Mahngebühren- Rechte und Pflichten für Verbraucher

Viele Geschäfte werden über eine Rechnung abgewickelt. Für die Zahlung der Rechnung setzt der Empfänger eine Frist. Diese kann bis zu vier Wochen nach dem Rechnungsdatum liegen. Energieversorger oder Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen versenden Rechnungen, wenn der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt. Eine festgesetzte Frist gibt es bei diesen Rechnungen nicht. Der Kunde zahlt den Betrag monatlich wiederkehrend zum festgesetzten Termin. Erfolgt die Zahlung nicht, drohen Mahngebühren. Für betroffene Verbraucher haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Mahnkosten in unserem Ratgeber-Artikel zusammengefasst.

Wann kommen Mahngebühren zum Einsatz?

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, bekommt der Kunde eine Zahlungserinnerung. Die erste Erinnerung ist kostenlos. Jede weitere Zahlungsaufforderung wird in der Regel mit Mahngebühren belegt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung leiten viele Gläubiger ein Mahnverfahren ein. Dabei sind sie nicht verpflichtet, drei Mahnungen zu verschicken. Wenn der Schuldner 30 Tage mit der Zahlung der Kosten in Verzug ist, kann bereits ein gerichtliches oder außergerichtliches Mahnverfahren angestrebt werden.

Nach dem Ablauf der 30 Tage werden über die Mahngebühren hinaus Verzugszinsen fällig. Diese liegen fünf Prozent über dem gerade aktuellen Basiszinssatz. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank in regelmäßigen Abständen neu festgelegt. Er orientiert sich am Leitzinssatz, der von der Europäischen Zentralbank für die Eurozone bestimmt wird.

Wichtig zu wissen
Während Geschäftskunden nach 30 Tagen automatisch in den Zahlungsverzug geraten, müssen private Kunden darauf hingewiesen werden. Dies kann bereits mit der ersten Zahlungserinnerung geschehen. Die Pflicht zum Versenden weiterer Mahnungen besteht dann nicht. 

Ursachen für Mahngebühren

Wie entstehen Mahnkosten?

Die Ursachen für die Entstehung von Mahngebühren können vielfältig sein. Grundsätzlich fallen die Gebühren an, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Dies können Rechnungen aus Bestellungen sein, die im Internet oder in einem Versandhaus getätigt wurde. Aber auch Finanzämter erheben Mahngebühren, wenn die fälligen Steuern nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Mahngebühren können für viele weitere ausbleibende Zahlungen in Rechnung gestellt werden.

Hier können durch einen Zahlungs-Verzug Mahnkosten entstehen:

  • Zahlung der GEZ-Gebühren
  • Zahlungsverzug bei Energieversorgern
  • Zahlungsverzug bei Mobilfunkunternehmen
  • Rückbuchungen von Lastschriften
  • Rückbuchungen von Zahlungen mit der Girocard (bei Zahlung mit Unterschrift möglich)
  • ausbleibende Zahlungen für Abonnements von Zeitschriften
  • unbezahlte Strafen und Bußgelder
  • unbezahlte Versicherungsbeiträge

Grundsätzlich gilt, dass ausstehende Zahlungen an eine Frist gebunden sind, die der Zahlungspflichtige kennt. Sie geht aus der Rechnung oder aus dem Vertrag für ein Abonnement oder für die Überstellung einer Leistung hervor. Bei wiederkehrenden Zahlungen ist die Zahlungsfrist in der Jahresrechnung angegeben. Bei Verträgen mit Telekommunikations-Dienstleistern gilt der Tag des Vertragsabschlusses als Frist für die wiederkehrende monatliche Zahlung. Ähnlich handhaben Energieversorger Zahlungs-Fristen für ihre Verbraucher. Versicherungsverträge beginnen in der Regel am ersten des Monats und werden auch zu diesem Tag in Rechnung gestellt.

Wichtig zu wissen
Das Geld muss an dem Tag, an dem die Zahlungsfrist endet, auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein. Wird das Geld an diesem Tag erst bezahlt, liegt bereits ein Zahlungsverzug vor. Dieser fällt jedoch häufig unter die Kulanz und wird in der Regel nicht mit Mahngebühren belegt. 

Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit von Mahngebühren

Wann sind Mahnkosten ungerechtfertigt?

Viele Kunden fragen sich, ob und in welcher Höhe Mahngebühren rechtmäßig sind. Bei Rechnungen, in denen keine wiederkehrende Leistung angemahnt wird, tritt der Zahlungsverzug automatisch nach 30 Tagen ein. Das Unternehmen, das die Rechnung stellt, kann im Kleingedruckten darauf hinweisen. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass das Unternehmen keine weiteren Mahnungen zu verschicken braucht. Das spart Zeit und auch Kosten.

Wurde die Rechnung nach dem Ablauf der 30 Tage nicht beglichen, werden für jeden Tag, an dem der Zahler säumig ist, Verzugszinsen fällig. Wurde in der Rechnung nicht auf den Zahlungsverzug hingewiesen, braucht der Rechnungsempfänger zunächst gar keine Gebühren zu zahlen. Bei einem Verzug muss der Verbraucher nur zahlen, wenn er eine Mahnung oder eine Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassoinstitut bekommt.

Höhe der zulässigen Gebühren für eine Mahnung

Wie hoch können Mahnkosten ausfallen?

Das Versenden einer Mahnung bei Zahlungsverzug kostet Geld. Neben dem Porto, dem Papier und dem Briefumschlag kann der Zeitaufwand für das Aufrufen der Datei und das Ausdrucken in Rechnung gestellt werden. Somit liegen die realen Kosten für eine Mahnung bei etwa drei Euro. Diese Gebühr ist nicht gesetzlich festgelegt. Es gibt Unternehmen, die 1,50 Euro berechnen, andere veranschlagen fünf Euro für eine Mahnung. Hier gilt, dass Kosten, die über einem Betrag von 2,50 Euro liegen, immer glaubhaft belegt werden müssen.

Gibt es maximale Kosten bei einem Verzug?

Kann der Gläubiger diesen Nachweis nicht erbringen, braucht der säumige Zahler nicht mehr als 2,50 Euro für die Mahnung bezahlen. Somit gilt, dass Mahngebühren nicht willkürlich festgelegt werden dürfen und somit nicht in willkürlicher Höhe bezahlt werden müssen. Das Unternehmen, das die Rechnung stellt, darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnen. Die erste Zahlungserinnerung muss immer kostenfrei versendet werden. Wer die Rechnung samt Mahngebühren aufgrund eines kurzfristigen finanziellen Engpasses nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit auf einen Kleinkredit von Vexcash. Der Kredit ermöglicht die Aufnahme kleiner Kreditsummen bei kurzen Laufzeiten und günstigen Zinsen.

Wichtig zu wissen
Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie der Miete oder der Handyrechnung gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den Betrag nicht zum im Vertrag angegebenen Stichtag beglichen hat. In diesem Fall muss auf die 30-Tage-Frist nicht hingewiesen werden.

Wann können keine zusätzlichen Gebühren vom Verbraucher verlangt werden?

Wenn das Unternehmen keine Rechnung verschickt hat, können keine Mahngebühren verlangt werden. Der Kunde muss jedoch nach Ablauf der 30 Tage Verzugszinsen zahlen, wenn er darauf hingewiesen wurde und wenn er sich tatsächlich in Verzug befindet. Wenn er beispielsweise im Krankenhaus liegt und nicht in der Lage ist, sich um seine Rechnungen zu kümmern, fallen auch keine Verzugszinsen an. Es reicht aus, wenn er die Rechnung nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus ohne Gebühren begleicht.

Tipp
Wird eine überfällige Rechnung bezahlt, sollte der Vermerk „Zahlung auf die Hauptforderung“ nicht fehlen. Andernfalls bucht das Unternehmen die Zahlung zuerst auf die fälligen Mahngebühren und dann auf die Hauptforderung. In diesem Fall könnte der offene Restbetrag angemahnt und mit Verzugszinsen belegt werden.

ein Taschenrechner und Papiere
Wenn das Unternehmen keine Rechnung verschickt hat, können keine Mahngebühren verlangt werden. Der Kunde muss jedoch nach Ablauf der 30 Tage Verzugszinsen zahlen, wenn er darauf hingewiesen wurde

Mahnung von einem Inkassoinstitut

Wann kommt ein Inkasso ins Spiel?

Der Gläubiger kann eine offene Rechnung an ein Inkassoinstitut verkaufen. Dieses übernimmt die Schulden des Gläubigers und treibt sie bei dem Schuldner ein. Die Gebühren für diese Dienstleistung übersteigen die eigentliche Rechnung oftmals um ein Vielfaches. Rechtsanwälte und Inkassoinstitute dürfen für ihre Dienstleistungen Gebühren verlangen. Eine willkürliche Festlegung und die Auflistung von nicht nachvollziehbaren Gebühren sind jedoch unzulässig.

Wie teuer ist ein Inkasso-Unternehmen?

Ein Inkassoinstitut darf maximal den Betrag verlangen, der für die Erstellung eines Mahnschreibens in der Rechtsanwaltsgebührenordnung festgelegt ist. Darüber hinaus dürfen pauschal 20 Euro berechnet werden. Tatsächlich angefallene Kosten, etwa für die Überprüfung der Adresse, muss der Schuldner ebenso bezahlen wie die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen nach Ablauf der 30 Tage. Höhere Kosten sind unzulässig und können vom Inkassoinstitut nicht eingeklagt werden.

Wichtig zu wissen
Jede Zahlung an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassoinstitut wird zunächst auf die Gebühren verbucht. Aus diesem Grund sollte bei jeder Zahlung angegeben werden, dass sie für die Begleichung der Hauptforderung bestimmt ist.

Rechtmäßigkeit der Mahnung

Wie prüfe ich, ob eine Zahlungsaufforderung gültig ist?

Jede Mahnung, die im Briefkasten liegt, sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Bei vielen Menschen löst allein die Tatsache, dass sie eine Mahnung bekommen haben, Panik aus und die Rechnung wird schnell bezahlt. Dabei schleichen sich häufig Fehler ein oder schwarze Schafe nutzen die Panik vor unbezahlten Rechnungen aus, um sich zu bereichern. Ein Betrag, der einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgefordert werden. Aus diesem Grund sollten vor der Zahlung folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wurde die in Rechnung gestellte Leistung in Anspruch genommen?
  • Ist die Zahlung schon erfolgt, etwa unter einer falschen Kundennummer?
  • Wurde auf den Zahlungsverzug hingewiesen?
  • Sind die Mahngebühren angemessen?
  • Wurden Gebühren für eine Mahnung berechnet, die nie verschickt wurde?

Wenn die offene Forderung gerechtfertigt ist, aber die Mahngebühren zu hoch angesetzt wurden, ist es ratsam, die offene Forderung umgehend zu überweisen. Wenn das Unternehmen ein Inkassoinstitut einschaltet, wird es noch teurer. Überhöhte Mahngebühren müssen Verbraucher nicht zahlen. Die Zahlung der Hauptforderung mit dem entsprechenden Vermerk, dass es sich um die Hauptforderung handelt, und eine pauschale Zahlung einer Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR dürften ausreichen, um weitere Mahnverfahren mit entsprechenden Gebühren zu stoppen.

Ablauf des Mahnverfahrens

Was kommt bei einem Zahlungsverzug auf mich zu?

Gesetzliche Vorschriften zu der Anzahl der Mahnungen, die ein Gläubiger versenden muss, gibt es nicht. Viele Unternehmen versernden drei Mahnungen und übergeben die offene Forderung im Anschluss an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassobüro. Einige entscheiden sich für das außergerichtliche Mahnverfahren und versuchen, über einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid einen Titel für die Zwangsvollstreckung zu erwirken. Dies kann für den Schuldner teuer und unangenehm werden. Aus diesem Grund sollte er Mahnungen grundsätzlich ernst nehmen. Dies tritt vor allem ein, wenn die Aufforderung zum Zahlen gerechtfertigt ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass die erste Zahlungserinnerung kostenfrei ist. Für die zweite und dritte Mahnung darf der Gläubiger Gebühren in der Aufwands-Höhe erheben.

Wichtig zu wissen
Ein Gläubiger muss keine Mahnung versenden. Wenn er auf den gesetzlich festgelegten Zahlungsverzug hingewiesen hat, kann er nach Ablauf von 30 Tagen theoretisch Klage bei einem Gericht einreichen. Die Kosten trägt der Schuldner, wenn die offene Forderung gerechtfertigt ist.

Fristverlängerungen im Zusammenhang mit den Mahngebühren

Kann ich eine Fristverlängerung bei Mahnkosten erwirken?

Ein Recht auf die Verlängerung einer Zahlungsfrist gibt es nicht. Der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit, um eine Fristverlängerung oder eine Ratenzahlung zu bitten, um die Schulden zu begleichen. Ob sich der Gläubiger darauf einlässt, liegt in seinem Ermessen. Die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen und die Möglichkeit, die tatsächlich anfallenden Mahngebühren in Rechnung zu stellen, bleiben von dieser Frist unberührt. Dies bedeutet, dass der Schuldner die gesamten Kosten, die mit einer Fristverlängerung in Zusammenhang stehen, begleichen muss.

Zu den Gesamtkosten gehören die Gebühren für die Mahnungen und die Verzugszinsen, die nach Ablauf von 30 Tagen berechnet werden. Je länger die Zahlung nach hinten verschoben wird, desto höher summieren sich die Kosten. Inkassoinstitute gewähren ebenfalls Ratenzahlungen, die jedoch mit entsprechenden Zinsen und Gebühren belegt sind. Aus diesem Grund sollte eine Fristverlängerung nur angefragt werden, wenn die Zahlung in einem Betrag nicht geleistet werden kann.

Verjährung von Mahngebühren

Können Mahnkosten verjähren?

Wenn Mahngebühren als Teil der offenen Forderung rechtmäßig erhoben werden, fallen sie unter die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die offene Forderung angefallen ist. Die Verjährung tritt ein, wenn der Betrag nicht angemahnt wird.