Wohnberechtigungsschein beantragen – Voraussetzungen für den WBS

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft Personen oder Familien mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für Senioren und Alleinerziehende ist ein solcher Nachweis hilfreich.

Den Wohnberechtigungsschein erhalten Einzelpersonen, Familien oder Lebensgemeinschaften, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In diesem Beitrag geht es um die Voraussetzungen für einen WBS, die Beantragung und die Gültigkeit des Scheins. Auch Finanzierungsoptionen im Fall eines negativen Bescheids und regionale Unterschiede sind Thema.

Den Wohnberechtigungsschein beantragen

Für viele Menschen wird es zunehmend schwierig eine Wohnung zu finanzieren. Vor allem in Großstädten steigen die Mieten rasant. Wer Schwierigkeiten hat für die Miete aufzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser Nachweis über niedrige Einkünfte ermöglicht es, Sozialwohnungen anzumieten. Da der Wohnraum öffentlich gefördert ist, sind die Mieten niedriger als üblich.

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft finanziell schwachen Personen oder Familien, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft finanziell schwachen Personen oder Familien, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Der WBS, auch §5-Schein genannt, ist gesetzlich in §5 des Wohnungsbindungsgesetzes geregelt. Ein WBS wird ausgestellt, wenn eine entsprechende Einkommensgrenze unterschritten wird. Diese bemisst sich am Einkommen. Wer keinen WBS hat, kann entsprechende Wohnungen nicht mieten. Empfänger eines Wohnberechtigungsscheins mit sehr geringem Einkommen, wie etwa Geringverdiener, sollten die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld prüfen.

Tipp:
Um von Anfang an Kosten zu sparen, vergleichen Sie unbedingt Hausratversicherungen und Haftplichtversicherungen. Hier verbirgt sich in vielen Fällen schon ein hohes Sparpotential

Wie sind die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS ist für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht. Berechtigt sind Alleinstehende sowie mehrere Personen, wenn diese miteinander verwandt sind oder in Partnerschaft leben. Der Wohnberechtigungsschein muss beantragt werden. Zuständig sind unterscheidliche Stellen: Wohnungsämter, Sozialämter, Kommunalverwaltungen, Stadtverwaltungen.

Ob ein Wohnberechtigungsschein bewilligt wird, hängt vom Einkommen ab. Dies bemisst sich an den Einkünften durch eine Arbeitstätigkeit, selbständige Arbeit oder Arbeitslosengeld. Die finanzielle Grenze hängt von der Zahl der Personen im Haushalt ab. Es gibt Einkommensgrenzen für alleinstehende Personen und Paare sowie für weitere Personen im Haushalt.

Für Schwerbehinderte gibt es spezielle Regelungen. Für sie ist es in manchen Fällen trotz eines etwas zu hohen Einkommens möglich, einen WBS zu erhalten. Oft kommt ein sogenannter Dringlichkeitsschein in Frage.

Um einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, muss der Antragsteller auf Wohnungssuche sein. Viele zuständigen Stellen setzen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus oder erteilen den WBS nur an Bürger der Europäischen Union. Bürger aus dem Ausland müssen meist seit einem bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Bundesweit und regional gibt es wiederholt gesetzliche Änderungen, die den WBS betreffen. So hat der Berliner Senat kürzlich entschieden, dass der WBS auch für mittlere Einkommen gelten soll. Die bundesweit festgelgte Grenze von 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt darf hier um 40 % überschritten werden. Um die entsprechenden Wohnungen konkurrieren dann mehr Menschen. Vor allem in Großsiedlungen soll hiermit ein ausgewogenens Sozialgefüge ermöglicht werden.

Vorteile eines Wohnberechtigungsscheins

Für einkommensschwache Personen oder Haushalte ist es von Vorteil, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Er ermöglicht den Bezug von öffentlich geförderten Sozialwohnungen, für die ein WBS erforderlich ist. Die entsprechenden Mieten sind in der Regel deutlich günstiger.

Formalitäten

So beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein wird mit einem Formular beantragt, das sehr oft online zur Verfügung steht. Der Antragsteller muss die Voraussetzungen für den WBS erfüllen.

Der Antrag enthält Fragen zu den im Haushalt lebenden Personen und deren jährlichem Einkommen. Auch um den derzeitigen Wohnsitz geht es. Eine Schwerbehinderung muss angegeben werden. Falls die Behörde bei der Wohnungssuche helfen soll, können Präferenzen angegeben werden.

Antragsteller können freiwillig erklären, warum ein dringender Bedarf an einer Wohnung besteht. Für einen Dringlichkeitsschein ist dies erforderlich. Dieser ist eine Variante des WBS und wird im Fall eines dringenden Bedarfs gewährt. Ein Beispiel hierfür sind außergewöhnliche Umstände, etwa Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit.

So wird der WBS beantragt:

  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde
  • Angaben zu jährlichen Einkünften in der Einkommenserklärung
  • Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen, gegebenenfalls Partnerschaftserklärung und Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Angaben zu besonderer Dringlichkeit oder Schwerbehinderung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der WBS meist kurzfristig erteilt.

Welche Dokumente sind für die Beantragung notwendig?

Um einen WBS beantragen zu können, ist eine Reihe von Nachweisen erforderlich. Dies sind, je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde unterschiedlich.

  • Der Antrag auf WBS nach §5 WoBindG/§27 WoFG WBS
  • Einkommenserklärung(en)
  • Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt)
  • Selbständige: Steuerbescheid, Einnahme-/Überschussrechnung, Prognose
  • Partnerschaftserklärung (für unverheiratete Paare)
  • Bei Kindern:
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Geburtsurkunde(n) (ca. 12 Euro)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterpass
Tipp:
In der Schwangerschaft besteht bereits für das ungeborene Kind ein Anspruch auf einen Raum für das Kind. Bei zwei Personen, die normalerweise eine 2-Zimmerwohnung anmieten können, erweitert sich der Raumanspruch auf 3 Zimmer.
  • Meldenachweis (Kosten ca. 10 Euro)
  • Ausweis (Kosten bei Verlängerung unter 24 Jahre: ca. 23 Euro, danach ca. 28 Euro, vorläufiger Ausweis: ca. 10 Euro)
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis über Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über einen anderen Familienstand
  • Schwerbehindertenausweis
  • Studienbescheinigung
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • weitere Unterlagen je nach kommunalen Voraussetzungen
Tipp für künstlerisch tätige Personen:
Ein zusätzlicher Raum kann beantragt werden, wenn eine selbständige künstlerische Tätigkeit dies erfordert. Wenn Sie zum Beispiel Bildende/r Künstler/in sind. Sie müssen dann einen Nachweis über ihre Versicherung bei der Künstlersozialkasse einreichen und ihre Tätigkeit beschreiben.

Wo ist der WBS zu beantragen und wie lange ist er gültig?

Der Wohnberechtigungsschein wird beim Sozialamt oder Wohnungsamt, je nach Stadt und Region der Kommunalverwaltung beantragt, in der eine Wohnung gesucht wird.

Der Nachweis ist ein Jahr gültig und kann bei Bedarf erneut beantragt werden

Ist der WBS örtlich gebunden?

Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt worden ist. Wer umzieht, muss einen neuen WBS beantragen.

Welche Typen des Wohnberechtigungsscheins gibt es?

Es gibt verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins – Typ A und Typ B. Die Höhe des Haushaltseinkommens bestimmt, welcher Typ infrage kommt. Der WBS Typ A ist für Geringverdiener vorgesehen. Dies ist der WBS im eigentlichen Sinne, wie er in diesem Beitrag erläutert wird.

Typ B kann für eine spezielle Wohnung beantragt werden. So ist es unter Umständen möglich, eine Sozialwohnung anzumieten, obwohl die Einkommensgrenze überschritten wird.

Für Alleinstehende liegt die jährliche Einkommensgrenze für die Bewilligung eines WBS Typ A im Schnitt bei 12.000 Euro. Bei zwei Personen sind es rund 18.000 Euro, zu dritt 22.600 Euro. Wer drei Angehörige im Haushalt hat, darf nicht mehr als 27.200 Euro im Jahr verdienen. Für jeden weiteren Angehörigen kommen 4.100 Euro hinzu. Bei Kindern im Haushalt erhöht sich die Grenze um 500 Euro je Kind.

Verschiedene Faktoren spielen bei der Einkommensberechnung eine Rolle.

Angerechnet wird, falls vorhanden, das Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit. Bei arbeitslosen Personen zählt das Arbeitslosengeld. Auch Krankengeld, Ausbildungsförderung, BAföG für Studenten oder andere Beihilfen werden einbezogen. Je nach Bundesland, Stadt oder Region gibt es unterschiedliche Regelungen.

Nicht angerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltszahlungen oder Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es gibt Pauschalen und Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden. Dies können etwa Kosten für Kinderbetreuung, für Pflege von Angehörigen oder Unterhaltszahlungen sein. Versteuertes Einkommen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der Rentenversicherung wirken sich ebenfalls mindernd auf die Höhe des Haushaltseinkommens aus.

Tabelle zu den Einkommengrenzen beim WBS in 16 deutschen Städten

Das Einkommen richtet sich nach § 27 Wohnraumfördergesetz, die Einlkommensgrenzen für einen Haushalt legt § 9 WoFG fest. Dies sind 12.000 Euro für eine Person, 18.000 Euro für zwei und 18.500 Euro für zwei Personen mit Kind. Die einzelnen Bundesländern können hiervon abweichen.

 1 Person2 Personen3 Personen (1 Kind unter 18 Jahre)Gebühren WBS

Euro

Sonstiges
Berlin16.80025.20032.200keineWBS (§ 9 Absatz 2 Wohnraumfördergesetz)/ möglich ist ein um 40 % höheres Einkommen
Bremen12.00018.00018.50015
Dortmund19.35023.31029.3707,50 – 35
Düsseldorf

 

30.31842.37845.5005-20
Erfurt14.40021.60022.60025nach ThürWoFG
Essen

 

19.35023.31030.31010-20 Euro
Frankfurt/Main15.57223.62629.676bereinigtes Einkommen
Hamburg12.00018.00019.0009-20
Hannover18.990-22.25025.657-2975032.324-37.25o18-28 Euroje nach Einkommensart unterschiedliche Abzüge bei Beamten, Angestellten, Renternern, Arbeitslosen
Karlsruhe12.00018.00023.000keine
Köln19.35023.31024.0107,50 – 20
Leipzig12.00018.00023.0005

entfällt bei Bezug von ALG 1 oder 2

Magdeburg16.80025.20032.00010,30 entfällt bei Bezug von ALG 1 oder 2Einkommensgrenze des §9 WoFG ist um 40 % erhöht
München14.00022.00023.00010bereinigtes Einkommen

in Bayern gibt es keine einheitliche Einkommensgrenzen

Schwerin15.60023.40023.5505-10
Stuttgart21.75028.885Keine Abgabekeineöffentlich geförderter Wohnraum

Links zu den Antragsunterlagen in 16 deutschen Städten

Berlinservice.berlin.de
Bremenservice.bremen.de
bauumwelt.bremen.de
Erfurterfurt.de
landesrecht.thueringen.de
Dortmunddortmund.de
Einkommensgrenzen
dortmund.de
Düsseldorfduesseldorf.de
Einkommensgrenzen:
service.duesseldorf.de
Essenessen.de
Frankfurt am Mainfrankfurt.de
frankfurt.de
Hamburghamburg.de
hamburg.de
Hannoverform.hannover-stadt.de
hannover.de
KarlsruheEinkommensgrenzen nach 27 WoFG

karlsruhe.de
pdf.form-solutions.net

Kölnstadt-koeln.de
stadt-koeln.de
Leipzigleipzig.de
leipzig.de
Magdeburgmagdeburg.de
Münchenmuenchen.de
muenchen.de
freistaat.bayern

Welche Wohnungen können mit einem WBS bezogen werden?

Mit einem WBS können staatlich geförderte Sozialwohnungen bezogen werden. Eine Garantie für die Miete einer solchen Wohnung ist der Schein nicht, der Vermieter darf solche Wohnungen jedoch nur an Interessenten mit WBS vermieten.

Der WBS gilt nur für bestimmte Wohnungsgrößen. Die maximale Quadratmeterzahl bemisst sich an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Grenzwände variieren je nach Stadt.

  • 1 Person: bis 45 Quadratmeter
  • 2 Personen: bis 60 Quadratmeter
  • 3 Personen: bis 75 Quadratmeter
  • 4 Personen: bis 90 Quadratmeter
  • pro weiterer Person 15 Quadratmeter zusätzlich

Finanzierungsoptionen

Wie viel kostet die Antragstellung des WB-Schein?

Die Städte, Regionen oder Gemeinden legen die mit einem WB-Schein verbundenen Kosten fest. Meist ist die Antragstellung kostenlos. In anderen Fällen fallen Gebühren an, die meist zwischen fünf und 45 Euro liegen.

Wie kann ein Kredit bei der Finanzierung von Kaution und Miete helfen, wenn der WBS abgelehnt wird?

Wenn ein Antrag des Wohnberechtigungsscheins abgelehnt wird, hat dies für die Betroffenen häufig gravierende finanzielle Folgen. Im schlimmsten Fall kann die Miete nicht gezahlt werden. Auch die Kaution stellt viele Geringverdiener vor Probleme. In solchen Fällen kann ein Kurzzeitkredit helfen, den finanziellen Engpass zu überbrücken.

Die Kredithöhe beträgt zwischen 100 und 3000 Euro. Das Geld kann bei Bedarf in einem bevorzugten-Verfahren innerhalb eines Banktages ausgezahlt werden. Die maximale Laufzeit beträgt 90 Tage. Der effektive Jahreszins liegt bei 13,9 Prozent. Der Antrag kann online per VideoIdent-Verfahren ausgefüllt werden. Auch bei mittleren Schufa-Scores vergibt Vexcash Kredite trotz Schufa-Eintrag.

Wohnberechtigungsschein beantragen: Besonderheiten Regionale Unterschiede bei den Voraussetzungen des WBS

Bestimmte Aspekte, die den WBS betreffen, sind bundesweit einheitlich geregelt. Andere Dinge legen die Bundesländer und Kommunen selbst fest, etwa in Bezug auf erforderliche Unterlagen. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein WBS beantragt werden kann, schwankt ebenfalls je nach Bundesland.

Auch die Höhe der für die Bearbeitung des Antrags erhobenen Gebühren variieren. Viele Städte bieten diesen Service kostenlos an, während andere bis zu 40 Euro dafür verlangen.