Kreditkarte?

Die Aufladung erfolgt durch den Zahlungstransfer vom Girokonto. Das können Überweisungen oder Daueraufträge sein. Auch die Aufladung via Sofortüberweisung ist möglich. Eine Ausnahme ist dagegen die Bareinzahlung. Paypal-Zahlungen zur Aufladung sind bisher nicht zugelassen.

Eine monatliche Abrechnung der Kartenverfügungen ist bei virtuellen Kreditkarten nicht üblich. Das ergibt sich aus dem Funktionsprinzip. Karteninhaber können jederzeit die erfolgten Abbuchungen auf ihrem Kartenkonto einsehen und bei Bedarf digitale Kontoauszüge erstellen.

eine Frau mit Smartphone vor einem Laptop
Die virtuelle Kreditkarte bringt viele Vorteile und ist schnell verfügbar.

Vorteile der Virtuellen Kreditkarte

Diese Vorteile bringt die virtuelle Kreditkarte:

  • Es besteht keine Gefahr des Kartendiebstahls oder des Kartenverlusts
  • Das Prepaid-Prinzip schützt vor unkontrollierten Ausgaben
  • Die virtuelle Kreditkarte ist Schufa-neutral
  • Der Zugang ist bei schlechterer Bonität kein Problem
  • Beantragung und Verfügungen funktionieren einfach, schnell und zuverlässig
  • Es ist allgegenwärtige Transparenz durch Einblick auf das Kartenkonto gegeben

Nachteile der Virtuellen Kreditkarte

Die virtuelle Kreditkarte hat folgende Nachteile:

  • Es fehlen die Liquiditäts- und Kreditvorteile einer gängigen Kreditkarte.
  • Bargeldabhebungen sind nicht möglich.
  • Als Zahlungsmittel auf Reisen ist die virtuelle Kreditkarte nicht geeignet. Wer ein Auslandsjahr samt Kosten plant, dem emfiehlt sich ein anderes Kreditkartenmodell.
  • Einsatzmöglichkeiten im stationären Handel bestehen nur im Rahmen von Mobile Payments.
  • Die Notwendigkeit zum wiederholten Aufladen wird zum Teil als lästig empfunden
  • Je nach Gebührenmodell, Gebührenhöhe und Kartennutzung kann die virtuelle Kreditkarte teuer werden

Besonderheiten der Virtuellen Kreditkarte

Wird die Bonität geprüft und erfährt die Schufa von der Karte?

Anders als bei gängigen Kreditkarten benötigt die virtuelle Kreditkarte keine Schufa-Abfrage. Es findet keine Bonitätsprüfung statt. Sie ist aufgrund des Prepaid-Prinzips überflüssig. Beantragungen werden der Schufa nicht gemeldet.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich virtuelle Kreditkarten nicht von gängigen Karten. Ein wesentliches Kartenmerkmal ist die Gültigkeitsdauer. Wie bei Plastikkarten gibt es ein Verfallsdatum. Je nach Emittent beträgt die Gültigkeitsdauer zwei bis vier Jahre. Eine Besonderheit virtueller Kreditkarten ist, dass bei längerem Nichtgebrauch automatisch eine Kartensperrung erfolgt. Um die Karte wieder nutzen zu können, ist eine erneute Freischaltung erforderlich.

Was ist bei der Kündigung der Kreditkarte zu beachten?

Bei der Kündigung gibt es keinen Unterschied zu herkömmlichen Karten. Mit der Bestellung der virtuellen Kreditkarte kommt ein Kartenvertrag zustande. Die Bedingungen des Vertrags unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Häufig betragen die Vertragslaufzeiten ein Jahr, die sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. In der Regel kann mit einer Frist von ein bis drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich, mindestens in Textform erfolgen.

Kann die Handyrechnung zur Zahlung eingesetzt werden?

Inzwischen wird von einigen Mobilfunkteilnehmern die Möglichkeit geboten, Zahlungen über die Handyrechnung zu tätigen. Für Aufladungen der virtuellen Kreditkarte ist diese Methode bislang jedoch nicht einsetzbar.

Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen zur PaySafeCard?

PaySafeCard ist ein elektronisches Zahlungsmittel, das – wie die virtuelle Kreditkarte auch – auf Internet-Käufe ausgerichtet ist und „ohne Plastik“ auskommt. Beide Systeme nutzen das Prepaid-Prinzip. Insofern besteht eine vergleichbare Funktionalität. Bei PaySafeCard erwirbt der Nutzer elektronische Wertgutscheine über PINs, die bei Händlern, die am System teilnehmen, zum Bezahlen eingesetzt werden können. Die PINs sind bei Verkaufsstellen im Handel erhältlich. Die Einsatzmöglichkeiten beschränken sich vor allem auf Telekommunikation, Unterhaltungsangebote und Online-Spiele. Die Einsatzmöglichkeiten der virtuellen Kreditkarte sind breiter, weil es wesentlich mehr Akzeptanzstellen gibt.

Wann lohnt sich eine virtuelle Kreditkarte und wann nicht?

Virtuelle Kreditkarten sind vor allem etwas für Karteneinsteiger, die damit eine bequeme Bezahlmöglichkeit bei Internet-Einkäufen nutzen wollen. Das Prepaid Prinzip macht die Karte für Nutzer zugänglich, die keine klassische Kreditkarte erhalten würden, und sorgt gleichzeitig für Ausgabendisziplin. Die Virtualität der Karte schützt vor Diebstahl und Verlust. Wer bei Kreditkarten auf mehr als nur den Internet-Einsatz Wert legt, fährt mit einer Plastikkarte besser. Trotz der eingeschränkten Funktionalität sind virtuelle Kreditkarten nicht preisgünstiger als herkömmliche Kreditkarten. Es kommt auf den konkreten Konditionenvergleich an.